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Molto bene Quarantäne...


reusendrescher

Empfohlene Beiträge

Das ist echt geil...schade das da die Ärzte belangt werden. Frage mich wie da die Lage wäre wenn die keine Kohle angenommen hätten...ich gehe ja mal davon aus dass die Impfunwilligen alle Formalitäten korrekt ausgefüllt haben. Somit haben sie ja nachweissbar der Impfung zugestimmt.  

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vor 2 Stunden hat Cpt.Howdy folgendes von sich gegeben:

Das ist echt geil...schade das da die Ärzte belangt werden. Frage mich wie da die Lage wäre wenn die keine Kohle angenommen hätten...ich gehe ja mal davon aus dass die Impfunwilligen alle Formalitäten korrekt ausgefüllt haben. Somit haben sie ja nachweissbar der Impfung zugestimmt.  

Ich frag mich ja doch ein wenig, WESHALB die jetzt tatsächlich belangt werden sollen…

“ich zeig den jetzt an, weil er NICHT beim Betrug mitgemacht hat“ kann’s ja kaum sein. Und ne Quittung werden die Ärzte fürs „bestechungsgeld“ wohl auch kaum ausgestellt haben… 

ich glaub fast, das verläuft im Sand…:muah:

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Am 26.11.2021 um 13:48 hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Ich frag mich ja doch ein wenig, WESHALB die jetzt tatsächlich belangt werden sollen…

 

In Deutschland würde es zumindest unter Körperverletzung fallen. Jeder "Eingriff" in die körperliche Unversehrtheit stellt eine Körperverletzung dar, d.h. der Straftatbestand wird auch beim lege artis durchgeführten und tatsächlich indizierten ärztlichen Eingriff grds. erfüllt. Der Arzt kommt dann nur über eine wirksame Einwilligung in den konkreten Eingriff auf der "Rechtfertigungsebene" wieder raus. Im konkreten Fall hatten die Impflinge zwar in den Pieks mit der Spritze eingewilligt (was auch schon den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt hat), nicht aber in das Einbringen des Impfstoffs in ihren Körper.

 

Und da die Ärzte wussten, dass eine Einwilligung in das Impfen tatsächlich nicht bestand, hilft auch eine formale Einwilligung nicht, siehe § 116 Satz 2 BGB:

 

Zitat

Geheimer Vorbehalt

1Eine Willenserklärung ist nicht deshalb nichtig, weil sich der Erklärende insgeheim vorbehält, das Erklärte nicht zu wollen. 2Die Erklärung ist nichtig, wenn sie einem anderen gegenüber abzugeben ist und dieser den Vorbehalt kennt.

 

 

So zumindest die formale Rechtslage. Mal unabhängig der Frage der Nachweisbarkeit der fehlenden Einwilligung.

Bearbeitet von milan
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vor 17 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

In Deutschland würde es zumindest unter Körperverletzung fallen. Jeder "Eingriff" in die körperliche Unversehrtheit stellt eine Körperverletzung dar, d.h. der Straftatbestand wird auch beim lege artis durchgeführten und tatsächlich indizierten ärztlichen Eingriff grds. erfüllt. Der Arzt kommt dann nur über eine wirksame Einwilligung in den konkreten Eingriff auf der "Rechtfertigungsebene" wieder raus. Im konkreten Fall hatten die Impflinge zwar in den Pieks mit der Spritze eingewilligt (was auch schon den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt hat), nicht aber in das Einbringen des Impfstoffs in ihren Körper.

 

Und da die Ärzte wussten, dass eine Einwilligung in das Impfen tatsächlich nicht bestand, hilft auch eine formale Einwilligung nicht, siehe § 116 Satz 2 BGB:

 

 

So zumindest die formale Rechtslage. Mal unabhängig der Frage der Nachweisbarkeit der fehlenden Einwilligung.

Jura muss man schon mögen  ………. jetzt weiß ich aber warum sich Juristen vor lachen den Bauch halten wenn jemand vor Gericht zieht um Gerechtigkeit zu erlangen. 

