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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus!

Ich möchte an ein kleines Nummernschild kommen. Leider hat der TÜV mein Anfragen schon zwei mal abgelehnt.

Wer hat Erfahrung und Erfolg gehabt und kann mir den entscheidenden Tip geben wie ich an mein kleines Nummernschild komme?

Vielen Dank und schöne Woche

Der Buhmann!

Geschrieben

wie klein und auf welches fahrzeug?

hab z.b. ein 20'er auf der lammy... oder magst du nen 80'er zeichen à la ami-car?

Geschrieben

laut StVZO sind nur noch kennzeichen mit mindestbreite von 22 cm zugelassen. bei saisonkennzeichen sinds mehr. gilt seit letzem jahr april oder so. wollte damals auch ein 20er haben, aber mir wurde es von dem schilderpräger verweigert, da die sonst eine auf den deckel bekommen hätten...

Geschrieben

Das sagt der Gesetzgeber bei der Kennzeichenzuteilung Harley Davidson.

Unterm Strich sind einem KFZ Halter wohl umbaumaßnahmen bis 1000?

zuzumuten um das KFZ an das Kennzeichen anzupassen und nicht umgekehrt

Tja :-D und nu blabla von Papa Staat :puke:

Dem Halter eines Motorrades der Marke Harley Davidson steht auch dann kein Anspruch auf Zuteilung eines einzeiligen kurzen Kennzeichens (der Größe 320 x 110 mm) zu, wenn er das Motorrad mit einem Original-Heckträger ausgerüstet hat.

(Hessischer VGH, Beschluss vom 1. 10. 1997, 2 TG 3059/97)

Es wird davon ausgegangen, dass die Verwendung eines solchen Kennzeichens von vornherein nur in Betracht kommt, wenn für die Motorräder (neben dem Unterscheidungszeichen für den Zulassungsbezirk (z. B. F für die Stadt Frankfurt am Main) als Erkennungsnummer eine maximal dreistellige Buchstaben-Ziffern-Kombination vergeben wird. Denn die Vorschriften über die Gestaltung der Kennzeichen (§§ 23 Abs 3 und 60 StVZO i. V. m. Anlage V) können bei Verwendung eines einzeiligen kurzen Kennzeichens nur eingehalten werden, wenn eine maximal dreistellige Erkennungskombination zugeteilt wird.

Die somit maßgebliche Entscheidung über die Vergabe der Erkennungsnummer steht grundsätzlich im Ermessen der Verkehrsbehörde, das "im Rahmen der Anlage II" auszuüben ist (vgl § 23 Abs 2 Satz 3 StVZO in der Neufassung der Verordnung vom 6. 1. 1995, BGBl. I S 8). Nach Ziffer 2 Satz 1 der Anlage II (BGBl. I, Anlagenband S 19) dürfen zwei- und dreistellige Kombinationen nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Das gilt nach Satz 2 dieser Bestimmung insbesondere für Krafträder und Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen, längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass dreistellige Buchstaben-Ziffern-Kombinationen nur in relativ geringem Umfang zur Verfügung stehen und dass es insbesondere in großen Zulassungsbezirken zu Problemen bei der Vergabe solcher Erkennungsnummern kommen kann. Deshalb ist der Ausnahmetatbestand in Ziffer 2 Satz 1 der Anlage II eng auszulegen und - abgesehen von hier nicht zu erörternden Sonderproblemen - auf die Fälle zu begrenzen, in denen die Anbringung "normaler" Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit der Fahrzeuge entweder technisch nicht möglich oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand zu ermöglichen ist.

Dieser Ausnahmetatbestand trifft auf die Motorräder der hier strittigen Art nicht zu. Für die Beurteilung dieser Frage ist es entgegen der Auffassung des VG unerheblich, dass der jeweilige Kraftfahrzeugbrief den Zusatz "Mögliche Kennzeichengröße 320 x 110 mm" enthält. Denn auf Anfrage des Gerichts hat der amtlich anerkannte Sachverständige klargestellt, dass er mit dieser Eintragung lediglich zum Ausdruck bringen wollte, dass die Anbringung eines einzeiligen Kennzeichens nach den einschlägigen Vorschriften zulässig sei. Daraus dürfe aber nicht abgeleitet werden, dass die Anbringung eines solchen Kennzeichens technisch notwendig sei.

Es steht auch kein Anspruch auf Zuteilung eines "80'er Kennzeichens" zu. Damit gemeint ist ein Kennzeichen i. S. d. Anlage V, Seite 1, a), das für die dort näher bezeichneten Fahrzeuge zulässig ist. Da die Harley nicht unter diese Regelung fällt, darf die Zulassungsstelle die Motorräder nicht unter Verwendung eines solchen Kennzeichens zulassen.

