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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Die Ident-Nummer sollte ja im KV stehen. Wird ja niemand so ne Kiste ohne KV kaufen. Damit bist du schonmal raus....strafrechtlich gesehen.

Aber egal ob Strafrecht oder Zivilrecht, deine Kohle ist ja weg und um das geht's einem als betrogener Käufer ja letztendlich. Und ob du die jemals wieder siehst, bleibt auch bei gewonnenem Prozess unbeantwortet. 

Was machst wenn der rückzahlungspflichtige Verkäufer am Ende die Hosensäcke nach außen zieht und dich fragend angafft?

So nem Arsch sollte man die Hammelbeine langziehen....GSF Executive fährt vor :muah:

Bearbeitet von weissbierjojo
Geschrieben

So, nach dem mir der Verkäufer dieser Kiste meine Anzahlung nicht zurückgeben möchte, ist er zum Anwalt gegangen und versucht den Kauf dieser Bastelkiste durchzusetzen. Wie kann ich mich da vorbereiten? Kennt jemand einen guten Anwalt. Der schreckt ja vor nichts zurück!

Geschrieben

Oh je das ist ja wieder spannend hier. Dachte du bist vom Kauf zurück getreten und gut. Das du ne Anzahlung getätigt hast ist natürlich ärgerlich.

Bin mal gespannt wie das mit dem Herrn Dienst weiter geht. 

Geschrieben

:-D grad heute früh an genau diese Situation gedacht. Weil aktuell bei mir auch Anwalttechnisch sowas läuft.

Vor über 35 Jahren auch schon mal gehabt. Hab eine Kreidler Van Veen 50 er Enduro gekauft und über Anwalt zurückgehen lassen. Ich Trottel:wallbash:

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast die das übernimmt, probiere es. Vertragsrecht ist bei mir jedenfalls nicht drin. Mach dich vorher schlau!  

Wenn die Anzahlung nicht zu hoch ist, versuch dich zu vergleichen. Was dir im Vorfeld als eindeutig erscheint, nimmt vor Gericht oft eine ganz andere Wendung. Ich arbeite für Richter, Staatsanwälte, Polizei, Rechtsanwälte ... 

Wenn ich auf das Thema Recht und Unrecht komme, ist bei jedem die Antwort: man muss halt erkennen welche Lüge besser ist. Schrecklich:repuke:

Die eigene Dummheit muss Geld kosten, sonst lernt man nichts. Aber wenn, dann lass uns bitte teilhaben an der Sache. Wird sicher interresant. Viel Glück

Geschrieben

Och....ich würde da jetzt kacken dreist die gesammelten Infos über die Karre und die "Originalität" des Rollers einfach mal zusammen schreiben und entsprechend einem Anwalt übergeben......Sowas wie "vorsätzliche Täuschung" in den Raum werfen und dann mal abwarten...

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
Am 12.10.2019 um 17:58 hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Hi, also nach dem ich den Kauf storniert habe, ist die sogenannte Vespa SS 180 wieder bei Ebay-Kleinanzeigen annonciert. Eigentlich müsste man den Herren anzeigen, um andere Käufer zu schützen.

 

 

Kannst du irgendwie beweisen (Screenshot der Anzeige mit Datum z.B.), dass der Verkäufer nachdem du deine Kaufabsicht für das Fahrzeug bei ihm widerrufen hast, die Anzeige wieder bei Ebay eingestellt hat?
Daraus könnte man ja schlussfolgern, dass sein Interesse, dir das Fahrzeug zu verkaufen auch nicht allzu groß gewesen ist. Somit besteht ja auch kein Grund, deine Anzahlung zurückzuhalten.

Bearbeitet von Patrick
Geschrieben

Kennt jemand eine 100 % verlässliche Seite, wo ich beweisen kann, dass die Karosserie ( GS4) mit kleinem Fach hinten nicht zu einer SS 180 Bj. 1966 passen kann. Auch wenn es ein Erstmodell sein sollte. Denn die SS 180 wurde von 1964 bis 1968 gebaut, seine hat laut Fahrgestellnummer ein Produktionsdatum von 1966. Die Aussage die Karosserie der GS 4 sei bei der SS 180 anfänglich noch verbaut worden kann hier doch nicht richtig sein. Die SS 180 war bereits im 3. Produktionsjahr. Dies muss ich wohl jetzt beweisen.

Geschrieben

Die GS 160 zweite Serie, von der ja angeblich die ersten SSen gebaut worden sein sollen, hat kein Staufach hinten!

