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Clip/Halteklammer für Sicherung


vespafan60

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

für meine P200E bräuchte ich einen Clip bzw. eine Halteklammer für die Sicherung neben der Batterie.

Als Neuteil bzw. als gebrauchtes Teil bin ich im Internet leider nicht fündig geworden.

 

Vielleicht hat jemand von euch so eine Halteklammer übrig und würde mir diese verkaufen?

Ein Bild einer solchen Halteklammer habe ich diesem Post angehängt.

 

Gruß aus Landshut der Hauptstadt Niederbayerns

Manfred

Clip-Halteklammer für Sicherung.JPG

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    • Du musst jetzt Sherlock-mäßig die Fehler finden. Also, es scheint so. also ob es eine Undichtigkeit gibt, 1x am Kopf (da ist m.E. Siffe zu sehen an zwei Bohrungen), als auch unten an der Zündgrundplatte (evtl. mal die Zündgrundplatte hochheben und prüfen, ob es am Simmering rausschwitzt oder an einer der Gehäusemuttern). Evtl. hat der Vorbesitzer schonmal versucht, alles dicht zu kriegen, denn die Fußdichtung und der Kopf sind nicht orginal. Es ist daher wichtig, die Stellen, an denen es gesifft hat, schön mit Bremsenreiniger saubermachen. Nachdem du ne Runde gefahren bist, kannst du dann prüfen, ob es dort wieder rauskommt, dann wäre der/die Fehler gefunden. Evtl. ist es mit einer neuen Dichtung für den Zylinderkopf getan.   Zündung steht auch falsch, ja, und die Wanne bräuchte tatsächlich eine Schraube. Hält zwar auch so, weil die über den Vergaser mit festgezogen wird, aber ich würde alles mal richtig machen.
    • So die Lösung mit den kleineren Blinker, bei Kollege Söki an der Serie2. Die großen Stücke aus dem Beinschildgummi schneiden, finde ich jetzt auch nicht so schön.  
    • Hallo Zusammen,   ich hoffe das ist das richtige unterforum.    Unsere 50S soll mit Klasse B Führerschein gefahren werden. TÜV will jetzt wissen, ob die Höchstgeschwindigkeit 45 oder 50 km/h betragen soll. also was in der ABE stehen soll.    Ich habe gesagt 50, aber er meinte, dass meine partnerin diese dann mit ihrem klasse B Führerschein nicht fahren darf.    bei buzzer.de finde ich aufgehobene Gesetzestexte, die das bei in Verkehrbringen vor dem 1.1.2002 erlaubten. Aber diese sind aufgehoben worden.    habt ihr ein konkretes Wissen? Vielleicht sogar mit Gesetzestext oder offiziellen Seiten wo man das nachlesen kann.    mein Fahrlehrer ist inzwischen über 80 Jahre, sonst würde ich den fragen.    danke euch    
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