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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hab mir endlich auch eine lammy in die garage gestellt. :grins: :grins: :grins: ist eine 150er special. nur leider habe ich bisher absolut keine ahnung über das genaue baujahr.

auf scooterhelp.com bin ich zwar schlauer geworden von wann bis wann wieviel gebaut wurden, aber das ist mir zu ungenau.

nach 2 tagen verzweifelter suche im netz bin ich jetzt scheinbar endlich fündig geworden:

auf racinglambrettas.com sind ein paar tafeln mit den genauen produktionszahlen der einzelnen monate gepostet. ich hab einfach von der höchsten fahrgestellnummer runtergezählt und bin für meine fahrgestellnummer 150LIS*263995* auf das Baujahr 06/66 gekommen. passt das so, oder seit ihr da anderer meinung???

wäre vielleicht ganz interessant so eine tafel mit den genauen baujahren je nach fahrgestellnummer zusammenzustellen. sollte ich mit meiner rechnung richtig liegen werd ich das mal in angriff nehmen und dann gleich posten. sofern es das nicht eh schon gibt und ich nur zu blöd bin es zu finden.

lg

mex

Geschrieben

für mich als nur mäßig originalitätsinteressierten ist das baujahr/jahr der ersten zulassung von jeder in deutschland zugelassenen lammy eh immer 61. alles andere bedeutet nämlich hierzulande nachrüsten alberner fahrtrichtunsanzeiger. deshalb bin auch ganz froh das da keine allzu erschöpfende info einfach im netz zu finden ist, das würde die recherche der herren tüv prüfer nur unnötig vereinfachen.

Geschrieben
für mich als nur mäßig originalitätsinteressierten ist das baujahr/jahr der ersten zulassung von jeder in deutschland zugelassenen lammy eh immer 61. alles andere bedeutet nämlich hierzulande nachrüsten alberner fahrtrichtunsanzeiger.

Und zum Dreimillionsten Male :

Blinker kann man austragen lassen !!!

Geschrieben
[

Blinker kann man austragen lassen !!!

nein, kann man nicht (zumindest in den 3 bundesländern in denen ich das bis dato versucht habe). man kann sich ein gutachten erstellen lassen und dann damit bei seiner zulassungsstelle eine ausnahmegenehmigung für fahren ohne fahrtrichtungsanzeiger beantragen. ob die gewährt wird hängt allerdings von diversen, nicht immer zu beeinflußenden faktoren ab. wenn sich der ganze streß im vorfeld vermeiden läßt sehe ich keinen grund warum man sich darauf einlaßen sollte.

Geschrieben (bearbeitet)

Ok, kenne natürlich nicht deine Erfahrungen, aber ich wiederum hab Sie (genau wie von Dir beschrieben per Einzelgenehmigung) in 3 verschiedenen Bundesländern problemslos austragen lassen. Bremen, Niedersachsen, Bayern.

Aus Hessen z.B. weiß ich auch, dass es geht. Dort hatte sich ein Kunde mit meiner Hilfe die Ausnahmegenehmigung besorgt. Praktisch kommt es leider oftmals auf den guten Willen der Beamten an, theoretisch sollte es aber in ganz Deutschland gehen... :-D

Auf Wunsch eines Ossis geändert ! :-(

Bearbeitet von Sylvius Gerber
Geschrieben

@sylvius:

iss klar, aber manche zulassungsstelle stellt sich da gerne quer. abgesehen davon isses halt so das da von "ausgetragen" nicht die rede sein kann, wenn du etwa ein solches fahrzeug verkaufst und der käufer die karre bei einer anderen zulassungsstelle anmelden will muß er eigentlich dort die ausnahmegenehmigung neu beantragen. vielleicht klappt das, vielleicht nicht. wenn nicht darf man halt dann noch mal beim tüv vorfahren und die nachrüstung dokumentieren lassen. habe etwa mal eine karre mit einer entsprechenden ausnahmegehmigung unter vorbehalt zugelassen gekriegt, das ding wurde dann 3 jahre später (bei erneuter durchsicht der akten) widerrufen und der eimer wurde stillgelegt. alles streß den man vermeiden kann. die formulierung "kann man ausgetragen kriegen" sagt ja auch wenig über einen rechtsanspruch aus, wollte nur darauf hinweisen dass es den auch nicht gibt. mutmaßlich hast du auch bessere kontakte als der durchschnittslambrettist, wenn der dann unter verweis auf deine erfahrungen auf sein "recht" pocht kann er da unter umständen schon mal gegen eine wand laufen.

