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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mit zunehmender Dauer des Corona-Problems scheint sich die Dickfelligkeit bei nicht wenigen Leuten zu verringern bzw. die Länge der Zündschnüre zu verkürzen. 

 

Nicht nur virtuell hier, sondern leider auch real in allen Lebensbereichen zu beobachten... 

  • Like 2
Geschrieben
vor 45 Minuten hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Mit zunehmender Dauer des Corona-Problems scheint sich die Dickfelligkeit bei nicht wenigen Leuten zu verringern bzw. die Länge der Zündschnüre zu verkürzen. 

 

Nicht nur virtuell hier, sondern leider auch real in allen Lebensbereichen zu beobachten... 

 

 

Sag ich doch, viele drehen gerade komplett frei

  • Like 1
  • 3 Wochen später...
Geschrieben (bearbeitet)

Hat hier eigentlich schon irgendjemand was von den Novemberhilfen auf seinem Konto gesehen?

Zusätzlich zu den Unterlagen, die derselben Behörde schon mal vorgelegen haben und nun erneut angefordert werden, soll nun wohl auch bewiesen werden, dass der Umsatz im November wirklich Null war. Jemand ne Idee, wie man das nachweist? Befragung aller Bürger, dass Sie wirklich nicht Kunde waren?

 

Grad muss ich mich mal wieder darüber aufregen, wie schnell und unbürokratisch die Corona-Überbrückungshilfen bazookamäßig ausgezahlt werden. 

Im Moment hab ich den Eindruck, für fast jedes Unternehmen gibt es eine Ausnahmeregelung, warum es hier jetzt gerade leider nichts gibt und bei den vier von hundert Unternehmen, wo man guten Gewissens den Antrag stellen kann, kommen im Januar 2021 für die Novemberhilfe solche Rückfragen hier. Wohlgemerkt, weil die Hilfen gegenseitig aufeinander angerechnet werden, obwohl völlig verschiedene Umsatzausfallzeiträume zugrundeliegen, geht es z.B. in diesem Fall um knapp 350 Euro:

 

"Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihren Antrag zur Novemberhilfe. Im Rahmen der Überprüfung und Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir noch folgende Unterlagen:
• Wir bitten um Zusendung von Nachweisen für die Umsätze November 2019 und November 2020.
• Für den Fall eines verbundenen Unternehmens, benötigen wir einen Nachweis darüber, dass mehr als 80% des verbundweiten Umsatzes im Jahr 2019 auf solche wirtschaftlichen Aktivitäten beziehungsweise Unternehmen im Verbund entfällt, die als direkt, indirekt oder über Dritte betroffen oder als „Mischbetrieb“ gelten. Zur Klarstellung möchten wir darauf hinweisen, dass hier die Intraumsätze im Verbund herauszurechnen sind.
• Nachweis zum Unternehmenssitz und Gründungsdatum in Form eines Handelsregisterauszuges aus 2020. Bei Freiberuflern und Soloselbstständigen kann eine beispielhafte Eingangsrechnung aus 2019 eingereicht werden.
• Bei Gaststätten verweisen wir auf 2.4 FAQ zur Novemberhilfe. In diesem Fall sind die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt – herauszurechnen.
• Einen Nachweis aus welchem hervorgeht, dass die angegebene IBAN dem Antragsteller zugeordnet werden kann. Hierzu benötigen wir beispielsweise einen Steuerbescheid oder einen Kontoauszug.
Sofern Sie bereits Unterlagen aus der Überbrückungshilfe I und II eingereicht haben, beachten Sie bitte, dass diese systemseitig nicht direkt in der Novemberhilfe verarbeitet werden können. Sie können ggf. eingereichte Unterlagen aus der Überbrückungshilfe I und II aus dem Portal herunterladen und in den Antrag der Novemberhilfe erneut hochladen.
Bitte reichen Sie die Unterlagen innerhalb von 10 Kalendertagen nach.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Überbrückungshilfe-Team"
 
 
Dies Jahr wär ich gern Insolvenzverwalter..
Bearbeitet von Steuermann
Geschrieben
vor 5 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Dies Jahr wär ich gern Insolvenzverwalter..

Alternative wäre Gerichtsvollzieher, zwar sicher nicht ungefährlich aber wohl ein Beruf mit Zukunft.

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 23 Minuten hat CDI folgendes von sich gegeben:

1.thumb.jpg.04f8e07749a14d5a52b4a475f09d4472.jpg

 

 

Bin grad unsicher, was genau Du sagen willst, aber der aktuelle Bearbeitungsstand bei den Behörden ist noch ganz vorne in der ersten Spalte Novemberhilfe..

