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Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 21 Minuten hat heizer folgendes von sich gegeben:

Norwegen begeistert mich immer mehr.

 

 

Kann man jetzt aber auch nicht ganz mit Deutschland vergleichen. Norwegen ist größer als Deutschland, hat aber nur gut 5 Mio Einwohner, nicht über 80 Mio

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten hat Champ folgendes von sich gegeben:

 

Kann man jetzt aber auch nicht ganz mit Deutschland vergleichen. Norwegen ist größer als Deutschland, hat aber nur gut 5 Mio Einwohner, nicht über 80 Mio

 

ging nicht um den vergleich der zahlen, mehr um die herangehensweise...

 

Bearbeitet von heizer
Geschrieben
vor 1 Minute hat Champ folgendes von sich gegeben:

 

Kann man jetzt aber auch nicht ganz mit Deutschland vergleichen. Norwegen ist größer als Deutschland, hat aber nur gut 5 Mio Einwohner, nicht über 80 Mio

Du musst nicht noch mehr Werbung machen :-D

  • Haha 2
Geschrieben
vor 1 Minute hat Champ folgendes von sich gegeben:

 

Kann man jetzt aber auch nicht ganz mit Deutschland vergleichen. Norwegen ist größer als Deutschland, hat aber nur gut 5 Mio Einwohner, nicht über 80 Mio


Da könnte man auf Länderebene in D allerdings auch noch einiges an Strategien reißen. Das war jetzt auch nur irgendein ein Beispiel für kreative Praxis, wenn man sich traut.

 

Ja, Reisebeschränkungen zw. Narvik und Tromsö lassen sich besser einhalten, als zw. Köln und Bonn. Aber es liegt eben nicht nur daran... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde hat M210 folgendes von sich gegeben:

...

 

@milan: hat freerider13 Recht, dass man ab 20:00 nicht mehr auf den zum Eigentum gehörigen Balkon/ den Garten darf? Also sorry....

 

Uff, gute Frage, ob ein Balkon noch "Wohnung" ist oder nicht... Der Garten jedenfalls nicht mehr. Mir fällt jetzt auch ad hoc keine zivilrechtliche Definition der Wohnung ein, aus der sich die Frage des Balkons eindeutig klären ließe. Bei der Wohnflächenberechnung wird der Balkon teilweise berücksichtigt (was aber andere Hintergründe hat), im Wohnungseigentumsrecht ist demgegenüber der Balkon grundsätzlich zunächst dem Gemeinschaftseigentum und nicht der Wohnung als Solcher, die im Eigentum des jeweiligen "Einzeleigentümers" steht, zugeordnet.

 

Geht man davon aus, dass der Balkon tatsächlich nicht zur Wohnung gehört, wozu ich nach erster kurzer Befassung mit der Frage tendiere, lässt sich deine Frage trotzdem nicht pauschal beantworten, sondern nur bezogen auf die Länder, die ja alle ihre eigenen Verordnungen erlassen haben.

 

Wenn ich mich recht entsinne, bist du aus Baden-Württemberg. Dort hat man sich veranlasst gesehen, in der Begründung der Landesregierung  zur 2. Änderungsverordnung (siehe Anlage 1) folgendes herauszustellen bzw. zu definieren:

 

  • Zu § 1c (Ausgangsbeschränkungen) § 1c Absätze 1 und 2 regeln landesweit geltende Ausgangsbeschränkungen. Danach gilt grundsätzlich ein Verbot, sich außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft (beispielsweise Sammelunterkünfte und Dauercamper) aufzuhalten. Der Begriff „Wohnung“ umfasst auch die ihr zugeordneten Bereiche, wie zum Beispiel die Terrasse, den Balkon sowie den Garten(-anteil) und beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung.

Auch das klingt für mich so, als würde man dort davon ausgehen, dass der Balkon grds. NICHT zur Wohnung gehört, sondern dieser nur zugeordnet ist (wie im Wohnungseigentumsrecht), man also eine für die VO abweichende Definition schaffen wollte. Für Bayern habe ich eine Solche Definition (alternativ Klarstellung) auf die Schnelle nicht gefunden, so dass Innenminister Hermann für Bayern Recht haben könnte.

