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Papiere Empolini Dreirad


tom2304

Empfohlene Beiträge

Derselbe Prüfer der die Gurtverankerungspunkte bei deiner APE übersehen hat?
Einfach mit italienischen Papieren unterwegs gewesen?
 
Keine Ahnung, wie auch ohne die Papiere zu sehen.
 
 

Klar. Logisch der gleiche. Der hat hier in Bayern alle Apes gemacht. Ausnahmslos. Seit Mitte der 80er. Bis heute. Wenn heute einer kommt und ne Einzelgenehmigung für ne Ape 50 will, dann laufen die hier bei uns in den Keller und schneiden seinen langen Methusalixbart ab, mit dem sie ihn dort seit Jahren am Heizungsrohr festgeknotet haben, damit er nicht weglaufen kann...
Prüfung natürlich nur nach 3 tägiger Voranmeldung - er muss ja erst mitm Feuerwehrschlauch sauber gemacht werden...

Und nein: italienische Papiere schließe ich aus:
Mein erstes Mofa war eine Motograziella, bei der die deutsche Einzelgenehmigung verloren war. Die italienischen Papiere waren noch da - versichert hab ich’s bekommen. Aber glaub mir: Das hat dann bei der Kontrolle damals so RICHTIG Ärger gegeben. Da waren die in Bayern völlig Spassbefreit...


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Kleinkraftrad kann es nicht sein, die waren vor 99 immer zweirädrig.

Bist du dir mit DIESER Aussage wirklich zu 100% sicher???
Bin unterwegs und kann gerade nicht ordentlich nachschauen - daher aus der Erinnerung:
Ich meine, die ganze Sache hing ursprünglich an der Definition einspurig oder zweispurig... zwei- (oder mehrspurige) kleinkrafträder gab es damals noch nicht, eine Ape 50 hat aber dennoch die Kriterien eines Kleinkraftrads erfüllt. Mangels anderer Definition landete es deshalb in dieser Kategorie...
Dazu (wenn auch unzuverlässig aus Wikipedia) die historische Entwicklung der Kleinkrafträder in Deutschland:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad#Geschichte

Einspurig oder mehrspurig ist zwar nicht erwähnt oder definiert - aber in der Entwicklung siehst du, dass sich alles früher eher um Leistung, Reifengrößen oder Hubraum gedreht hat. Auf die Idee, dass ein Kleinkraftrad auch 3 Räder und damit mehrspurig sein könnte, kam damals einfach noch keiner...
Wie gesagt: bin unterwegs und kann nicht genau schauen grad. Aber liegt da evtl. Der Hund begraben? Wann wurde ein Kleinkraftrad zum ersten Mal als einspurig Definiert?

Jan


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vor einer Stunde hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Bist du dir mit DIESER Aussage wirklich zu 100% sicher???
Bin unterwegs und kann gerade nicht ordentlich nachschauen - daher aus der Erinnerung:
Ich meine, die ganze Sache hing ursprünglich an der Definition einspurig oder zweispurig... zwei- (oder mehrspurige) kleinkrafträder gab es damals noch nicht, eine Ape 50 hat aber dennoch die Kriterien eines Kleinkraftrads erfüllt. Mangels anderer Definition landete es deshalb in dieser Kategorie...
Dazu (wenn auch unzuverlässig aus Wikipedia) die historische Entwicklung der Kleinkrafträder in Deutschland:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad#Geschichte

Einspurig oder mehrspurig ist zwar nicht erwähnt oder definiert - aber in der Entwicklung siehst du, dass sich alles früher eher um Leistung, Reifengrößen oder Hubraum gedreht hat. Auf die Idee, dass ein Kleinkraftrad auch 3 Räder und damit mehrspurig sein könnte, kam damals einfach noch keiner...
Wie gesagt: bin unterwegs und kann nicht genau schauen grad. Aber liegt da evtl. Der Hund begraben? Wann wurde ein Kleinkraftrad zum ersten Mal als einspurig Definiert?

Jan


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Meine Fahrerlaubnis von 93 sagt Kleinkrafträder sind Krafträder bis 50ccm und 50km/h und Krafträder sind Zweiräder. Ist jetzt kein Beweis, aber die Sicht auf die Dinge zu der Zeit wird klar (Krankenfahrstühle noch 25km/h 1993). Und eine Zulassung als Kleinkraftrad macht keinen Sinn wenn man das Ding nicht mit dem Kleinkraftrad Lappen fahren darf.

