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Geschrieben

Wobei ich denke, dass der Verkäufer sehr genau weiß, was er da für einen Müll hat, froh ist, den endlich los werden zu können und daher so auf dem Verkauf besteht.

 

Hätte er ein originales Schätzchen könnte er das ja leicht und entspannt an den Nächsten verkaufen.

 

:-/

 

d.

Geschrieben
vor 22 Stunden hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Ich spiele jetzt mal den teuflischen Anwalt der Gegenseite / des Verkäufers. :devil:

 

"Mein Mandant ist Privatperson und hat keine weitergehenden Kenntnisse der Vespa-Modellgeschichte oder von technischen Details. Er hat in seinem Verkaufsinserat das angegeben, was er auf den Schildern am Fahrzeug und in den zugehörigen Papieren seiner Vespa ablesen konnte. Den Mutmaßungen eines anderen Interessenten, der ihm in einer Ebay-Nachricht vom 05.10.19 verwirrende, technische Details berichtete, hatte er keinen Glauben geschenkt und somit keinen Grund, sein Inserat anzupassen oder zurückzuziehen.

Jeden Vorwurf von arglistiger Täuschung oder gar von Betrug weisen wir entschieden zurück.

Der Kaufvertrag kam am 07.10.19 nach intensiver Begutachtung des Fahrzeugs durch den Käufer zustande. Es gab seitens des Verkäufers keine weiteren Zusicherungen bezüglich der Eigenschaft des Fahrzeugs, als im Kaufvertrag genannt. Mein Mandant besteht auf Erfüllung des Vertrages."

 

Soweit der Advocatus diaboli. :devil:

 

@ rob-xman:

Falls das "Verfahren" für Dich günstiger ausgehen sollte, würde es mich freuen. Auch ich denke, Du wurdest/wirst ganz bewußt "über den Tisch gezogen".

Aber denk dran: Sich im Recht wähnen, Recht haben, Recht bekommen ... Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. :satisfied:

 

 

 

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe... Da werden die Käufer gesetzlich zum Glück geschützt... 

Geschrieben

Hi, also der Herr Verkäufer hat am Donnerstag einen Termin bei seinem Anwalt, hier wird er versuchen den Kaufvertrag durch zusetzten. Ich bin ja Gott sei Dank im Rechtsschutz, daher warte ich jetzt auf das Schreiben von seinem Anwalt und dann werde ich mal schauen wie es weiter geht. Vielen Dank für die vielen Antworten und Unterstützungen. Ich werde sicherlich die eine oder andere Hilfe verwerten können und müssen, daher noch einmal vielen Dank.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

An Deiner Stelle würde ich auch erst mal cool bleiben und abwarten, was da kommt. Bluffen gehört zum Handwerk.

 

Dir bleibt noch der Tatbestand der arglistigen Täuschung und damit hast Du einen Anfechtungsgrund.

Bearbeitet von efendi
Geschrieben
vor 4 Stunden hat efendi folgendes von sich gegeben:

An Deiner Stelle würde ich auch erst mal cool bleiben und abwarten, was da kommt. Bluffen gehört zum Handwerk.

 

Dir bleibt noch der Tatbestand der arglistigen Täuschung und damit hast Du einen Anfechtungsgrund.

Warum Täuschung? Er hat doch dem Käufer vor Unterschreibung des Kaufvertrag erklärt was alles nicht stimmt. Die Fahrgestellnummer stimmt ja. 

Geschrieben

Sorry, das ist nicht richtig. Er hat behauptet, dass der Roller von einer Frau kommt und meinte der Händler von wem Sie ihn gekauft hat , dass es diesen Händler nicht mehr gäbe. Der Motor sei ein original Motor und die Vespa sei kein Viatnam Roller. Da er aber wie sich dann herausgestellt hat, zugegeben hat, dass er dann doch die Vespa direkt vom Händler in Langenhagen gekauft hat, der für den Export von Vespa Rollern aus Vietnam bekannt ist. Die Veränderungen am Fahrwerk und an der Gabel hat er mir auch nicht mitgeteilt. Außerdem ist der Brief mit keinem Vorbesitzer eingetragen. Also nur Lügen und Täuschungen. 

Geschrieben
vor 4 Minuten hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Hier die Fahrgestellnummer, wenn sie dann richtig ist ! VSC1T0022326

Die war auch schon im Kaufvertrag zu sehen. ;-)

Geschrieben
vor 41 Minuten hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Sorry, das ist nicht richtig. Er hat behauptet, dass der Roller von einer Frau kommt und meinte der Händler von wem Sie ihn gekauft hat , dass es diesen Händler nicht mehr gäbe. Der Motor sei ein original Motor und die Vespa sei kein Viatnam Roller. Da er aber wie sich dann herausgestellt hat, zugegeben hat, dass er dann doch die Vespa direkt vom Händler in Langenhagen gekauft hat, der für den Export von Vespa Rollern aus Vietnam bekannt ist. Die Veränderungen am Fahrwerk und an der Gabel hat er mir auch nicht mitgeteilt. Außerdem ist der Brief mit keinem Vorbesitzer eingetragen. Also nur Lügen und Täuschungen. 