Es ist auch nur ein Gerücht dass die GS Karosse bei den ersten SSen verbaut wurde, soweit ich weiß hat hier keiner eine oder einen Beweis.

Geschrieben (bearbeitet)

Aber es sollten doch mindestens mal verschiedene Verkaufsprospekte/Kataloge/Werkstatthandbücher oder ähnliches existieren, anhand derer man das wenigstens ansatzweise darstellen kann.

 

:-/

 

d.

Bearbeitet von dirchsen
Geschrieben
vor 2 Stunden hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Kennt jemand eine 100 % verlässliche Seite, wo ich beweisen kann, dass die Karosserie ( GS4) mit kleinem Fach hinten nicht zu einer SS 180 Bj. 1966 passen kann. Auch wenn es ein Erstmodell sein sollte. Denn die SS 180 wurde von 1964 bis 1968 gebaut, seine hat laut Fahrgestellnummer ein Produktionsdatum von 1966. Die Aussage die Karosserie der GS 4 sei bei der SS 180 anfänglich noch verbaut worden kann hier doch nicht richtig sein. Die SS 180 war bereits im 3. Produktionsjahr. Dies muss ich wohl jetzt beweisen.

 

Warum? Das Ding ist Sche**e also lass einfach die Finger davon.

Geschrieben
vor 5 Stunden hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

So, nach dem mir der Verkäufer dieser Kiste meine Anzahlung nicht zurückgeben möchte, ist er zum Anwalt gegangen und versucht den Kauf dieser Bastelkiste durchzusetzen. Wie kann ich mich da vorbereiten? Kennt jemand einen guten Anwalt. Der schreckt ja vor nichts zurück!

 

 

Geschrieben

Was steht denn in deinem Kaufvertrag bzgl. Typ und Ausführung? Oder so Sachen wie nicht  fahrbereit oder zum schlachten, Teilespender usw. Was hast du unterschrieben? Musst eh zum Anwalt. Der soll da rüberschauen. Wobei da selten einer sagt das du Unrecht hast. 

Geschrieben (bearbeitet)

64, kein Fach

 

https://www.vesparesources.com/files/file/96-s-t-o-vespa-180ss-vsc1t/

 

Da kann man dann auch schön sehen wie die Fahrgestellnummer auszusehen hat und das Teil kriegst du auch auf Anfrage von Piaggio direkt und offiziell.

 

Die IGM Nummer muß da auch drin sein und das Piaggio Logo , die wird bei einem Fake mit Sicherheit fehlen.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Ahhh wat nen Scheiß und ich dachte noch "speicher mal die Bilder" und habs dann doch nicht geamcht.

 

Wäre die Androhung oder aber dann wirklich die Stellung einer Strafanzeige wegen Betrugs oder Bertrguversuch, nicht eine Möglichkeit? Kennzeichen von der Kiste habe ich noch im Kopp falls die nicht im Kaufvertrag steht. Oder ist der Penner so überzeugt von der Bastelstory das den das nicht schreckt.

 

Oder aber wenn es um die Beweislage geht könnte evtl ja eine Anfrage bei Piaggio Deutschland helfen.

 

Das ärgert mich gerade sehr weil das Teil offensichtlich aus verschiedenen Fahzeugen zusammengbastelt ist.

Falls du noch Hilfe brauchst beim zusammenschreiben der offensichtlich falschen Teile  bzw.  welche verbaut sein müssten dann sag bescheid. Habe mir die Karre zumindest auf den Bildern rauf und runter angeguckt und bin nen ziemlicher Vespa Oldie Teile Nerd. Hast du Fotos gespeichert?

 

Schreib mir sonst gerne eine PN.

 

Gruß Dirk

Geschrieben (bearbeitet)

Nachtrag:

Du schreibst er ist zum Anwalt gegangen. Hast du schon Post von dem ? Evtl. ist der ja etwas schlauer und kann etwas weiter denken.

Wenn dem klarzumachen ist das es,  bei einem durchgesetzten Kauf, danach direkt zu einer Strafanzeige gegen seinen Mandanten wegen Betrugs bzw. Urkundenfälschung kommt, dann wird der seinem Mandanten evtl. raten das auf sich beruhen zu lassen und den Kauf zu annulieren.

Nur son Gedanke...

