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Geschrieben

Hallo Leute,

 

hab mir eine Vespa in Schweden gekauft.

Fahrgestellnummer VNS5T......

Wollte fragen, ob mir jemand eine Breifkopie für die Zulassung hat

bzw. Erfahrung mit Vollgutachten und Zulassung dieses Typs ?

Bi für jeden Tipp dankbar

Grüße

Lasse

  • 2 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Die Zulassung einer Vespa (ohne deutsche Papiere), egal welchen Typs, folgt im Grundsatz immer den gleichen Regeln, wenn auch der jeweilige Einzelfall von TÜV zu TÜV und von Zulassungsstelle zu Zulassungstelle leicht differieren kann.

 

Du musst für die Zulassung und falls die Vespa noch nie in Deutschland zugelassen war, zuerst einmal ein Vollgutachten nach Paragraph 21 machen. Dazu würde ich im Vorfeld mal mit einer TÜV-Prüfstelle und einem Prüfer sprechen und darlegen, was Du machen möchtest. 

Der Prüfer wird dir mitteilen, was er braucht und was er alles an der Vespa sehen/haben möchte bzw. was notwendigerweise verbaut sein muss.

 

Da Du eine 125er hast (sofern nichts getunt ist), brauchst Du keine Blinker (erst ab ERSTZULASSUNG 01.01.62 UND mehr als 125ccm zwingend nötig).

Du wirst jedoch mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit ein Typenschild nachrüsten (zuvor gravieren lassen) und das an der richtigen/geeigneten Stelle an der Vespa anbringen müssen.

Identnummer am Rahmen der Vespa muss vorhanden, lesbar und original sein und mit der Ident-Nummer auf dem Typenschild übereinstimmen.

 

Ggf. will der Prüfer auch noch eine zweite Feder am Hauptständer sehen, aber mit Glück vielleicht auch nicht.

Ebenfalls solltest Du mindestens einen Seitenspiegel anbringen.

Natürlich muss an der Kiste alles funktionieren (Licht vorne/hinten, Bremslicht, Bremsen, Schaltung, Tacho, Motor etc. und am besten noch zwei neue Reifen montieren).

 

Wenn Du keine deutschen Papiere hast, wird alles deutlich aufwändiger. Du brauchst zusätzlich ein Datenblatt für deine 125er VNS5T oder ggf. reicht dem Prüfer auch eine Kopie eines Briefs/Scheins eines baugleichen Fahrzeugtyps. 

 

Wenn Du das Gutachten nach Paragraph 21 beim TÜV erfolgreich absolviert hast und für den TÜV-Prüfer alles o.k. ist, marschierst du mit dem Gutachten zur Zulassungsstelle. 

Dort sagst Du, dass du zulassen willst, aber leider leider keine Papiere hast, da es sich um einen sog. "Scheunenfund" (feststehende Begrifflichkeit) handelt.

 

Es muss und wird sehr wahrscheinlich eine Abfrage beim KBA (Kraftfahrtbundesamt) gemacht werden, ob die Vespa als gestohlen gemeldet ist.

Wenn das nicht der Fall sein sollte, wirst Du noch zusätzlich eine schriftliche "Erklärung an Eides Statt" abgeben müssen, dass wenn Papiere in Zukunft doch noch auftauchen sollten, dass Du dann unverzüglich die Zulassunfsstelle informierst. Mit Pech musst du das Ganze bei einem Notar (kostet natürlich Geld) beglaubigen lassen. Mit Glück lässt dich die Zulassungsstelle das Ganze (ohne Notar) vor ihren Augen nur eigenhändig unterschreiben.

Das alles wird Dich einige Gebühren, Zeit, Nerven kosten.

 

Wenn das alles glatt gelaufen sein sollte, stellt dir die Zulassungsstelle neue Papiere aus. Vorher noch Kennzeichen machen lassen und dann ist deine Vespa zugelassen und Du darfst fahren.

 

Das alles ist nicht so ganz einfach wie es hier steht und ist ein etwas beschwerlicher und durchaus zeitintensiver Weg. Aber machbar.

Bearbeitet von Dirk Diggler

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