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Zulassung PX von Ö nach D :-)


Franky1980

Empfohlene Beiträge

 Hallo zusammen,

 

 Ich habe von meinem Schwieger Papa eine PX 125 geschenkt bekommen, aktuell steht die PX aber in Bosnien. Sie wird die kommenden Tage nach Deutschland gebracht und hat eine österreichische Zulassung.

Ob Papiere dabei sind weiß ich leider noch nicht aber ich hoffe doch schon :rotwerd:, falls  diese dabei sind kann mir jemand sagen ob es schwer ist diese hier zu zulassen und was man dafür alles braucht?

 

gruss Frank 

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Du kannst bei einem Notar eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass das Fahrzeug schon lange in Deinem Besitz ist, die Papiere sind aber z. B. bei einem Umzug verloren gegangen. Kostet ca. 40 Euro. Damit geht es dann zur Zulassungsstelle, wo Du den gleichen Sachverhalt schilderst.. 

Das Fahrzeug wird dann im Amtsblatt (digital) aufgeboten und wenn sich niemand meldet, kannst Du nach ca 6 Wochen neue Papiere bekommen. Was Du aber noch brauchst, ist ein Tüv-Gutachten nach Paragraph 21 mit den techn. Daten und aktueller HU. 

So läuft das in Köln. Es gibt auch abweichende Verfahren. 

 

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vor 7 Stunden schrieb DocMed:

Du kannst bei einem Notar eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass das Fahrzeug schon lange in Deinem Besitz ist, die Papiere sind aber z. B. bei einem Umzug verloren gegangen. Kostet ca. 40 Euro. Damit geht es dann zur Zulassungsstelle, wo Du den gleichen Sachverhalt schilderst.. 

Das Fahrzeug wird dann im Amtsblatt (digital) aufgeboten und wenn sich niemand meldet, kannst Du nach ca 6 Wochen neue Papiere bekommen. Was Du aber noch brauchst, ist ein Tüv-Gutachten nach Paragraph 21 mit den techn. Daten und aktueller HU. 

So läuft das in Köln. Es gibt auch abweichende Verfahren. 

 

Prinzipiell vollkommen richtig. Allerdings ist bei einer 125er der Aufriß mit Aufbieten, Notar usw. normalerweise nicht nötig, da Leichtkrafträder nur eine Betriebserlaubnis statt Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugbrief) besitzen. 

 

Insofern dürfte es reichen, beim TÜV eine §21 Abnahme zu machen, dann gibt es ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Damit und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (wird regional unterschiedlich von Polizei oder Zulassungsstelle ausgestellt) kann Die Zulassung erfolgen. 

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Habe mal auf unserer Seite der Zulassung gelesen und herausgefunden dass ich bei Verlust der Papiere (was durchaus sein kann) eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss um einen Fahrzeugbrief zu erhalten, mit diesem bräuchte ich doch dann nur zum TÜV für die Abnahme nach §21 oder sehe ich das falsch?

Wisst ihr was die Abnahme ca. kostet?

Ich weiß es gibt da vielleicht unterschiedliche Preisangaben aber nur damit ich weiß in welche Richtung es geht.

 

Ich müsste die Dame dann auch komplett fit für den TÜV machen da ich den aktuellen Zustand nur von einem Bild aus beurteilen kann, doch das sieht ganz gut aus vllt. nur die Reifen, Bremsen und Federung.

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Bekannter von mir wollte eine PX wie oben beschrieben anmelden und scheiterte, weil das Fahrzeug als gestohlen gemeldet war. Das sollte man ausschließen können bevor man eine eidesstattliche Erklärung abgibt.

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vor 3 Stunden schrieb sidewalksurfer:

Prinzipiell vollkommen richtig. Allerdings ist bei einer 125er der Aufriß mit Aufbieten, Notar usw. normalerweise nicht nötig, da Leichtkrafträder nur eine Betriebserlaubnis statt Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugbrief) besitzen. 

 

Insofern dürfte es reichen, beim TÜV eine §21 Abnahme zu machen, dann gibt es ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Damit und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (wird regional unterschiedlich von Polizei oder Zulassungsstelle ausgestellt) kann Die Zulassung erfolgen. 

Ups, die 125 habe ich glatt übersehen... 

 

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