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VNB Bj. 1963 ohne Blinker


Empfohlene Beiträge

@t4:

von den bei aufgelisteten eintragungen ist genau eine korrekt, namlich die mit der durch die stadt hannover erteilten ausnahmgenehmigung. wenn ich das ding allerdings etwa in frankfurt anmelden wollen würde müßte notwendigerweise die neue dafür zuständige zulassungsstelle in frankfurt den erneuten antrag prüfen und gegebenenfalls durchgehen lassen. wenn aber in der zeitung drei tage vorher eine artikel über asoziales motorradpack stand, oder der sachbearbeiter mal ünglücklich in eine nachbarin mit einer vespa verknallt war isses gegessen. die anderen eintragungen sind ziemlich weird, ein tüv-püfer kann nicht die stvo über den haufen werfen indem er mal eben schreibt: sind halt keine da, weicht ab, gut iss.

und wenn da steht ausnahmgenehmigung für fahren ohne fahrtrichtungsanzeiger erforderlich würde ich als bulle, zulassungsfuzzi direkt mal fragen ob ich die sehen kann, die ausnahmegenehmigung, oder ob die wenigstens schon beantragt iss, oder wann bitte du das vorhast und ob's dir was ausmacht bis dahin die bis auf weiteres nicht stvo konforme karre einfach mal stehen zu lassen, und, wenn du schon mal dabei bist auch die kohle fürs fahren ohne ABE kurz rauszusuchen.

das andere iss dann ein gutachten womit man auf der zulassungsstelle sein glück versuchen kann. das klappt erfahrungsgemäß auch ganz gut, aber eben nicht immer. das iss eine kann-, keine muß-bestimmung, also man hat keinen rechtsanspruch auf erteilung einer ausnahmgenehmigung.

in aller regel kommt man damit durch, das iss klar. aber halt nicht immer. ich achte weiter auf's baujahr, und ruhe iss.

Bearbeitet von amazombi
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Ich geb auf ! Du hast gewonnen. Ich sag nix mehr  :wasntme:   :-D

@sylvius:

ich dachte immer (von den von dir gewählten zitaten ausgehend) du seist ein mensch mit bildung und einer gewissen streitkultur, entäusch mich hier bitte nicht. ich sag' doch, du hast recht, alle leute die mit der erteilten ausnahmegenehmigung rumfahren beweisen ja auch das es grundsätzlich geht. nur reicht das eben nicht für die erstellung eines allsatzes. dieser iss ja schon durch ein gegenbeispiel falzifiziert. das habe ich dir geliefert, ich habe sogar noch die eine oder andere erläuterung dazu abgegeben. wenn ich dir sage das geht bei meiner zulassungstelle aus dem und dem grund nicht, und du sagst darauf: das iss falsch, das geht, zeihst du mich wahlweise der falschaussage oder der falschwarnehmung. beides iss, wie du etwa bei onkel kant in seiner kompaktschrift "religion innerhalb der grenzen der bloßen vernunft" nachlesen kannst, nur dann möglich und zulässig wenn du mich inhaltlich wiederlegst. du wiederholst aber statt dessen nur bereits gesagtes, nämlich das bei dir keine probleme auftreten. und dann siehe falzifierter allsatz.

komm, scheiß drauf, wir machen uns locker und trinken irgendwann unbekannterweise mal ein bier (das mit dem unbekannterweise stimmt nicht ganz, du hast irgendwann vor hundert jahren einem kumpel von mir aus england in borkulo einen abzieher für den lagerinnenring lammy kurbelwelle limaseite geliehen, das war ziemlich korrekt von dir)

Bearbeitet von amazombi
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leude.

t4 und sylvius:

amazombi hat recht. der tüv gibt lediglich die vorgabe: ausnahmegenehmigung erforderlich. daraufhin entscheidet die zuständige zulassungsstelle, ob die ausnahmegenehmigung erteilt wird. beispielsweise erteilt hamburg diese kotegorisch nicht.

t4:

deswegen wurde meine vnb doch auch in h angemeldet, um ihr später bei der ummeldung ein weiteres h hinzuzufügen.

also: nichts für ungut.

und ein hoch auf unsere landeshauptstadt und die roten

marcus

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Denn ich zufälliger Weise dabei hatte, weil auf Rückweg von Italien-Einkaufstour. Das Gesicht werde ich nie vergessen : Du hast nicht zufälliger Weise so einen Abzieher dabei ? (Zur Erläuterung für Aussenstehende : Kaum ein Mensch hat so einen und erst Recht nicht auf nem Rollertreffen dabei :-( ). Antwort von mir : Jo, muss ich nur ausm Laderaum holen. Der liegt da irgendwo. REAKTION : :-(

So, zu Streitkultur : Ich mag einfach im Moment nedd ! Hab grad die Grippe und da lässt sich nicht so gut streiten :-(

Meine These : Ausnahmegenehmigung geht immer und überall in D, man muss nur wissen wie :-( Meine Fallbeispiele, wo es teilweise auch erst beim dritten Anlauf geklappt hat sind für mich Beweis genug. Alle Gegenbeispiele die ich kenne lagen meist nur an den depperten Antragsstellern, die nicht wissen, wie man auf dem Behörden-Klavier richtig spielt.

So und jetzt :-D

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Hi.

Danke für die vielen Antworten, und Danke an Sylvius der mir den Kram abnehmen würde... aber leider hat amazombi Recht.

Der Prüfer würde das auch sofort eintragen, nur stellt sich das Ministerium quer.

Begründung: Bei dem Verkehr heutzutage wäre es nicht zu verantworten eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug ohne Blinker zu erteilen.

Punkt. Aus. :-D

Werde es wohl oder übel so machen, das ich es als Bj.61 zulasse.

Allerdings meinte der TÜV Prüfer, das wenn im Falle eines Unfalls durch die Fahrgestellnummer ermittelt werden könnte, das es eigentlich Bj.63 wäre, könnte ich ganz schön dumm dastehen... :-(

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Allerdings meinte der TÜV Prüfer, das wenn im Falle eines Unfalls durch die Fahrgestellnummer ermittelt werden könnte, das es eigentlich Bj.63 wäre, könnte ich ganz schön dumm dastehen...  :-(

Wer wüßte das im Normalfall schon, du kannst ja sagen, dass dein Roller auf BJ '61 geschätzt wurde und wenns dann mal so im Brief steht interessiert das später keinen mehr.

Natürlich musste beim Fahren dann entsprechende Handzeichen machen, zumindenst wenns erforderlich ist...

Gruß Robin :-D

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das mit dem baujahrschätzen bei unfall halte ich auch für unfug. muß zu meiner schande gestehen dass ich mittlerweile tatkräftig bei der hinrichtung des einen oder anderen rollers durch kraftwägen mitgeholfen habe, und die dinger waren immer frisiert, und in den meisten fällen bj.61, und da wurde nie was gecheckt. und selbst wenn gecheckt wird muß auch noch nachgewiesen werden das die fehlenden fahrtrichtungsanzeiger ursächlich waren. hatte ehrlich noch nie das gefühl wegen fehlender blinker in eine haarige situation geraten zu sein, bis dato war mein eindruck immer das hinge hauptsächlich mit autofahrern und deren umgang mit schwächeren verkehrsteilnehmern zusammen.

also mach dich locker und altere deine karre.

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