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Corona und so


sidewalksurfer

Empfohlene Beiträge

vor 14 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Davon würd ich abraten. Meine k.o-Quote ist recht beachtlich. 

Heute morgen Anruf bei meiner Frau: "Könnse um zehn hier sein?" Haben wieder zwei ihren Termin abgesagt. Bei ihr wie bei mir: Bisschen Arm-Aua, sonst nix.

:thumbsup:

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vor 13 Minuten hat zimbo folgendes von sich gegeben:

Warst du geschäftlich dort? Lass dir das bestätigen!

Dann fällt normalerweise alles weg... so mein Infostand! Auch das aus Österreich zurück ohne Quarantäne. Wobei da nur wenn du glatt durchfährst! (so haben es mir Kunden berichtet)

 

Nee, privat - Familie. Das mit dem terminlich kenn ich natürlich auch - aber in Bayern nur, wenn du maximal 72h im Ausland warst. Ich war eh länger…

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Muss heute noch einkaufen... blöderweise haben die gestern auf die Schnelle wieder den Einkaufstourismus zugelassen. Momentan sind alle Parkplätze voll. Mal sehen was heut abend um halb 8 noch in den Regalen beim Frischzeugs ist... hat ja glaub keiner damit gerechnet. Montag hätte meiner Meinung nach auch gereicht, damit die Märkte die  Möglichkeit gehabt hätten Waren- und Personalbestand wieder in Ruhe aufzustocken.

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Gerade einen Anruf der Arztpraxis bzgl. Impftermins am Montag bekommen: Es wird nicht genug AZ-Impfstoff geliefert. Ich möge deshalb bitte die Aufklärungsformulare für mRNA-Impfstoff ausdrucken und mitbringen, es gäbe dann Biontech. 

 

Freut mich - nicht, weil ich AZ nicht getraut hätte, sondern weil die Zweitimpfung dann deutlich schneller erledigt ist. 

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vor 1 Stunde hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Muss ich jetzt in Quarantäne oder nicht??? 

Die neue bundesverordnung liest sich da etwas verworren für mich, Medienberichte sagens mal so, mal so. Ich lese es momentan eher so, dass ich in Quarantäne muss.

Aaaaaaaaaber: jetzt kommt ja noch die bayerische EQV dazu, und laut der muss ich wiederum ausdrücklich nicht in Quarantäne…

 

 

 

Als Bayer musst Du jetzt sehr stark sein:

Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht.

 

Das erste Semester Staatsrecht is schon ein bisserl her, daher bin ich für gnadenlose Korrektur der folgenden Irrtümer stets dankbar:

 

Beide Verordnungen regeln den selben Sachverhalt unterschiedlich:

Während Bayern die Impfung als Ausnahme von der Quarantänepflicht regelt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1a), trifft die Bundesverordnung die strengere Regelung, nämlich grundsätzliche Pflicht mit vorzeitiger  Beendigungsmöglichkeit (§ 4 Abs. 2 S. 2), während Impfung nicht als Ausnahme (§ 6) geregelt ist. Diese Vorgehensweise verlagert die Prüf- und Entscheidungskompetenz von der Grenzkontrolle auf das Gesundheitsamt; mit all seinen Nachteilen (Feiertag, Wochenende, Arbeitszeit) für Dich; und entspricht der bisherigen Vorgehensweise beim Freitesten z.B. in Schleswig-Holstein. Unser Gesundheitsamt war beispielsweise entgegen dem Wortlaut der Meinung, dass es für das Ende der Quarantäne auf die Empfangsbestätigung der Behörde und nicht auf den tatsächlichen Zugang ankäme. Ich hab mir seinerzeit den Streit erspart. Die Zehn-Tage-Frist hat unser Gesundheitsamt übrigens minutengenau berechnet. 

Da die Bundesverordnung (aufgrund Verordnungsermächtigung aus § 36 Abs. 8, 10 und 12 IfSG) dein Freizügigkeitsgrundrecht wirksam einschränkt, wirst Du Dich nicht erfolgreich auf die weniger einschneidende Regelung aus der Landesverordnung berufen können. 

