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Geschrieben
vor einer Stunde hat keiler folgendes von sich gegeben:

Wir hatten heute in der Firma das erste mal alle Kollegen kontrolliert.

Da wurden mir doch direkt 2 gefälschte Impfausweiße vorgelegt.

 

Wie geht man damit um?

 

Achso, geht um eine Firma in BW

 

Meine persönliche Meinung: Fristlose Kündigung und Strafanzeige wegen aller in Betracht kommender Straftatbestände.

  • Like 11
Geschrieben
vor einer Stunde hat keiler folgendes von sich gegeben:

Wir hatten heute in der Firma das erste mal alle Kollegen kontrolliert.

Da wurden mir doch direkt 2 gefälschte Impfausweiße vorgelegt.

 

Wie geht man damit um?

 

Achso, geht um eine Firma in BW

Fälschung von Impfausweisen ist kein Kavaliersdelikt, sondern kriminelles Verhalten mit der Absicht Profit zu machen und nimmt billigend Körperverletzung oder Schlimmeres in Kauf. Das Durchgehenlassen wäre das falsche Signal - an die Kollegen, aber auch an die Fälscherbande und erst recht an die gesamte Gesellschaft.

  • Like 1
Geschrieben
vor einer Stunde hat keiler folgendes von sich gegeben:

Wir hatten heute in der Firma das erste mal alle Kollegen kontrolliert.

Da wurden mir doch direkt 2 gefälschte Impfausweiße vorgelegt.

 

Wie geht man damit um?

 

Achso, geht um eine Firma in BW

Aus’m Bauch: rausschmeißen.

Solch kriminelles Verhalten kann und darf nicht toleriert werden in unserer Gesellschaft. Skeptisch oder impfgegner zu sein ist eine Sache - Dokumente zu fälschen ist aber ein ganz anderer Stiefel. Da ist Schluss.

 

falls das nicht geht Abmahnung, aber auf jeden Fall Anzeige. (Sonst bekommst du am Ende auch noch Ärger, wenn du es „durchrutschen“ lässt…)

Geschrieben

Versuchte Pandemieverschleppung ist wohl kein Straftatbestand - aber die Klappspaten haben vorsätzlich den laufenden Betrieb auf's Gröbste gefährdet.

 

Was hätte Euch denn ein umfassender Ausbruch gekostet? Daran sollte man vielleicht das Strafmaß bis hin zur fristlosen festmachen...?

 

Anzeige wegen Urkundenfälschung sowieso, sonst seit Ihr am Ende noch selbst wegen Vertuschung dran...

Geschrieben
vor 33 Minuten hat Champ folgendes von sich gegeben:

Das lässt hoffen, dass die Impfung auch hier hilft.

Man sollte aber nicht ausser acht lassen, das in Südafrika gerade Mal ein gutes Zwanzigstel der Bevölkerung über 65 ist. In Deutschland fast ein Viertel.

 

Die Impfung soll wohl auch gegen Omikron helfen.

Und das, obwohl dutzende Spike Proteine wohl mutiert sind.

 

Ein angepasster Impfstoff wäre laut Biontech in 100 Tagen in den Impfzentren.

 

Wenn man also in den Medien davon hört, dass Biontech den Impfstoff anpasst, dann wird die jetzige Impfung wahrscheinlich nicht mehr optimal sein.

Geschrieben
vor 44 Minuten hat reusendrescher folgendes von sich gegeben:

Anzeige wegen Urkundenfälschung

Das ist es wohl leider nicht.

Urkundenfälschung tritt erst dann ein, wenn du dieses Dokument benutzt um deinen Gesundheitszustand gegenüber einer BEHÖRDE nachzuweisen.

In der Privatwirtschaft bist somit bzgl. Urkundenfälschung machtlos.

So zumindest meine Recherchen.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 1 Stunde hat vespawally folgendes von sich gegeben:


das könnte bei mir demnächst auch anstehen…lass mal bitte wissen, wie Dir diese Kombi bekommt….:-)

Ich berichte weiter, derzeit keine besonderen Vorkommnisse.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 42 Minuten hat frankfree folgendes von sich gegeben:

Wenn man also in den Medien davon hört, dass Biontech den Impfstoff anpasst, dann wird die jetzige Impfung wahrscheinlich nicht mehr optimal sein.

