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125er mit Autoführerschein


Ralf1311

Empfohlene Beiträge

vor 1 Stunde hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

Mein Sohn hat 2019 für den A1 1100,- bezahlt.

Da gibts wohl deutliche Unterschiede in der Republik. Hier im Großraum München kostet der A1 ca. 1.350,- mit Grundgebühr, Theorie, Prüfungsanmeldungen, aber OHNE eine einzige Übungsstunde, die dann nochmal 52,- EUR/45min ausmacht. Je nach Talent also etwas unter oder etwas über 2.000,- EUR.

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Ich verstehe das Geschwafel hier nicht.

 

Das ganze, hat doch mit dem ursprünglichen Vorschlag, überhaupt nichts mehr zu tun!

 

Das es im Bürokratiestaat nicht ohne Kosten und Hürden von statten gehen würde, war klar.

 

Das der Lappen allerdings fast genauso teuer ist, wie der große Lappen, führt das ganze, wie schon festgestellt wurde, ad absurdum.

 

Man hätte damals schon entscheiden können, das der Autolappen= 125ccm beim Zweirad bedeutet.

 

Das wäre dann aber zu unkompliziert und die armen Fahrschulen, würden "wahrscheinlich" daran zu Grunde gehen.

 

 

 

 

 

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Ich verstehe grad das Rumgeheule und EU Verteufeln nicht. Ich bin weiß Gott kein Freund der Überbürokratisierung durch den aufgeblasenen EU Verwaltungsapparat, aber hier werden leere Stammtischparolen rausgehauen und gefährliches Halbwissen für Fakten erklärt, dass einem schlecht wird...

 

Mein Kenntnisstand (ca. 2 Jahre alt) ist folgender:

 

Die EU schreibt kein Mindestalter für irgendeinen Führerschein vor, sondern formuliert nur so etwas wie eine Empfehlung. Alle Führerscheine, die innerhalb der EU gemacht wurden, sind in der kompletten EU unter der Bedingung uneingeschränkt gültig, wie das Land, in dem der Führerschein gemacht wurde, das von der EU empfohlene Mindestalter nicht unterschreitet, bzw. der Fahrer das von der empfohlene Alter erreicht hat. 

 

Beispiel: 

Die EU empfiehlt ein Mindestalter von 16 Jahren für den A1 Lappen. In Deutschland kann man den Führerschein entsprechend der EU Empfehlung mit 16 machen. Dadurch dass Deutschland die EU Empfehlung nicht unterschreitet und die EU Staaten sich auf die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine geeinigt haben, darf ein 16 jähriger Deutscher, der den A1 Lappen in Deutschland gemacht hat, in der gesamten EU eine 125er Fahren. 

In den Niederlanden und Belgien liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, was aber keinerlei Auswirkungen auf Ausländer in den Niederlanden und Belgien hat.

Anders sähe es aus, wenn man in Deutschland mit 15 den A1 Lappen machen könnte. Dann dürfte man mit 15 nur in Deutschland fahren, da Deutschland die EU Empfehlung unterschreitet und die übrigen Länder sich auf die EU berufen können und den deutschen Führerschein dann nicht akzeptieren müssen. Allerdings dürfte man ab 16 dann wieder in der gesamten EU fahren. 

 

 

Gruß, Ralf

Edith: man sollte schon den eigenen Namen richtig schreiben....

Bearbeitet von freibier
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vor 3 Stunden hat frankfree folgendes von sich gegeben:

Das der Lappen allerdings fast genauso teuer ist, wie der große Lappen, führt das ganze, wie schon festgestellt wurde, ad absurdum.

 

 

 

Ist er doch gar nicht! Eine Seite zuvor hat jemand ausgerechnet, dass der große Motorradführerschein heute rund 2000 Euro kostet. Ein anderer hat geschrieben, dass seine 16jährige Tochter kürzlich 1400 Euro für den regulären A1 bezahlt hat. Das 125er-Upgrade für Autofahrer bietet eine Fahrschule dagegen für 729 Euro an. 

 

Ich sag's mal so: Die Zeiten, in denen man für 1000 Mark einen unbeschränkten Einser machen konnte und für weitere 1000 Mark seinem Nachbarn ne rostige Horex Regina abgekauft hat, um ins Motorradfahrerleben zu starten sind vorbei. 700 Euro für das 125er-Upgrade sind - verglichen mit den anderen Optionen - verhältnismäßig günstig. 