 

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5 hours ago, gertax said:

Es sieht ganz danach aus, als ob Biontech-Terminbuchungen ab sofort auch mit dem Impfstoff von Moderna durchgeführt werden könnten und umgekehrt (Hauptsache mRNA Impfstoff).

 

Weiterhin sieht es danach aus, als ob das auch für Biontech-Erstgeimpfte gilt, die dann für ihre zweite Impfung einen anderen (mRNA) Impfstoff (Moderna) bekommen könnten (und umgekehrt).

 

image.thumb.png.1d7cebe65165e0e6fa8cdc272f900712.png

 

Hat jemand mehr Informationen zum Sachverhalt?

Und / oder zu den Auswirkungen einer Biontech / Moderna Mischung?

 

Hi, 

 

das ist die empfehlung von Stiko die hier zu lesen ist

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/16_21.pdf?__blob=publicationFile

 

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Vaccine von Moderna) oder einem der beiden zugelassenen Vektor-basierten Impfstoffe (COVID-19 Vaccine AstraZeneca, COVID-19 Vaccine Janssen). Die Impfstoffe werden hinsichtlich des Individualschutzes und der Bekämpfung der Pandemie als gleich geeignet beurteilt. Die beiden mRNA-Impfstoffe und die COVID-19 Vaccine Janssen können in allen Alters- und Indikationsgruppen eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Eine begonnene Impfserie muss gegenwärtig mit demselben Produkt abgeschlossen werden; eine Ausnahme gilt bei der Impfung von Personen <60 Jahren, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben. Bis entsprechende Daten vorliegen empfiehlt die STIKO, bei diesen Personen anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen.

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vor 38 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

 

 

Als Bayer musst Du jetzt sehr stark sein:

Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht.

 

Das erste Semester Staatsrecht is schon ein bisserl her, daher bin ich für gnadenlose Korrektur der folgenden Irrtümer stets dankbar:

 

Beide Verordnungen regeln den selben Sachverhalt unterschiedlich:

Während Bayern die Impfung als Ausnahme von der Quarantänepflicht regelt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1a), trifft die Bundesverordnung die strengere Regelung, nämlich grundsätzliche Pflicht mit vorzeitiger  Beendigungsmöglichkeit (§ 4 Abs. 2 S. 2), während Impfung nicht als Ausnahme (§ 6) geregelt ist. Diese Vorgehensweise verlagert die Prüf- und Entscheidungskompetenz von der Grenzkontrolle auf das Gesundheitsamt; mit all seinen Nachteilen (Feiertag, Wochenende, Arbeitszeit) für Dich; und entspricht der bisherigen Vorgehensweise beim Freitesten z.B. in Schleswig-Holstein. Unser Gesundheitsamt war beispielsweise entgegen dem Wortlaut der Meinung, dass es für das Ende der Quarantäne auf die Empfangsbestätigung der Behörde und nicht auf den tatsächlichen Zugang ankäme. Ich hab mir seinerzeit den Streit erspart. Die Zehn-Tage-Frist hat unser Gesundheitsamt übrigens minutengenau berechnet. 

Da die Bundesverordnung (aufgrund Verordnungsermächtigung aus § 36 Abs. 8, 10 und 12 IfSG) dein Freizügigkeitsgrundrecht wirksam einschränkt, wirst Du Dich nicht erfolgreich auf die weniger einschneidende Regelung aus der Landesverordnung berufen können. 

 

Danke dir, Bundesrecht bricht Landesrecht war mir klar, bin aber trotzdem noch verwirrt. Gilt das generell auch für Verordnungen oder nur für Gesetze?

 

Grund für meinen Zweifel ist dies:

 

Beachten Sie bitte für die Quarantänebestimmungen die Regelungen Ihres Bundeslandes.

 

Zu finden hier:

https://www.einreiseanmeldung.de/#/

 

oder ist das einfach veraltet???

 

Wo ich auch noch verwirrt bin ist die bundesverordnung selbst.

hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

 

heisst es wortwörtlich:

Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier: www.rki.de/risikogebiete
 

und dazu:

Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

 

 

nun könnte man interpretieren, Aus einem hochinzidenzgebiet kommend ist die Testung erst nach fünf Tagen möglich, die Verordnung regelt aber ja nur den zeitlichen Abstand. Der impfnachweis ersetzt dagegen die Testung generell - also auch keine 5 Tage Wartezeit.