 

Zur Pyrotechnik in der BW Änderungs-VO (siehe Anlage 2):

  • § 1e Alkohol- und Pyrotechnikverbot
  • (1) Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.
  • (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten.

Sollte also von deinem Balkon und Garten in BW möglich sein, da kein öffentlicher Raum. Ich erhebe keine Anspruch auf Richtigkeit! Es handelt sich nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft sondern Meinung nach kurzer, nur überschlägiger Befassung!! :whistling:

201215_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201216.pdf 201215_Begruendung_zur_2.AenderungsVO_zur_5.CoronaVO.pdf

Bearbeitet von milan
  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

Danke @milan

 

Nochmal spaßeshalber weg von den (Hypo-)thesen hin zu den nachgelagerten belegbaren Wahrheiten: wo findet man wissenschaftlich fundierte Informationen bezgl. Langzeitfolgen /-schäden? 

 

Ich Dummerhrn frage mich und hier in die Runde rein, wie man neu zu Tage getretene Wehwehchen dezidiert rückführen kann auf eine vorhergegangene Infektion mit besagtem Virus. Und wo findet man diese Informationen?

Bearbeitet von M210
Geschrieben

Hab auf die Schnelle nur das hier gefunden:

 

Langzeitfolgen
Bei Infektionen mit Pneumonien werden grundsätzlich längere Genesungszeiten beobachtet und sind prinzipiell nicht ungewöhnlich. Auch bei COVID-19 können Wochen bzw. Monate nach der akuten Erkrankung noch Symptome vorhanden sein oder neu auftreten (104, 133, 134). Allerdings existiert aufgrund der Neuartigkeit des Krankheitsbildes und den sehr unterschiedlichen klinischen Präsentationen bis jetzt keine einheitliche Definition für Langzeitfolgen (Englisch: „Long Covid“). In einer Übersichtsarbeit wurde daher vorgeschlagen, Langzeitfolgen einer COVID-19-Erkrankung nicht als einheitliches Phänomen zu betrachten, sondern verschiedene Krankheitsbilder zu beschreiben, die sowohl zeitversetzt als auch parallel in verschiedenen Ausprägungen auftreten können (135, 136).

Zum Beispiel lassen sich organspezifische Langzeitfolgen nach Intensivbehandlungen beobachten. Darüber hinaus kommen, auch bei milderen Verläufen, längerfristige Müdigkeitserscheinungen, Merkstörungen, Gedächtnisprobleme oder Wortfindungsstörungen vor. Auch wird in der Literatur von ungewöhnlichen Symptomen wie plötzlichem Erbrechen und starkem Schwindel berichtet. Über den klinischen Verlauf von COVID-19 nach sehr milden Krankheitsverläufen oder asymptomatischen Infektionen ist bislang wenig bekannt. Verlässliche, repräsentative Daten zum Anteil der Erkrankten mit Langzeitfolgen liegen derzeitig nicht vor. Daten aus England deuten jedoch darauf hin, dass etwa 40% der hospitalisierten Erkrankten längerfristige Unterstützung benötigen und bei etwa 10% der nicht hospitalisierten, mild Erkrankten Symptome länger als 4 Wochen andauern (136).

 

Nachzulesen hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html

  • Thanks 1
Geschrieben

@milan Danke für den Aufwand und die Expertise.

 

Leider aber auch wieder so etwas, wo es in D immer so kompliziert wird. Gerade sollte ein Gericht entscheiden, ob es gesetzeskonform ist, nachts zu joggen?!!! 
 

Da wird man doch aus dem Bauch heraus wissen, ob es volksgesundheitlich vertretbar ist... und wenn sinnloserweise verboten, na und? Sneakers an und los, in der berechtigten Hoffnung, nicht erwischt zu werden.


Gerade jetzt (und explizit in solchen Punkten) ist doch konstruktive Toleranz untereinander gefragt, um das Ding bestmöglich zusammen zu überstehen. Denke mal, die Exekutive wird das auch so sehen, und nicht unbedingt Nacht-Joggern hinterhersprinten. Auch, wenn sich einige Korinthenkacker garantiert schon mit Nachtsichtgerät in der einen und Handy in der anderen die Hände wundreiben...