 

Aber immer noch besser als keine Impfung und die nächste Booster-Spritze in X Monaten ist dann eben Stoff 2.0

 

Wir müssen doch eh alle X Monate hin....da macht das auch nix mehr

Geschrieben

Der biontech Gründer hat gestern im Interview gesagt, dass eine Anpassung seines vaccins an eine neue Variante mindestens 100 Tage dauern dürfte (Patientenstudie, Zulassung). Da kann man sich getrost seine boosterimpfung in den nächsten Wochen noch so abholen.

Geschrieben
vor 1 Stunde hat Champ folgendes von sich gegeben:

Das lässt hoffen, dass die Impfung auch hier hilft.

Man sollte aber nicht ausser acht lassen, das in Südafrika gerade Mal ein gutes Zwanzigstel der Bevölkerung über 65 ist. In Deutschland fast ein Viertel.

 

jep. Weiterhin war wohl ein Großteil der Bevölkerung bereits mit Corona infiziert und hatte eine natürliche Immunität ausgebildet.

Geschrieben
vor 4 Minuten hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

Mir egal. Ich bin bereit für Schuss Nr. 4:thumbsup:

Wurde schon mögliches Suchtpotenzial als Nebenwirkung untersucht? :whistling:

Oder macht dich nur der Piekser in den Oberarm geil? :-D

Geschrieben
vor 40 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Das ist es wohl leider nicht.

Urkundenfälschung tritt erst dann ein, wenn du dieses Dokument benutzt um deinen Gesundheitszustand gegenüber einer BEHÖRDE nachzuweisen.

In der Privatwirtschaft bist somit bzgl. Urkundenfälschung machtlos.

So zumindest meine Recherchen.

 

Ne, wenn mich mein Studiumwissen nicht täuscht (ist ja auch schon ein paar Jahre her), dann begeht man eine Urkundenfälschung, indem man vorgibt, dass die Urkunde von jemand anderem ausgestellt wurde (im Falle des Impfpasses ein Arzt) als der es tatsächlich getan hat (der Fälscher) und somit die beurkundete Tatsache (die Impfung) gar nicht vorliegt.

Wem ich diese gefälschte Urkunde vorlege, ist glaube ich nicht relevant,das muss keine Behörde sein.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Das ist es wohl leider nicht.

Urkundenfälschung tritt erst dann ein, wenn du dieses Dokument benutzt um deinen Gesundheitszustand gegenüber einer BEHÖRDE nachzuweisen.

In der Privatwirtschaft bist somit bzgl. Urkundenfälschung machtlos.

So zumindest meine Recherchen.

 

Nein, keinesfalls! Das Problem ist, bzw war spezieller.

 

Durch den Straftatbestand der Urkundenfälschung (§ 267 StGB) wird der „Rechtsverkehr“ geschützt. Völlig unabhängig von Behörden. Also jeder.

 

Das Problem lag darin, dass es einen anderen, spezielleren Straftatbestand gibt, nämlich das fälschen von Gesundheitszeugnissen (§ 277StGB), also sowas wie ein spezieller Unterfall der Urkundenfälschung. Und aus historischen Gründen war das mit den Gesundheitszeugnissen nur strafbar, wenn dasselbige gegenüber Behörden oder Versicherungen verwandt wurde.

 

Grds. verdrängt in der Juristerei der speziellere Straftatbestand den allgemeineren. Das was allerdings in diesem Zusammenhang streitig. Genaueres dazu würde jetzt zu weit führen.

 

Ist aber alles Makulatur: Der Gesetzgeber hat reagiert, das Problem ist seit dem 24.11.2021 beseitigt, durch § 277 StGB in der neuen Fassung wird jetzt - wie bei der Urkundenfälschung auch - stumpf der „Rechtsverkehr“ als solcher geschützt. Nix mehr mit bloß Behörde oder Versicherung.

 

Edit schreit: Und wir kriegen die Ratten doch!

Bearbeitet von milan
  • Like 4
  • Thanks 1
Geschrieben

@milan Die Novelle behandelt nach meinem Verständnis aber nur das Ausstellen von gefälschten Impfzertifikaten, nicht die Anwendung....? Ist die also (weiterhin) straffrei?

 

Wortlaut: 

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 277 Unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von unbefugtem Ausstellen von Gesundheitszeugnissen verbunden hat, Impfnachweise oder Testzertifikate betreffend übertragbare Krankheiten unbefugt ausstellt.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Stunden hat reusendrescher folgendes von sich gegeben:

@milan Die Novelle behandelt nach meinem Verständnis aber nur das Ausstellen von gefälschten Impfzertifikaten, nicht die Anwendung....? Ist die also (weiterhin) straffrei?