(auch unser Jens sprach ja bei geimpften und genesenen nur von weiterhin Quaranräne bei virusvariantengebieten…)

 

wie siehst/interpretierst du das?

 

jan

 

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vor 8 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

und dazu:

Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

 

 

nun könnte man interpretieren, Aus einem hochinzidenzgebiet kommend ist die Testung erst nach fünf Tagen möglich, die Verordnung regelt aber ja nur den zeitlichen Abstand. Der impfnachweis ersetzt dagegen die Testung generell - also auch keine 5 Tage Wartezeit.

 

Ganz beschränkt die von dir zitierte Fundstelle betrachtet, würde ich das genau so lesen. Ich habe mich allerdings mit dem drumherum nicht beschäftigt.

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vor 16 Minuten hat heizer folgendes von sich gegeben:

bleib einfach noch ein bisschen in kroatien, die sind bald nur noch ein Risikogebiet.

Frei nach STS würd ich das sowieso generell am liebsten so machen.:rotwerd: Aber wie sagt der Text: „…noch was zu tun befiehlt die Eitelkeit…“ :whistling::-D

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vor 3 Stunden hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

ja herrgottsackzement!!!:censored: kann mir bitte einer ausdeutschen, was denn jetzt gilt??? Hab zwar ne juristische Vorbildung - aber jetzt Steig selbst ich nicht mehr durch…:wallbash:

Wenn du ein mittelgroßes Antlitz des Landesfürsten am Innenspiegel baumeln hast, darfst du so durch, wurde mir mal gesagt :cheers:

 

Ich würde sagen 5 Tage Quarantäne. Ob die Inzidenz innerhalb eines Hochinzidenzgebietes lokal super niedrig ist, spielt leider keine Rolle.

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/quarantaene-und-tests-was-bei-der-einreise-nach-deutschland-gilt,SXCUlgD

 

Um trotzdem vielleicht um die Quarantäne rum zu kommen würde ich folgendes vorbereiten: Ein negativer PCR Test vom Tag der Rückreise, dein Impfausweis mit den zwei Stempeln sowie ein Nachweis, dass du (ggf. ausschließlich?) in Istrien warst und dass die Inzidenz dort super niedrig ist (Tageszeitung oder so).

 

Bin gespannt was rauskommt und drücke die Daumen!

 

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Um nochmal auf die WLAN 5G NFC Geschichten zurück zu kommen. Der Gates muss dahinter stecken! Den V1.0 klappt nicht und der Bugfix kommt mit der zweiten Spritze. Hoffentlich kann ich dann endlich den Skipass für Winter 21/22 einspielen…

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vor 17 Minuten hat gertax folgendes von sich gegeben:

ch würde sagen 5 Tage Quarantäne. Ob die Inzidenz innerhalb eines Hochinzidenzgebietes lokal super niedrig ist, spielt leider keine Rolle.

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/quarantaene-und-tests-was-bei-der-einreise-nach-deutschland-gilt,SXCUlgD

 

Übersehe ich etwas? Das findet sich so nicht in deinem Link. Im Gegenteil. Auch dort wir Spahni zitiert wie folgt:

 

Zitat

Für vollständig Geimpfte und Genesene fallen damit Vorgaben zu Quarantäne und Test-Erfordernissen weg – außer, man kommt aus einem Gebiet mit neuen, ansteckenderen Virusvarianten, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin sagte.

 

(die Einschränkung gilt nur bei Virusvarianten, nicht für Hochinzidenzgebiete)

 

Und das deckt sich auch mit dem Inhalt der neuen EinreiseVO, jedenfalls mit unserer Lesart derselbigen :sigh:.

Bearbeitet von milan
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vor 4 Stunden hat Champ folgendes von sich gegeben:

So ganz nachvollziehen kann ich das mit den ganzen Impfprio-Gruppen auch nicht mehr. Bottrop hat ca. 117.000 Einwohner. Davon sind mehr 15.000 Kinder / Jugendliche bis 16 Jahren, die aktuell ja noch nicht geimpft werden können. Bislang wurden über 51.000 Personen zumindest einmal geimpft. Das wären also fast die Hälfte der impffähigen Menschen. Aktuell ist aber noch nicht mal die Gruppe 3 komplett dran, nur ausgewählte Berufsgruppen. Es gibt noch nicht mal einen Termin, wann Gruppe 3 komplett geöffnet wird.

