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Geschrieben

Muss zum TÜV und hab nur einen Klemmspiegel links montiert. Reicht wohl nicht für die netten Prüfer dort, oder? Reicht aber ein großer am Lenker, oder muss ich auch den rechten ranschrauben? Roller ist übrigens eine PX200 mit 95er Bj.

Danke sagt der Jörg

Geschrieben

Klemmspiegel reichen aber eigentlich nicht, da der Blick von der Fahrbahn genommen wird. Hat so zumindest mein Tüv-Prüfer damals gemeint und die Grünen haben mich vor n par Jahren auch mal deswegen genötigt :-D

Geschrieben

Mit dem Blick nach vorn, hab ich auch mal gehört. Aber extra für die kleine Plakette will ich nicht zwei neue Monsterteile anschaffen. Einer sollte aber doch nun reichen, hoffe ich.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab mal beim stationären TÜV gefragt und er meinte nur ob das Sichtfeld mit dem Beinschildspiegel nicht bißchen klein wäre, aber sonst wäre dem Gesetz damit wohl genüge getan, ist wohl wieder überall anders :-D

Bearbeitet von laser99
Geschrieben

Ich bin auch mal mit einem Beinspiegel durch den TÜV gekommen. Hatte es wohl später im Bericht als geringfügigen Mangel drinstehen zusammen mit den Weißen Blinkergläsern.

Also alles Ok.

Aber k.A. wie die das wo anders sehen

Geschrieben

Ein Spiegel würde in Köln bei Baujahr 95 nicht reichen. Bei meiner 93er gabs

auch den freundlichen Hinweis, daß ich einen zweiten Spiegel anbringen müsse.

Gab aber trotzdem die Plakette mit "geringfügiger Mangel" im Prüfbericht.

Geschrieben

spiegel am beinschild = freundlicher hinweis vom prüfer das das nicht okay ist (der blick ist zu lange von der fahrbahn *vorne* weg)...

aber ob man einen hat oder zwei juckte bis dato noch keinen (jüngster roller bj. 94)

Geschrieben
Klemmspiegel reichen aber eigentlich nicht, da der Blick von der Fahrbahn genommen wird. Hat so zumindest mein Tüv-Prüfer damals gemeint und die Grünen haben mich vor n par Jahren auch mal deswegen genötigt  :-D

war aktuell vor 2 wochen mit der terrormachine zur HU...

p200e bj. 79

deutlich über 100km/h eingetragen

1 klemmspiegel montiert

sichtfeld reicht. anbringung in der höhe wurde extra mit den gesetzesvorlagen verglichen. kein vorgaben hierüber vorhanden. also geht der klemmspiegel auf jeden fall klar... laut dekra

Klemmspiegel reichen meist aus, ab 100km/h eingetragen müssten 2 Spiegel dran.

Wenn der Prüfer es sehr genau nimmt.

wenn aber vor bj. 86 oder so isses egal. gilt nur für fahrzeuge ab bj.86... laut dekra

Geschrieben

So weit ich weiß muß Du vom gesetz her zwei Spiegel haben, da der 200er ja mehr oder weniger als Motorrad gehalten wird und Du beim Motorrad auch zwei Spiegel hast. Der Rest ist glaube ich ermessenssache des Prüfers.

Habe ich mal gehört. :wasntme:

Ich werde mich morgen auch mal zum TÜV hinbegeben mal schauen was er sagt.

Geschrieben

Rückspiegel

Für Krafträder ist mindestens ein Rückspiegel auf der linken Fahrzeugseite vorgeschrieben. Solche, die ab 1.1.1990 in den Verkehr gekommen sind und deren Höchtgeschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt, müssen einen Rückspiegel rechts und links haben. Deren Form ist unerheblich, solange die in §56 der StVZO genannten Forderungen erfüllt sind. Vorgeschrieben sind neuerdings die Mindestgrößen.

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§56 Rückspiegel und andere Spiegel

Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, sie so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrer nach rück- und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Krafträder, die vor dem 1.1.90 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60 cm² betragen.

