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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab mich ja schon schwarz geärgert! Da fährt man durch die halbe Republik um alles eintragen zu lassen und sobald alles legal ist, interessiert sich keiner mehr dafür. Und soeben hat mich endlich mal ein Motorradpolizist rausgewunken und meinen Schein kontrolliert. Danke Mann! Es war doch nicht alles umsonst.

Geschrieben

Tach!

Das Vergnügen hatte ich schon! Ist nen geiles Gefühlt, wenn man breit grinsend den Schein rübergibt und der Mann in Grün das erste mal dumm guckt!

Wenn er dann neben dem Puff kniet und die Ziffern auf Schein und Dämpfer vergleicht, dann weiß man wofür man den Kram hat eintragen lassen!

Polizist: Da haben sie sich ja richtig Mühe gegeben mit den Eintragungen!!

Ich: Ja klar, sonst hätte ich jetzt ja wohl auch richtig Ärger am Hals!

Polizist: UND WIE!!!!!!

Eigetragen: Scheibenbremse vollhydraulisch, Sip-Solositzbank, RZ Mark-One, Malossi Ansauger (Drehschieber), 30 PHB mit Ram-Air und freilich 210-er Malossi

Markus

Mittlerweile sind noch einige kleine Modifikationen vorgenommen worden. (MRB, TMX, Schali...)

Geschrieben (bearbeitet)

Eingetragen ist jeder Pups: Auspuff, Gaser, vollhydr. Scheibenbremse, Digitaltacho, Luftfilter, Kurzgasgriff, Bitubos, Reifen... Früher gab es meinen Schein auch bei den Nukes, aber irgendwie bin ich entweder blind, oder er ist bei der Umstellung verloren gegangen.

Naja, mit dem Auspuff war der nette Herr dann trotzdem nicht so ganz zufrieden und meinte, das wäre so bestimmt nicht eingetragen worden. Hat mir aber dann doch eine gute Weiterfahrt gewünscht. :-D

Edit: Hab ihn jetzt doch gefunden, aber nur unter http://www.nukes.de/Divers/index2.htm nicht unter www.briefkopien.de

Bearbeitet von dackelkopp
Geschrieben
wenn die grünen ein dezibel-messgerät mithaben, kann man wohl auch bei nem eingetragenen auspuff noch probleme bekommen, denke ich...

Exakt. Spätestens bei Unfall mit Personenschaden, wenn der Gutachter von der Versicherung kommt, ist Schluß mit lustig. :-D

Geschrieben
wenn die grünen ein dezibel-messgerät mithaben, kann man wohl auch bei nem eingetragenen auspuff noch probleme bekommen, denke ich...

Exakt. Spätestens bei Unfall mit Personenschaden, wenn der Gutachter von der Versicherung kommt, ist Schluß mit lustig. :-D

?wieso? Das Eintragungen angezweifelt werden können ist klar ? aber Probleme? Die dürfte der TÜV-Prüfer bekommen, aber doch nicht der Fahrzeughalter. Der lässt ja schliesslich eintragen um weiterhin mit Versicherungsschutz fahren zu können?

?oder?

MH

Geschrieben

Aber ist es denn nicht so, daß der Tüv Prüfer nur 2 Wochen oder so etwas für

seine Eintragungen "haftbar" gemacht werden kann? Danach ist der Mensch

meines Wissens wieder aus dem Schneider.

Stellt sich dann doch wieder die Frage: Wer ist dafür verantwortlich, wenn

z.B. bei einer Geräuschmessung der Auspuff doch für zu laut befunden wird....

100% würde ich mich im Falle eines Unfalles doch nicht auf die Eintragungen

verlassen wollen....

Geschrieben (bearbeitet)

@Motorhuhn: Nee, nee, Du. Wenn mein Versicherungsvertreter nicht ganz unverschämt lügt, bleibt die Haftung erstmal beim Halter des dann "nicht versicherten" Fahrzeugs. Du kannst vielleicht einen Titel erwerben, weil andere etwas verbockt haben, aber ob man den bei der Schwierigkeit der Beweisbarkeit kriegt und das dann auch ausbezahlt bekommt? Ein Prüfer kann ja auch immer sagen: "DAS Ding habe ich SO nie eingetragen. Da wurde an der Dämmung gebastelt, rumgraviert, etc." Wenn das jeweilige Anbauteil einer Zweitprüfung nicht standhält bzw. nicht technische Werte im Brief drinnstehen, die halbwegs der Charakteristik des jeweiligen Anbauteils entsprechen (Leistung, Lautstärke, Höchstgeschwindigkeit etc.), wurde es nie eingetragen, denn das hätte der Prüfer ja gemerkt, nicht wahr?