 

Wie viele Menschen sind denn bitteschön insgesamt prioisiert? 75% der Bevölkerung? Oder 80%? Oder noch mehr?

 

Ich seh schon kommen, dass ich als für mein Alter wohl zu gesunder Mensch, noch lange nicht dran bin. Dann kommt eher die Freigabe für die 12 bis 16 Jährigen und die sind dann ja auch wichtiger als ein Mittfünfziger ohen schwere Vorerkrankungen, damit die Schule schnell wieder normal weiterläuft.

 

Scheinst recht zu behalten, wenn es so kommt wie hier gewünscht ;-)

Aber dann bekommst Du endlich auch einen Termin, weil Eltern die in Kontakt mit Kindern sind :laugh: auch geimpft gehören...

 

image.png

Bearbeitet von dorkisbored
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vor 34 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Übersehe ich etwas? Das findet sich so nicht in deinem Link. Im Gegenteil. Auch dort wir Spahni zitiert wie folgt:

 

 

(die Einschränkung gilt nur bei Virusvarianten, nicht für Hochinzidenzgebiete)

 

Und das deckt sich auch mit dem Inhalt der neuen EinreiseVO, jedenfalls mit unserer Lesart derselbigen :sigh:.

 

Nachdem er ja Deutschland nicht als vollständig Geimpfter verlassen hat, sondern die dazu erforderliche Frist nach der zweiten Impfung erst im Urlaub im Hochinzidenzgebiet erreicht hat, habe ich ihn jetzt in die Kategorie nicht vollständig geimpft eingruppiert.

 

Gibt's da Infos zu wie das zu handhaben ist? Muss man als vollständig Geimpfter das Land verlassen haben um wieder ohne Quarantäne rein zu dürfen?

 

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Nachtrag:

Die Information aus dem Screenshot unten (aus der Impfterminvergabe) kann sich nur auf die Erstimpfung mit einem mRNA Impfstoff beziehen. Bei der zweiten Impfung wird dann immer der selbe Impfstoff wie bei der ersten verwendet, wie Truls richtig angemerkt hat. 

 

vor 8 Stunden hat gertax folgendes von sich gegeben:

image.thumb.png.1d7cebe65165e0e6fa8cdc272f900712.png

 

vor 2 Stunden hat Truls221 folgendes von sich gegeben:

 

Hi, 

 

das ist die empfehlung von Stiko die hier zu lesen ist

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/16_21.pdf?__blob=publicationFile

 

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen COVID-19 mit einem der beiden zugelassenen mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von BioNTech/Pfizer, COVID-19-Vaccine von Moderna) oder einem der beiden zugelassenen Vektor-basierten Impfstoffe (COVID-19 Vaccine AstraZeneca, COVID-19 Vaccine Janssen). Die Impfstoffe werden hinsichtlich des Individualschutzes und der Bekämpfung der Pandemie als gleich geeignet beurteilt. Die beiden mRNA-Impfstoffe und die COVID-19 Vaccine Janssen können in allen Alters- und Indikationsgruppen eingesetzt werden, für die sie zugelassen sind. Eine begonnene Impfserie muss gegenwärtig mit demselben Produkt abgeschlossen werden; eine Ausnahme gilt bei der Impfung von Personen <60 Jahren, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben. Bis entsprechende Daten vorliegen empfiehlt die STIKO, bei diesen Personen anstelle der zweiten AstraZeneca-Impfstoffdosis eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs 12 Wochen nach der Erstimpfung zu verabreichen.

 

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vor 2 Stunden hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Danke dir, Bundesrecht bricht Landesrecht war mir klar, bin aber trotzdem noch verwirrt. Gilt das generell auch für Verordnungen oder nur für Gesetze?

 

Grund für meinen Zweifel ist dies:

 

Beachten Sie bitte für die Quarantänebestimmungen die Regelungen Ihres Bundeslandes.

 

Zu finden hier:

https://www.einreiseanmeldung.de/#/

 

oder ist das einfach veraltet???