Rechtsgrundlage ist § 9 unserer Landesverordnung aus November

schleswig-holstein.de - Coronavirus - Schleswig-Holstein - Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (schleswig-holstein.de)

Bis Stufe Januar-Juni (sic!!!) werden meine Patienten wohl kaum durchhalten..

 

P.S.: Bei den Worten "Für jedes Unternehmen.. zu richtigen Zeit" kocht mir ja schon wieder die Galle über..

 

Bearbeitet von Steuermann
  • Thanks 1
Geschrieben
vor 32 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

 

 

Bin grad unsicher, was genau Du sagen willst, aber der aktuelle Bearbeitungsstand bei den Behörden ist noch ganz vorne in der ersten Spalte Novemberhilfe..

Rechtsgrundlage ist § 9 unserer Landesverordnung aus November

schleswig-holstein.de - Coronavirus - Schleswig-Holstein - Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (schleswig-holstein.de)

Bis Stufe Januar-Juni (sic!!!) werden meine Patienten wohl kaum durchhalten..

 

P.S.: Bei den Worten "Für jedes Unternehmen.. zu richtigen Zeit" kocht mir ja schon wieder die Galle über..

 

Warum möchte ich Dir zujubeln. 

Geschrieben
vor 12 Minuten hat broncolor folgendes von sich gegeben:

zujubeln.

Wahrscheinlich, weil's grad gar nichts zu jubeln gibt. 

Zack, wieder ein Mandant pleite. Fünf Arbeitsplätze und ein Lebenswerk.. weg..

Frag mich nur immer wieder, wie man es schafft, angesichts der erwarteten Insolvenzen und der Arbeitslosenzahlen so selbstbewusst vor die Kamera zu treten und mit Eigenlob nicht zu sparen. Ist doch für die Betroffenen jedesmal ein Tritt ins Gesicht..

Gehören Wirtschafts- und Finanzminister eigentlich zur Impfkategorie 1? Und wer ist eigentlich der Gewinner? China? Amazon? Sanofi und Kollegen oder nur die Maskenimporteure? Also von dem Letzten weiß ich es sicher aus erster Hand. Der kommt aus dem Lachen gar nicht mehr raus..

 

  • Like 1
  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Kann mir mal einer von den hier aktiven erklären was bzw. warum mein bestehendes Elsterzertifikat nicht bei diesen Überbrückungshilfen funktioniert? Bei online ausfüllen wird nach dem Zertifikat verlangt, meines (welches ich aktuell für meine ganzen USt GewSt Lohnsteuer usw. nutze) aber nicht akzeptiert wird?!

 

Im Netz finde ich dazu keine eindeutige Aussage...

 

Danke

Geschrieben
vor 10 Minuten hat heizer folgendes von sich gegeben:

kennt sich da doch aus, vielleicht kann er weiterhelfen.

Benutze den Kammerausweis, damit funktionierts.

 

Der Grund wird der Folgende sein. Du hast als Nicht-Steuerberater/Anwalt/WP zwar Zugang zum Portal, darfst aber nur die Novemberhilfe selbst beantragen. Für die Überbrückungshilfen MÜSSEN sog. Prüfende Dritte ihren Kopf hinhalten. (Dafür dürfen sie dann ein Honorar verlangen, von Kunden, die gerade eh kein Geld haben. Klar, anderes Thema)

Geschrieben

Stimmt soweit, vielleicht hatte ich mich falsch ausgedrückt. Bei mir würde die November-Dezember Hilfe greifen!

 

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linke Variante für mich, da ich kein Bock habe für Hilfe auch noch horrende Sätze zu zahlen....! 

Geschrieben
vor 53 Minuten hat zimbo folgendes von sich gegeben:

kein Bock habe für Hilfe auch noch horrende Sätze zu zahlen.

Würde ja gern weiterhelfen, aber muss jetzt noch schnell im Geldspeicher ein paar Runden drehen.. Sonst muss ich nachher noch für was haften, für das ich auch noch draufgezahlt habe. Macht ja keinen Sinn. Jeder schafft sich seine persönliche Hölle selbst.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich erwarte ja keine kostenlose Hilfe hier bzw. von dir... im Gegenteil. Mir persönlich ging es ja nur um die Frage warum mein Zertifikat nicht funzt.

 

die Hilfe die ich hier meinte, war nich die vom Steuermann, sondern vom Staat... klar das da im Vorfeld viel Schindluder betrieben wurde....