 

Wortlaut: 

...

 

Soweit es § 278 StGB betrifft richtig.

 

Der Gesetzgeber hat aber nix liegen gelassen und auch § 279 StGB geändert, der den Gebrauch sanktioniert, insoweit habe ich die von mir benannte Rechtslage unvollständig mit §§ hinterlegt :rotwerd::

 

Zitat

§ 279
Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse

Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr von einem Gesundheitszeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.

 

§ 281 StGB betrifft das Gebrauchen eines echten Ausweises, der aber einem Dritten gehört. Also alles abgedeckt.

 

 

Edit: Und ganz wichtig: Die Fälle werden jetzt über den schärferen Urkundenfälschungs-§ 267 StGB sanktioniert, d.h. Strafandrohung bis zu 3 Jahre Knast! Dies liegt daran, dass die Gesundheitszeugnis-§§ jetzt nur noch angewendet werden, wenn die Tat nicht in diesem Gesetzesabschnitt, wozu auch § 267 StGB zählt, mit schwererer Strafe bedroht ist.

Bearbeitet von milan
  • Thanks 2
Geschrieben
vor 11 Minuten hat re904 folgendes von sich gegeben:

 

 

Überlege gerade noch, ob das mit den 87% eine gute oder schlechte Nachricht ist. Denn 76% der Bevölkerung sind ja ungeimpft. Also "ein bisschen" wirken die Impfungen dann wohl schon.

 

image.thumb.png.17dc3001ff3e0cd727e8f12fa35d8ee3.png

 

Geschrieben
vor einer Stunde hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Neu ist relativ.

ich hatte ja schon mal beschrieben, dass sehr viele Konzerne und Einrichtungen an Alternativen Impfstoffen arbeiten, um möglichst vielen Menschen eine Impfung zu ermöglichen, bei denen die bisherigen Vektor und mrna Impfstoffe nicht verwendet werden können oder keine Wirkung zeigen. Hier können andere „Techniken“ mitunter Abhilfe schaffen. Dieser Impfstoff ist ein Beispiel dafür. Wir werden in Zukunft immer wieder solche Meldungen bekommen.

meist dauert es länger, solche Impfstoffe zu entwickeln, deshalb „hängen die quasi hinterher“ meint man, aber es ist einfach komplexer zu realisieren.

 

dieser hier hat jetzt Phase 1 überstanden - das ist hoffnungsvoll, sagt aber noch nicht zu viel…

falls alles glatt laufen sollte und die EMA weiterhin so zügig arbeiten sollte wie bisher  wäre dennoch frühestens in etwa einem Jahr mit einer Marktreife zu rechnen…

  • Thanks 1
Geschrieben

ein Arbeitskollege hat sich jetzt endlich letzte Woche Impfen lassen (Erstimpfung). Er hat Biontec bekommen. Jetzt ist er am schauen, wo er in 4 Wochen die zweitimpfung her bekommt. Dank unserem super Gesundheitsminister, verimpfen bei uns im Landkreis alle nur noch Moderna. Wie ist das bei der Erst und Zweitimpfung wenn es unterschiedliche Stoffe sind? Beim Boostern ist es ja gut, aber bei den ersten beiden Impfungen?

Geschrieben

Ach ja, erster Insider zu omikron:

scheint tatsächlich in die Richtung zu gehen, dass der Impfschutz durchbrochen wird. Allerdings auch, dass durch die vollständige (!) Impfung nach wie vor keine schweren Krankheitsverläufe zu verzeichnen sind - oft sogar völlig symptomlos. 

und die ansteckungsgeschwindigkeit ist wohl auch deutlich schneller. 
 

übersetzt: trotz Impfung steckt man sich an, verbreitet es auch schnell weiter, hat aber nur milde oder gar keine Symptome.

 

also boostern Leute!

 

die Datenlage ist selbstverständlich noch vielvielviel zu gering, um hier tatsächlich eine halbwegs valide Aussage treffen zu können. Also versteht die Info bitte nur als erste ganz grobe Kompasspeilung, wo die Reise hingehen könnte…;-)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten hat Style folgendes von sich gegeben:

ein Arbeitskollege hat sich jetzt endlich letzte Woche Impfen lassen (Erstimpfung). Er hat Biontec bekommen. Jetzt ist er am schauen, wo er in 4 Wochen die zweitimpfung her bekommt. Dank unserem super Gesundheitsminister, verimpfen bei uns im Landkreis alle nur noch Moderna. Wie ist das bei der Erst und Zweitimpfung wenn es unterschiedliche Stoffe sind? Beim Boostern ist es ja gut, aber bei den ersten beiden Impfungen?