 

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Die alte STVZO von 1976 geht in die selbe Richtung (Krankenfahrstuhl 20 km/h)

 

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Bearbeitet von matzmann
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bis 1980 war Klasse 4 für alles bis 50cm³ (z.B. Kreidler Florett mit 6 1/4 PS und knapp 100km/h).... auch frisierte 50er die 130 und mehr gingen....(sofern keine Hubraumvergrößerung)

also auch Lastenmoped wie ciao Porter oder ähnliches....

klasse 5 waren dann die "lahmen" 50er  (bis 40km/h)

 

Rita

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Danke Rita. Dir glaub ich das auch sofort.

 
 
Meine Fahrerlaubnis von 93 sagt Kleinkrafträder sind Krafträder bis 50ccm und 50km/h und Krafträder sind Zweiräder. Ist jetzt kein Beweis, aber die Sicht auf die Dinge zu der Zeit wird klar (Krankenfahrstühle noch 25km/h 1993). Und eine Zulassung als Kleinkraftrad macht keinen Sinn wenn man das Ding nicht mit dem Kleinkraftrad Lappen fahren darf.
 
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Die alte STVZO von 1976 geht in die selbe Richtung (Krankenfahrstuhl 20 km/h)
 
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Die Frage ist ja nicht „zwei“ oder „dreirädrig“, sondern „ein“ oder „mehrspurig“.

Drei Räder könnten theoretisch auch hintereinander angeordnet sein - und es wäre im juristischen Sinne immer noch ein einspuriges Fahrzeug...

Jan


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bis 1980 war Klasse 4 für alles bis 50cm³ (z.B. Kreidler Florett mit 6 1/4 PS und knapp 100km/h).... auch frisierte 50er die 130 und mehr gingen....(sofern keine Hubraumvergrößerung)
also auch Lastenmoped wie ciao Porter oder ähnliches....
klasse 5 waren dann die "lahmen" 50er  (bis 40km/h)
 
Rita

Macht damit wohl auch Sinn, dass die deutsche Ape 50 38km/h eingetragen hat - italienischer Import der gleichen Baureihe mit 45 km/h daherkommt - auch in späteren Jahren.

Jan
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vor 18 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Danke Rita. Dir glaub ich das auch sofort.
 


Die Frage ist ja nicht „zwei“ oder „dreirädrig“, sondern „ein“ oder „mehrspurig“.

Drei Räder könnten theoretisch auch hintereinander angeordnet sein - und es wäre im juristischen Sinne immer noch ein einspuriges Fahrzeug...

Jan


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Jetzt wird es albern.

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vor 59 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Macht damit wohl auch Sinn, dass die deutsche Ape 50 38km/h eingetragen hat - italienischer Import der gleichen Baureihe mit 45 km/h daherkommt - auch in späteren Jahren.

Jan

 

Von welchem Baujahr redest du da? Sinn macht das aus dem Grund nicht, da Klasse 5 (50ccm/40km/h) ja definitiv nur für Zweiräder ist. Ab 85 (oder wars 84?) dann Zweiräder bis 50ccm und 50km/h.

Bearbeitet von matzmann
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Jetzt wird es albern.

Wieso?

Selbst im normalen Verkehr spielt die Unterscheidung eine Rolle, siehe zB. Hier:

http://www.strassenschilder.de/vorschriftszeichen/ueberholverbot-fuer-kraftfahrzeuge-aller-art/

Wenn es in der StVO eine Rolle spielt - warum sollte es dann in der STVZO albern sein bitte?

Jan


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Von welchem Baujahr redest du da? Sinn macht das aus dem Grund nicht, da Klasse 5 (50ccm/40km/h) ja definitiv nur für Zweiräder ist. Ab 85 (oder wars 84?) dann Zweiräder bis 50ccm und 50km/h.

Ich habe in der Zeitreihe jetzt auch nicht alle Vorschriften parat.
Aber was für einen Sinn macht es bitte, dass eine deutsche Ape 50 mit unter 40 km/h eingetragen ist, während die baugleiche Italienerin 45 km/h bekommt???

Es KANN ja wohl nur wegen der Fahrzeugklasse und den damit einhergehenden Führerscheinbestimmungen sein, oder? Technisch gesehen gibt es zumindest keine schlüssige Begründung dafür...


Jan


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Ich schlage vor, ihr beide lasst es jetzt mal gut sein und der TE macht das - gefüttert mit euren Argumenten - mit dem Prüfer ab und schreibt dann hier, was dabei rausgekommen ist.

