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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Darum gehts nicht, aber du bist endlich auch der Meinung das das Gewicht der der Schlüssel und gibst hier den tollen Tip zu wiegen, der von mir schon 2 Tage vorher kam.

 

Ich habe mich nochmal durch die EG-Betriebserlaubnis der C80 gewühlt und folgenden Gewichte gefunden

 

Pritsche 217kg

Cross 237kg

Kasten 247kg

 

Damit kann ich dir endlich bestätigen, die EG-Typgenehmigte APE braucht keine Verankerungspunkte und damit auch keine Gurte.

Ich bin vom falschen Leergewicht das ich im Netz gefunden hab ausgegangen.

Du selber aber auch, und nur! deshalb ist Diskussion losgegangen

Dein abstrusen Interpretation der EG Richtlinien und die anderen Halbwahrheiten die du verbreitest macht das nicht besser.

 

Aber!

Deine Ape haben 290kg Leergewicht eingetragen und bräuchten deshalb Verankerungspunkte und Gurte (Feld G für Unwissende). 

Das ganze ist natürlich nur ein Formfehler weil dein Prüfer nicht gemerkt hat das L Fahrzeuge ohne Fahrer gemessen werden, zeigt aber was von den eingetragen 45km/h zu halten ist.

 

Also kannst du deinem APE Kumpel mitteilen ihr hab Recht, aber eure Begründung solltet ihr stark überarbeiten.

 

Und ob das Empolini als Fahrzeug das mit Baujahr 76 und Einzelgenehmigung jetzt eine Ausnahme von den Gurten braucht oder nicht auch noch nicht ist auch noch nicht geklärt. Auf jeden Fall liesse sich jetzt eine Ausnahme sehr gut begründen wenn das Gewicht stimmt.

 

Thema Gurte erledigt?

Dann zu den anderen Kram den du behauptest hast.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 3 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Darum gehts nicht, aber du bist endlich auch der Meinung das das Gewicht der der Schlüssel und gibst hier den tollen Tip zu wiegen, der von mir schon 2 Tage vorher kam.

Den Tipp gebe ich nur, weil sich bei einem Gewicht von unter 250KG die Diskussion so und so sofort erledigt hat - auch, wenn der Prüfer nach den heutigen Richtlinien prüft. Aber dann würdest selbst du zustimmen und der Punkt wäre erledigt.

vor 3 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Aber!

Deine Ape haben 290kg Leergewicht eingetragen und bräuchten deshalb Verankerungspunkte und Gurte (Feld G für Unwissende). 

Das ganze ist natürlich nur ein Formfehler weil dein Prüfer nicht gemerkt hat das L Fahrzeuge ohne Fahrer gemessen werden, zeigt aber was von den eingetragen 45km/h zu halten ist.

 

Oder aber der Prüfer hat korrekt gehandelt und meine Lesart der 97er Richtlinie ist ganz einfach korrekt. Nämlich das sie Gewichtsgrenze von damals 270 KG nur für vierrädrige Fahrzeuge gilt, dreirädrige Kleinkrafträder generell ausgenommen wurden.

 

Aber das ist jetzt erst mal auch wurscht: Es geht jetzt ums Empolini und nicht um die Ape. Und da wirst du mir wohl hoffentlich recht geben, dass und die Angabe der Nutzlast alleine ohne weiteren Wert noch nichts bringt...

 

Jan

Geschrieben
Das eingetragene Leergewicht ist definitiv falsch und die 45km/h auch. Aber ja du hast Recht erstmal wiegen.

Mit dir gebe ich es jetzt echt auf - das ist einfach hoffnungslos.
Jedesmal, wenn du mit deinen Argumenten oder Interpretationen an die Wand fährst und nicht erklären kannst, warum es die Eintragungen laut deiner Welt gar nicht geben kann, dann war entweder der Prüfer zu blöd oder die Werte sind einfach falsch, oder am Ende hat man noch den Prüfer beschissen oder sonst was. Auf die Argumente eingehen willst du dagegen nicht - wird totgeschwiegen.

Das macht einfach keinen Sinn, ich lass es bleiben. Schreib du dein Weltbild - ich kommentiere es nicht mehr.
Ich helfe nur noch dem TE mit seinem Empolini wenn er möchte und warte jetzt mal auf weitere Gewichtsangaben.