 

Hallo!

Aber was ihr besprochen habt, kannst Du auch nicht beweisen...

Oder wie hat er es zugegeben? Im Gespräch mit Dir, oder schriftlich?

Das Ganze ist recht unerfreulich.

Viele Grüße

Henning

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden hat Lude folgendes von sich gegeben:

Warum Täuschung? Er hat doch dem Käufer vor Unterschreibung des Kaufvertrag erklärt was alles nicht stimmt. Die Fahrgestellnummer stimmt ja. 

Ist doch keine SuperSport, wie im KV angegeben, sondern ein arger Mutant, da stimmt gar nichts. Insofern wurde der Käufer doch getäuscht.

 

Und ich sag jetzt mal vorsätzlich, denn der Verkäufer wusste ganz genau, was er da hat, sonst hätte er sich nicht so ein Märchen ausgedacht.

Bearbeitet von efendi
Geschrieben
vor 29 Minuten hat efendi folgendes von sich gegeben:

Ist doch keine SuperSport, wie im KV angegeben, sondern ein arger Mutant, da stimmt gar nichts. Insofern wurde der Käufer doch getäuscht.

 

Und ich sag jetzt mal vorsätzlich, denn der Verkäufer wusste ganz genau, was er da hat, sonst hätte er sich nicht so ein Märchen ausgedacht.

...und um das durchzusetzen braucht es ein Gerichtsverfahren mit Beteiligten, die sich die Mühe machen dem Thema entsprechend Raum zu geben, was bei dem Streitwert wahrscheinlich nicht passiert. Da braucht es Gutachter etc. ... Vermutlich würde es vorher auf einen Vergleich herauslaufen plus Verfahrenskosten.

Darauf würde ich mich nicht einlassen, denn das ist es doch nicht wert (von den Nerven, die das kostet ganz zu schweigen)... Auch wenn es ungerecht erscheint, aber wie weiter oben schon sehr schön dargestellt: Recht haben und Recht bekommen... 

Vielleicht reicht es, moralisch im Recht zu sein ( ist Scheisse, aber manchmal besser als nix)... :-(

Dem Typ Druck machen ja, aber anwaltliche/gerichtlich  würde ich nicht weitermachen... 

 

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 2 Stunden hat rob-xman folgendes von sich gegeben:

Der Motor sei ein original Motor und die Vespa sei kein Viatnam Roller.

Aha, meint er das also.

Habe gerade noch nen 180SS Block zu meinem GS 160 Motor geschossen und hier liegen. Die Motoren sind so dermaßen unterschiedlich zu allen Motoren die danach kamen Sprint Rally PX etc... Alleine schon das der GS/SS Motor keinen Einlass im Gehäuse besitzt also der Zylinder einen Direktansauganschluss hat usw.:wacko:

 

Unterm Strich sind die GS/SS Modelle, welches  er dort meint zu haben, im Original eines der speziellsten Vespa Modelle überhaupt. Da ist sehr wenig vergleichbar mit andern Modellen und selbst wenn unterliegt es auch da kleinen Unterschieden. 

Deshalb ist es ja auch  besonders bescheuert das er meint seine Billo Teile Bastelbude mit Teilen anderer billiger Vespas mit nem Satz Nachbaubacken und Koti der GS 160 sei echt.:wacko:

  • Like 1
Geschrieben

Mit Recht wird hier die Verkaufsanzeige moniert aber die kann man meiner Meinung schlecht mit dem Kaufvertrag in Verbindung setzen. Was dazwischen kommuniziert wurde ist ja nicht belegbar. Habe da schon die Gerichtsverhandlung im Auge. Die Rechtsanwälte poltern nur. Fakt ist, es wurde ein Kaufvertrag über eine SS180 mit einer Fahrgestellnummer von einer GS1 abgeschlossen. Ohne das ich nochmal zurücklese. 

Diese Fahrgestellnummer wird auch so im Fahrzeugbrief stehen, der ja der Eigentumsnachweis ist. Das einzig falsche am Vertrag ist die Bezeichnung SS180. Oder steht das auch so im Brief. 

Der Verkäufer kann lügen das sich die Balken biegen und braucht es nicht mal beweisen. Er kann dir ja diesen ganzen Umbau erklärt haben, hübsch anzuschauen ist das Teil auch und bei einem netten Gespräch mit einem Gläschen Hopfenschorle war der Kauf Nebensächlich.  Der Verkäufer kann ja nichts dafür das das Gefährt hier dann dem Käufer zerpflückt und madig gemacht wurde. Geht einzig um den Kaufvertrag und nicht um Moral und Anstand.

 

Geschrieben

Ich hoffe, dass der Käufer die Verkaufsanzeige gespeichert hat. Ich kann mich auch gut an die Anzeige erinnern und da stand mehrheitlich quatsch und unwahre Angaben drin. Warum sollte dann bei der konkreten Verkaufsverhandlung was anderes besprochen worden sein? Der Käufer wurde getäuscht, ob mit Absicht oder nicht sei dahingestellt. Sollte der Verkäufer tatsächlich zum Anwalt gehen, wäre ich jedenfalls ganz entspannt... Und mit einer Rechtschutzversicherung im Rücken wäre ich noch viel entspannter....

