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TÜV / Dekra Monopol für Abnahmen nach § 21 gefallen


T5Pien

Empfohlene Beiträge

hab es jetzt auch noch woanders gefunden, scheint also keine ente zu sein

 

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https://www.presseportal.de/pm/116601/4194606

 

 

https://www.motorradonline.de/recht-verkehr-branche/vollgutachten-einzelabnahmen-monopol-21-stvzo-gesetz-gefallen.1067690.html

 

 

 

 

 

Bearbeitet von T5Pien
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vor 7 Minuten schrieb CDI:

Viel spannender finde ich den Zwangs-Führerscheinumtausch, wo wir dann mit 10 Euro und einer Befristung auf je 15 Jahre dabei sind...

10,-€ ist das Verwarngeld bei Nichteinhalten der Fristen.

 

Zitat

Wieviel kostet der Umtausch?

Die Kosten betragen ca. 25 Euro.

 

Geil, Zwangsumtausch und noch zahlen müssen dafür.:wacko:

 

Da der neue Schein (PKW und Moped) auf 15 Jahre befristet wird, würde ich mit dem Umtausch bis kurz vor knapp warten, also nicht gleich jetzt hinrennen. So kann man die Fristen längstmöglich ausreizen.

Bearbeitet von Spiderdust
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ich glaub ich ändere den topicnamen besser in "allgemeine gesetzesänderungen die neben änderungen zum §21 so passiert sind"  wo es eigentlich nur um tüv-abnahmen geht 

Bearbeitet von T5Pien
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vor 56 Minuten schrieb Spiderdust:

Da der neue Schein (PKW und Moped) auf 15 Jahre befristet wird, würde ich mit dem Umtausch bis kurz vor knapp warten, also nicht gleich jetzt hinrennen. So kann man die Fristen längstmöglich ausreizen.

Jo, bin dann wohl 2027 fällig, 1. habe ich das bis dahin eh wieder vergessen, 2. habe ich natürlich kein Internet, Fernsehen, höre kein Radio und lese auch keine Zeitung. Als überzeugten Hinterwälder dürfen die mich bitte dann schön per Anschreiben daran erinnern wenns so weit ist, sonst können die mich mal.

 

Das ich $21 zukünftig beim GTÜ-Mann meines Vertrauens machen kann ist wiederum sehr, sehr schön.:inlove:

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Ich kriege eher Bauchschmerzen, wenn ich daran denke dass demnächst alle "Mitbewerber" (ohne jegliche Ausbildung und ohne Erfahrung auf dem Gebiet der Einzel- und Vollabnahmen) in das Geschäftsfeld einsteigen werden... 

 

Ich denke, für die Kunden mit älteren Rollern / Mopeds / Traktoren etc. ist es ja vielleicht eine tolle Sache, weil man da einfacher an seine fragwürdigen Eintragungen kommen könnte..

 

Aber wenn es z.B. um die Vollabnahme an :

 

- einer importierten Sattelzugmaschine,

- einer Änderungs-Abnahme an einem Spezialfahrzeug für Gefahrgut,

- einer Vervollständigung eines stufenweise genehmigten Nutzfahrzeug mit der dazu erforderlichen Nutzlastberechnung oder

- importierten Sportwagen aus den USA mit "Salvage-Title" o.ä. geht...

 

Naja, ich kann mir leider nicht vorstellen, dass das gut geht... Ohne die dazu erforderlichen fundierten Kenntnisse des gültigen Regelwerks bzw. der EG-Richtlinien, usw... usw...

 

Aber die Herren im Bundesrat und im Bund-Länder-Fachausschuss werden sich da schon Gedanken dazu gemacht haben, also warten wir mal ab...

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Ich geh mal stark von aus, das der Gesetzgeber da klare Richtlinien für ALLE vorgibt. Inkl. Schulungsnachweisen usw....

Zertifizierung und ähnliches muss es dann geben. Sonst wäre ja Polen offen... oder so ähnlich.

 

Es trägt ja bis dato auch nicht jeder Gutachter alles bei allen ein... oder?

 

Der Markt wird halt nun liberalisiert und regt den Wettbewerb an. Wobei ja im Artikel stand, das die Preisgestaltung an Gesetztestexte gehalten ist.

 

 

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vor 2 Minuten schrieb zimbo:

Ich geh mal stark von aus, das der Gesetzgeber da klare Richtlinien für ALLE vorgibt. Inkl. Schulungsnachweisen usw....

Zertifizierung und ähnliches muss es dann geben. Sonst wäre ja Polen offen... oder so ähnlich.

 

Das wäre ja wünschenswert, aber anscheinend hat der Bundesrat erstmal grds. beschlossen, das das "TÜV bzw. DEKRA-Monopol" fällt, und denkt jetzt erst über die Folgen nach... :wacko: 

 

vor 2 Minuten schrieb zimbo:

 

Es trägt ja bis dato auch nicht jeder Gutachter alles bei allen ein... oder?

 

Naja, eigentlich darf ja jeder "amtlich anerkannter Sachverständige" alle Gutachten erstellen, da es aber so gut wie unmöglich ist alle Fahrzeugarten mit fundiertem Wissen abzudecken, haben sich die Sachverständige jeweils "Spezialisiert" - was ja Sinn macht, da es bei Gutachten nach §21 und §19(2) StVZO um Prüfungen handelt, deren Preis nach Zeitaufwand berechnet wird. Wenn also ein Motorradspezi auf einmal ein z.B. als ehem. Militärfahrzeug aus Russland das nun als Wohnmobil /Speditionsfahrzeug zugelassen werden soll, abnaehmen muss, dann wird´s wohl etwas länger dauern - und teurer werden als bei einem Spezialisten für diese Fahrzeuge...