 

Das die Leute die das umsetzen bezahlt werden müssen ist mir klar. Ich selbst kann auch ohne Arbeit kein Geld verdienen :zzz: 

Bearbeitet von zimbo
Geschrieben
vor 3 Stunden hat zimbo folgendes von sich gegeben:

Kann mir mal einer von den hier aktiven erklären was bzw. warum mein bestehendes Elsterzertifikat nicht bei diesen Überbrückungshilfen funktioniert? Bei online ausfüllen wird nach dem Zertifikat verlangt, meines (welches ich aktuell für meine ganzen USt GewSt Lohnsteuer usw. nutze) aber nicht akzeptiert wird?!

 

Im Netz finde ich dazu keine eindeutige Aussage...

 

Danke

 

Hab mal einen guten Freund angetickert, der mir unlängst Ähnliches berichtet hat. Hier seine Antwort:

 

"Ich bin dann doch mit dem Zugang reingekommen. Wenn man damit seine Ist Anmeldungen etc. machen kann, sollte es auch mit der Novemberhilfe funktionieren. Es lag bei uns wohl an deren Server. Also, einfach nochmal probieren. Oder gleich die Elster Hotline anrufen. Die sind sehr hilfsbereit."

 

 

  • Thanks 1
  • 10 Monate später...
Geschrieben
Am 15.5.2020 um 08:09 hat Polinski folgendes von sich gegeben:

Hmm, Haare... in den knapp 30 Jahren, in denen ich dieser Subkultur beiwohne, sind meine Frisuren noch nie Thema gewesen. Und da gab es durchaus Varianten, die so garnicht zur Harrington passen würden. Herr Humma weiß das :-D

 

Edit: Herr T4 auch...:cool:

 

Dafür sage ich jetzt auch mal danke.

Dafür und auch für die wirklich lesenswerten Beiträge in diesem Topic :thumbsup:

 

https://vimeo.com/31272657

Geschrieben (bearbeitet)
Am 13.12.2020 um 17:35 hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Jemand der damit prahlt, sich mit der Inanspruchnahme staatlicher Hilfen zu bereichern ohne bedürftig zu sein, ist in meinen Augen nicht lediglich ein Großmaul, sondern noch bedeutend mehr. 

Das sehe ich grundsätzlich genauso.

Beispiel ausm Bekanntenkreis: hat Zeit seines Lebens als Selbstständiger gearbeitet, mit allen Vorteilen, die das so mit sich bringt. Zwei Häuser gebaut. Nie große Geldsorgen gehabt.

Aber: Nie in eine private Rente eingezahlt. Seit wenigen Jahren im Ruhestand, das Häuschen kurz vorher noch dem Sohn zum Marktpreis verkauft. Jetzt zahlt er Miete an seinen Sohn. Die Kohle fürs Haus? Jahrelang alle möglichen Rechnungen (auch von Bekannten) gesammelt um dann schlussendlich "nachweisen" zu können, dass er alles aufn Kopp gehauen hat. Jetzt bezieht er Hartz 4.

Die Kohle vom Haus und seine Ersparnisse hat er wahrscheinlich unterm Kopfkissen. :wallbash:

 

Aber: grundsätzlich nimmt ja auch jeder Kindergeld in Anspruch, der nicht bedürftig ist. Genauso bei allen anderen staatlichen Förderungen wie erneuerbare Energien, günstiger Dieselkraftstoff, Elterngeld, Riester, etc.

Während der 5 Monate, als ich nach dem Studium mal arbeitslos war habe ich ebenfalls Hartz 4 in Anspruch genommen, auch wenn ich es ohne geschafft hätte. Schlechtes Gewissen habe ich deshalb jetzt aber nicht. Hat den Sprung ins Berufsleben eben deutlich erleichtert.

Der Schritt zum Sozialschmarotzer ist nur ein kleiner Teil deiner allumgreifenden Aussage.

Aber ich weiß natürlich was du meintest. :thumbsup:

Bearbeitet von PK-HD
  • 1 Monat später...
Geschrieben
Am 12.1.2022 um 11:45 hat kuchenfreund folgendes von sich gegeben:

 

... Korruption ist in Deutschland zum Beispiel eigentlich nicht so das Problem. Ganz im Gegenteil, im internationalen Vergleich von Transparency International stehen "wir" sogar ziemlich gut da. Klar kommt so etwas vor, wird aber meistens aufgedeckt, und dann auch bestraft. Nicht immer juristisch, aber halt anderweitig. Im Frühjahr 2020 gehörte z.B. Jens Spahn zu den beliebtesten Politikern des Landes. Das ganze änderte sich schlagartig, als die Maskenaffäre ans Licht kam. ...

 

Passt wohl besser hier in dieses Topic:

 

noch mehr Alfred Tetzlaff Lamentieren:

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