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Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

Ich plane aktuell über einen kumpel in italien ein setup für meine Vespa V50 mit einem 130er Polini Grauguss. 

 

Aktuell ist folgendes Geplant.

V50 Block

51/97 Kurbelwelle

24er dellorto

 welchen Auspuff? Welchen kann ich nehmen, welcher noch human ist einzutragen? 

 

Habt ihr allgemeine Tipps zum Setup? Ist jetzt sehr grob. Ziel sind 15-18 PS

 

viele Grüße 

gianni 

Geschrieben

um 15-18 zu erreichen musst Du schon a bissi den fräser da rein halten.

Auspuff würde ich mal zum PM40 oder was aus dem hause egig greifen.

 

allgemeine Tipps findest Du in Unmengen im 130er GG Polini Topic

Geschrieben

Hey Kim,

 

erinnerst du dich noch an mich, war mal vor 4-5 Jahren mit meinem Motor, den ich komplett gemacht hatte bei dir und er sprang nicht an. Haben dann heraus gefunden, dass der Auspuff zu war :D 

 

bekommt man den Auspuff vom Eric zugelassen? 

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
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