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VNB Bj. 1963 ohne Blinker


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Hi,

gestern schlechter Tag beim TÜV.

Ich muss, um meine VNB (4T XXXXX) 1963 zugelassen zu bekommen, Blinker nachrüsten...

Das liegt auch nicht am Prüfer (er hätte es gem. den Briefkopien hier gemacht) sondern am Wirtschaftsministerium... die wollen keine Ausnahmegenehmigung dafür geben. :-D

Jetzt bleibt nur eins: die ital. Papiere die dabei waren, verjüngen...

Ist aber Urkundenfälschung.

Frage: Was würdet ihr machen? Blinker nachrüsten und jedesmal kotzen wenn man die VNB sieht oder das Datum 'anpassen' ? :-(

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Von meinem TÜV-Prüfer ?! Aus der STVZO ? :-D

Gründet sich u.a. auf dem Fakt, dass Leichtkrafträder von gewissen Bestimmungen ausgenommen sind, z.B. von der Zulassungspflicht. Sie sind Kennzeichen -, aber nicht zulassungspflichtig (besteht vom Gesetz her ein Unterschied).

Bearbeitet von Sylvius Gerber
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Normalerweise muss man dann bei einem größeren Motor und BJ >61 Blinker nachrüsten, ansonsten kannste ja auch in ne Fuffi einen 136 einbauen ohne die Blinker nachzurüsten.

Am besten ist es sicherlich, Papiere von einer VNB zu bekommen, in der das BJ <61 eingetragen ist und dann den Prüfer überzeugen, dass die VNB etwa um die gleiche Zeit gebaut wurde. Danach kannste ihm vielleicht nahelegen, das Baujahr auf 1.1.1961 oder so einzutragen.

Bei meiner GL hats so wunderbar geklappt. Ausnahmegenehmigung bekommt man eigentlich nicht, zumindest wollte es der Prüfer bei meiner ET3 nicht machen, stattdessen wurden als geringer Mangel beim Prüfbericht die fehlenden Blinker eingetragen.

Gruß Robin :-D

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Hab genau das gleiche Problem. VNB mit 200er Motor und noch TüV bis Juni. Hat auch keine Blinker und is Bj.63. Mein HU - Prüfer nimmt mir die Karre ohne Blinker auch net ab, werd aber auch nochmal nachfragen ob er das mit geringe Mängel durchgehen lässt.

Wegen Ausnahmeregelungen werd ich mich auch noch erkunden.

Bei meiner ET3 werd ich gleich nen Fahrzeugbrief mitnehmen wo Bj.61 eingetragen is und meine auch auf Bj.61 eintragen lassen, wobei mir das schon ein bischen riskant vorkommt.

Bei SF isses ja sowieso kein son Prob. Kannst dem Prüfer doch auch sagen das du nen 125er Malossi drauf hast. Die paar ccm reissens auch net raus... :wasntme:

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Ich bräuchte auch mit dem verdammten Originalmotor Blinker weil Bj.63!!!

ist ja auch eigentlich kein Prob...

nur wohin mit dem Schalter?

welchen würdet ihr nehmen? den runden da von der Rally/Sprint?

Bearbeitet von Marc
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runde von der rally, und blinker in die lenkerenden. schaut gut aus und ruiniert doch nicht die optik eines oldies.

der vorbesitzer meiner vnb hat hinten px blinker reingebastelt , der kannte den wert son ner dame auch nicht. hauben liegen aber schon beim schweißer, und danach heisst es spachteln.

gruß sascha

Bearbeitet von nichtswisser
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Passt der Schalter von der Rally einfach so?

Der wird doch geschraubt und wenn die Schrauben zu weit reinragen dann blockieren die doch die Gängigkeit des Schaltrohrs, oder? :plemplem: und wie und wo verlegt man die Kabel zum Schalter und zu den Blinkern...?

Bearbeitet von Marc
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Das Rally-Schaltrohr "mit Blinkerschalter serienmässig, (D)" unterscheidet sich vom Rally-Schaltrohr "ohne Blinkerschalter (I)" durch genau 3 Bohrungen ...

... wenn die Schrauben zu weit reinragen dann blockieren die doch die Gängigkeit des Schaltrohrs, oder?

und wie und wo verlegt man die Kabel zum Schalter und zu den Blinkern...?

