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(Reserviert) Verkaufe: Kapuzenpullover Fuchs auf Roller (XL)


eye.dee

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Geschrieben

- reserviert - 

 

 

Moin,

 

verkaufe einen Kapuzenpulli in der Farbe dunkelblau und Größe XL. Motiv ist ein Fuchs auf Roller, hinten drauf ein Gorilla in klein (sieht man aber nicht, weil da normalerweise die Kapuze drüberhängt).

 

Guter Allgmeinzustand, der Druck wird schon leicht brüchig, ist aber noch vollständig vorhanden. Ich denke auf den Bildern sieht man das ganz gut. Meine Tochter will eigentlich nicht, dass ich den Pulli verkaufe, aber ich muss mal ausmisten :-) 

 

Der Schnitt ist normal, nicht zu eng, nicht zu weit. Bin selber 1,90 groß und wiege 90kg.

 

Standort Köln: Preis 15 EUR  + Porto.

 

1-IMG-5440.thumb.JPG.baf1309215f4f871a74f54411f29aa65.JPG2-IMG-5441.thumb.JPG.11431cf1712d2c8ec887d108ce3673aa.JPG3-IMG-5443.thumb.JPG.dbf8c85c422ccb4f827e2a192e2d22fa.JPG

 

 

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    • Ich verwende seit Jahren technsiche Vaseline , ist deutlich günstiger als vergleichbare Produkte und funktioniert genausogut wie alles andere 
    • Ist der Motor noch kalt, gib ihm sechsundhalb. Ich mach’s auch nur so…. Warm fahren und Stoff . Auch nur bei Alu 
    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
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