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vor 6 Stunden hat freibier folgendes von sich gegeben:

Die EU schreibt kein Mindestalter für irgendeinen Führerschein vor, sondern formuliert nur so etwas wie eine Empfehlung. Alle Führerscheine, die innerhalb der EU gemacht wurden, sind in der kompletten EU unter der Bedingung uneingeschränkt gültig, wie das Land, in dem der Führerschein gemacht wurde, das von der EU empfohlene Mindestalter nicht unterschreitet, bzw. der Fahrer das von der empfohlene Alter erreicht hat. 

Ja. Ich hatte die Diskussion aber eher auf die Anerkennung des Führerscheins in anderen EU-Staaten verstanden.

Bezgl. der Diskussion über den Geltungsbereich des neuen B196 Führerscheins: Nein, damit darf die Grenze ins europäische Ausland NICHT überquert werden, zumindest nicht auf einem Fahrzeug der neu erworbenen Klasse.

Siehe auch https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl119s2937.pdf']__1578630250339

Also wohl doch keine freie Fahrt für freie Bürger, von "Kiel bis Brindisi". :sigh:

 

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nochmal zu den Preisen (in meiner Fahrschule, Großraum München):

B196: 729,-

A1: 1.900,- (mit 12 Sonderfahrten und 10 Übungsstunden á 45min)

A: 2.025,- (mit 12 Sonderfahrten und 10 Übungsstunden á 45min)

Die 10 Übungsstunden sind schon am unteren Ende angesetzt. Ich kenne Leute in meinem Alter (50), die haben deutlich mehr gebraucht.

Das Einzige, was sich sicher nicht lohnt, ist den A1 zu machen, wenn man in den A direkt einsteigen kann.

 

vor 3 Stunden hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Bezgl. der Diskussion über den Geltungsbereich des neuen B196 Führerscheins: Nein, damit darf die Grenze ins europäische Ausland NICHT überquert werden, zumindest nicht auf einem Fahrzeug der neu erworbenen Klasse.

Siehe auch https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl119s2937.pdf']__1578630250339

Also wohl doch keine freie Fahrt für freie Bürger, von "Kiel bis Brindisi". :sigh:

 

Dass die Erlaubnis nur im Inland gilt, muss da drin stehen, weil die Erweiterungen nationale Sonderregeln sind. Diese können aber von anderen Ländern anerkannt werden. So ist das bei den Österreichern auch: Italien, Spanien, Portugal, Tschechien und Lettland erkennen die österreichische Autoführerscheinerweiterung "Code 111" an: Quelle: ÖAMTC

Bearbeitet von Angler
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vor 13 Stunden hat freibier folgendes von sich gegeben:

Ich verstehe grad das Rumgeheule und EU Verteufeln nicht. Ich bin weiß Gott kein Freund der Überbürokratisierung durch den aufgeblasenen EU Verwaltungsapparat, aber hier werden leere Stammtischparolen rausgehauen und gefährliches Halbwissen für Fakten erklärt, dass einem schlecht wird...

 

Mein Kenntnisstand (ca. 2 Jahre alt) ist folgender:

 

Die EU schreibt kein Mindestalter für irgendeinen Führerschein vor, sondern formuliert nur so etwas wie eine Empfehlung. Alle Führerscheine, die innerhalb der EU gemacht wurden, sind in der kompletten EU unter der Bedingung uneingeschränkt gültig, wie das Land, in dem der Führerschein gemacht wurde, das von der EU empfohlene Mindestalter nicht unterschreitet, bzw. der Fahrer das von der empfohlene Alter erreicht hat. 

 

Beispiel: 

Die EU empfiehlt ein Mindestalter von 16 Jahren für den A1 Lappen. In Deutschland kann man den Führerschein entsprechend der EU Empfehlung mit 16 machen. Dadurch dass Deutschland die EU Empfehlung nicht unterschreitet und die EU Staaten sich auf die gegenseitige Anerkennung der Führerscheine geeinigt haben, darf ein 16 jähriger Deutscher, der den A1 Lappen in Deutschland gemacht hat, in der gesamten EU eine 125er Fahren. 