Jan


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Geschrieben (bearbeitet)
vor 19 Stunden hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


Mit dir gebe ich es jetzt echt auf - das ist einfach hoffnungslos.
Jedesmal, wenn du mit deinen Argumenten oder Interpretationen an die Wand fährst und nicht erklären kannst, warum es die Eintragungen laut deiner Welt gar nicht geben kann, dann war entweder der Prüfer zu blöd oder die Werte sind einfach falsch, oder am Ende hat man noch den Prüfer beschissen oder sonst was. Auf die Argumente eingehen willst du dagegen nicht - wird totgeschwiegen.

Das macht einfach keinen Sinn, ich lass es bleiben. Schreib du dein Weltbild - ich kommentiere es nicht mehr.
Ich helfe nur noch dem TE mit seinem Empolini wenn er möchte und warte jetzt mal auf weitere Gewichtsangaben.

Jan


Gesendet von iPhone mit Tapatalk

 

Umgekehrt wird ein Schuh draus, ich hab alles mit Quellen belegt, du nicht. Aber seis drum ich habe mal an einige Prüfinstitutionen geschrieben da du dem gedruckten Wort ja nicht glaubst. Die Frage ging an alle gleich.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige ein Dreirad aus Indien zu importieren. Das Fahrzeug hat 50ccm und läuft ungefähr 40km/h. Das Leergewicht liegt um 300kg und es soll 200kg zuladen können. Ich habe aber noch ein paar ungeklärte Fragen.

1. brauchen die Scheiben eine Bauartgenehmigung?
2. aus den indischen Papieren läßt sich das Baujahr auf 1976 datieren. Welches Erstzulassungsdatum bekommt dieses Fahrzeug?
3. braucht das Fahrzeug Gurte?
4. braucht der Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen?

 

Die erste Antwort vom TÜV-Nord:

 

 

1. Brauchen die Scheiben eine Bauartgenehmigung? -> Ja

2. aus den indischen Papieren läßt sich das Baujahr auf 1976 datieren. Welches Erstzulassungsdatum bekommt dieses Fahrzeug? -> Wahrscheinlich das Jahr 1976, das wird im Rahmen der Einzelabnahme in Gutachten festgelegt. 

3.braucht das Fahrzeug Gurte? -> Ja

4.braucht der Scheinwerfer ein E-Prüfzeichen? -> Der Scheinwerfer braucht eine Bauartgenehmigung das kann ein E- Prüfzeichen sein.

 

Indien habe ich genommen um auch deine wirre Idee vom Erstzulassungsdatum zu klären. Rückfahrscheinwerfer hab ich leider vergessen zu fragen, aber wenn es unbedingt sein muss mach ich das auch noch. Wobei es für den TE ja nicht wichtig ist da alt genug. Ist ja auch nicht direkt in die Frage einbaubar da ich nach 1976 gefragt habe.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Von der GTÜ sind leider nur Kopien der Vorschriften zum Selbststudium gekommen. Aber wenigstens dieses zum Erstzulassungsdatum. Aber da wird jetzt bestimmt wieder behauptet das gilt ja nur für Amis.

 

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Geschrieben

Die telefonische Rückmeldung vom TÜV-Süd deckt sich mit der vom TÜV-Nord, allerdings möchte er die Sache mit den Gurten noch prüfen. 
Interessant nebenbei, bei meiner Recherche bin ich darauf gestoßen das die „neuen“ Fahrzeugarten L2E-U und L2E-P seit 2013 ein Leergewicht über 270 kg ausschließen.

Geschrieben (bearbeitet)

Rückmeldung von der Dekra deckt sich mit den anderen Aussagen. Wer es immer noch nicht glaubt darf gerne bei mir zu Hause auf ein Bier vorbeikommen und sich den Schriftverkehr anschauen und dann entscheiden wer sich hier daneben benommen hat. Oder bei mir auf der Arbeit auf einen Kaffee, dann zeige ich auch mal was ich beruflich so mache und warum ich schon so ein wenig weiß wovon ich rede.