Geschrieben

nachdem keiner etwas gegen mein ausgerechnetes baujahr sagt werde ich einfach mal damit anfangen die ganzen mir bekannten fahrgestellnummern anhand der produktionstabellen in genaue baujahre umzuschlüsseln.

tut mir aufrichtig leid daß ihr auf jedes klo blinker montieren müßt in deutchland :-D . nein im ernst: da seid ihr nicht zu beneiden. wir bekommen zwar fast keine umbauten typisiert dafür können wir uns in AUT diesen Blinkerscheiß ersparen.

mex

Geschrieben (bearbeitet)

@madmax: ich habe fahrgestellnr. 150LIS254437 mit EZ 01/66, falls das weiterhilft :-D

@amazombi: wo wohnst du denn, dass deine zulassungsstelle soviel stress macht? bei uns ist es bei keinem importfahrzeug, was serienmäßig keine blinker hat, ein problem, diese austragen zu lassen. schwieriger ist es bei fahrzeugen, die es hierzulande mit blinkern zu kaufen gab(diese komischen kippelmopeds, vesper sprint oder rally oder wie die heißen), wobei bei den maschinen immernoch mit dem argument von nicht gerechtfertigten umbaukosten was zu machen ist. meiner meinung ist es illegaler, mit ner gp(am besten noch eine indische) mit "eingetragenem" Baujahr 61 rumzuheizen, da musst du auch nur mal an irgendwen geraten, der durch einen dummen Zufall Ahnung von der Materie hat. Man könnte ja mal ne Anfrage beim KBA machen, dann würde sich wohl herrausstellen, dass innocenti 1961 ein sehr ertragreiches Jahr gehabt haben muss :-(:-(:-(:-( edit:

@ sylvius: seit wann ist Hannover nen eigenes Bundesland????(Gröhl)

Dann ist ja jetzt Braunschweig wohl Landeshauptstadt, ist eh viel schöner hier :-(:-(:-(

Bearbeitet von henning
Geschrieben (bearbeitet)

wieder gelöscht - ich halt's Maul ...

Bearbeitet von t4.
Geschrieben

Weiss I nedd - bin kein Hannoveraner :-( Das scheint man nur von Geburt an oder nie zu sein (meine Einschätzung nach 8 Jahren :-D ).

Aber wie siehts eigentlich mit der Zonenrandzulage aus ? Gibts die noch ?!

@ T 4 : Ja, tut mal ganz gut ... :-(

Geschrieben (bearbeitet)
@ T 4 : Ja, tut mal ganz gut ...  :-D

wank3.gif

Bearbeitet von t4.
Geschrieben (bearbeitet)

@henning:

die meisten probleme hatte ich in rheinland-pfalz. das argument mit dem nicht zumutbaren aufwand zog bei mir nicht. der zulassungsmensch meinte lapidar das man immer blinker anbauen könne, die dabei entstehenden kosten seien in anbetracht der erhöhten fahrsicherheit absolut zu vertreten. der verweis das etwa eine tv 175 III original keine blinker hat und auch nie in deutschland verkauft wurde wurde mit dem hinweis kommentiert dass die tatsache das der hersteller sich außerstande sah blinker zu montieren eventuell ursächlich für die nicht-zulassung in deutschland gewesen sein könnte, und das sich daran natürlich auch nichts geändert hat. außerdem stimmt das ja so auch nicht, die ganzen karren wurden ja schon in deutschland verkauft (zumindest zum teil mit blinkern). bei zulassungsstelle iss halt scheiße, zu einem anderen tüv fahren iss kein ding, mal eben wohnsitz wechseln iss halt doch mehr aufwand. kenne aber einige leute die sich mit solchen problemen rumschlagen mußten, da isses halt einfacher direkt auf das richtige baujahr zu achten.

Bearbeitet von amazombi
Geschrieben

leute, tretet den quark nich so breit... da muss nur ein zuständiger beamter mit pkxl2 mal hier reinschauen schon gibts kein schlupfloch mehr... internet ist nicht anonym

jaja ich weiss ich bin paranoid

gruss roland

Geschrieben (bearbeitet)

@mistelfix:

und dann macht sich der beamte auf den weg und jagt die zahllosen fies illegalen lammys die die straßen einer jeden deutschen siedlung terrorisieren, kriegt dafür das bundesverdienstkreuz und wird am ende innenminister. du bist paranoid. ich würde mittlerweile echt was darum geben mal wieder angehalten zu werden und mit leichtem kribbeln das ergebnis der schein-studie abzuwarten. in wahrheit siehts so aus das ich mit meiner karre an der ampel stehe und der mopped-bulle fragt wohlwollend rüber: "wie alt ist die denn?". früher war das "wie schnell iss die denn?".

Bearbeitet von amazombi
Geschrieben
@madmax: ich habe fahrgestellnr. 150LIS254437 mit EZ 01/66, falls das weiterhilft :-D

Um mal zurück zum Thema zu kommen, und die Baujahrsbestimmung weiter einzugrenzen:

LI150S EZ 2.11.1963 mit Fahrgestellnummer 200391

Geschrieben

danke für die fahrgestellnummern!

mir ist aber aufgefallen, daß ihr nur die erstzulassung dazugeschrieben habt. muss natürlich nicht wirklich mit dem genauen baujahr übereinstimmen.

also laut meiner rechentabelle (basierend auf die produktionszahlen per monat) sollten sich aufgrund eurer fahrgestellnummern folgende baujahre ergeben:

@ henning Aug. 1965

@athanasius Okt. 1963

hoffe ihr seid damit einverstanden.

meine tabelle ist übringens schon zur hälfte fertig, hoffe sie noch bis zum wochenende fertig zu bekommen.

lg

mex

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