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Spiegel und der TÜV


Gladius

Empfohlene Beiträge

Muss zum TÜV und hab nur einen Klemmspiegel links montiert. Reicht wohl nicht für die netten Prüfer dort, oder? Reicht aber ein großer am Lenker, oder muss ich auch den rechten ranschrauben? Roller ist übrigens eine PX200 mit 95er Bj.

Danke sagt der Jörg

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Ich hab mal beim stationären TÜV gefragt und er meinte nur ob das Sichtfeld mit dem Beinschildspiegel nicht bißchen klein wäre, aber sonst wäre dem Gesetz damit wohl genüge getan, ist wohl wieder überall anders :-D

Bearbeitet von laser99
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spiegel am beinschild = freundlicher hinweis vom prüfer das das nicht okay ist (der blick ist zu lange von der fahrbahn *vorne* weg)...

aber ob man einen hat oder zwei juckte bis dato noch keinen (jüngster roller bj. 94)

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Klemmspiegel reichen aber eigentlich nicht, da der Blick von der Fahrbahn genommen wird. Hat so zumindest mein Tüv-Prüfer damals gemeint und die Grünen haben mich vor n par Jahren auch mal deswegen genötigt  :-D

war aktuell vor 2 wochen mit der terrormachine zur HU...

p200e bj. 79

deutlich über 100km/h eingetragen

1 klemmspiegel montiert

sichtfeld reicht. anbringung in der höhe wurde extra mit den gesetzesvorlagen verglichen. kein vorgaben hierüber vorhanden. also geht der klemmspiegel auf jeden fall klar... laut dekra

Klemmspiegel reichen meist aus, ab 100km/h eingetragen müssten 2 Spiegel dran.

Wenn der Prüfer es sehr genau nimmt.

wenn aber vor bj. 86 oder so isses egal. gilt nur für fahrzeuge ab bj.86... laut dekra

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So weit ich weiß muß Du vom gesetz her zwei Spiegel haben, da der 200er ja mehr oder weniger als Motorrad gehalten wird und Du beim Motorrad auch zwei Spiegel hast. Der Rest ist glaube ich ermessenssache des Prüfers.

Habe ich mal gehört. :wasntme:

Ich werde mich morgen auch mal zum TÜV hinbegeben mal schauen was er sagt.

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Rückspiegel

Für Krafträder ist mindestens ein Rückspiegel auf der linken Fahrzeugseite vorgeschrieben. Solche, die ab 1.1.1990 in den Verkehr gekommen sind und deren Höchtgeschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt, müssen einen Rückspiegel rechts und links haben. Deren Form ist unerheblich, solange die in §56 der StVZO genannten Forderungen erfüllt sind. Vorgeschrieben sind neuerdings die Mindestgrößen.

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§56 Rückspiegel und andere Spiegel

Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, sie so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrer nach rück- und seitwärts alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Krafträder, die vor dem 1.1.90 zugelassen worden sind, genügt ein Rückspiegel links. Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60 cm² betragen.

Hinweis: Nach EG-Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 10 cm Durchmesser haben, ovalförmige Spiegel mindestens 15 cm (quer) und 10 cm (hoch) haben. Nach ECE-Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69 cm² betragen.

_________________________________________________

... aus dem grossen weiten WWW ...

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