 

Ich will allerdings nicht verheimlichen das ich einen 1! Sachverständigen gefunden habe der der Meinung ist es braucht keine Gurte/Gurtverankerungen, bei Bedarf kann ich die Adresse weitergeben, allerdings möchte der ein Abgasgutachten und den anderen Kram sowieso. Der junge Mann hat sich allerdings bevor er unser Unternehmen zum Mitbewerber verlassen hat Qualitativ nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Bearbeitet von matzmann
  • 4 Monate später...
Geschrieben

Hallo,

 

ich bin seit gestern stolzer besitzer einer Empolini 50 und (keine Sorge) das mit der ABE kriege ich hin *zwinker*. Also darum soll es hier nicht gehen.

Das Teil sieht so aus wie auf den Bildern, alles original und hübsch, es läuft und macht eigentlich was es soll.

Trotzdem habe ich ein paar Fragen, und es wäre cool wenn sich jemand der ein bisschen Ahnung von diesen Modellen hat hier melden würde.

 

Also:

Wozu ist dieses grosse, metallene Drehrad mit den Zahlen mittig am Lenker ;)

Wie funktioniert das mit dem Choke am vergaser, da is nen Hebel der auf A und c sein kann, einmal auf c geht der aber nur wieder auf a wenn das Dingen läuft ^^ Mann hab ich da gestern geschwitzt.

Hat jemand grundsätzlich ne Becshreibung zu dem Vergaser oder kann mir sagen wie ich den am Besten einstelle, Standgas is zu wenig finde ich ;)

Und am Wichtigsten:

Meine hintere Bremse, sowohl feststell als auch hydraulisch ist mehr Dekoration wie es scheint ^^ Was für Beläge nimmt man da und wie kann ich die fester einstellen.

 

Fragen über Fragen, aber ich habe Zeit und vielleicht hat ja schonal jemand so ein Baby verarztet.

Wenn jemand das ital. Handbuch im Bild braucht kann ichs komplett einstellen.

 

P.S.: Der Rückwärtsgang geht besser als der Vorwärtsgang wie es scheint, lustiges Ding ;)

 

 

 

 

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Geschrieben

Leider werde ich dir nicht weiterhelfen können. Ich kann aber verstehen, dass man bei dem Zustand schon schwach werden kann.

 

Der Drehknopf könnte ein verstellbarer Reibungsdämpfer gegen Lenkerflattern sein...

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 14.8.2020 um 19:42 hat Jeepalex folgendes von sich gegeben:

Hallo an alle,

Habe eine Empolini 50 mit Koffer ohne Papiere.

Kann mir jemand Daten geben, das ich Papiere beantragen kann.

 

Vielen Dank im vorraus

Alex

 

Lieber Jeepalex,

vielleicht solltest du das topic mal von Anfang an durchlesen. Die Erlangung einer Betriebserlaubnis für ein Empolini Dreirad ist nicht ganz trivial. Nur mit „Daten“ ist es da nicht getan. 

 

Gruß aus Kiel

 

matze

Geschrieben
 
Lieber Jeepalex,
vielleicht solltest du das topic mal von Anfang an durchlesen. Die Erlangung einer Betriebserlaubnis für ein Empolini Dreirad ist nicht ganz trivial. Nur mit „Daten“ ist es da nicht getan. 
 
Gruß aus Kiel
 
matze

Da geb ich dir jetzt mal uneingeschränkt recht, Matze.

;-)

Schöne Grüße,
Jan


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
  • 6 Monate später...
Geschrieben
Am 31.1.2020 um 22:52 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Da ich sehr! genau weiß welche Qualität solche Einzelabnahmen habe ist das wenig Beweissicher (ich vermute er hat die 45 km/h aus der Angabe von deinen Originalpapieren „überschreitet nicht die Geschwindigkeit von 45km/h). Das deckt sich dann mit der „deutschen“ Angabe Lastendreirad bis 45km/h. Die Werksangabe ist aber 38. Leider finde ich keine Kopie vom S.T.O. das wäre mal Interessant.

 

Hab ich aus anderen Gründen gerade mal in die Hand bekommen. Und siehe da, Werksangabe 39, die 45 hat der Prüfer also doch nur geraten.

 

 

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Geschrieben
vor 19 Stunden hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

War es denn schon mal in Deutschland zugelassen? Oder ist es ein Import? Sehr wichtige Frage...

Ist das denn überhaupt nachvollziehbar?

Geschrieben
vor 59 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Naja, meistens weiß man ja was über die Historie des Fahrzeugs oder wo man es her hat...