Es verirren sich ja schon die Leute aus dem "Wo geht's ab im Forum" hierher. Aber alle Achtung vor eurem Engagement :thumbsup::-D

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vor 18 Minuten hat thisnotes4u folgendes von sich gegeben:

Ich schlage vor, ihr beide lasst es jetzt mal gut sein und der TE macht das - gefüttert mit euren Argumenten - mit dem Prüfer ab und schreibt dann hier, was dabei rausgekommen ist.

Es verirren sich ja schon die Leute aus dem "Wo geht's ab im Forum" hierher. Aber alle Achtung vor eurem Engagement :thumbsup::-D

Boah, Kinners, ich gebe meinem Prüfer keine Ratschläge was er tun soll. Das Dreirad wird eh keine 500 km im Jahr bewegt und jeder der so etwas hat sollte wissen daß er keinen Vollautomat hat....ansonsten was anderes kaufen. Fertig.

Ich bewge meine speziellen Fahrzeuge mit der roten 50er-Nummer(ich weiß, maximal privilegiert) und gut.

Jetzt bitte keine "aber daß geht so auch nicht -Kommentare".. Ich weiß was ich bewege und fahre sonst auch alte Karren.

Damals  sind hier auch die meisten mit ihrer getunetn fünfziger so rumgefahren..

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vor 59 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Ich habe in der Zeitreihe jetzt auch nicht alle Vorschriften parat.
Aber was für einen Sinn macht es bitte, dass eine deutsche Ape 50 mit unter 40 km/h eingetragen ist, während die baugleiche Italienerin 45 km/h bekommt???

Es KANN ja wohl nur wegen der Fahrzeugklasse und den damit einhergehenden Führerscheinbestimmungen sein, oder? Technisch gesehen gibt es zumindest keine schlüssige Begründung dafür...


Jan


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Woher diese Erkenntnis? Die einzige „deutsche“ APE die es zu geben scheint ist die C80 von 99 -01 und die ist in Italien mit 38 angegeben und in Deutschland mit 37.

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vor 43 Minuten hat thisnotes4u folgendes von sich gegeben:

Ich schlage vor, ihr beide lasst es jetzt mal gut sein und der TE macht das - gefüttert mit euren Argumenten - mit dem Prüfer ab und schreibt dann hier, was dabei rausgekommen ist.

Es verirren sich ja schon die Leute aus dem "Wo geht's ab im Forum" hierher. Aber alle Achtung vor eurem Engagement :thumbsup::-D

 

Lager uns doch aus. Jetzt wo die Diskussion sachlich geworden ist und die Beschimpfungen aufgehört habe lerne ich jede Stunde dazu und leider interessiert mich der Kram, ich hasse mich auch selber dafür.

Bearbeitet von matzmann
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Woher diese Erkenntnis? Die einzige „deutsche“ APE die es zu geben scheint ist die C80 von 99 -01 und die ist in Italien mit 38 angegeben und in Deutschland mit 37.

Oben aus den von mir geposteten Einzelgenehmigungen. Guckst du - schaust du - liest du! Bj. 1996 und 2002 - beide Male 45 km/h. Steht ganz rechts oben - Hinweis für unkundige...
;-)

Jan


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Ich schlage vor, ihr beide lasst es jetzt mal gut sein und der TE macht das - gefüttert mit euren Argumenten - mit dem Prüfer ab und schreibt dann hier, was dabei rausgekommen ist.
Es verirren sich ja schon die Leute aus dem "Wo geht's ab im Forum" hierher. Aber alle Achtung vor eurem Engagement :thumbsup::-D

Word! Bin dabei.
Auch, wenn ich nicht sicher bin ob der Matze das durchhält - hat er sich ja schon weiter oben gerühmt, dass er regelmäßiger Gast im genannten Topic ist...

Jan


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vor 26 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Oben aus den von mir geposteten Einzelgenehmigungen. Guckst du - schaust du - liest du! Bj. 1996 und 2002 - beide Male 45 km/h. Steht ganz rechts oben - Hinweis für unkundige...
;-)

Jan


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Da ich sehr! genau weiß welche Qualität solche Einzelabnahmen habe ist das wenig Beweissicher (ich vermute er hat die 45 km/h aus der Angabe von deinen Originalpapieren „überschreitet nicht die Geschwindigkeit von 45km/h). Das deckt sich dann mit der „deutschen“ Angabe Lastendreirad bis 45km/h. Die Werksangabe ist aber 38. Leider finde ich keine Kopie vom S.T.O. das wäre mal Interessant.