 

Aber man kann sich natürlich auch zur Klärung erstmal vor Gericht treffen.

 

Gegenbeispiel Irland: Da wird seit eh und je auf „schlechte“ Gesetze und Verordnungen einfach gesch... Und deren positive Entwicklung der letzten Monate spricht trotzdem Bände. Für mich nur ein Beispiel, dass auch in der gegenwärtigen Situation eigenständiges Nachdenken über reine Paragraphenreiterei geht. 

Geschrieben

Du weißt aber schon, dass diese Sterberate nicht von einem Tag kommt und damit nicht vergleichbar ist. Ich habe nie gesagt das Corona Pipi ist.

 

Sachsen hatte die Tage zuvor nicht gemeldet und Sachsen ist nun mal Hotspot Nr. 1.

 

Triage gab es  (bisher) in Deutschland nicht, hier hat einer medienwirksam zu früh gesprochen und rudert jetzt zurück.

 

 

  • Confused 1
Geschrieben

Nachtrag zu den Folgen: laut einer aktuellen norwegischen Studie ist bei ca. 25% aller auskurierten Fälle auch 3 Monate danach das Lungengewebe deutlich abnorm/geschädigt, noch weiß man nicht, ob nachhaltig/chronisch. Andere Organe noch nicht vollständig ausgewertet. Nix Grippe.

Geschrieben
vor 34 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Uff, gute Frage, ob ein Balkon noch "Wohnung" ist oder nicht... Der Garten jedenfalls nicht mehr. Mir fällt jetzt auch ad hoc keine zivilrechtliche Definition der Wohnung ein, aus der sich die Frage des Balkons eindeutig klären ließe. Bei der Wohnflächenberechnung wird der Balkon teilweise berücksichtigt (was aber andere Hintergründe hat), im Wohnungseigentumsrecht ist demgegenüber der Balkon grundsätzlich zunächst dem Gemeinschaftseigentum und nicht der Wohnung als Solcher, die im Eigentum des jeweiligen "Einzeleigentümers" steht, zugeordnet.

 

Geht man davon aus, dass der Balkon tatsächlich nicht zur Wohnung gehört, wozu ich nach erster kurzer Befassung mit der Frage tendiere, lässt sich deine Frage trotzdem nicht pauschal beantworten, sondern nur bezogen auf die Länder, die ja alle ihre eigenen Verordnungen erlassen haben.

 

Wenn ich mich recht entsinne, bist du aus Baden-Württemberg. Dort hat man sich veranlasst gesehen, in der Begründung der Landesregierung  zur 2. Änderungsverordnung (siehe Anlage 1) folgendes herauszustellen bzw. zu definieren:

 

  • Zu § 1c (Ausgangsbeschränkungen) § 1c Absätze 1 und 2 regeln landesweit geltende Ausgangsbeschränkungen. Danach gilt grundsätzlich ein Verbot, sich außerhalb der Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft (beispielsweise Sammelunterkünfte und Dauercamper) aufzuhalten. Der Begriff „Wohnung“ umfasst auch die ihr zugeordneten Bereiche, wie zum Beispiel die Terrasse, den Balkon sowie den Garten(-anteil) und beschränkt sich ausdrücklich nicht auf die eigene Wohnung.

Auch das klingt für mich so, als würde man dort davon ausgehen, dass der Balkon grds. NICHT zur Wohnung gehört, sondern dieser nur zugeordnet ist (wie im Wohnungseigentumsrecht), man also eine für die VO abweichende Definition schaffen wollte. Für Bayern habe ich eine Solche Definition (alternativ Klarstellung) auf die Schnelle nicht gefunden, so dass Innenminister Hermann für Bayern Recht haben könnte.

 

Zur Pyrotechnik in der BW Änderungs-VO (siehe Anlage 2):

  • § 1e Alkohol- und Pyrotechnikverbot
  • (1) Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist im öffentlichen Raum verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in verschlossenen Behältnissen erlaubt.
  • (2) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände ist im öffentlichen Raum verboten.