 

Wo ich auch noch verwirrt bin ist die bundesverordnung selbst.

hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

 

heisst es wortwörtlich:

Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet. Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie hier: www.rki.de/risikogebiete
 

und dazu:

Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich.

 

 

nun könnte man interpretieren, Aus einem hochinzidenzgebiet kommend ist die Testung erst nach fünf Tagen möglich, die Verordnung regelt aber ja nur den zeitlichen Abstand. Der impfnachweis ersetzt dagegen die Testung generell - also auch keine 5 Tage Wartezeit.

(auch unser Jens sprach ja bei geimpften und genesenen nur von weiterhin Quaranräne bei virusvariantengebieten…)

 

wie siehst/interpretierst du das?

 

jan

 

Ich denke, dass die Überlegungen da eher theoretischer Natur sind weil die praktische Umsetzung zur Kontrolle der Verordnungen vermutlich an personellen Ressourcen scheitert. 

Mangels direkter Grenze Deutschlands mit Kroatien dürften - wenn überhaupt - wohl nur die Regeln zur Einreise von Österreich nach Deutschland kontrolliert werden. 

 

 

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vor 17 Minuten hat gertax folgendes von sich gegeben:

 

Nachdem er ja Deutschland nicht als vollständig Geimpfter verlassen hat, sondern die dazu erforderliche Frist nach der zweiten Impfung erst im Urlaub im Hochinzidenzgebiet erreicht hat, habe ich ihn jetzt in die Kategorie nicht vollständig geimpft eingruppiert.

 

Gibt's da Infos zu wie das zu handhaben ist? Muss man als vollständig Geimpfter das Land verlassen haben um wieder ohne Quarantäne rein zu dürfen?

 

Definitives nein - das hab ich natürlich vor Reise geprüft:

die Rückreise nach Deutschland darf frühestens an Tag 15 nach der zweiten (J&J  ersten) Impfung stattfinden. Hinreisetermin ist Latte. Man kann die Wartezeit also auch im Ausland absitzen - was ich ja grad mache.:cool: (Arschkalt hier, nebenbei bemerkt…:whistling:)

 

jan

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vor 1 Minute hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Ich denke, dass die Überlegungen da eher theoretischer Natur sind weil die praktische Umsetzung zur Kontrolle der Verordnungen vermutlich an personellen Ressourcen scheitert. 

Mangels direkter Grenze Deutschlands mit Kroatien dürften - wenn überhaupt - wohl nur die Regeln zur Einreise von Österreich nach Deutschland kontrolliert werden. 

 

 

Nicht ganz:

man muss ja das einreiseformular vorher online ausfüllen - und das geht dann direkt and heimische Landratsamt…

Polizei kontrolliert nur, ob du diese Anmeldung tatsächlich gemacht hast…

 

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vor 9 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Polizei kontrolliert nur, ob du diese Anmeldung tatsächlich gemacht hast…

An der Grenze AT-D? Wie gesagt - fraglich ob für derartige Kontrollen ausreichend Personal vorhanden ist. 

Meine diesbezügliche Skepsis rührt her von den Berichten eines weitläufigeren Bekannten, der einen Dauercamper-Wohnwagen in Renesse/NL stehen hat und in den letzten 3 Monaten da jeweils Dauergast mit zwischendurch nur ein paar Tagen Heimataufenthalt in D war. Nach seinen Angaben lief die Ein- und Ausreise da bisher jeweils kontroll- und reibungslos, als gäbe es kein Corona...  

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vor 45 Minuten hat gertax folgendes von sich gegeben:

 

Nachdem er ja Deutschland nicht als vollständig Geimpfter verlassen hat, sondern die dazu erforderliche Frist nach der zweiten Impfung erst im Urlaub im Hochinzidenzgebiet erreicht hat, habe ich ihn jetzt in die Kategorie nicht vollständig geimpft eingruppiert.

 

Gibt's da Infos zu wie das zu handhaben ist? Muss man als vollständig Geimpfter das Land verlassen haben um wieder ohne Quarantäne rein zu dürfen?