Bearbeitet von tarzan
Geschrieben

Kannst Du mir die vollständige Rahmen Nummer schicken ? Gerne auch per PM

 

ich schau was ich herausfinden kann 

 

ich würde vor allem schauen ob es möglich ist herauszufinden wann das Fahrzeug sein Erstzulassung hat und wo

 

wenn es wie behauptet ist Ein reimport nach Deutschland dann muss es ja nachweisbare sein

 

wenn das Mann findet das diese Rahmen Nummer ein anderen alten aus Register herausgefallenen Roller gehört hat Mann ihn ja fest, sofern er kein Kaufvertrag oder Schein über den Besitzerwechsel.

 Dann brauchst nur nachweisen das aktuelle fzg Schein und das alte

 

ob es Vorbesitzer hat in Deutschland kann Mann ja auch schauen ob diese noch kontaktierbar ist und eventuell eine Aussage machen kann oder ein Bild haben wie es aussah im Original Zustand 

 

Ich hab schon gelesen das es ein Vietnam Roller ist und Rahmen Nummer warscheinlich gefaked ist . 

 

sonst würde ich auch eine vergleich machen mit teile Nummer von die Teile das offensichtlich nicht SS180 ist und das auflisten. Das kriegt Mann ja mehr oder weniger raus aus die Teilelisten. 
 

wenn es landet vorm Gericht hilft es ja nur wenn Du Punkt für Punkt nachweisen können was nicht zu seiner Geschichte hört 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Hier ist ein ss180 66 mit gleiche rahmennummer Serie 0022

 

bulevespas.blogspot.com/2012/05/1966-vespa-ss180-vsc1t.html

 

Zum dokumentieren das er hat trapezlenker und eckigen Heck und keine Handschuhfach hinten 


auch früher Rahmen Nummer als deine aus bj 1965

 

Bearbeitet von Truls221
Geschrieben
vor 11 Stunden hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

So, nach dem mir der Verkäufer dieser Kiste meine Anzahlung nicht zurückgeben möchte, ist er zum Anwalt gegangen und versucht den Kauf dieser Bastelkiste durchzusetzen. Wie kann ich mich da vorbereiten? Kennt jemand einen guten Anwalt. Der schreckt ja vor nichts zurück!

 

Guten Abend!

 

Blöde Sache das Ganze. Nun schreib uns bitte mal genau, was Du in den Händen hast.

 

Screenshots der Anzeige? Ja? Gut! Nein? Nimm Kontakt zu Ebay Kleinanzeigen auf mit dem Kaufvertrag und berichte denen, dass es sich um einen Betrugsverdacht handelt. Bitte um eine Kopie der Anzeige (haben die bestimmt noch 100 Jahre auf einem amerikanischem Server gespeichert).

 

Einen schönen schriftlichen Vertrag mit Rahmennummer, Beschreibung des Rollers, etc? Ja. Gut! Nein? Wenigstens eine Email in der Du Dich auf die Ebay-Kleinanzeige beziehst und zum Ausdruck bringst, dass Du die SS180 kaufen willst?

 

Wieviel hast Du denn als Anzahlung gelatzt? Auf welche Weise? PayPal, Überweisung, bar?

 

Spannend ist der rechtliche Charakter einer Anzahlung. Sie ist nicht als Vertragsstrafe aufzufassen, wenn ich es richtig verstanden habe, will der Typ die Anzahlung behalten "zur Strafe".

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Anzahlung

 

Das geht also nicht, wenn ihr keinen Vertrag habt, dann muss er natürlich brav zurückzahlen.

 

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich Dir eher raten, das noch nicht mit einem Anwalt zu regeln, ein paar Briefe von dem kosten dann schnell mal 400 Euro. Und in der Realität musst Du dem Anwalt das ohnehin alles so mundgerecht aufschreiben, dass Du es auch gleich selber machen kannst.

 

Keine Sorge, das Geld bekommst Du schon zurück. Aber noch einmal: wieviel hast Du denn gezahlt?

 

Viele Grüße

Henning

 

 

 

 

 

Geschrieben

Moin Truls,

interessanter Ansatz. Als der Typ vor 2 Jahren schonmal versucht hat das Ding zu verkaufen hatte jemand die Nummer gepostet. Sollte die doch sein oder rob-xman?

