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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe mir eine Vespa Rally 200 Baujahr 1972 aus Österreich gekauft. Vom Verkäufer habe ich eine amtliche Einzelgenehmigung bzw. Fahrerlaubnis von 60 Tagen im Jahr erhalten, diese ist von der Gemeinde erstellt worden. Der TÜV in Hamburg erkennt diese leider nicht an. Daher benötige ich jetzt ein technisches Datenblatt meiner Vespa Rally 200 Baujahr 1972, um überhaupt eine TÜV-Bescheinigung zu erhalten. Hat jemand zufällig ein solches Datenblatt und stellt mir eine Kopie zur Verfügung. Vielen Dank im Voraus. Gruß aus HH Rob.

Geschrieben (bearbeitet)

bin mir nicht ganz sicher, aber es würde mich überraschen wenn eine Gemeinde eine "Fahrerlaubnis" ausstellt. Zuständige Behörde Bezirkshauptmannschaft (außer Wien). Die Einzelgenehmigung müsste die technischen Daten ala Fahrzeugbrief enthalten, das ist as der TÜV braucht- irgendwie müssen die Felder ja gefüllt werden.

Praktisch akzeptieren die meisten Prüfer einen Kopie eines Fahrzeugscheins eines anderen identen/ähnlichen Modells.

 

Bearbeitet von hannesp
tippfehler
Geschrieben
Am 21.11.2019 um 10:30 hat Piloti Speciali folgendes von sich gegeben:

Bzw. sehe ich gerade, falls es die Blaue auf deinem Foto hier ist, dass die Blinker eher noch ein Thema werden könnten...

 

Dem stimme ich zu. Bevor du mit irgendwas zum TÜV Nord fährst, kannste eig. schon mal vorher Blinkas nachrüsten ;-) 

Ich habe auch eine französische Rally200 (ohne Blinker) importiert und beim TÜV Nord in Hannover wurde mir klargemacht, dass ich ohne Blinker gar nicht auftauchen brauche.

Geschrieben
vor 3 Stunden hat thk folgendes von sich gegeben:

Siehe scheda tecnica di omologazione im Anhang.

Ist zwar italienisch, aber das offizielle Dokument für die Bauartgenehmigung.

STO VESPA 200 RALLY VSE1T 75.pdf 1 MB · 6 downloads

 

Das ist aber die italienische Genehmigung, die hilft nicht viel. Die deutsche Genehmigung hat die Nummer 8425, damit sollte der Prüfer die Daten Problemlos finden. Wie aber schon gesagt, Blinker sollten dran, Eine Ausnahme um ohne zu fahren ist immer schwerer zu bekommen.

Geschrieben (bearbeitet)

Da es sich um den EU-Import eines Fahrzeuges (Motorrollers) mit Baujahr 1972 (massgeblich für die Notwendigkeit von Blinkern ist das Datum der Erstzulassung und nicht das Baujahr) handelt, werden vom TÜV garantiert Blinker gefordert werden. Ab 01.01.1962 und Hubraum ab 125ccm sind Blinker verpflichtend.

 

Da die Rally200 in Deutschland mit Batterie und Hella-Lenkerendenblinker ausgeliefert wurde, wirst Du die Lenkerendenblinker nachrüsten müssen.

 

Entweder hat deine Rally eine Batterie, dann geht die Nachrüstung halbwegs problemlos.

Wenn die Rally keine Batterie hat, dann geht die Nachrüstung mit der vorhandenen 6Volt-Femsatronic-Zündung praktisch nicht, da die Lima zu wenig Saft hat.

D.h. dann entweder Batterie und Blinker nachrüsten oder auf 12Volt-PX-Zündung (mit dem ganzen Aufriss dafür) umbauen.

 

Ein Datenblatt oder eine Kopie meiner Fahrzeugscheindaten meiner Rally200 kann ich Dir schicken. Das ist jedoch nicht das Problem.

 

 

P.S.

Dass der TÜV (bzw. ist dafür eigentlich die jeweilige Zulassungsstelle in Deutschland zuständig) die amtliche Einzelgenehmigung der Gemeinde in Österreich nicht anerkennt, ist überhaupt nicht verwunderlich.

Dass eine Gemeinde in Österreich so eine "60 Tage-im-Jahr-Erlaubnis" erteilt, hat ausschließlich in Österreich rechtliche Geltung und kann nicht auf das Ausland, in dem Fall suf Deutschland, übertragen werden.

 

Wenn Dir der Führerschein in Deutschland entzogen wird, kannst Du zwar in Polen, Tschechien oder Österreich einen neuen Führerschein machen, aber damit in Deutschland fahren darfst Du trotzdem nicht.

Bearbeitet von Dirk Diggler
  • thisnotes4u änderte den Titel in Datenblatt Vespa Rally 200 Bj. 1972 für Zulassung
  • 4 Jahre später...

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