Bearbeitet von Lacknase
Geschrieben (bearbeitet)
mmer sagen: "DAS Ding habe ich SO nie eingetragen. Da wurde an der Dämmung gebastelt, rumgraviert, etc."

ist ja auch so, sonst würde man die eintragung ja nicht bekommen.

zum zeitpunkt der geräuschmessung hat es ja gepasst.

wenn nacher die akopads aus dem auspuff gezogen werden kann der tüv mensch nichts dafür.

sind 96 eingetragen, dann muss er auch 96 haben und nicht 103.

Bearbeitet von gravedigger
Geschrieben

Aber müsste nicht auch erstmal nachgewiesen werden, daß mit einem leiseren Auspuff der Unfall hätte vermieden werden können, bevor sich die Versicherung ums zahlen drücken kann?

Geschrieben

?auf gut deutsch ? ich :-D weiterhin auf irgendwelche Eintragungen. In Frage kann man die immer stellen ? sind schliesslich keine genormten Bauteile!

MH

Geschrieben
Aber müsste nicht auch erstmal nachgewiesen werden, daß mit einem leiseren Auspuff der Unfall hätte vermieden werden können, bevor sich die Versicherung ums zahlen drücken kann?

Aber das ist doch gar nicht die Crux bei der Eintragung. Sondern das Erlangen

einer Straßenzulassung. Ein weisses Blinkerglas ist sicher auch nicht an

einem Unfall schuld.... :-D aber dennoch fährts Du mit einem nicht straßenzugelassenem Fahrzeug durch die Gegend (es sei denn, Du hättest

ein E-Zeichen auf den Blinkergläsern)

Geschrieben
Aber das ist doch gar nicht die Crux bei der Eintragung. Sondern das Erlangen

einer Straßenzulassung. Ein weisses Blinkerglas ist sicher auch nicht an

einem Unfall schuld.... :-D aber dennoch fährts Du mit einem nicht straßenzugelassenem Fahrzeug durch die Gegend (es sei denn, Du hättest

ein E-Zeichen auf den Blinkergläsern)

genau das meine ich. es geht ja nicht um nen unfall, wegen ner farbe von rücklicht, ner funktionierenden hupe, nen seitenständer oder was auch immer. aber wenn zum beispiel ein puff eingetragen ist, dann muss doch auch ein fahrgeräusch eingetragen sein und dann muss das auch so sein, oder? 95db eingetragen und mit 120 db rumkacheln, dass ist es doch nicht, oder?

ich denke, kein bulle will wegen ein paar dezibel nen streit anfangen, wenn er nicht gerade wieder nicht durfte oder weiss, dass er am wochenende wieder zum fußball muss, oder sonst nen schlechten tag hatte... :-( ...aber theoretisch ist es doch so, oder?

Geschrieben

Ich persönlich fahr trotz aller Eintragungen (RAP, Gaser, Zylinder etc...) immer noch mit nem verdammt mulmigen Gefühl durch die Gegend, eben weil die Karre scheisslaut ist. Wenn ich Bulle wär würde ich meine Schleuder einziehen... :-D

Geschrieben

@wortwahl

Ist eine "Eintragung" nicht eine spezifische Veränderung des Fahrzeuges, die die Verkehrstauglichkeit/Verkehrssicherheit bescheinigt?

Ein zu lauter Auspuff ist eine Ordnugswidrigkeit (so etwas ähnliches wie Ruhestörung :-D ) die die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges in keiner Weise beeinträchtigt. Dieser könnte ja ein Loch/Riss o.ä. haben :-( ; ausser du verlierst deinen Endtopf auf der Autobahn, obwohl dir bekannt ist, daß dieser jeden Moment abfallen könnte, UND beschädigst ein anderes Fz. damit. Diese Kenntnis müßte dir erstens einmal nachgewiesen werden. :-(

Der gegnerischen Schaden, wird bei eigener Schuld, wird auf jeden Fall von der Versicherung getragen, ob zu lauter Auspuff oder nicht.

Geschrieben
Diese Kenntnis müßte dir erstens einmal nachgewiesen werden. 
Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Elemtarer Grundastz des deutschen Rechts.

Der gegnerischen Schaden, wird bei eigener Schuld, wird auf jeden Fall von der Versicherung getragen, ob zu lauter Auspuff oder nicht.

Was meinst Du denn damit??

Wer ist schuld??

Wenn mir jemand reinfährt und schuld ist muss ich nie dem seinen Schaden bezahlen.

