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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

das grundrecht aufs asyl

politisch verfolgte geniessen asylrecht

in deutschland wenn sie nachweisen

können das sie in ihrem heimatsland

verfolgt werden (politische meinung)

wenn keine politische verfolgung

nach unmenschlichen oder

erniedrigende bestrafung oder be

handlung statt findet gelten nicht als

verfolgt und haben dadurch keinen

rechtsanspruch auf asyl.mann darf nicht

abgeschoben werden auch wenn man keinen

asylantrag hat nur unter den

vorraussetzungen das sie nicht in ihrem

land gefahr vor folter todesstrafe oder

missbrauch der menschenrechtsko

vention betroffen sind

änderund juli,

1993kein anspruch auf asyl haben

leute aus eu-staaten oder sicheren

drittstaaten wie finnland norwegen

einreise aus sicheren herkunftsstaaten

in dennen weder pol. ver.noch unmenschl.

oder ernidrigende.bestraf.oder behandl.

statt finden.einreisende auf dem luftweg

aus sicheren herkunftsländern. der

asylbewerber unterzieht sich auf dem flug

hafen einem asylverfahren wird der antrag

als unbegründet abgelehnt wird die einreise

verweigert.als unbegründet gelten asylanträge

die unter vortaüschung einer falschen identität

zustande kommen oder doppelt gestellt werden

abschiebung nur von verwaltungsgericht

kritik am asylrecht

änderung der ausgestaltung

der schutzgewährung für

zukompliziert kein rechtsschutz

ohne qualifizierte verfahrenberatung

für asylbewerber notwendig ist die

sicherstellung einer unabhängigen

verfahrensbreatung vor der ersten

anhörung es ist nicht sicher gestellt

dass ihr asylantrag und ihre

schutzbedürftigkeit bei uns oder anderswo

geprüft werden

:puke:

:-D

Geschrieben

super ausformuliert und mit viel liebe C&P?

:plemplem: :puke: gut, dass es F&S gibt.... da braucht man nicht nach dem sinn fragen...

*durchdreh*

Geschrieben

ein weiteres pisa-opfer, zu dumm zum abschreiben: in der ersten zeile schon `n fehler...

abgesehen davon, sich an unsere humanitär geprägte asylpolitik derart unqualifiziert heranzumachen...

ey! abr dassss isst nuhnmal pflame unt zinn-frai!

  • 4 Monate später...

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