Sollte also von deinem Balkon und Garten in BW möglich sein, da kein öffentlicher Raum. Ich erhebe keine Anspruch auf Richtigkeit! Es handelt sich nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft sondern Meinung nach kurzer, nur überschlägiger Befassung!! :whistling:

201215_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_201216.pdf 358 kB · 0 downloads 201215_Begruendung_zur_2.AenderungsVO_zur_5.CoronaVO.pdf 445 kB · 0 downloads

Mords Mühe gemacht, sauber!:thumbsup:

 

Bayern macht es sich da halt bloß leichter und geht einfach den Weg über die Ausgangssperre. Balkon oder Garten ist da einfach „draußen“ und ohne triftigen Grund darf man das nicht. Und Feuerwerk ist kein triftiger Grund - aus die Maus.;-)

Geschrieben

Gehört der Keller zur Wohnung? Ich frage, weil ich wissen muss, ob ich meine Frau nach 20.00 Uhr zum Bierholen schicken darf oder nicht.

  • Haha 2
Geschrieben
vor 38 Minuten hat M210 folgendes von sich gegeben:

. Und wo findet man diese Informationen?

Blöd gesagt: im Rechner meiner Frau. Sind aber noch nicht so weit, dass sie veröffentlicht werden dürften, sorry.:rotwerd:

 

deshalb findet man aber auch noch recht wenig im Moment: es wird mit Nachdruck an den Erhebungen gearbeitet - aber es haben ja nicht alle direkt Folgeerscheinungen und selbst wenn muss es erst noch erforscht werden. Das dauert einfach, bis da belastbares Material vorliegt.

vorab: die Zahlen sind erschreckend, vor allem im Bereich der lungenfibrosen. Es bewahrheiten sich zunehmend die ersten Befürchtungen von pneumologen zur Heftigkeit der Erkrankung aus der ersten Welle...:???:

Geschrieben
vor 2 Minuten hat pötpöt folgendes von sich gegeben:

Gehört der Keller zur Wohnung? Ich frage, weil ich wissen muss, ob ich meine Frau nach 20.00 Uhr zum Bierholen schicken darf oder nicht.

Hab ich bei meinen Mietern im Mietvertrag als Nebenräume im Vertrag stehen , hoffe das zählt.

Geschrieben
vor 28 Minuten hat klugscheißer folgendes von sich gegeben:

 

 

Triage gab es  (bisher) in Deutschland nicht, hier hat einer medienwirksam zu früh gesprochen und rudert jetzt zurück.

 

 


leider schon. Gestern zum ersten Mal. Und damit meine ich „richtig“, nicht nur verlegen. 
war aber nicht der Vogel der sich aus dem Fenster gelehnt hat und ist (noch) nicht in den Medien...

Geschrieben

Meine Meinung: Der Lockdown wird gut messbare Resultate bringen, wenn auch nicht unbedingt sofort oder im wünschenswerten Umfang. Aber dennoch! Einfach auch, weil die Infrastruktur in D gut ist.
 

Woanders klingt das Eingeständnis des eigenen Versagen folgendermaßen (und man freut sich dabei offensichtlich gegen Ende über, vor allem, Deutschlands „Ausrutscher“) - Covid-19 ist also wie das Wetter, soso...:

 

 

Geschrieben
vor 24 Minuten hat reusendrescher folgendes von sich gegeben:

Nachtrag zu den Folgen: laut einer aktuellen norwegischen Studie ist bei ca. 25% aller auskurierten Fälle auch 3 Monate danach das Lungengewebe deutlich abnorm/geschädigt, noch weiß man nicht, ob nachhaltig/chronisch. Andere Organe noch nicht vollständig ausgewertet. Nix Grippe.

Kommt von den Zahlen her hin, eher noch höherer Prozentsatz. Aufgrund der Schwere  ist leider in den meisten Fällen auch von einer nachhaltigen Schädigung auszugehen. „Bewiesen“ (um den Kritikern gleich vorzubeugen) ist dies logischerweise noch nicht, da die Menschen das erst seit vielleicht nem 3/4 Jahr haben wenn’s hoch kommt. Da kann man natürlich nicht von langzeit sprechen, nur Prognosen abgeben.

teilweise liegt die mittlere Lebenserwartung aber bei 2 Jahren mit dem dreck. Nicht schön also...:???:

Geschrieben
vor 45 Minuten hat *Wolfgang* folgendes von sich gegeben:

Darüber hinaus kommen, auch bei milderen Verläufen, längerfristige Müdigkeitserscheinungen, Merkstörungen, Gedächtnisprobleme oder Wortfindungsstörungen vor.

