Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus erstmal von nem neuen hier am Board.

Ich fahr' seit ca 4 jahren ne V50 Special '79 und würd mir jetz gen nen Anhänger ranbauen...

men Problem:

in der stvzo gibt es sowohl richtlinien für "krafträder" als auch für "fahrräder mit hilfsmotor" ... ne V50 is aber ein "KLEINkraftrad" und dazu hab ich nirgends Regelungen gefunden .... :? ....

hab hier im forum schon das Zeugl mit den tschechen anhängern gefunden ... ich stell mir aber eher was vor wo mindestens 2 kästen bier reinpassen ;) ...

hat jemand sowas schon ausprobiert ?

wenn ja ... zulassung - kennzeichen - abe ??

und : Anhängerkupplung: Eintragungspflichtig - woher - welche ??

nachdem bei mir alles original is, möcht ich auch weiter keinen ärger bekommen und "legal" fahren ...

das das ganze mit anhänger schrecklich langsam werden dürfte is mir auch klar ... aber immernoch schneller als die 2 kästen bier in den durchstieg zu stellen und 20 km weit zu schieben ....

Geschrieben

also .. ich war heut mal beim tüv ... die meinten da muss von piaggio eine erklärung her, daß der rahmen anhängergeeignet ist ....

also mal frage an alle v50/pv/et3-fahrer ... jemand sowas zur hand .. erfahrungen ???

briefkopie hamse gesagt bringt garnix ...

ausserdem muss die kupplung ne be haben ...

Geschrieben

Bei Ebay ist grad ne V50 drin, mit eingetragener Anhängerkupplung.

Link habe ich nicht mehr, sollte aber zu finden sein.

Den Besitzer mal anschreiben, vielleicht hat der einen Tip?

Gruß,

Olli

Geschrieben

Hatte das gleiche Problem und bin erstmal zur Versicherung gegangen!

Die haben nachgeschaut,die Sache ist einfach.

Laut Stvo benötigt man die ABe für die Kupplung (ist beim Kauf dabei)

Der Träger der V50 ist bereits mit Abe!Abauen ,zum Tüv vorführen fertig!

Wird in die Betriebserlaubnis eingetragen!

Geschrieben
Der Träger der V50 ist bereits mit Abe!

das is ja fein .... nur wo steht das SCHRIFTLICH ...

weil ... wenn ich jetz zum TÜV geh und sag "Der Träger der V50 ist bereits mit Abe!" dann saht der tüv fuzzi sicher "das is ja fein .... nur wo steht das SCHRIFTLICH ... "

;) ...

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


  • Beiträge

    • Versuchen wir mal Klartext zu reden!   Wenn ich mir deine Gartensituation so anschaue, dann kann ich mir gut vorstellen warum deine  Nachbarn "schwierig" sind und du Ihnen den Einblick auf dein Grundstück soweit als möglich verwehren möchtest.    Es sollte Dir aber im Klaren sein, dass durch all diese angedachten baulichen (gärtnerischen) Maßnahmen nicht die Ursache dieser Befindlichkeiten ggü. den Nachbarn bereinigt werden.   Nachdem der Spalierobstbaum eine Sonderzuchtform des Obstbaumes ist, liegt die Einstufung bezüglich Grenzabstand in der genaueren Betrachtung des Verwendungszweckes. In deinem Fall als "Heckeneinfassung" Es muss dann aber auch der künftige Pflegeaufwand (Rückschnittmaßnahmen) auf diese Einstufung zwingend abgestimmt sein bzw. die geltenden Abstandsregeln bei Pflanzung dieser Gehölze eingehalten werden. Spalierformen auf Hochstamm gezogen, sind da logischerweise ausgenommen. Nachdem das allerdings, ähnlich wie beim Baumschutz in den Regionen/Ländern unterschiedlich gehandelt bzw. ausgelegt oder interpretiert wird, ist eine Rücksprache mit der zuständigen Baubehörde deiner Gemeinde die sinnvollste Vorgehensweise.   Zu bedenken ist auch, dass dein geplanter "Sichtschutz" aufgrund des Laubfalles im Herbst über Monate wirkungslos ist! Wenn es Dir um den Einblick auf die Terrasse geht, dann würde ich bei entsprechendem Platzangebot eher pflanzliche Sichtschutzelemente (Tröge) auf der Terrasse selbst in Erwägung ziehen. Überdenke auch mal die Platzierungen deiner Spielgeräte "ausschließlich" im hinteren Gartenteil. Du nimmst schon viel Zunder aus der schwierigen Situation, wenn die Spielgeräte nicht alle direkt vor seiner Terrasse platziert sind.        
    • Ist das eine Vermutung oder hast konkrete Infos? Mich interessiert hier der Vergleich zu original PX-Pott.
    • Das ist bei dem leider nicht so. Auch hier Stoß auf Stoß.
    • Unten ist’s mir an einer Stelle etwas abgerutscht, sonst stehen überall 1,4mm Und zur Kupplungsseite habe ich nichts weggenommen, da war vorher alles ok (aber auch nicht viel Luft mehr)      den Rest bis zum vergaser habe ich auch bearbeitet, sodass der Drehschieber weiter die engste Stelle ist.    Ich werde berichten! Und hoffe bis dahin!
    • hmm ok, ich muss mir das mal genauer ansehen wenn ich die pumpen kriege.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information