Wenn ich pech (zB zu laut etc) habe er aber auch nicht meinen.... :puke:

Generell ist IMMER der Halter dafür verantwortlich das das Fahrzeug, den Papieren entsprechend in Ordnung ist. Sich da aus irgendwas rausreden wird ganz schwierig wenns hart auf hart kommt.

Auf wessen seite da die Beweislast liegt weis ich nicht sicher, aber wie immer bestimmt beim Halter.

MfG; Heiko.

Geschrieben
Elemtarer Grundastz des deutschen Rechts.

Das seh ich mal leider genauso wenns Hart auf Hart kommt

Mal ehrlich selbst bei den tollsten Eintragungen hat man spätestens nach ein paar Wochen hier und da modifiziert .Bei ner Kontrolle fängt dann wieder das Spielchen an.Da der Staatsdiener genau weiß die Kosten für Einzug und Gutachten trägst am Ende(Und wenn sie nur ne andere Hauptdüse finden)DU :-D .

Wer also ein paar Eintragungen drinn hat,besonders Puff, liegt eigentlich auf der sicheren Seite.Bei dem Spruch is nen bißchen laut nä?

(Der KLASSIKER)kann man dann mit 2 Takter ,verölte Dämmwolle,passiert immer nach 5-700Kilometern kontern.Damit gibt man dem Beamten die Chance der Gesichtswahrung:Na ja sie wissen aber schon das sie da drauf achten müssen.

Weil er natürlich nicht erwartet hat als er dir die Kelle zeigte das dein kompletter Fhzgschein unter Ziff 33 zugetextet ist und die Zulassungsstelle noch einen kompletten Siehe Allonge dranngehoften hat :-(:-(:-(:-( .

Deshalb Leben und Leben lassen.Die Junx fahren privat auch alles durch die Bank.(selbst vor Blechrollern machen die nich halt :-(( )

Dank Internet können einige vom Schnittlauch selbst den Tricko Tracko zuordnen.

Also hand aufs Herz einer eingehenden Kontrolle halten hier 75%der Scooter nicht stand :wasntme:

Was mich persönlich ankotzt ist die Tatsache selbst wenn man manchmal vollkommen geschmeidig drauf is kommt so ein auf Agro gebürstetet TrachtenvereinsArsch, spielt eben nich mit und macht von Anfang an auf...

Bitte hau mir aufs Maul wenn du mich privat triffst

I Guess thats Live....just a Bitch

Geschrieben

@Heiko

Unwissenheit schütz vor Strafe nicht.

Elemtarer Grundastz des deutschen Rechts.

Die Unwissenheit gilt nur im strafrechtlichen Teil, da man voraussetzt, dass ein Bürger ein Mindestmaß an Gerechtigkeitssinn verfügen sollte (ausser er ist entmündigt :-D ). Im zivilrechtlichen Teil (Schadensersatz usw.) wird geklärt, ob eine Schuld/Fahrlässigkeit zu Lasten gelegt werden kann. Wenn es also um die versicherungstechnische Schuldfrage geht, ist eine solche Gleichsetzung zu differenzieren.

=> du kannst strafrechtlich veurteilt werden, aber zivilrechtlich ist eine Schuld-/Schadensfrage noch zu klären.

Was meinst Du denn damit??

Wer ist schuld??

Wenn mir jemand reinfährt und schuld ist muss ich nie dem seinen Schaden bezahlen.

Wenn ich pech (zB zu laut etc) habe er aber auch nicht meinen.... 

Wenn du nicht schuld sein solltest, wird dein Schaden von der gegenerischen Versicherung natürlich bezahlt. :-(

Ein lauter Auspuff gilt nicht als Sicherheitsmakel.

Was machst du denn, wenn beim Unfall das Bremsseil reisst; dein Fz. ist nicht verkehrssicher, die Versicherung will auf einmal nicht zahlen, weil das Fz nicht verkehrssicher/ein Bauteil seinen Dienst nicht ordnungsgemäß verrichten kann (lauterAuspuff=kaputt???) ...

Bei der Kasko sieht man den Fall aber anders....

Wenn einem Fz-Führer nachgewiesen wird, dass er FAHRLÄSSIG gehandelt hat (z.B. Handy am Ohr usw.) und es kommt zum Crash (eigene Schuld), kann dir die eigene (Voll-)Kasko deine Abwicklung deiner Reparatur verweigern.

Dies ist auf jeden Fall keine besondere strittige Sache, wenn es nur am Auspuff hängt.

Kommen motor-/getriebe-/bremsen-/fahrwektechnische Veränderungen sieht die Lage schon wieder ganz anders aus.