Aber weiß es derjenige, bei dem man zu neuen Papieren kommen möchte?

Geschrieben
vor 1 Stunde hat Motorhuhn folgendes von sich gegeben:

Aber weiß es derjenige, bei dem man zu neuen Papieren kommen möchte?

Ich weiß es nicht, aber aus’m Bauch würd ich sagen: bei ABE eher nein, bei Einzelgenehmigung sollte ja irgendwo irgendwas in den Akten stehen...

Geschrieben
vor 1 Stunde hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

sollte ja irgendwo irgendwas in den Akten stehen...

....oder eben auch nicht ;-)

Dann mußt du selber aktiv werden

und Daten & Fakten beibringen.

 

Geschrieben

Danke für Eure Beiträge. Leider weiss ich zu dem Fahrzeug wirklich gar nichts. Ich hab es vor ca. 10 Jahren auf dem Mühldorfer Oldtimertreffen gekauft von einem lustigen Südtiroler. Den Mann habe vorher nie gesehen, und nach dem Kauf erst recht nicht mehr.

Ja, es geht um die Zulasung im deutschen Strssenverkehr.

 

Geschrieben (bearbeitet)

Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass es ein ausländisches Fahrzeug ist, aber da kann man sich ja nicht sicher sein ;)

 

Also würde ich erst mal davon ausgehen, dass die Kiste bereits mal offiziell in Deutschland gelaufen ist und nichts gegenteiliges formulieren. Sinnvoll wäre es Daten zu organisieren, Kopien von anderen Empolini – habe gehört hier soll sich auch noch mindestens ein weiteres rumtreiben – um dann einen TÜV-Prüfer Deines Vertrauens suchen. Der kümmert sich dann im Idealfall darum, dass die Zulassungstelle Dir etwas neues ausstellen kann – denn von dem Hersteller kannst Du dir ja wohl kaum etwas erwarten.

 

Die Zulassungsstelle wird vielleicht so etwas wie ein Kaufvertrag haben wollen, eventuell eine Info über den Verbleib der originalen Papiere, manchmal langen die eigenen Angaben, manche wollen eine offizielle eidestattliche Erklärung, manche finde alte Karren aber auch so doof, dass Dir das Leben schwer gemacht wird.

Stehen lassen wird aber ja keine Option sein.

Bearbeitet von Motorhuhn
Geschrieben
Am 17.3.2021 um 17:48 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Ich weiß es nicht, aber aus’m Bauch würd ich sagen: bei ABE eher nein, bei Einzelgenehmigung sollte ja irgendwo irgendwas in den Akten stehen...

 

Über Einzelabnahmen gibt es nichts in irgendwelchen Akten wenn man nicht genau weis an welcher TP das Fahrzeug abgenommen wurde. Da die Empolini nie offiziell verkauft wurden bleibt nur der steinige Weg.

https://www.germanscooterforum.de/topic/385436-papiere-empolini-dreirad/

 

Geschrieben

Eventuell hat der TÜV Süd was im Computer. Melde dich da mal. Die schreiben für teuer Geld auch die Datenblätter für §21.

 

Hals- und Beinbruch

 

Chris

 

  • 10 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)
Am 2.2.2020 um 13:46 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Den Tipp gebe ich nur, weil sich bei einem Gewicht von unter 250KG die Diskussion so und so sofort erledigt hat - auch, wenn der Prüfer nach den heutigen Richtlinien prüft. Aber dann würdest selbst du zustimmen und der Punkt wäre erledigt.

Oder aber der Prüfer hat korrekt gehandelt und meine Lesart der 97er Richtlinie ist ganz einfach korrekt. Nämlich das sie Gewichtsgrenze von damals 270 KG nur für vierrädrige Fahrzeuge gilt, dreirädrige Kleinkrafträder generell ausgenommen wurden.

 

Aber das ist jetzt erst mal auch wurscht: Es geht jetzt ums Empolini und nicht um die Ape. Und da wirst du mir wohl hoffentlich recht geben, dass und die Angabe der Nutzlast alleine ohne weiteren Wert noch nichts bringt...

 

Jan

 

Das Standardwerk „Was ist Wie“ STVZO wurde überarbeitet und übersichtlicher gestaltet. Ich denke das klärt ein wenig und unterstützt meine Ansichten.

 

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Bearbeitet von matzmann

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