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Geschrieben

Kann mir mal kurz jemand sagen ob überhaupt und wenn ja wie hoch der unterschied in sachen steuer/versicherung ist wenn man den roller als

a.) kraftrad mit leistungsbeschränkung

b.) kraftrad ohne leistungsbeschränkung

angemeldet hat.

hintergrund:

hatte meine px vor ca. 2 jahren beim uli ernst vorbeigebracht. nach einigen scheinchen hatte ich die eintragungen und ne leistungserhöhung auf 18 KW.

danach angemeldet und alles gut. jetzt kürzlich den roller am zweitwohnsitz angemeldet und just kam heute ein brief von der zulassungstelle das

"laut kba anfrage die in den fahrzeugpapieren eingetragenen techn. daten (schlüsselnummer zur Fz.- u. Aufbauart) nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmen"

Bitte schauen sie bei uns vorbei um den fahrzeugschein/brief berichtigen zu lassen.

dachte erst die hätten ein problem mit den eintragungen und wollen das jetzt wieder austragen :plemplem:

nach dem kurzen anruf, hiess es aber das es mit der KW pro Kilo Roller nicht stimmen würde.

heisst : bei nem kraftrad mit leistunsbeschr. liegt die wohl bei 0.16 KW pro KG.

bei mir ergibt es dann aber (18:109) genau 0.1651xx . Und da bei ner 5 aufgerundet wird (wie wir es in der volksschule lernten) habe ich nun 0.17 und die PX fällt nun in die Kraftrad OHNE Leistungsbeschränkung Klasse. scheiss spiesser. vor allem war der roller schon über ein jahr woanders angemeldet und da hats keinen gestört.

Wird nun der Schmu teurer ?

Artax

Geschrieben

gute frage. würde mich auch interessieren. seid den letzten eintragungen steht bei mir auch kraftrad ohne leistungsbeschränkung. hätte ich das der versicherung und zulassungsstelle melden müssen...

Geschrieben

"Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung" heisst u. a., dass ein Führerscheinanfänger das Teil nicht fahren darf / das Ding ist nicht "stufenführerscheintauglich" (ja, ich weiss: ist nicht die offizielle Bezeichnung ...).

Um das zu erfüllen, darf das Moped nur max. 25 kW haben und muss pro kW mindestens xx kg wiegen (k. A., wieviel kg das sind ...)

Dürfte nicht teurer werden bei der Versicherung; bei der Steuer geht's eh nur nach Hubraum.

Ah, Edith Google hat was gefunden:

Klasse A (Krad beschr.)

Krafträder mit einer Leistungsbeschränkung (bis 25 kW / 34 Ps und nicht mehr als 0,16 kW/kg)

Macht (bei angenommenen 105 kg Deiner Vespa eine Maximalleistung von 16,8 kW, um noch "stufenführerscheintauglich" zu sein.

Geschrieben

Mit Beschränkung ist es schweineteuer in der Versicherung weil die Fahranfängerkiddies sich damit die Hälse abfahren...

Geschrieben
Mit Beschränkung ist es schweineteuer in der Versicherung weil die Fahranfängerkiddies sich damit die Hälse abfahren...

Das gilt aber nur für die 125er ... bei den grösseren Hubräumen gibt's da meines Wissens nach keine Unterschiede.

Geschrieben

@ Dokma:

Nö, so ist das nicht.

Schweineteuer bei der Versicherung nur dann, wenn das Krad m.LB < 80 km/h ist.

Dann trifft das mit den Halsabgefahrenen16jährigenkiddies zu.

Bei Krad m.LB > 80 km/h ist wieder lachhaft billig bei Allianz und Co

Geschrieben

t4: Klar 125er, über was reden wir hier sonst?

T5Rainer: Gibt es die Leistungsbeschränkten auch bei größeren/kleineren Klassen?

Hatte mal die Karre meinens Onkelz falsch bei der Versicherung angemeldet, kurzer Anruf, im Folgejahr musste ich nur 4 Euro bezahlen...

Geschrieben (bearbeitet)
t4: Klar 125er, über was reden wir hier sonst?

T5Rainer: Gibt es die Leistungsbeschränkten auch bei größeren/kleineren Klassen?

Hatte mal die Karre meinens Onkelz falsch bei der Versicherung angemeldet, kurzer Anruf, im Folgejahr musste ich nur 4 Euro bezahlen...

Dokma: ja! Denn bei den <125 ccm heisst es nicht "... Leistungsbeschränkung", sondern "Leichtkraftrad": Da sind nur die Führerscheine beschränkt.

Es gibt "... Hubraumbeschränkung" für die 16-jährigen zusätzlich in Verbindung mit Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h, für die über 18-jährigen "alte-FS-3-Besitzer" mit Leistungsbegrenzung auf 15(?) PS (oder kW?) und es gibt "... Kraftrad mit Leistungsbeschränkung. Z. B. hier:

vse1t_60_as.jpg

Heisst aber nur, dass dieses Mopped dann stufenführerscheintauglich ist; nen "echten" Einser (wie heisst die Klasse heute nochmal?) brauchste dazu.

Bearbeitet von t4.
Geschrieben

Um noch mehr Verwirrung zu stiften:

Bei meiner Versicherung kosten beide Roller gleichviel (50?/Jahr). Einmal Kraftrad ohne Leistungsbeschränkung (120ccm/8kW) und einmal mit Leistungbeschränkung (121ccm/4kW). Ich hab meinen Brief damals der Versicherung gefaxt, nachdem ich beim TÜV war und mehr Leistung eintragen lassen habe. Hat kohletechnisch nichts ausgemacht.

Ich glaube fast, die Versicherungen und Zulassungsstellen kennen sich da selber nicht mehr aus. :plemplem:

Geschrieben

war eben bei der versicherung, um die änderung von 7kw auf 19kw anzugeben. kostet mich jetzt 75euro statt 35euro im jahr. ärgerlich, aber geht ja noch.

Geschrieben (bearbeitet)
Haste nur den einen Scan Micha? Der taucht in letzter Zeit sehr häufig in deinen Posts auf !  :-(

Haste nur die eine Sorte Sprüche? ( :-D )

Oder haste auch mal was produktives beizutragen?

zum Topic: gerade zum zweiten Mal verwendet, aber zum anderen Thema, Du Erbsenzähler! Fuck.gif

Edit @ Stoschi:

7 kW = 10 PS

19 kW = >25 PS

... das sind 2 Leistungsklassen höher und somit schon etwas teurer ... :-(

Bearbeitet von t4.

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