 

Geschrieben

Hallo, erst einmal vielen Dank für die vielen helfenden Antworten. Der Verkäufer hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und versucht nun den Verkauf dieser Bastelkiste durchzusetzen. Ja ich habe einen Kaufvertrag unterschrieben und 200 € angezahlt. Bin dann nach der Besichtigung wieder nach Hause gefahren um die Abholung zu planen. Dann aber nach vielen wiedersprüchlichen Aussagen des Verkäufers bin ich stutzig geworden und habe angefangen mich über dieses Modell genauer zu informieren. Auch Dank der Hilfe und Unterstützung von Euch, habe ich bemerkt, dass da etwas mit der Vespa nicht stimmt. Dies habe ich zum Anlass genommen und habe dann mit dem Verkäufer gesprochen und den Kaufvertrag storniert. Der Verkäufer meinte ich sei viel zu mißtrauisch und er werde mir die Anzahlung nicht zurückgeben. Daraufhin hat er die Vespa kurzfristig wieder bei Ebay Kleinanzeigen  eingestellt. Bis er die Anzeige letztes Wochenende wieder herausgenommen hat.

Er hat von Anfang an versucht zu vermeiden mir zu erzählen woher und von wem er die Vespa gekauft hat. Obwohl ich oft nachgefragt habe von wem und aus welchem Land die Vespa stammt. Erst nach langen  Zögern sagte er mir, er hätte den Roller von einem Händler in Hamburg, den es aber nicht mehr gibt. Nun fahr ich auch schon sehr lange Vespa, dass ich alle Händler kannte und der einzige der in der letzten Zeit aufgehört hat war Scooter und Service. Nun gut jetzt müssen sich die Anwälte schlagen, ich bin im Rechtschutz, mal schauen. Hier die Fahrgestellnummer die im Kaufvertrag eingesetzt worden ist. Vespa 180 SS, Bj. 01.07.1966 Fahrgestellnr. VSC1T 0022326 für weitere Unterstütznung würde ich mich sehr freuen. Lieben Dank Euch allen Rob

Geschrieben

Guten Morgen!

 

Hm, nicht auszuschließen, dass er wirklich glaubt, einen echten Roller zu haben.

 

Zunächst einmal gilt: pacta sunt servanda, Verträge sind zu erfüllen.

Du kannst nicht einfach einen Vertrag "stornieren". Ihr seid beide Privatleute, da gibt es kein Rücktrittsrecht wie beim Onlinekauf von einem Händler.

Es gibt ein paar Gründe weswegen man doch zurücktreten kann, aber deren Vorliegen musst Du im etwaigen Prozess beweisen.

So wie überhaupt jeder das für ihn positive selber beweisen muss.

Und für diesen Beweis reichen nicht Ausdrucke der Aussagen von Experten in diesem Forum (auch wenn die sicherlich richtig sind).

Man braucht einen Gutachter und der will Geld, das Ganze zieht sich...

 

Langer Rede kurzer Sinn: wegen 200 Euro so eine Welle zu machen lohnt sich einfach nicht. Du wirst mit Fahrten zu Anwälten, ständigen Beratungen, etc. bestimmt 20 Stunden beschäftigt sein.

 

Und dann hast Du im günstigsten Fall das Geld zurück, vor allem freuen sich aber die Anwälte, die gut zu tun hatten.

 

Mein Rat: verfluche den Typen innerlich, schreib ihm eine kurze, nüchterne Email in der Du zum Ausdruck bringst, dass Du Recht hast, aber keinen Bock hast, Dich weiter mit ihm rumzuärgern, ärgere Dich ein paar Tage über Deine Blauäugigkeit, schreib das als Lehrgeld ab und freu Dich Deines Lebens.

 

Und kauf Dir einfach einen weniger seltenen Roller für deutlich weniger Geld. Bringt auch Spass.

 

Viele Grüße

Henning

 

 

  • Thanks 3
Geschrieben

Hi, vielen Dank für Deine Antwort. Ok, ich kann verstehen, dass ihm kein Vorsatz nachzuweisen ist, aber man kann mich auch nicht dazu bringen eine Vespa mit zweifelhafter Herkunft zu kaufen. Sollte man beim nächsten Züvtermin das Pech haben einen schlauen Prüfer zu haben, der die Fahrgestellnummer mit dem Modell vergleicht und da Unstimmigkeiten aufkommen und auf Grund dessen die Vespa keine neue Plakette bekommt, dann hat man viel Geld in den Sand gesetzt. Da muss ich mich doch vor schützen können ? Und der Nachweis, dass da etwas nicht stimmt ist gegeben. Da brauch ich auch keinen Gutachter für. Zur Not bekomme ich von Piago Deutschland einen Nachweis wie die Karosserie bei einer SS 180 Bj. 1966 aussieht, oder bin ich da auf dem Holzweg ? 

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