Auch gut. Wirkung ebenfalls ein Stück besser. Hab sogar einen Kumpel, der hat als erstes Astra, als zweites biontech und als booster moderna bekommen - und hatte ausgezeichnete antikörperwerte. ;-)
 

PS: rein von der Sache her hatte der jensi ja sogar recht. Das Zeug wirkt ausgezeichnet und es wär eine Schande es wegwerfen zu müssen. 
aber er hat’s halt mal einfach dermaßen beschissen verkauft - Deckelung bei biontech - brachte nur Verunsicherung und Organisationsprobleme.

habs schon mal gesagt: einfach allen freigeben hätte wohl völlig gereicht…

Bearbeitet von freerider13
Geschrieben
vor 3 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Auch gut. Wirkung ebenfalls ein Stück besser. Hab sogar einen Kumpel, der hat als erstes Astra, als zweites biontech und als booster moderna bekommen - und hatte ausgezeichnete antikörperwerte. ;-)

okay, werde ich so weiterleiten. Er hatte noch etwas erzählt, das Manche Länder (frag mich nicht welche) eine kreuzimpfung nicht anerkennen und man nicht Einrteisen darf. Stimmt das oder ist das wieder mal so ein Schwurbelzeug was verbreitet wird?

Geschrieben
vor 1 Minute hat Style folgendes von sich gegeben:

okay, werde ich so weiterleiten. Er hatte noch etwas erzählt, das Manche Länder (frag mich nicht welche) eine kreuzimpfung nicht anerkennen und man nicht Einrteisen darf. Stimmt das oder ist das wieder mal so ein Schwurbelzeug was verbreitet wird?

Jein:

das Problem haben momentan die Alpenländer mit saisonarbeitskräften und Touristen aus osteuropa, die oftmals mit Sputnik oder sinovac geimpft sind - was in der EU nicht zugelassen ist. Auch, wenn nur die erste Impfung mit so einem Stoff gemacht wurde gilt das aktuell nicht als vollständiger Impfschutz. Da man jedoch in der Wintersaison (sofern es eine gibt…) dringend auf diese Leute angewiesen ist eiert man da gerade rum, wie man das Problem lösen kann, zB. 2mal Sputnik und danach booster biontech ist erlaubt. Steht aber alles noch nicht, aktuell gelten die als ungeimpft und dürfen nicht einreisen.

 

mir ist (bei den in der EU zugelassenen Impfstoffen) kein Fall bekannt, wo eine kreuzimpfung nicht anerkannt wäre.

Geschrieben
vor 13 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

mir ist (bei den in der EU zugelassenen Impfstoffen) kein Fall bekannt, wo eine kreuzimpfung nicht anerkannt wäre.

 

auch im Europäischen Ausland?

Geschrieben
vor 4 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Soweit es § 278 StGB betrifft richtig.

 

Der Gesetzgeber hat aber nix liegen gelassen und auch § 279 StGB geändert, der den Gebrauch sanktioniert, insoweit habe ich die von mir benannte Rechtslage unvollständig mit §§ hinterlegt :rotwerd::

 

 

§ 281 StGB betrifft das Gebrauchen eines echten Ausweises, der aber einem Dritten gehört. Also alles abgedeckt.

 

 

Edit: Und ganz wichtig: Die Fälle werden jetzt über den schärferen Urkundenfälschungs-§ 267 StGB sanktioniert, d.h. Strafandrohung bis zu 3 Jahre Knast! Dies liegt daran, dass die Gesundheitszeugnis-§§ jetzt nur noch angewendet werden, wenn die Tat nicht in diesem Gesetzesabschnitt, wozu auch § 267 StGB zählt, mit schwererer Strafe bedroht ist.

 

@keilerDAS sollte man vielleicht in den Betrieben anschlagen, oder zumindest per Rund-Mail verschicken bzw. als Flugblätter verteilen.

 

Es soll ja Leute geben, die sich so einseitig/falsch informieren, dass sie das ganz anders verstanden haben... da helfen wohl nur klare Worte.

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