Nicht umsonst hat Deutschland soviele Gesetze! :plemplem:

Geschrieben

egal was eingetragen ist, wenn der roller zu laut ist ist er zu laut. hier in muc haben die mal vor gut 2-3 jahren ne grosse razzia gemacht. haben alles gejagt, auch autos (wie meines :veryangry: :veryangry: :veryangry: ) die behaupteten ich hätte meinen auspuff verändert--->leistungssteigerung--->illegal---->zu schnell---> schuldig!!!

zu laut war er natürlich auch. der witz an der sache war der, das mein pufff mal repariert werden musste, da an einer schweissnaht eingerissen. leider ging das nicht so wie es mal war, ergo veränderter auspuff---->schuldig! gegenbeweis zwecklos! also jungs passt auf. zu laut ist einfach zu laut. wobei die strafe mit 150 mak billig war, punkte gab es auch drei. und das ganze für "ruhestörung", sprich der auspuff zu laut--->erregung öffentlicher interessen!! aber noch einmal passiert mir das nicht. ich fahr nach wie vor den gleichen auspuff wie damals, genauso laut und hab nix repariert. wobei der hohn ja eigentlich ist, wenn einer mit ner org. kiste angealten wird und der puff hat ein loch, wird höflich darauf hingewiesen es umgehend zu reparieren!!

Geschrieben
Wenn du nicht schuld sein solltest, wird dein Schaden von der gegenerischen Versicherung natürlich bezahlt. 

Ein lauter Auspuff gilt nicht als Sicherheitsmakel.

Er führt aber zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

Ergo hättest du garnicht am Verkehr teilnehmen dürfen.

:-D

Traurig,aber war.

Da kann man bestimmt ne Teilschuld mit aufgedrückt bekommen.

Wenn man ohne Licht mim Roller unterwegs war und umgebügelt wurde zahlt einem die Versicherung ja auch nix....

Egal ob die Bremsen gehen oder nicht.

Ist jetzt nicht der Top vergleich, aber warum die Betriebserlaubnis erlischt ist Endeffeckt (fast) egal.

MfG, Heiko.

Geschrieben (bearbeitet)

Googelt doch mal nach dem schönen Wort KAUSALZUSAMMENHANG ...

Wenn Dir jemand die Vorfahrt putzt, hat Dein nicht zulässiges weisses Rücklichtglas auf die Schadenregulierung keinen Einfluss; ebenso wird bei einem Hecktreffer an Deiner Vespa reguliert werden, obwohl der vordere Koti fehlt oder die Scheibenbremse noch nicht eingetragen ist ... :-D

Bearbeitet von t4.
Geschrieben

bei meiner Geräuschmessung war der TÜV recht kulant 108db (aufgrund des Bj. !) - da soll doch mal einer der Rennleitung was sagen :-D

Geschrieben

Kann es sein, daß hier fast 99% der Aussagen auf Hörensagen beruht? Nur eine ausführliche Rechereche in den Gesetzestexten und Urteilen hilft da im Endeffekt weiter.

Wer ist denn hier mal tatsächlich wegen eins zu lautem Auspuffes bei einem Auffahrunfall schuldig gesprochen worden?

Mir wurde mal die Vorfahrt genommen. Hatte Auspuff und Zylinder eingetragen, sonst nix. Ich habe sowohl Schmerzensgeld bekommen, als auch den kompletten Schaden (Totalschaden) ersetzt bekommen. Ich habe vorher sogar noch ein Gutachten mit ALLEN verbauten Teilen machen lassen. :-D

Geschrieben

Außerdem scheint es ja auch keine verbindlichen Regeln zu geben , was genau eingetragen werden soll/muß. ZB. Schnellgasgriff, Hauptdüse, Ansaugstutzen, Zündung usw. usw.

Bei mir hat der Prüfer lediglich die Motoreckdaten eingetragen.

Geschrieben (bearbeitet)
bei meiner Geräuschmessung war der TÜV recht kulant 108db (aufgrund des Bj. !) - da soll doch mal einer der Rennleitung was sagen  :-D

die 108 sind standgeräusch.

da gibt es eigentlich keine grenzwerte.

normal wird das fahrgeräuch gemessen und muss baujahrabhängige werte einhalten.

das standgeräusch wird nur gemessen um bei einer kontrolle schnell auf das fahrgeräusch schliessen zu können. 45 grad an der ecke von einem 1m quadrat.

nur wird es sehr wenige roller geben, die nur 80 fahrgeräusch und 108 standgeräusch haben.

seit der EU ist das doch mit zu laut nicht mehr so schlimmer wie in der BRD früher.

Bearbeitet von gravedigger

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