... definitiv nicht; Du könntest auch durchschrauben, da sich das Schaltrohr nicht auf irgendwas, sondern im Lenkerkopf bewegt. :-D Kabelverlegung erfolgt natürlich im Inneren des Schaltrohres :plemplem: ...

Edith sagt, das einzige Schaltrohr mit "integriertem" Schalter ist das von der deutschen Sprint - und da gibt's den Schalter nicht mehr zu fairen Preisen zu kaufen ...

Bearbeitet von t4.
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Kabelverlegung erfolgt natürlich im Inneren des Schaltrohres  ...

Muss ich mal gucken ob das geht, weil ja die Schaltzughalterungen auf das Rohr draufgeschraubt sind... :-D

... durch den Kupplungszug / Gaszug-Auschnitt? :wasntme:

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also bei mir haben die noch nie was wegen der fehlenden blinker an meiner 69er sprint 150 gesagt. habe den roller nun schon seit gut 7 jahren (=>war schon ein paar mal damit beim tüv gewesen, immer ohne mängel)

wenn du aus der nähe einer der neuen bundesländer kommst, dann geh doch mal da hin, dort ist die dekra dafür verantwortlich (ja auch §21)

die sind oft netter :-D

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Verdammt...

Das Schaltrohr hat ja die Bohrung für den Kupplungszug, wo auch die Kabel durchsollen... leider ist das so eng, das wirklich nur der Kupplungszug durchpasst, und da sollen ja noch 2 Kabel dabei...

Habt ihr das aufgebohrt???

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@sylivius:

die ausnahmegenehmigung muß von der jeweiligen zulassungsstelle beantragt werden. das iss eine zulassungs- und keine TÜV sache, wenn du das bei dir regelst muß das eine andere zulassungsstelle noch lange nicht akzeptieren. verstehe nicht warum du immer wieder dein mantra von wegen alles-kein-thema abbetest wenn die realität eine ganz andere sprache spricht.

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Nimm mal

DEN HIER oder

DEN HIER oder

DEN HIER oder

DEN HIER oder

DEN HIER

mit hin zum TÜV. Sind zwar alles keine VBB's, aber damit der Herr Prüfer schon mal sieht, wie man das anderswo handhabt / handhaben kann.

Warst Du inzwischen eigentlich schonmal da zum fragen?

Bearbeitet von t4.
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Und was ist, wenn ich den GANZEN Papierkram erledige ? D.h. auch Eintrag in den KFZ-Brief ? Iss ja auch wurscht, soll er halt Blinker dranbasteln. Ihr scheint ja alle ganz wild auf Oldiesmitblinkern zu sein  :plemplem:

also noch mal: ich hatte den eintrag im brief schon (da stand halt erteilung einer ausnahmegenehmigung wird aufgrund gutachtens blablabla vom blabla befürwortet). dann wollte ich meinen schein entsprechend ändern lassen. darauf hat man mir mitgeteilt die ausnahmegenehmigung müsse erst bei der bezirksregierung (das heißt aber anscheinend von bundesland zu bundesland anders, oben wurde es wirtschaftsministerium genannt) beantragt werden. als grundlage gilt das vorher angefertigte gutachten. bei mir wurde der antrag in einem fall abgelehnt. in einem anderen fall wurde ihm erst statt gegeben. drei jahre später wurde die genehmigung widerrufen.

wenn du also den gesamten papierkram erledigst muß das auch die zulassung auf deine person bei deiner zulassungstelle bei deiner "bezirksregierung" beinhalten. dann würdest du entsprechend das dergestalt auf dich zugelassene fahrzeug dem blinkerproblem-opfer leihen. die anschließende ummeldung ist eventuell wegen der korrekterweise neu bei der zulassungsstelle zu beantragenden ausnahmegenehmigung nur bedingt als akzeptable lösung geeignet.

oder man freundet sich mit den blinkern an. oder, was ich immer sage, die karre iss halt bj. '61.

@sylivius:

ich glaube dir dass du die eintragerei mit welchen mitteln auch immer gut im griff hast und dass bei dir keine diesbezüglichen probleme auftreten. daraus ein allgemeingültiges dictum für alle zulassungsstellen in allen bundesländern abzuleiten halte ich allerdings für nicht praktikabel.

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