 

vor 2 Minuten schrieb zimbo:

 

Der Markt wird halt nun liberalisiert und regt den Wettbewerb an. Wobei ja im Artikel stand, das die Preisgestaltung an Gesetztestexte gehalten ist.

 

 

 

Richtig... Aber auf der Suche nach Neukunden werden sich KÜS und GTÜ sicherlich was ausdenken... 

 

Außerdem gibt´s ja noch ne "Schon-Frist" bis mindestens 2020 : https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0601-0700/640-2-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1

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vor 21 Minuten schrieb zimbo:

Ich geh mal stark von aus, das der Gesetzgeber da klare Richtlinien für ALLE vorgibt. Inkl. Schulungsnachweisen usw....

Zertifizierung und ähnliches muss es dann geben. Sonst wäre ja Polen offen...

 

Ich hab das mal grad nachgelesen. Obwohl die Änderungsabnahmen nach §19(2) und §21 sich in der Praxis sehr wohl von Abnahmen nach §13 EG-FGV unterscheiden, sind seitens des Bundesrats keinerlei Nachschulungen o.ä. vorgesehen:

 

" (…) Für die Technischen Dienste entsteht kein Erfüllungsaufwand, da die Neuregelung nicht zu unmittelbaren Kosten, Zeitaufwand oder beidem führt. Zusätzlicher Aus- oder Fortbildungsaufwand für die das Gutachten gemäß § 21 StVZO erstellenden Personen entsteht voraussichtlich nicht, da dieselben Personen bereits Gutachten erstellen, die im Rahmen der Erteilung der Einzelgenehmigung von Fahrzeugen gemäß § 13 EG-FGV vorliegen müssen und dies eine dementsprechende Qualifikation bereits voraussetzt. Sollte wider Erwarten zusätzlicher Aus- oder Fortbildungsaufwand entstehen, kann dieser durch die neu geschaffene Möglichkeit der Gutachtenerstellung im Rahmen des § 21 StVZO (Erweiterung des Geschäftsfeldes der Technischen Dienste) kompensiert werden."

 

(Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0601-0700/640-18.pdf?__blob=publicationFile&v=1 )

 

 

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vor 39 Minuten schrieb BugHardcore:

Wird wohl nicht lang dauern, bis so viel Schindluder getrieben wird; dass sich der Gesetzgeber genötigt sieht dem einen Riegel vorzuschieben.

Dann geht entgültig nix mehr ohne Gutachten...

 

...oder die Änderungs-Gutachten von KÜS und GTÜ werden dann von den Zulassungsämtern nicht mehr anerkannt, und man muss wieder zu TÜV / DEKRA, wo es jahrzehntelang richtig gemacht wurde (und zur Zeit immer noch ist...) ;-) 

 

kann ja aber auch sein, dass sich KÜS und GTÜ tatsächlich freiwillig fortbilden, um die Qualität zu sichern :-D

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vor 29 Minuten schrieb OFFI:

man muss wieder zu TÜV / DEKRA, wo es jahrzehntelang richtig gemacht wurde (und zur Zeit immer noch ist...) ;-) 

 

 

Da muß ich ja gerade mal laut drüber lachen.

 

Ich (und auch andere die in der Materie stecken) rechne(n) ja mit Bündelungsbehörden ala Hessen. Das wird bestimmt toll.

Bearbeitet von matzmann
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vor 1 Stunde schrieb matzmann:

 

Da muß ich ja gerade mal laut drüber lachen.

 

Ich (und auch andere die in der Materie stecken) rechne(n) ja mit Bündelungsbehörden ala Hessen. Das wird bestimmt toll.

 

So wird's kommen! Habe da schon Glocken leuten hören das wohl schon Leute gesucht werden, oder es geplant ist, die alle(!!!) Gutachten auf Richtigkeit (Nachweise, Bilder, etc.) prüfen. Das wird spitze. 

 

Die müssen jetzt aber schon alle aaS ausbilden oder abwerben, die PIs bekommen ja nicht direkt gleich die Befugnis.

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vor 1 Stunde schrieb freibier:

Kann mir jemand von euch darlegen, wo das Problem genau liegt? 

Versteh ich auch nicht. Jetzt fällt endlich die Monopolstellung ...

Warum sollte sich da so viel ändern für DEKRA war doch in Nord oder Ostdeutschland das selbe wie für'n TÜV im Süden.

Ich Scheiss mir da jetzt nicht in die Hosen...

Da die Eintragerei von haus stark willkürlich von dem jeweiligen Ingenieur abhängig ist. Der ein will ein Gutachten dem andern ist es Wurst, der eine will eine Scheibenbremse am 110 kmh und der andere wieder nicht...

Es wird sich meiner Meinung nichts ändern , ausser vielleicht das der TÜV jetzt nicht mehr so unverschämt hinlangt.....

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vor 7 Minuten schrieb Marcelleswallace:

Da die Eintragerei von haus stark willkürlich von dem jeweiligen Ingenieur abhängig ist. Der ein will ein Gutachten dem andern ist es Wurst, der eine will eine Scheibenbremse am 110 kmh und der andere wieder nicht...

Es wird sich meiner Meinung nichts ändern , ausser vielleicht das der TÜV jetzt nicht mehr so unverschämt hinlangt.....

Wenn das Thema "Zentralstelle" greift, dürfte es mit der Unabhängigkeit und dem Ermessensspielraum der Sachverständigen vorbei sein. Die dürfen dann nur noch massivst dokumentieren + fotografieren und bei der Zentrastelle einreichen und ob "hop oder top" wird von der vorgesetzten Dienststelle entschieden, die das Begutachtungsobjekt nie gesehen hat.

Na dann gute Nacht Marie. :wallbash:

 

 

 

Bearbeitet von T5Rainer
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