 

 

Genau die Bedenken hatte ich auch, was mich veranlasst hatte, dann doch einen Blick in die gesamte VO zu werfen. Dort kommt es aber tatsächlich nur auf den Einreisezeitpunkt an. Ich denke, den Aspekt hat man schlicht übersehen...

Bearbeitet von milan
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Heute Morgen mit Biontec geimpft....bis dato keinerlei Beschwerden...jedoch klappt Bier trinken damit auch und es schmeckt eigentlich wie immer....vielleicht doch #kochsalzlösung? :-D Die abschließende Nadel gibt es dann in sechs Wochen....

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vor 47 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Definitives nein - das hab ich natürlich vor Reise geprüft:

die Rückreise nach Deutschland darf frühestens an Tag 15 nach der zweiten (J&J  ersten) Impfung stattfinden. Hinreisetermin ist Latte. Man kann die Wartezeit also auch im Ausland absitzen - was ich ja grad mache.:cool: (Arschkalt hier, nebenbei bemerkt…:whistling:)

 

jan

ja cool, dann sollte das ohne Quarantäne ablaufen.

 

Baden-Württemberg ist diesbezüglich recht eindeutig wie ich gerade sehe und schon länger so unterwegs. Und wenn die Regelungen einheitlich für's ganze Land sind, sollte es auch für Bayern gelten (Ober sticht Söder oder so)

image.thumb.png.7b5d172324b9713ca40c0826681d4271.png

 

Nachtrag: ADAC Info von heute (identische Regelung): https://www.adac.de/news/corona-impfung-reise-urlaub/

 

vor 25 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

Genau die Bedenken hatte ich auch, was mich veranlasst hatte, dann doch einen Blick in die gesamte VO zu werfen. Dort kommt es aber tatsächlich nur auf den Einreisezeitpunkt an. Ich denke, den Aspekt hat man schlicht übersehen...

Kommt mir auch so vor. Oder man dachte sich, dass die Erkrankung dann eh im Urlaub(sland) bleibt und die Wahrscheinlichkeit sich anstecken mit zunehmender Dauer (=kurz vor der Rückkehr) bereits ausreichend gering ist. 

 

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vor 12 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Genau die Bedenken hatte ich auch, was mich veranlasst hatte, dann doch einen Blick in die gesamte VO zu werfen. 

 

Ich guck mir doch wegen Corona nicht das ganze VespaOnline Forum an....soweit kommt das noch :-D

  • Haha 1
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vor 14 Stunden hat dorkisbored folgendes von sich gegeben:

 

Scheinst recht zu behalten, wenn es so kommt wie hier gewünscht ;-)

Aber dann bekommst Du endlich auch einen Termin, weil Eltern die in Kontakt mit Kindern sind :laugh: auch geimpft gehören...

....

 

Da das einzige, worauf man sich bei dieser Politikermischpoke verlassen kann, ist, dass es sie selber nicht mehr interessiert, was sie vor 5 Minuten gesagt haben, bewahre ich mir da ein ordentliches Maß an Skepsis. Wenn sich erstmal alle einig sind, dass die Jugendlichen alle sofort und gleich geimpft werden müssen, man dann aber merkt, dass die Impfkapazitäten, auch vor dem Hintergrund der noch abzuarbeitenden Zweitimpfungen, gar nicht ausreichen, muss man das mit den Eltern dann doch erst mal sein lassen.

 

Um das ganze noch ein klein wenig komplizierter zu machen, könnte man die Jugendlichen ja auch noch mal schön priorisieren, bevorzugt also Jugendliche mit kleineren Geschwistern mit Vorerkrankungen, die, deren Eltern in systemrelavanten Berufen arbeiten, aber aus medizinischen Gründen selber nicht geimpft werden können, Kinder von Bürgermeistern in Kleinstädten und natürlich die, deren Eltern Pflegeheime leiten (oder sind die eh schon gimpft?)

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Erfreulicher Weise steht Deutschland mittlerweile im internationalen Vergleich gar nicht mehr so doof da wie noch vor ein paar Wochen (als die Hausärzte noch nicht impfen durften).

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Auch im Vergleich zu unseren unmittelbar angrenzenden Nachbarländern sieht der Vergleich gut aus

image.thumb.png.4653ab6a703949131f1869dd5e3ff614.png

 

 

Arme und ärmere Länder haben nach wie vor das Nachsehen wenn es um die Impfstoffverteilung geht.