In den Niederlanden und Belgien liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, was aber keinerlei Auswirkungen auf Ausländer in den Niederlanden und Belgien hat.

Anders sähe es aus, wenn man in Deutschland mit 15 den A1 Lappen machen könnte. Dann dürfte man mit 15 nur in Deutschland fahren, da Deutschland die EU Empfehlung unterschreitet und die übrigen Länder sich auf die EU berufen können und den deutschen Führerschein dann nicht akzeptieren müssen. Allerdings dürfte man ab 16 dann wieder in der gesamten EU fahren. 

 

 

Gruß, Ralf

Edith: man sollte schon den eigenen Namen richtig schreiben....

schön geschrieben, aber leider eine Themenverfehlung weil:

Gerade die Erweiterung durch den B196 ist eben nicht in der ganzen EU gültig, die gilt nur in D oder über bilaterale Übereinkommen mit anderen Ländern, weil es keinen Mindeststandart für Führerscheinklasse/erweiterung B196 oder bei uns in Österreich Code 111 gibt, da es diese Klasse eben nicht in allen EU Ländern gibt.

Natürlich wäre eine einheitliche ANnerkennung in der EU wünschenswert, aber ich bin durchaus noch eine Verfechter von nationaler Selbstbestimmung und nicht für Durchgriffsregelungen durch die EU in allen Lebenslagen.

Wobei ich gespannt wäre wie der EUGh in Bezug auf Reisefreiheit entscheiden würde, wenn ein Besitzer dieser Führerscheinklasse zum Beispiel Belgien klagt weil er in Belgien eine Verwaltungsstrafe wegen Lenkens eines Leichtkraftrades ohne  nationalgültige(belgische) Fahrerlaubnis bekommen hat.

 

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vor 21 Minuten hat vespa_pk_fan folgendes von sich gegeben:

...

Wobei ich gespannt wäre wie der EUGh in Bezug auf Reisefreiheit entscheiden würde, wenn ein Besitzer dieser Führerscheinklasse zum Beispiel Belgien klagt weil er in Belgien eine Verwaltungsstrafe wegen Lenkens eines Leichtkraftrades ohne  nationalgültige(belgische) Fahrerlaubnis bekommen hat.

 

Das ist zwar hier gewaltig offtopic, aber im Zweifel würde da gar nichts entschieden, da durch Führerscheinregelungen nicht in die Reisefreiheit eingegriffen wird. Die Einreise nach Belgien steht jedem EU-Bürger nach wie vor frei, nur halt nicht bei gewünschtem Grenzübertritt als Führer eines Leichtkraftrads mit einer in Belgien nicht anerkannten Fahrerlaubnis.

 

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Ich finde die ganze Diskussion unnötig. Wer Bock drauf hat, legt 700 Steine auf den Tisch und fährt legal 125er. Ist eine Option, mehr nicht. Für mich wäre das nix, aber das ist ja egal. Jeder, der mehr will, kann ja gerne den grossen Lappen machen. Also was soll das Gemecker?

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Am 9.1.2020 um 13:46 hat Angler folgendes von sich gegeben:

Nun ist es wohl so, wie weiter vorne schon einmal zitiert, dass z.B. der österreichische "Code 111" eben doch in anderen Ländern anerkannt wird. So ganz würde ich die Hoffnung noch nicht fahren lassen, dass man mal von Kiel bis Brindisi durchfahren kann mit dem B196...

So sehe ich das auch. Wäre jedenfalls keine große Überraschung und zweifellos sinnvoll.

 

Insgesamt sieht man das alles aber in Deutschland etwas kritischer als in Österreich. (Bin Österreicher, lebe aber seit Jahren in Deutschland.) Wollte mir ursprünglich den 111er Code in den Führerschein eintragen lassen, um zumindest in Österreich eine 125 aus dem Verwandtehnkreis fahren zu können, und gedachte dazu meinen deutschen FS, der mir aufgrund einer ursprünglich österreichischen Fahrerlaubnis in den 90ern umgeschrieben worden war, wieder zurückzuholen. Das geht aber nicht, wie ich feststellen mußte, weil ich in Österreich nur einen Nebenwohnsitz habe. Den Kurs für den Code 111 hatte ich aber schon gemacht, was sehr niederschwellig war. 150.- €, 6 Zeitstunden, also ein verlängerter Samstagvormittag. Das war in Gruppe gemeinsam mit 8 anderen Teilnehmern auf einem Verkehrsübungsgelände. Keiner außer mir hatte von sich aus nachgefragt, auch ein Leichtmotorrad mit Schaltung zu fahren, obwohl das die Bescheinuigung nachher ja durchaus auch erlauben würde. Keiner von den anderen Teilnehmern hatte also die Absicht, später etwas anderes als einen Automatikroller zu fahren. (So viel zu dem Warnen davor, daß mit dem B 196 nun massenhaft Leute sich billig die Berechtigung holen würden, um mit 130-kmh-schnellen Zweirädern die Straßen unsicher zu machen.)