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vor 25 Minuten hat Rollerbube folgendes von sich gegeben:

jetzt weiß ich aber warum sich Juristen vor lachen den Bauch halten wenn jemand vor Gericht zieht um Gerechtigkeit zu erlangen. 

 

Woran störst du dich genau, im konkreten Fall?

 

Ich empfinde das Ergebnis jetzt nicht als falsch, oder ungerecht. Ich möchte grds. schon darüber selbst entscheiden dürfen, was mir in den Körper gespritzt wird. Egal, ob andere davon überzeugt sind, dass es gut für mich und/oder andere ist. Und auch ein potentieller Betrüger genießt m.E. grds. den Schutz, dass ihm nichts gespritzt wird, was er nicht will. Ein Eingriff in meinem Körper muss zwingend gerechtfertigt sein. Sei es durch meine konkrete, ernsthafte Einwilligung. Oder z.B. durch eine offizielle, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhaltenden, im demokratisch und parlamentarischen Prozess legitimierten Impfpflicht. Nicht aber dadurch, dass es ein Arzt, wenn auch zurecht, meint, es könnte sinnvoll sein, oder ich hätte das als Betrüger so verdient. Der Arzt darf weder über meinen Körper bestimmen noch ist er Strafverfolgungsorgan oder Richter.

 

Für mich richtiger Weise also eine Körperverletzung, die keine ausreichende Rechtfertigung findet. Etwaige  hehre Motive der Ärzte können dann bei der Strafmaßfindung berücksichtigt werden. Ebenso, wie potentielle unlautere Motive (Vereinnahmung des Bestechungsgeldes?).

 

Die Annahme, dass selbst ein medizinisch indizierter und ordnungsgemäß ausgeführter Eingriff - selbst bei Einwilligung des Patienten - per se eine Körperverletzung darstellt, ist allerdings auf den ersten Blick schon etwas eigenartig und auch für Ärzte manchmal schwer nachzuvollziehen. In anderen Ländern sieht man das dogmatisch teilweise auch etwas anders, wobei die unterschiedlichen Wege meist zu den selben Ergebnissen führen.

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vor 2 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Mal unabhängig der Frage der Nachweisbarkeit der fehlenden Einwilligung.

Und jetzt kommt der BWLer wieder ins Spiel - der das naturgemäß eher aus der praktischen Perspektive bewertet;-):

 

der (potentielle) impfling hat also sämtliche Unterlagen unterzeichnet, der Arzt wird wohl kaum eine Quittung übers Bestechungsgeld ausgestellt haben oder so blöd gewesen sein, ein entsprechendes „Bestechungsangebot“ in irgendeiner Art im Vorfeld schriftlich angepriesen zu haben. (Erst recht nicht in Griechenland…)

 

stand jetzt also:

 

arzt: „der kam zu mir und wollte sich impfen lassen - hier alle Unterlagen dazu. Geld? In Bar? Weiß ich von nix.“

 

patient: „ich bin da hin und hab dem Geld gegeben, damit er mir irgendwas spritzt - bloß nicht den Impfstoff. „DIE“ haben gesagt der macht das. Wer „DIE“ sind? Sag ich nicht! Dann würd ich ja mein Netzwerk an den Staat verraten!!! Schriftliche Beweise? NEIIIIN!!!! Ich mach doch nix schriftlich - das könnte ja bill Gates nachher und so… Aber trotz dem papierkram und ohne Beweise und so - ICH WOLLTE DAS NICHT!!!!“

 

wem wird jetzt wohl geglaubt?

 

die moralische Seite hin oder her - da bin ich bei dir.

 

Aber wegen des Status Quo meine Einschätzung: verläuft im Sande…;-)

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vor 51 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Woran störst du dich genau, im konkreten Fall?