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Moin,

also ich habe Post vom Anwalt des Verkäufers bekommen, der hat mir eine Frist von ca. 14 Tagen gestellt um die Vespa zu bezahlen und abzuholen.

Oder ! Ich könnte auch den Kaufvertrag mit Zustimmung des Verkäufers stornieren, mich für die Anschuldigungen Entschuldigen, 50 € Aufwandsentschädigung bezahlen, natürlich die Anwaltskosten des Verkäufers übernehmen und das Thema wäre vom Tisch.

Ich habe erst einmal um Zeitaufschub gebeten um mir einen Fachanwalt suchen zu können. Jetzt überlege ich was ich wirklich tun möchte.

Geschrieben

Wenn der gegnerische Anwalt schon so einen wachsweichen Quatsch wie Entschuldigung und Aufwandsentschädigung anbietet, kannst du davon ausgehen, dass man sich bewusst ist, dass kein ernsthaft durchsetzbarer Anspruch besteht. Würde die Forderung komplett zurückweisen und Klage anheimstellen, wenn sie was von dir wollen. Dabei vielleicht auch nochmal auf die Diskrepanz zwischen Angebotstext des Verkäufers und Realität hinweisen. Dann wird man sich schon die Chancen vor Gericht ausrechnen können....

Geschrieben

Ich frage mich, ob hier überhaupt ein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Der Rückzieher vor Erfüllung der Hauptpflichten aus dem Vertrag ist m.E. eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum. Vielleicht bei deren Erklärung nicht richtig als solche bezeichnet, aber aufgrund der beschriebenen Umstände als eine solche zu verstehen. 

Der Irrtum lag in der Eigenschaft, die für den Wert der Sache und die Kaufentscheidung wesentlich war, hier also die Echtheit eines solchen Gefährts und auch die Originalität der verbauten Komponenten.

Soweit ich mich dunkel erinnere, hat der Anfechtende nur das negative Interesse als Schadensersatz auszugleichen, also hier den Verkäufer so zu stellen, als ob er diesen Vertrag nicht geschlossen hätte. Da er anschließend den Roller nochmals inseriert hatte, darf man davon ausgehen, dass er zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. dessen Anfechtung keinen weiteren Interessenten hatte. Somit scheidet auch aus, dass die Differenz zwischen diesem Geschäft und dem angefochtenen Geschäft als Schadensersatz zu leisten wäre. Dass er sich einen Anwalt zur Seite nimmt, der auf die Erfüllung eines nicht wirksam zustande gekommenen Vertrages pocht, wäre dann wohl auch nicht zu ersetzen.

Nur meine Auffassung, klar.

 

 

Geschrieben

Hallo!

 

Ich habe rob-xman in einer PN einen Anwalt empfohlen.

Nun denke ich auch, dass man da mal hinsollte. Erstberatung darf ja nur maximal ca. 120 Euro kosten.

Die Sache mit dem Eigenschaftsirrtum sollte man mal weiter verfolgen, guter Hinweis!

 

VG Henning

  • 3 Wochen später...
  • 1 Monat später...
Geschrieben

Naaaaaaa wurde der Kauf da 2 mal Rückabgewickelt, nach dem Motto "Return to Sender"? Oder haben wir hier einen Zwillingszombie, auferstanden aus Ruinen (wäre übrigens ein super Topic Titel für die Asia Kisten).

 

Ein paar Sachen wie Bremstrommelfarbe und Bunte Streifen sind anders aber ansonsten. Selbst das Baujahr ist wieder mit 1966 angegeben.

Diesmal wird die Basis aber als Super VBC beschrieben obwohl im Text wiederum Sprint steht.

 

Und ich bin immernoch extrem neugierig was hinter dem schlecht selbstgebastelten kleinen Hanschuhfach steckt.

https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/vespa-vbc-super-150-im-gs-style-mit-125ccm-zulassung/1318924603-305-2724

 

Geschrieben

Moin Moin,

also erst einmal vielen Dank an alle die mich hier in dieser Angelegenheit unterstützt haben. Nach langem hin und her und endlosen  Verhandlungen mit dem Rechtsanwalt, habe ich schließlich den größten Anteil von meiner Anzahlung zurück erhalten. Der Kaufvertrag wurde annulliert und vernichtet. Was aus der angeblichen Vespa SS 180 geworden ist kann ich leider nicht sagen. Ich habe sie bis jetzt nirgend wo in einer Anzeige gesehen. Ich hoffe, dass der Verkäufer seine zusammengeschusterte Vespa keinen anderen ahnungslosen Vespa- Liebhaber anbietet.

Vielen Dank noch einmal für Eure Unterstützung.

Rob


Geschrieben

Grössten Teil der Anzahlung zurück weil wegen Anwaltskosten oder weil der Heine tatsächlich was zurückbehalten hat :aaalder:

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