Hier in Deutschland hab ich mich nun bei zwei örtlichen Fahrschulen erkundigt. Die eine nannte mir erste Termine aber noch keine näheren Informationen zum Ablauf. Die andere Fahrschule riet mir zu einem richtigen A-Schein und zeigte sich sehr unsicher bezüglich der neuen Möglichkeit. Sie fürchten unabschätzbare Haftungsfälle, wenn jemand einen Unfall baut, und nachher angäbe, er habe sich noch nicht ausreichend sicher gefühlt, und so letztlich die Fahrschule, die die Bestätigung ausgestellt hat, in Haftung genommen werden könnte. Diese Befürchtung scheint man in Österreich nicht zu haben. Vielleicht sind aber auch die rechtlichen Voraussetzungen anders.

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Am 7.1.2020 um 21:03 hat Angler folgendes von sich gegeben:

Langsamer oberfränkischer Trinker. Was für ein Unsinn. Die Verordnung wurde am 30.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat daher am Tag danach, dem 31.12.2019, in Kraft.

bgbl119s2937_78133.pdf 41 kB · 6 downloads

Ja es liegt an der Fahrschule habe heute 2 antworten von der Konkurrenz bekommen. Ab 750 Euro aufwärts.

 

Frage zum Leistungsgewicht. Inkl Fahrer oder nur das Gewicht von der  vespa ?

 

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Ich hatte kürzlich beim Vespa Stammtisch die Diskussion das im Zuge der EU der Code 196 auch in anderen Ländern der EUROPÄISCHEN Union gültig ist.

 

Im Bundesanzeiger vom 23.12.2019 steht " nur im Inland gültig "

 

Also nix mit den Vespa Alp days in Zell am See ;-)

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ich stand am samstag mittag kurz in einem rollerladen meines vertrauens. die 3 kunden die im laden waren wollten alle ne 125er weil sie "aufstocken". ich hatte gedacht das interessiert niemanden, falsch gedacht.

"der medley hat ja start/stop* und 15ps, den würde ich gerne kaufen"

*ich wollte erst lachen, aber der das wirklich :D

Bearbeitet von berlinwestside
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vor 8 Stunden hat rallyxk folgendes von sich gegeben:

 

 

Also nix mit den Vespa Alp days in Zell am See ;-)

 

Ist das nicht diese Veranstaltung, bei der GTS-Fahrer Videos mit Alpenpanorama machen, und dabei Sachen sagen wie: "Ja, so a Veschpa, des scho Kult"? 

Wird bei mir auch nichts. Führerscheintechnisch wäre es jetzt nicht so das Problem, aber auf die 1000 Kilometer Anfahrt (eine Richtung!) hab ich jetzt nicht so wirklich Bock... Ich bin mir aber gar nicht so sicher, ob ich da echt was verpasse... ;-)

Bearbeitet von kuchenfreund
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vor 7 Stunden hat kuchenfreund folgendes von sich gegeben:

Das Leistungs-Gewicht vom Moped zählt. Bei einer getunten SF kann es da schon mal eng werden, ansonsten ist das eher nicht so das Problem. 

Und bevor jetzt das Genöle wieder los geht: Das war schon immer so, auch beim regulär erworbenen A1. 

Ja ich überlege ob ich nen 125er Reinpflanze oder bei meiner kurzhub Version mit mehr Leistung bleibe...

 

Ohne genoele.