 

Ich empfinde das Ergebnis jetzt nicht als falsch, oder ungerecht. Ich möchte grds. schon darüber selbst entscheiden dürfen, was mir in den Körper gespritzt wird. Egal, ob andere davon überzeugt sind, dass es gut für mich und/oder andere ist. Und auch ein potentieller Betrüger genießt m.E. grds. den Schutz, dass ihm nichts gespritzt wird, was er nicht will. Ein Eingriff in meinem Körper muss zwingend gerechtfertigt sein. Sei es durch meine konkrete, ernsthafte Einwilligung. Oder z.B. durch eine offizielle, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhaltenden, im demokratisch und parlamentarischen Prozess legitimierten Impfpflicht. Nicht aber dadurch, dass es ein Arzt, wenn auch zurecht, meint, es könnte sinnvoll sein, oder ich hätte das als Betrüger so verdient. Der Arzt darf weder über meinen Körper bestimmen noch ist er Strafverfolgungsorgan oder Richter.

 

Für mich richtiger Weise also eine Körperverletzung, die keine ausreichende Rechtfertigung findet. Etwaige  hehre Motive der Ärzte können dann bei der Strafmaßfindung berücksichtigt werden. Ebenso, wie potentielle unlautere Motive (Vereinnahmung des Bestechungsgeldes?).

 

Die Annahme, dass selbst ein medizinisch indizierter und ordnungsgemäß ausgeführter Eingriff - selbst bei Einwilligung des Patienten - per se eine Körperverletzung darstellt, ist allerdings auf den ersten Blick schon etwas eigenartig und auch für Ärzte manchmal schwer nachzuvollziehen. In anderen Ländern sieht man das dogmatisch teilweise auch etwas anders, wobei die unterschiedlichen Wege meist zu den selben Ergebnissen führen.

Ich wollte damit lediglich zu Ausdrucken bringen das Juristen einen universellen Blick auf den Sachverhalt haben der mit dem Gerechtigkeitsgefühl des normalen „Nichtjuristen“ nicht immer übereinstimmen muss.

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vor 15 Minuten hat Rollerbube folgendes von sich gegeben:

Ich wollte damit lediglich zu Ausdrucken bringen das Juristen einen universellen Blick auf den Sachverhalt haben der mit dem Gerechtigkeitsgefühl des normalen „Nichtjuristen“ nicht immer übereinstimmen muss.

Und genau deshalb ist es so richtig und wichtig, dass studierte Experten Recht sprechen und nicht irgendwelche Laien, die je nach Wetterlage auf Rache aus sind! 

Das mag sich manchmal seltsam oder falsch anfühlen, und manchmal auch falsch sein (sind ja doch nur Menschen), ist aber tatsächlich alternativlos... 

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vor 3 Minuten hat Rollerbube folgendes von sich gegeben:

Ich wollte damit lediglich zu Ausdrucken bringen das Juristen einen universellen Blick auf den Sachverhalt haben der mit dem Gerechtigkeitsgefühl des normalen „Nichtjuristen“ nicht immer übereinstimmen muss.

 

Ich halte das im Wesentlichen für ein Kommunikationsproblem. Wenn man Entscheidungsgründe und den juristischen Kauderwelsch übersetzt und die Dinge erklärt, wird auch dem Laien oft verständlich, warum die Entscheidung so und nicht anders ausgefallen ist. Dafür genügt es auf Seiten des Laien allerdings auch nicht, sich nur den Urteilstenor oder einzelne (Ergebnis-)Sätze anzusehen.

 

Ein Problem ist allerdings oft die Frage der Nachweisbarkeit eines Sachverhaltes bzw. der anspruchsbegründenden Tatsachen. Wenn die "Gerechtigkeit" nicht siegt, liegt es m.E. in den meisten Fällen an einem nicht ausreichend erbrachten Nachweis. Nicht unbedingt daran, dass Juristen eine andere Vorstellung von Gerechtigkeit als Nichtjuristen hätten.