Bearbeitet von matzmann
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Ich habe noch die ABE einer TL1 von 1970 gefunden. Fahrzeugart Dreirad-Lastkraftwagen, Bauartgenehmigte Scheiben, Scheinwerfer mit italienischem Prüfzeichen,v-max 37, Kennzeichen 200x260, also kein Versicherungskennzeichen. Gurte und Rückfahrscheinwerfer sind 70 noch nicht Spruchreif.

Die Hälfte von dem was ich behauptet habe stimmt schon mal.

Und ich hab nochmal über den Scheinwerfer nachgedacht, um die 1300mm (EG) bei der Breite zu nutzen und nicht die 1000mm (STVZO) müsste der Scheinwerfer ganz streng genommen tatsächlich E-Prüfzeichen haben. National, also Scheinwerfer mit nationalem Prüfzeichen, wären bei Breite über 1000mm 2 Pflicht. Hatte der KÜS Prüfer wohl sogar dabei Recht, obwohl ich nicht glaube das er das wusste. Bevor jetzt wieder Halbwissen von Freerider13 kommt, die „deutschen“ AC4 und Pentaro hatten auch 2 Scheinwerfer.

 

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Bearbeitet von matzmann
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Danke auch an die ausdauernden Protagonisten :cheers:

Gerne.
Aber kurz zusammengefasst: sag uns mal das tatsächliche Leergewicht des Empolini. Also nicht nur geschätzt.
Vielleicht ist dann schon Klärung da- zumindest was die Gurte betrifft. Wir haben’s ja jetzt schon mal vorher bis zum Exzess durchgekaspert...
;-)
Jan


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vor 1 Stunde hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Gerne.
Aber kurz zusammengefasst: sag uns mal das tatsächliche Leergewicht des Empolini. Also nicht nur geschätzt.
Vielleicht ist dann schon Klärung da- zumindest was die Gurte betrifft. Wir haben’s ja jetzt schon mal vorher bis zum Exzess durchgekaspert...
;-)
Jan


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In den vorliegenden Unterlagen wird lediglich von Nutzlast geschrieben.

 

Kastenaufbau 250 kg inkl. Fahrer

Pritschenaufbau 280 kg inkl. Fahrer

 

Die beiden Angaben scheinen mir aber eher umgekehrt zu sehen sein. 

 

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In den vorliegenden Unterlagen wird lediglich von Nutzlast geschrieben.
 
Kastenaufbau 250 kg inkl. Fahrer
Pritschenaufbau 280 kg inkl. Fahrer
 
Die beiden Angaben scheinen mir aber eher umgekehrt zu sehen sein. 
 

Stimmt - das siehst du völlig richtig. Diese Nutzlastangaben gibt es bei der Ape 50 auch - Kasten weniger Nutzlast als Pritsche...
Wichtig und entscheidend wäre aber das „Leergewicht“. Versuch mal, das irgendwo herauszufinden - oder fahr zur Not mal auf ne Waage mit dem Ding...

Jan


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vor 7 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Stimmt - das siehst du völlig richtig. Diese Nutzlastangaben gibt es bei der Ape 50 auch - Kasten weniger Nutzlast als Pritsche...
Wichtig und entscheidend wäre aber das „Leergewicht“. Versuch mal, das irgendwo herauszufinden - oder fahr zur Not mal auf ne Waage mit dem Ding...

Jan


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Vielleicht doch logisch, wenn man wegen des geringeren Eigengewicht mehr zuladen kann. Oder hab ich dort einen Denkfehler :???:

Bearbeitet von tom2304
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vor 2 Minuten hat tom2304 folgendes von sich gegeben:

Vielleicht doch logisch, wenn man wegen des geringeren Eigengewicht mehr zuladen kann. Oder hab ich dort einen Denkfehler :withstupid:

Genau so sieht es aus. Kasten wiegt mehr als Pritsche, daher geringere Zuladung. Hat schon alles seine Richtigkeit.

Bearbeitet von PK-HD
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Am 31.1.2020 um 00:50 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Für den TE ist jetzt ja tatsächlich was rausgekommen. Ich würde das Empolini mal tatsächlich vollgetankt wiegen und wenn es die 270kg unterschreitet den KÜS Prüfer auf diese Richtlinie hinweisen. Das sollte eigentlich klappen.

 

Schön das ihr in dem Punkt schon mal meiner Meinung seit.

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Schön das ihr in dem Punkt schon mal meiner Meinung seit.

Ähhhh...

Kann es sein, dass du jetzt was durcheinander bringst???

Er hat den Wert für die Zuladung - aber ohne ZGG kommt er auch rechnerisch dann nicht aufs Leergewicht - und ZGG hat er ja auch nicht.
Oder hab ich was übersehen?

Jan


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