 

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Ich zahle 589,- für die 196er-Bescheinigung, andere Fahrschulen hier im Ort wollen bis zu 800 Euronen dafür haben. Für ˋnen A1 legt man hier aber mindestens 1500 hin, zuzüglich Prüfungsgebühren und Umschreibung. Ärgerlich ist nur, dass man sich mit so ˋner schxxx-Fußschaltung rumschlagen muss, eine T5 als Fahrschulbike hat leider keine mir bekannte Fahrschule (die normale PX 125 ist als Fahrschulbike nicht zulässig wg. zu langsam und schwachbrüstig). 

 

Volker

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Am 19.1.2020 um 13:55 hat rallyxk folgendes von sich gegeben:

Ich hatte kürzlich beim Vespa Stammtisch die Diskussion das im Zuge der EU der Code 196 auch in anderen Ländern der EUROPÄISCHEN Union gültig ist.

 

Im Bundesanzeiger vom 23.12.2019 steht " nur im Inland gültig "

 

Also nix mit den Vespa Alp days in Zell am See ;-)

Meines Erachtens kann da zunächst auch nichts anderes stehen, denn B196 ist eben kein richtiger A1, der EU-weit anerkannt werden müßte, sondern nationales Sonderrecht. Umgekehrt kann Deutschland es nicht verhindern, wenn andere Länder den B196 mit der Zeit vielleicht doch anerkennen, wie das wohl beim Code 111 der Fall zu sein scheint. Ob Österreich diese Anerkennung beantragt hat, oder ob das in den anderen genannten Ländern dann einfach so geregelt wurde, weiß ich nicht. Jedenfalls scheint es nicht unbedingt Gegenseitigkeit zu geben, z.B. für italienische Führerscheine in Österreich.

Tatsache ist, daß der B196 mehr an Ausbildung fordert als der B111, und es somit an sich nicht abwägig wäre, daß jene Länder, die den B111 anerkennen, mit der Zeit auch B196 anerkennen. Ob Österreich selbst das macht, ist ungewiß, denn wenn Österreich fordert, daß Deutschland im Gegenzug auch den B111 anerkennt, vermute ich, daß eben nichts geschieht. B111 ist eben wesentlich niederschwelliger als B196

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vor 7 Stunden hat Notamod folgendes von sich gegeben:

Ärgerlich ist nur, dass man sich mit so ˋner schxxx-Fußschaltung rumschlagen muss, eine T5 als Fahrschulbike hat leider keine mir bekannte Fahrschule (die normale PX 125 ist als Fahrschulbike nicht zulässig wg. zu langsam und schwachbrüstig). 

 

 

Das hat man schnell raus. Da ist die Umgewöhnung an den schweren Eisenhaufen das größere Problem. :-D

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vor 2 Stunden hat rider folgendes von sich gegeben:

 

Das hat man schnell raus. Da ist die Umgewöhnung an den schweren Eisenhaufen das größere Problem. :-D

 

Ich war auch überrascht, wie schnell das bei mir knapp 25 Jahre nach Erwerb des 1b geklappt hat, als ich erstmals wieder auf einem fußgeschalteten Zweirad gesessen habe beim Aufstocken auf A2. Die einzige Herausforderung war tatsächlich die Übung "Slalom in Schrittgeschwindigkeit" mit dem großen Bock. Ich glaube das sieht auf nem Schaltroller definitiv eleganter bei mir aus. :whistling:

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Denke ich nicht, weil für den Erwerb eines Führerscheins im Ausland m. W. jährlich mindestens 180 nachgewiesene Tage Aufenthalt im jeweiligen Land nötig sind. Sonst könnte ja jeder auf die Schnelle einen im Inland wegen Saufen oder sonstiger Delikte abgegebenen Führerschein im Ausland neu machen.

Bearbeitet von sidewalksurfer
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Am 22.1.2020 um 08:28 hat Notamod folgendes von sich gegeben:

Ich zahle 589,- für die 196er-Bescheinigung, andere Fahrschulen hier im Ort wollen bis zu 800 Euronen dafür haben. Für ˋnen A1 legt man hier aber mindestens 1500 hin, zuzüglich Prüfungsgebühren und Umschreibung. Ärgerlich ist nur, dass man sich mit so ˋner schxxx-Fußschaltung rumschlagen muss, eine T5 als Fahrschulbike hat leider keine mir bekannte Fahrschule (die normale PX 125 ist als Fahrschulbike nicht zulässig wg. zu langsam und schwachbrüstig). 

 

Volker

589? Wo? Ich kommeee

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