Geschrieben

:-D ....also ich hab eins(80er) an der Lammi!

Hat mich aber 50? für ne AUsnahmegenehmigung gekostet!

Mein Prüfer meinte: Oh...da würde ein großes ja die schlanke Linie versauen! :-(

Geschrieben

Auslegungssache!Ein geschmeidiger Prüfer darf das,ne willige Zulassungsstellenschnecke könnte das.Aber wie gesagt kein rechtlicher Anspruch.

Glückwunsch :sabber: Wenn du mit nem Kumpel und ner identischen Mühle kommen würdest könnte der gleiche Prüfer Nööööö sagen und du schaust in die Röhre.So isses

Geschrieben

ich hab mir ein 22er, was hier möglich ist, in die Papiere beim TÜV eintragen lassen, Begründung sonst sind die Blinker zum Teil verdeckt.

Das 22er ist ca. 1-1,5cm schmäler als das 125er Kennzeichen.

Geschrieben (bearbeitet)

hab vor 2 wochen ein 20'er bekommen... ohne mehrkosten oder diskussion:

CIMG0638.JPG

kenne noch genügend die noch kleinere (18'er) kennzeichen haben... is also wie immer: alles geht, nichts muß :-D

Bearbeitet von px150
Geschrieben

Da gibt es regionale Unterschiede,

i.d.R. gilt aber das das 22er das kleinste ist welches erteilt wird.

Bei uns an der Zulassungstelle verhökern die 22er schon gegen 15 Euro Aufpreis.....

Geschrieben

Grüß Euch!

Vielen Dank für Eure Antworten! Hat leider nicht viel gebracht. Der TÜV Prüfer meinte zu mir das es keine kleinen Nummernschilder mehr gibt und mein Roller von 68´seinen müßte damit ich eines der nicht vorhandenen bekomme.

In diesem Sinne vielen Dank und allzeit sichere Fahrt!

Der Buhmann!

Geschrieben
weis jemand wie es aussieht wenn mann einen rohling von einem kleinen 20er schild zum schildermacher mitbringt?

:-D

wen Du dem Schildermann erzählst, dass du das Schild für deinen Firmenparkplatz brauchst, macht er dir jede Größe. :wasntme:

Sind hallt noch keine Stempel drauf.

Commander

Geschrieben

Hmpf. Ich hab letzlich meine Enduro zugelassen, da kam dann gleich die

Frage: "Wollen Sie ein Motorradkennzeichen" Bejaht, logens. Also kombination

rausgesucht in der Art WN xx y, auf dem Zettel fürn Schildermacher 20cm

angekreuzt und gut. Das alles ganz offiziell und ohne Mehrkosten.

Es wurde auch noch gesagt daß schmaler nicht ginge wegen dem EU-Gedöns auf

dem taferl.

Geschrieben

Hi!

Da könnt ich ja wieder :puke: wenn ich das höre.

Ich wohn in dem größten Kreis Deutschlands und demnach auch den knappesten Kennzeichenbestand. Und die Tucke vom Amt (Abteilungsleiterin) ist auch die mieseste ihrer Art. Mit freundlich fragen und lächeln bekommste da nur nen Arschtritt, mit nem 20iger unter der Hand ne Anzeige.

Gruß

Johannes

Geschrieben

Seltsam. Also die weiter oben gemachte Behauptung, daß nach StVZO nur

22er als Mindestgröße zulässig sei, halte ich für falsch; jedenfalls gibt es bei

uns im Landratsamt so kleine gelbe Zettel, auf denen die Nummer fürn

Schildermacher aufgeschrieben wird, und da gibts eben auch ein Feld mit

"20cm" zum Ankreuzen. Und wo bei mir ein WN reinpaßt (beide Buchstaben schmal, da geht mit EU-Flagge und Plaketten wirklich nicht mehr viel) sollte

eigentlich auch ein Motorisierter Esel :-D 'reingehen.

Wenn dann die Tucke immer noch Ärger macht und eine Kombination, die

eigentlich auf ein 20er Blech passen sollte, IIRC max. 4 Zeichen, nicht zulassen will, sollte man sich mal an den hochverehrten Hörrn Landrat wenden.

