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PX 80 zulassen, Betriebserlaubnis verloren


Matt44

Empfohlene Beiträge

Moin, 

 

ich habe vor kurzen eine PX 80 gekauft + ordentlichem Kaufvertrag + den entwerteten Fahrzeugschein, aber ohne Betriebserlaubnis. Die Kiste war hier im Bezirk schon zugelassen.

Das Amt meint, ich müsse jetzt eine Unbenklichkeitsbescheinigung vorlegen und dann eine neue Betriebserlaubnis beantragen. 

Bevor ich auf dem Amt was Falsches sage:

 

-der letzte Halter ´(also der, der im Fahrzeugschein steht), ist nicht identisch mit meinem Verkäufer  (Kiste stand 10 Jahre in einer Scheune). Die Betriebserlaubnis ist bei meinem Verkäufer irgendwann mal verloren gegangen. Müsste dann mein Verkäufer eine eidesstaatliche Versicherung über den Verlust abgeben (der meldet sich aber nicht mehr) oder reicht es, wenn ich erkläre, keine ABE erhalten zu haben.

 

ABER: muss ich das alles überhaupt ? Ich werde ohnehin einen 125er Motor eintragen lassen, d.h. der TÜV erstellt ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis,  (so war es bei meiner PX 125 Italienimport, da gibt es keinen Brief, ABE oder COC Bescheinigung, sondern ich habe habe nur das TÜV Gutachten und konnte damit zulassen).

 

Würde es dann nicht reichen, wenn ich mit dem vorhandenen Fahrzeugschein beim TÜV mir das Gutachten mit 125er Motor erstellen lasse ? 

Anders formuliert: brauche ich dann überhaupt noch eine Ersatz ABE ?

 

Vielleicht weiß das hier jemand ?

 

Gruss Matthias

 

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