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Geschrieben

Habe heute meine ital. Sprint Veloce zugelassen. Halt das übliche Programm bei einer Vespa aus Italien ohne jegliche Papiere. Mensch, der Spaß war ja richtig teuern :-D Die Zulassung hat mich 149,20? plus 15,-? für Kennzeichen gekostet (ganz zu schweigen von den Kosten für die Vollabnahme). Alleine die "Eidesstattliche Erklärung" das die Kiste auch wirklich mir gehört, hat 44,50 ? gekostet. Der einzige Trost den ich habe ist, dass ich für mein `75er Sprint eine Ausnahmegenehmigungung für das Nicht-Vorhandensein der Blinker bekommen habe. Naja, das ist ja wenigstens etwas :-( .

albert

Geschrieben
Alleine die "Eidesstattliche Erklärung" das die Kiste auch wirklich mir gehört, hat 44,50 ? gekostet.

für 44,50 hätt ich dir auch nen kaufvertrag unter bekannten geschrieben.... :-D

Geschrieben

Ich wundere mich doch immer wieder, dass diese TÜV-Affen anscheinend doch noch Ausnahmegenehmigungen für das Nicht-Vorhandensein von Blinkern erteilen.

Als ich meine Rally 200 (Vollabnahme) zulassen wollte, bestand der Trottel beim TÜV, dass ich 4 (in Worten vier) Blinker nachrüste. Auch nachdem ich dem Prüfer und auch der Zulassungsstelle erklärt habe, dass die Rally a). keine Batterie, b). 6 Volt hat, ich c). nicht meine Rally kaputtbohre und d). die Blinker nur so hell wie evtl. Kerzen brennen würden, war trotzdem nichts zu machen.

Erst nach einer schriftlichen Beschwerde beim der obersten Behörde (Ober-was-weiß-ich-Direktion) wurde mir gnädigerweise zugestanden, "nur" zwei Lenkerendenblinker nachrüsten zu müssen. Allerings Auflage: zweiter Außenspiegel!! :uargh: Aber ich war weichgekocht. Auch das Nachrüsten der zwei Blinker war nicht ganz easy und wie ich schon sagte, die brennen nicht mal so hell wie Kerzen.

Dir in jedem Fall herzlichen Glückwunsch zu dieser wahrhaft unmenschlichen Leistung. Ganz ehrlich! :-D

Geschrieben

@dirk

Nicht der TÜV, sondern die Zulassungsstelle hat die Ausnahmegenehmigung erteilt. Der TÜV-Mensch ist zwar auch der Meinung das man grundsätzlich immer irgendwie Blinker nachrüsten kann (wobei er ja auch eigentlich Recht hat), auch wenn dieses technisch bzw. finanziell sehr aufwändig wäre und die originale Optik darunter leidet. Dennoch hat er bei der Vollabnahme reingeschrieben das das Fahrzeug keine Blinker hat und damit eine Ausnahmegenehmigung erfoderlich wäre. Den "Rest" habe ich dann mit dem sehr verständnisvollen Leiter meiner Zulassungsstelle geklärt.

Die Vergabe von Ausnahmen hierzu werden aber wohl tatsächlich von Zulassungsstelle zu Zulassungstelle unterschiedlich gehandhabt. Z.B. hätte ich eine solche Ausnahmegenehmigung in unserem Nachbarkreis (K) nicht bekommen.

albert

Geschrieben
@nop

Einen Kaufvertrag hatte ich natürlich auch, aber dennoch wollte der gute Mann die eidesstattliche Erklärung.

albert

hallo albert, ich wusste gar nicht, dass die zulassungsstelle überhaupt solch eine lösung für den fehlenden lückenlosenen eigentumsnachweis anbietet ? hast du den text im kopf bzw. könntest du mir eine kopie davon zusenden, albert ? bei welcher zulassungsstelle warst du ? im kreis neuss kriege ich mittlerweile fast keinen roller mehr zugelassen, wenn ich nicht die o-fahrzeugpapiere dabei habe! gruss andreas

p.s. kommst du nach düsseldorf ?

Geschrieben

Also die Eidesstattliche Versicherung war so ein Formblatt bei meiner Zulassungsstelle. Es sah so aus als hätten die das selber entworfen und kopiert. Leider habe ich mir keine Kopie von dem was ich da unterschrieben habe aushändigen lassen :-D , da ich einfach froh war das das mit der Zulassung und der Ausnahmegenehmigung wegen der nicht vorhandenen Blinker so reibungslos geklappt hat. Den Wisch hat bei mir der Leiter der Zulassungsstelle selber ausgefüllt und ich hab ihn nur überflogen und unterschrieben. Waren halt Angaben zur Herkunft des Rollers zu machen (" Roller von dem und dem erworben, wobei der wiederum den Roller von seinem Opa ohne Papiere bekommen hatt blablabla "usw.) und zu versichern das der Roller mir gehört.

albert

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