 

Ein besonderes Thema ist natürlich das Strafrecht. Aber dort auch weniger auf Tatbestandsebene, sondern eher bei der Frage der Strafzumessung. Über den Unwert einer Tat und die Höhe der "gerechten" Strafe hat natürlich jeder so seine eigene Vorstellung, je nach Sozialisation und Vorgeschichte. Auch der Richter.

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vor 18 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Woran störst du dich genau, im konkreten Fall?

 

Ich empfinde das Ergebnis jetzt nicht als falsch, oder ungerecht. Ich möchte grds. schon darüber selbst entscheiden dürfen, was mir in den Körper gespritzt wird. Egal, ob andere davon überzeugt sind, dass es gut für mich und/oder andere ist. Und auch ein potentieller Betrüger genießt m.E. grds. den Schutz, dass ihm nichts gespritzt wird, was er nicht will. Ein Eingriff in meinem Körper muss zwingend gerechtfertigt sein. Sei es durch meine konkrete, ernsthafte Einwilligung. Oder z.B. durch eine offizielle, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhaltenden, im demokratisch und parlamentarischen Prozess legitimierten Impfpflicht. Nicht aber dadurch, dass es ein Arzt, wenn auch zurecht, meint, es könnte sinnvoll sein, oder ich hätte das als Betrüger so verdient. Der Arzt darf weder über meinen Körper bestimmen noch ist er Strafverfolgungsorgan oder Richter.

 

Für mich richtiger Weise also eine Körperverletzung, die keine ausreichende Rechtfertigung findet. Etwaige  hehre Motive der Ärzte können dann bei der Strafmaßfindung berücksichtigt werden. Ebenso, wie potentielle unlautere Motive (Vereinnahmung des Bestechungsgeldes?).

 

Die Annahme, dass selbst ein medizinisch indizierter und ordnungsgemäß ausgeführter Eingriff - selbst bei Einwilligung des Patienten - per se eine Körperverletzung darstellt, ist allerdings auf den ersten Blick schon etwas eigenartig und auch für Ärzte manchmal schwer nachzuvollziehen. In anderen Ländern sieht man das dogmatisch teilweise auch etwas anders, wobei die unterschiedlichen Wege meist zu den selben Ergebnissen führen.


Hast du dir schon mal Gedanken gemacht bzw. nach nachgesehen was in vielen Lebensmitteln so an Beistoffen drin ist?  Da ist so eine Impfung das kleinste Problem bei den ganzen Giftstoffen die man so unterschwellig und von der Industrie bekommt. 

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vor 18 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Ich halte das im Wesentlichen für ein Kommunikationsproblem. Wenn man Entscheidungsgründe und den juristischen Kauderwelsch übersetzt und die Dinge erklärt, wird auch dem Laien oft verständlich, warum die Entscheidung so und nicht anders ausgefallen ist. Dafür genügt es auf Seiten des Laien allerdings auch nicht, sich nur den Urteilstenor oder einzelne (Ergebnis-)Sätze anzusehen.

 

Ein Problem ist allerdings oft die Frage der Nachweisbarkeit eines Sachverhaltes bzw. der anspruchsbegründenden Tatsachen. Wenn die "Gerechtigkeit" nicht siegt, liegt es m.E. in den meisten Fällen an einem nicht ausreichend erbrachten Nachweis. Nicht unbedingt daran, dass Juristen eine andere Vorstellung von Gerechtigkeit als Nichtjuristen hätten.

 

Ein besonderes Thema ist natürlich das Strafrecht. Aber dort auch weniger auf Tatbestandsebene, sondern eher bei der Frage der Strafzumessung. Über den Unwert einer Tat und die Höhe der "gerechten" Strafe hat natürlich jeder so seine eigene Vorstellung, je nach Sozialisation und Vorgeschichte. Auch der Richter.

Da hast du natürlich völlig recht.