 

Hier also der Beweis, Covid-19 grassiert viel länger als angenommen. Der ganze Kram plagt mich bereits seit vielen Jahren fast jedes Wochenende beim zu Bett gehen und dann wieder nach dem Aufstehen...

  • Haha 2
Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Hier also der Beweis, Covid-19 grassiert viel länger als angenommen. Der ganze Kram plagt mich bereits seit vielen Jahren fast jedes Wochenende beim zu Bett gehen und dann wieder nach dem Aufstehen...

Quatsch.

der Unterschied is der komische fahle Geschmack im Mund - den hast ja bei covid nich...:-D

edith: und die abendlichen Gleichgewichtsstörungen fehlen auch...

Bearbeitet von freerider13
  • Haha 1
Geschrieben
vor 12 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:


leider schon. Gestern zum ersten Mal. Und damit meine ich „richtig“, nicht nur verlegen. 
war aber nicht der Vogel der sich aus dem Fenster gelehnt hat und ist (noch) nicht in den Medien...

 

 

Wenn du Zugang zu so einer Quelle hast dann glaube ich dir das und korrigiere mich.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

der Unterschied is der komische fahle Geschmack im Mund - den hast ja bei covid nich...

 

Stimmt! Lang bekanntes Phänomen. Bereits 1992 fragte mich mein Zivi-Kumpel Möppel direkt nach dem Aufwachen im Zelt, ob ich es gewesen wäre, der ihm in den Mund geschi... :shit: hat.:wow:

 

Danke für diesen Reminder an schöne Zeiten, @freerider13

Bearbeitet von milan
  • Haha 1
Geschrieben
vor 2 Minuten hat klugscheißer folgendes von sich gegeben:

 

 

Wenn du Zugang zu so einer Quelle hast dann glaube ich dir das und korrigiere mich.

Tatsächlich sieht es in manchen Regionen bereits schlimmer aus als es (direkt) ausgesprochen wird. Bayern hat zB. letzte Woche nicht umsonst den Katastrophenfall ausgerufen - damit die patientenaufteilung und Verlegung zentral und nicht mehr dezentral durch die Kliniken selbst erfolgen kann.

aktuell bewegen wir uns noch bei der verteilung auf Landesebene. Bundesebene steht kurz bevor. Manchmal geht das aber auch nicht schnell genug - dann bleibt nix anderes als triage.

wenn auch die Verteilung auf bundesebene nicht mehr klappt (und das kann schnell gehen) dann kommt triage auf breiter Front.

erst dann wird es aber wahrscheinlich breit in den Medien kommuniziert werden...

Geschrieben

Vor allem im südbayrischen Raum kann eine Verlegung nach Ö (z.b. Salzburg) angedacht werden.

In Salzburg wurden im März/April bereits 3 Patienten aus F angenommen. Derzeit ist die Auslastung der Intensivbetten im Bundesland Salzburg wieder am sehr leichten "stagnieren" (aktuelle Momentaufnahme). Ob der Rückgang der belegten Betten mit "Genesung" oder Tod der Patienten zusammenhängt, steht in keiner für mich einsehbaren Statistik.

 

Geschrieben
vor 34 Minuten hat reusendrescher folgendes von sich gegeben:

@lehrbua: So oder so, freie Kapazitäten entstehen ja, wenn von unten nichts nachrückt...

Und deshalb hab ich grad bei den Ösis im Moment Sorge, ob sie nicht zu früh lockern... Die sind grad auf nem guten Weg - könnten es sich aber schnell wieder kaputt machen. Für uns hier in der grenzregion nicht gerade unbedeutend.

aber mal sehen: morgen tagt da ja der Krisenstab. Mal sehen, was nachjustiert wird...

Geschrieben

Ich fand danz sinnvoll, wie es die Nachbarn in NL machen: 5 Wochen Lockdown, keine lange Vorlaufzeit. Hier tun momentan alle so, als ob es am 11.01. weiter ginge. Andererseits bereiten ja schon einige auf einen langen Lockdown vor.

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