Ach ja, was den Eisenhaufen (Harl*hust*) anbelangt: wahrscheinlich isses so,

daß der Gebäckträger keine EU-Typgenehmigung hat, eben weil dann kein

'richtiges' Kennzeichen mehr hinpaßt. Wenn man dann keine guten Argumente -

historisch richtig und ganz doll wichtig blablub - hat, zieht man eben die

Arschkarte. Ist wie wenn man an sein Auto ne US-Heckklappe, Stoßstange etc

hinbastelt und dann ein kleines Kennzeichen will: da bekommt man normalerweise

auch nen Vogel gezeigt.

Geschrieben

also ich hab fri-v-133 auf der smallframe in der signatur und die motoradfahrer schauen m ich immer so komisch an weil mein kennzeichen größer als ihres ist,obwohl ich nur so ne klitzekleine (bin 1,95cm) kiste fahr :-D

is halt gewöhnungsbedürftig

richtig lustig schauen immer die plaste kids - erst machen die einen auf hart, von wegen die alte ranzmöhre kann ja nix reißen und denn sehen die nur noch mein nummernschild :-(

Geschrieben

aussage die mir mal gegenüber getroffen wurde:

  • wenn die blinker verdeckt werden -> kleineres kennzeichen (wobei nicht gesagt wurde wieviel die blinker verdeckt sein müssen)
  • 6v stromversorgung -> kleines kennzeichen, weil u.U. das normale kennzeichen nicht voll ausgeleuchtet werden kann

...aber wie immer: ermessensache des prüfers und abhängig von seiner tagesform...

Geschrieben

um mal wieder ein paar Dinge richtig zu stellen:

- es gibt in der ganzen StVZO keine Vorschriften, die Mindestbreiten für die Kennzeichen (in mm) vorschreiben. Die Maße, die dann tatsächlich rauskommen, haben immer ihren Grund in den Mindestabständen der Buchstaben und Ziffern zueinander und den Mindesträndern, die einzuhalten sind. Ein Kennzeichen 160 x 200 oder 180 x 200 kann völlig legal sein, wenn´s denn passt.

Ein Kennzeichen 220 x 200 kann dagegen illegal sein, wenn die Mindestabstände unterschritten werden ("DÜW", "WAF", etc);

- das sog. Leichtkraftradkennzeichen (StVZO Anlage V Muster b) wird immer nur von der Zulassungstelle zugeteilt, niemals vom TÜV. Der TÜV kann hier nur Empfehlungen geben. Wenn die an der Zulassungsstelle nicht mitspielen, geht gar nix. Auch nicht mit dem Gesetz - das ist völlig auf deren Seite;

- wenn alles geregelt abläuft, macht der TÜV eine Empfehlung (Gutachten oder Briefeintrag "Platz für hinteres Kennzeichen ... in mm"), die dann von der Zulassungsstelle per Ausnahmegenehmigung quittiert und abgesegnet werden kann - oder auch nicht ...

- Ausnahmen bestätigen die Regel - wie immer: mir ist es auch schon passiert, dass ich mit der bekannten P 200 - Eintragung "hinteres Kennzeichen max. 240 mm breit" (Baujahr 1980) beim Schildermann war, der dann gesagt hat "mit der Kombination geht´s nicht". Dann hat er bei der Zulassungsstelle angerufen und durfte mir ein Lkr-Kennzeichen (130 x 240) machen. Mein dummes Gesicht kann man sich wohl vorstellen ...

Bei der gleichen Zulassungsstelle hatte ich aber auch schon massiven Streit mit dem Dienststellenleiter, der mir für die VBA partout kein kleines Kennzeichen geben wollte. Ich habe dort auch nie eines bekommen. Woanders dann schon ...

Mir sind mehrere Möglichkeiten bekannt, die auch alle schon mal funktioniert haben:

- max. Kennzeichenbreite bei den PXen wg. Blinkerabdeckung;

- minimale Bodenfreiheit bei 8-Zoll-Fahrwerk unterschritten (muss mindestens 200 mm sein);

- Erstzulassung vor 1.7.58 (hier läuft es meistens unkompliziert, weil der Stichtag so im Gesetz steht)

Viel Erfolg beim Kampf gegen die Pizzableche :-D

Geschrieben

Also ich bin in den Nebenort gefahren und hab dort so nen kleinen TÜV Beamten gefragt ob er mir was fürs Landratsamt schreiben könnte. Er sagte zu und ich hätte auch so nen schrieb, eben mit Rahmennummer drau bekommen. Aber letzten endes gabs dann doch noch n 20er Schild ohne Schrieb. Aber das könnt ihr ja mal Probieren. Versucht einfach so nem Unwissenden mal die Geschichte mit den verdeckten Blinkern zu erzählen.

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