Insbesondere Asien und Afrika scheinen abgehängt zu sein.

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Info an alle Terminsuchenden:

 

In Weinheim bei Mannheim / Heidelberg gibt es über impfterminservice.de aktuell mRNA Termine die einem im Dreierpack angeboten werden. Und zwar richtig viele!

 

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Nachtrag: 3+h später (15:30 Uhr) immer noch! Impfberechtigt muss man sein (Gruppe 1, 2 oder 3). Bei Schwierigkeiten einen Code zu bekommen könnt ihr euch auch gerne per PM melden, habe einen übrig.

Bearbeitet von gertax
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Am 5.5.2021 um 20:54 hat snowcrash folgendes von sich gegeben:

 

Das kann ich nicht bestätigen. Bin ebenfalls Prio 3 in Lübeck und habe mich gestern bei meinem Hausarzt auf die Warteliste setzen lassen. Heute kam dann der Anruf:

"Haben Sie Vorbehalte gegen einzelne Präparate?"

"Nein, immer rinn mit der Suppe"

"Wunderbar, erster Termin in 10 Tagen, zweiter Termin dann 4 Wochen später."

 

Wird dann Astrazeneca werden. 

So, heute war es dann soweit. Und es war wie angekündigt mit Astrazeneca. Die verimpfen das in der Praxis mit dem Mindestabstand von 4 Wochen, weil der Stoff den sie haben nur bis Ende Juni haltbar ist und sie nicht wissen, wann sie wieder neuen Astra-Stoff bekommen.

 

Bisher merke ich jetzt 2h nach dem Schuß noch nichts von der Impfreaktion.

 

Da auch dort Patienten nicht erscheinen bzw. die Termine absagen, konnte ich für meine Frau auch gleich noch eine Dosis klar machen. :wheeeha: Bei ihrem Hausarzt würde sie frühestens Ende Juni den ersten Schuß bekommen. :dontgetit:

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2 hours ago, snowcrash said:

So, heute war es dann soweit. Und es war wie angekündigt mit Astrazeneca. Die verimpfen das in der Praxis mit dem Mindestabstand von 4 Wochen, weil der Stoff den sie haben nur bis Ende Juni haltbar ist und sie nicht wissen, wann sie wieder neuen Astra-Stoff bekommen.

 

Bisher merke ich jetzt 2h nach dem Schuß noch nichts von der Impfreaktion.

 

Da auch dort Patienten nicht erscheinen bzw. die Termine absagen, konnte ich für meine Frau auch gleich noch eine Dosis klar machen. :wheeeha: Bei ihrem Hausarzt würde sie frühestens Ende Juni den ersten Schuß bekommen. :dontgetit:

 

Hi, 

 

astrazeneca mit nur 4 wochen abstand ist ja fast nicht gelohnt. 

dann bist du mit knapp über 55% geschutzt nach der 2 impfung. 

 

ich befürchte auch das wenn dass der praksis sein sollte, 

sind wir noch wieder mit eine offene frage wann mann vollgeimpft sind. 

das argument zum vollgeimpft mit so kurzen impfabstand müssen ja auch die behörden aufklären. 

 

dann ist zum beispiel eine dose moderna wirksamer als 2 dosen astrazeneca mit nur 4 wochen impfabstand. 

 

für dein eigenen sicherheit würde ich das möglichst lange verzögern bis die 10-12 wochen gegangen sind. 

 

sorry will nicht der partykiller sein, freu mich doch für dich das die erste dose schon drin sind! 

 

 

lg

Truls

 

 

 

 

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ich würd dem Arzt auch was husten mit "kommen sie in 4 Wochen für die zweite Piekse" und auf deine vollen 12 Wochen bestehen. Ist doch nicht Dein Problem ob der sonst nen 30% Rabatt Aldi Kleber wegen Verfall des Haltbarkeitsdatums auf die Ampulle kleben muss. 

 

Ernsthaft....was das denn für ne Aussage "Sorry, wir verkürzen weil das Zeug wird schlecht"? Kommen doch wohl noch genug Leute in den 4 Wochen zum impfen, damit er die Plörre los bekommt.

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