Hinweis: Nach EG-Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 10 cm Durchmesser haben, ovalförmige Spiegel mindestens 15 cm (quer) und 10 cm (hoch) haben. Nach ECE-Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69 cm² betragen.

_________________________________________________

... aus dem grossen weiten WWW ...

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    • Beschreibung: Tagchen, ich suche - wie der Titel schon verrät - eine Lambretta. Typ erstmal egal, wichtig wären deutsche Papiere in denen eventuelle Umbauten vermerkt sind. Danke für Angebote. Preisvorstellung:    [Bitte Durchlesen und anschließend den diesen Erklärungstext löschen, wenn ihr eure Verkaufsanzeige fertig habt]   Verbindliche Regeln für den GSF-Marktplatz ab September 2024 Wir bitten wir euch um die Einhaltung der GSF-Marktplatzregeln, insbesondere der P.O.R.N.O.-Regeln: Preis angeben! Inserate mit Auktionscharakter werden ausgeblendet. Ort angeben! (für Verkäufe) Selbst wenn ihr im Profil einen Wohnort stehen habt, der genaue Artikelstandort (gemeint ist die Stadt) ist Pflicht.  Richtig und vollständig beschreiben! Idealerweise mit Bildern, eventuelle Mängel müssen deutlich im Text ausgewiesen werden. Keine Links auf andere Verkaufsplattformen. Nur sachliche Diskussionen! Destruktives Runtersprechen von Anzeigen und Preisvorstellungen, Runterputzen und Stammtischgerede ist nicht erwünscht.   Ohne klare Eigentumsverhältnisse kein Verkauf! Der angebotene Gegenstand muss Eigentum des Topiceröffners oder der Topiceröffner muss durch den Eigentümer beauftragt sein, den Artikel im Auftrag zu verkaufen. Bei Verstoß gegen diese Regeln werden Inserate ohne Vorwarnung ausgeblendet, ebenso unseriöse oder grob unvollständige Inserate! Pro Mitglied und Rubrik (Biete/Suche/Tausche) ist nur ein aktives Inserat im GSF-Marktplatz erlaubt! Ausnahme: Für Artikel über €1.000 (z. B. Komplettmotoren) oder Teilesammlungen darf ein weiteres eigenständiges Topic eröffnet werden. Im Fall von Teilesammlungen jedoch nur, wenn diese ausschließlich en bloc zu einem Paketpreis über €1.000 angeboten werden. Hinweise für Inserierende Das pushen/hochschieben von Inseraten ist nur alle sieben Tage gestattet. Wenn ihr Infos nachtragen möchtet, macht das im Startbeitrag. Hinterlasst nach Abwicklung euer (hoffentlich positives) Feedback. Um Topics schließen zu lassen, ändert ihr den Titel im Startbeitrag auf "ERLEDIGT: alter Topictitel". Damit werden die Moderatoren aufgefordert, das Topic zu schließen. Allgemeine Hinweise Fair use! Wiederholungstäter_innen werden verwarnt bzw. temporär gesperrt. Achtsamkeit ist angebracht! Nicht alle Blechrollerfahrer_innen handeln redlich, anständig, und nach Treu und Glauben (gilt bei Kauf und Verkauf). Lasst euch stets eine verifizierbare Telefonnummer und Anschrift eurer Geschäftspartner geben. Schafft Transparenz, kommuniziert per Privatnachricht! Wann wurde überwiesen? Ist das Geld angekommen? Wann wurde versendet (Link zur Sendungsverfolgung)? Ist alles angekommen und im erwarteten Zustand? Der Betreiber des GSF ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Angaben über die angebotenen Gegenstände. Wer private Geschäfte über das GSF abwickelt, gewinnt daraus kein Recht, die Plattform GSF für seine privaten Probleme, Strafverfolgung, Zeugenschaften und/oder Meinungsmache gegen Mitglieder oder Shops zu missbrauchen. Grundsätzlich sind dem Betreiber des GSF Realnamen, E-Mail- oder Postadressen nicht bekannt. Mit der Nutzung des GSF-Marktplatzplatz gelten diese Nutzungsvereinbarungen als anerkannt.
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