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Geschrieben

Moin, bin am zusammenbau dran;-), und habe festgestellt, dass es für et3 jeweils eine lange und eine kurze Version von Schalt-und Gasgriff gibt. Einmal 11,1cm für den Griff Bereich, einmal 11,6cm Länge. Beim gasrohr ist es so, dass bei der langen Version die Gasrolle ganz vorne aufgesteckt wird, bei der kurzen Version wird die "Gastrolle" ca. 2cm eingesteckt und die splint Bohrung sitzt weiter hinten. Kennt da jemand die Unterschiede? Ist das eine ggf eine wide frame schaltrohr? PS. Die Gummi Griffe innen messen auch ca. 11,6cm.

Geschrieben

311 mm ist standard bei = PV spät, et3, und späten TS, Sprint V,  Rally USW.
ich glaube aber nicht dass es bei den beiden varianten um blinker ging - irgendwann in den 70igern wurde von splint aussen auf splint innen umgestellt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden hat Smallframefan folgendes von sich gegeben:

Welche Länge für was? 

 

Bei mit Blinker sind die Rohre außen,wegen den Metallhülsen in den offenen Griffgummis,

etwas kürzer,als bei ohne Blinker.

 

vor 3 Stunden hat Smallframefan folgendes von sich gegeben:

PS. Die Gummi Griffe innen messen auch ca. 11,6cm.

 

Die (offenen) repro Griffgummis sind übrigens alle gut 5 mm kürzer als die (offenen) originalen!

Nicht nur die hier gezeigten,geriffelten,auch die Repros mit Logo!

(Bei den geschlossenen hatte ich allerdings noch keine definitive Vergleichsmöglichkeit.)

 

CIMG0470.thumb.JPG.e6c653d3aa8345c0c1e57fb5a457bc91.JPG

 

Bearbeitet von Kosmoped
Foto nachgereicht
Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Stunden hat Smallframefan folgendes von sich gegeben:

 Beim gasrohr ist es so, dass bei der langen Version die Gasrolle ganz vorne aufgesteckt wird, bei der kurzen Version wird die "Gastrolle" ca. 2cm eingesteckt und die splint Bohrung sitzt weiter hinten. Kennt da jemand die Unterschiede?

 

ich kenne das von meinen rundlenker smallframes, aber da gibts weit und keinen blinker :-D

soweit ich weiß gibts das eben auch bei pv wobei die neueren schon die nicht teilbaren gas und schaltrohre haben wie oben erwähnt.

 

hier die originale variante mit dem reingesteckten element (hier mit kurzgasgriffelement) und splint

gasrohr_800.jpg

 

den gleichen mist gibts auch auf der schaltseite, da hab ich mir was selber gebastelt:

schaltrolle2_800.JPG

 

 

original hat das im lenker mit den blechteilen so ausgesehen (ich weiß rechts war falschherum :-D )

lenker_innen_original_1.thumb.JPG.c6e6db6918cb1a15d62e61856e352558.JPG

 

so mit beidseitig grösseren rollen gefällts mir nun besser:

innen_800.JPG

Bearbeitet von Motorhead

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    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
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