mahoni Geschrieben 14. Mai 2004 Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 Morgääähn zusammen! Bekommt man eigentlich ein Modell aus den 50ern ohne Bremslicht in Deutschland zugelassen oder wird man vom TÜV-Prüfer sofort ausgelacht? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
t4. Geschrieben 14. Mai 2004 Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 TÜV- und zulassungstechnisch kein Prob; Bremslicht bei Krafträdern ist erst ab 1988(?) Pflicht. Aber die Sicherheitsaspekte ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amazombi Geschrieben 14. Mai 2004 Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 nein, du wirst nicht sofort ausgelacht. dafür gibt's, ähnlich wie für blinker, grenzbaujahre (der plural ist angebracht wegen der sache mit dem bis 57 noch nicht dazugehörenden saarland, deshalb keine bundeseinheitliche regelung). allerdings weiß ich die leider nicht mehr, kann dir nur mit bestimmtheit sagen das ich eine nichtsaarländische nsu prima d bj.55 problemlos ohne bremslicht zugelassen bekommen habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
e12 Geschrieben 14. Mai 2004 Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 ausgelacht wird man von den meisten Prüfern wohl nicht - aber sie wollen trotzdem fast immer ein Bremslicht haben.Viele wissen einfach nicht, dass es bei Motorrädern mit Bj vor 1.1.1988 keine Pflicht für ein Bremslicht gab (§§ 53, 72 StVZO).Und manche ahnen zwar sowas, wollens aber aus Sicherheitsgründen trotzdem haben. Bei einer 6-Volt-Lichtanlage dürfte der Aspekt aber wohl ziemlich egal sein. Fazit: Bei § 21 (Vollabnahme) wäre es wohl zu empfehlen, ein Bremslicht zu haben. Bei den folgenden Hauptuntersuchungen ist es nicht mal ein geringer Mangel. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amazombi Geschrieben 14. Mai 2004 Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 das hatten wir irgendwie schon mal, aber ist das mit 88 echt auch bei motorrad so? das macht mich jetzt echt fertig. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
e12 Geschrieben 14. Mai 2004 Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 ist definitiv so:§ 72 sagt zu § 53 Abs. 2 Satz 1:(Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h ...) tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.Das gilt definitiv auch für die dicksten Brummer. Ohne Ausnahme (außer Beiwagen vielleicht). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mahoni Geschrieben 14. Mai 2004 Autor Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 Das betrifft auch 125er, also Leichtkrafträder? Oder gibt´s da wieder eine andere Verordnung? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
amazombi Geschrieben 14. Mai 2004 Teilen Geschrieben 14. Mai 2004 würde ich schon denken, da ist die geschwindigkeit ja auch bauartbedingt über 50km/h Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sähkö Geschrieben 15. Mai 2004 Teilen Geschrieben 15. Mai 2004 würde ich schon denken, da ist die geschwindigkeit ja auch bauartbedingt über 50km/hNicht immer ? :grins: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bel Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Ich hole dieses Topic noch mal hoch!Nen Kumpel hat ne VNA ohne Loch für Bremslichtschalter (O-Lack).Das Hella Rücklicht hat aber ein Bremslicht vorgesehen.Was ist da los?Wo kann man denn diese Gesetzestexte nachlesen bzw. ausdrucken,so dass man das dem "ungläubigen" Prüfer zeigen kann? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blanky Ddorf Geschrieben 5. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2007 Ich hole dieses Topic noch mal hoch!Wo kann man denn diese Gesetzestexte nachlesen bzw. ausdrucken,so dass man das dem "ungläubigen" Prüfer zeigen kann?machst klick DA! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
doublec Geschrieben 6. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 6. Dezember 2007 hab bei meiner vb Bj.58 in NRW eine vollabnahme (21er) machen lassen...ohne bremslicht (6v) ...kein problem gewesen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HalloWach Geschrieben 8. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 8. Dezember 2007 Tach, habe auch VNA im O Lack ohne Bemslichtschalter aber im Schwanenhals 2 Lampen. War der Bremslichtschalter irgendwo anders, zb im oder am Motor ?Wer weiss was? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zupferia Geschrieben 10. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2007 Tach, habe auch VNA im O Lack ohne Bemslichtschalter aber im Schwanenhals 2 Lampen. War der Bremslichtschalter irgendwo anders, zb im oder am Motor ?Wer weiss was?Bei den alten Dingern wie Lampe unten usw. waren die Bremslichtschalter öfter unter dem Motor montiert,und dann mit einer Kette direkt zur Bremse oder zum Seil nach hinten verbunden.Solche Schalter wurden oft nachgerüstet, das hat man dann auch bei den zusätzl. Kabel gesehen. Aber warum hat deine VNA ein Schwanenhals Rücklicht? Ist das ein original Ital. Modell?lg aus Österreich!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sqooter.com Geschrieben 10. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2007 (bearbeitet) Bei den alten Dingern wie Lampe unten usw. waren die Bremslichtschalter öfter unter dem Motor montiert,und dann mit einer Kette direkt zur Bremse oder zum Seil nach hinten verbunden.Solche Schalter wurden oft nachgerüstet, das hat man dann auch bei den zusätzl. Kabel gesehen. Aber warum hat deine VNA ein Schwanenhals Rücklicht? Ist das ein original Ital. Modell?lg aus Österreich!! Hatte ich auch mal:Eine Augsburger VNA. Die hatte ein Schwanenhalsrücklicht, Hella Hupe, Hella Scheinwerfer und VDO Tacho.Wurde auch so 1960 nach Österreich importiert.Die hatte aber einen normalen Bremslichtschalter (Schließer)ron Bearbeitet 10. Dezember 2007 von sqooter.com Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lockengelöt Geschrieben 10. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 10. Dezember 2007 Hatte ich auch mal:Eine Augsburger VNA. Die hatte ein Schwanenhalsrücklicht, Hella Hupe, Hella Scheinwerfer und VDO Tacho.Wurde auch so 1960 nach Österreich importiert.Die hatte aber einen normalen Bremslichtschalter (Schließer)ronIch bin der Meinung die ersten deutschen VNAs (VNA 1T) hatten kein Bremslicht. Warum dort jedoch Löcher sind....keine Ahnung... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HalloWach Geschrieben 11. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 11. Dezember 2007 Bei den alten Dingern wie Lampe unten usw. waren die Bremslichtschalter öfter unter dem Motor montiert,und dann mit einer Kette direkt zur Bremse oder zum Seil nach hinten verbunden.Solche Schalter wurden oft nachgerüstet, das hat man dann auch bei den zusätzl. Kabel gesehen. Aber warum hat deine VNA ein Schwanenhals Rücklicht? Ist das ein original Ital. Modell?lg aus Österreich!! In der VNA war kein Motor mehr, aber das Original Rücklicht (so stellt es sich dar). Laut Typenschild Vespa Augsburg und eingeschlagener Nummer ist es eine VNA1T aus Deutschland mit Schwannenhalsrücklicht. Verstehe die Frage nicht ob bei Schwannenhals original Rücklicht aus Italien/Modell?Dachte immer das Hella Schwannenhals wäre Deutsch bzw. Österreich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sqooter.com Geschrieben 12. Dezember 2007 Teilen Geschrieben 12. Dezember 2007 Ich habe gerade ein ähnliches Problem:Bei mein ACMA Ape (1954, entspricht einer Lampe Unten mit Scheibtruhe) ist kein Bremslicht ausgeführt.Da muss ich auch so einen Feder Schalter irgendwo dazuhängen (zumindest fürs Typisieren)so schaut er aus: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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