 

ergänzend sei gesagt, dass viele unverständliche Urteile ja nicht durch das „Unvermögen“ von Richtern oder Juristen zustande kommen - wie manch einer oft meint - sondern dadurch, dass die entsprechenden Gesetze  einfach oft nicht mehr hergeben und in vielen Fällen einfach geändert gehören. Die Juristen können sich schließlich nur innerhalb dieses Rahmens bewegen - auch, wenn es ihnen oft selber nicht gefällt…

 

ganz populistisch und völlig überspitzt (und auch eher falsch von der Sache her):

„dass der kleine Steuersünder 2 Jahre ins Gefängnis muss während der kinderschänder 1/2 Jahr auf Bewährung bekommt ist doch nicht gerecht!!!“

 

naja. Abgesehen von den rechtlichen Aspekten muss ich für mich persönlich im Fall der griechischen Ärzte aber schon irgendwie zugeben: dass jetzt hier die Betrüger betrogen wurden zaubert mir doch so ein wenig ein verschmitztes Grinsen auf die Mundwinkel…:whistling::rotwerd::-D

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vor 58 Minuten hat FOX Racing folgendes von sich gegeben:


Hast du dir schon mal Gedanken gemacht bzw. nach nachgesehen was in vielen Lebensmitteln so an Beistoffen drin ist?  Da ist so eine Impfung das kleinste Problem bei den ganzen Giftstoffen die man so unterschwellig und von der Industrie bekommt. 

 

Und deshalb soll ich nicht mehr selbst entscheiden dürfen?

 

Im Übrigen: ich habe mir mit Freude die Impfungen inkl. Booster bereits einverleibt.

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vor 50 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Und deshalb soll ich nicht mehr selbst entscheiden dürfen?

.

 

Keine Sorge, niemand wird Dich deshalb zum Füllmich oder Haintz stempeln. Und je besser die ethischen Fragen abgehandelt werden, desto stärker hinterher das rechtliche Fundament, eh klar. Du als Volljurist würdest die Gegenposition allerdings sicherlich genauso gut vertreten können, sich in die jeweilige Gegenseite hineinzuversetzen, um sich auf mögliche Argumente vorzubereiten, gehört für Euch ja zum guten Handwerk.

 

Und wenn die allgemeine Impfpflicht von höchstrichterlicher Stelle erstmal abgesegnet ist, wird die Ethik-Frage für Dich wohl auch geklärt sein...? 

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vor 36 Minuten hat FOX Racing folgendes von sich gegeben:

Glaube bei solch wichtigen Entscheidungen die nicht nur den einzelnen angehen, nein. 

 

Ich bin ja auch insoweit bei dir, deshalb schrieb ich ja:

vor 21 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Ein Eingriff in meinem Körper muss zwingend gerechtfertigt sein. Sei es durch meine konkrete, ernsthafte Einwilligung. Oder z.B. durch eine offizielle, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhaltenden, im demokratisch und parlamentarischen Prozess legitimierten Impfpflicht.

 

 

vor 26 Minuten hat reusendrescher folgendes von sich gegeben:

Und wenn die allgemeine Impfpflicht von höchstrichterlicher Stelle erstmal abgesegnet ist, wird die Ethik-Frage für Dich wohl auch geklärt sein...?

 

Vermutlich sogar schon vor einer gerichtlichen Entscheidung, bei der aktuellen Entwicklung. Ich habe aber tatsächlich auch das Vertrauen in unser Bundessverfassungsgericht, dass die Ethik im Rahmen der Grundrechtsabwägungen ausreichend Gewicht bekommt.

 

 

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vor 32 Minuten hat Beatnik66 folgendes von sich gegeben:

Rosenmontag soll hier in Düsseldorf am Sonntag d.29 Mai stattfinden. 

Die haben sie echt nicht alle!

 

Hast du nicht vor kurzem, als alle Vernunftbegaten sich bereits wieder zurück gehalten haben, dein Unverständnis darüber kundgetan und das Forum ungefragt darüber informiert, wie toll du es findest mit deiner Süßen ein Bier unter Menschen ohne sinnvolle Schutzmaßnahmen zu trinken? Oder verwechsel ich dich da mit einem anderen rollerlosen Internetrollerfahrer aus Düsseldorf? 

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