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Geschrieben

Hallo liebe Leute,

 

ich bin ganz frisch hier erst seit ca. 10 Min. also erst mal Hallo an alle zusammen und der Bitte um Nachsicht falls ich was nicht ganz richtig mache.

Doch mal kurz zu mir, ich bin ein Kind der 70iger also Vespas mit 16 fahren, ich habe aktuell noch keine Vespa, spiele aber mit dem Gedanken sehr konkret.

 

Es geht nun bei meiner Frage um die   Vespa V50 Revival limitata die zwischen 1991 und 1993 gebaut wurde, diese hat ja eine max. Geschwindigkeit von 60 km/h Werksseitig.

Deutschen Papieren als Kleinkraftrad (und es wurde nichts frisiert alles so wie es war Werksseitig)  dann wäre dieses ja mit dem kleinen Nummernschild und dem Autoführerschein bzw. 50er Schein zu Versichern und zu fahren oder?

 

Ich weiß, werde bestimmt gesteinigt für die Frage aber trotzdem schon mal danke

 

Grüße Alex

Geschrieben (bearbeitet)

Hier wird kaum einer gesteinigt.

 

Ich bin mir nicht 100% sicher, aber zu 98%

Die Revival hatte keine 60kmh!
Zumindest die die ich bis jetzt gesehen habe nicht.

Bin mir auch recht sicher das es ein 3 Gang Modell war.

 

Die 60kmh  Variante der V war die V50 S. Gab es u.a. in Österreich.

Davon sind einige aus Japan jetzt auf dem deutschen Markt gelandet mit den 1990 Baujahren.

Von der Rivival sind auch einige "Fälschungen" auf dem Markt.

 

Aber wir fragen doch jemand die es 100% weis... @Rita

Hilf mal weiter! Du hast ja eine.

 

Axso

und 60kmh Version reicht der PKW Führerschein nicht!

Soweit ich weis bilden die Ossi Mopeds die einzige Ausnahme die gefahren werden dürfen.

 

§76 FeV

§ 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a)
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
b)
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
 
Bearbeitet von kim-lehmann.de
Geschrieben
vor 9 Minuten hat kim-lehmann.de folgendes von sich gegeben:

Axso

und 60kmh Version reicht der PKW Führerschein nicht!

Soweit ich weis bilden die Ossi Mopeds die einzige Ausnahme die gefahren werden dürfen.

 

Genau richtig. Die einzigen Mopeds in DE die mit dem PKW Führerschein gefahren werden dürfen und schneller als 50km fahren dürfen sind die DDR Mopeds (Bestandsschutz).

 

Grüße

Zapper 

  • Like 1
Geschrieben (bearbeitet)

die V5R1T  (LImitata) war in Italien als 45 km/h  ausgeliefert

die V5SA1T  war in Deutschland in den 60ern als Kleinkrad 60km/h verkauft

und in den 90ern nach Japan geliefert

Scooter Center hat vor ein paar Jahren 2 Container voll von denen hergeholt

auch der Udo hier ausm Forum importiert immer mal wieder welche...

 

V5SA1T  brauchste Führerschein A1

 

60km/h geht mit Versicherungsschild legal nur für die "Zoni-Mopeds"

also Simson&Schalbe etc, die in der DDR gelaufen waren

 

Simson, die damals neu nach Polen oder in andere Ostblock Länder ausgeliefert wurden, dürfen nicht als 60km/h bei uns laufen....

da wird auch gerne mit faulen Papieren gemauschelt

 

Rita

Bearbeitet von Rita
  • Like 2
  • Thanks 1
Geschrieben

Hallo an alle und Danke, erst mal, das deck sich so auch mit meinen Informationen.

Hintergrund meiner Frage war eine Revival aus 1992 die 60 km/h eingetragen hat und deutsche Papiere und mit ner kleinen Nummer versichert ist.

 

Grüße Alex 

 

Geschrieben
vor 4 Minuten hat Super Luigi folgendes von sich gegeben:

Hintergrund meiner Frage war eine Revival aus 1992 die 60 km/h eingetragen hat und deutsche Papiere und mit ner kleinen Nummer versichert ist.

 

Grüße Alex 

 

Nein, so trägt die zwar ein kleines Kennzeichen, ist aber nicht wirklich versichert. 

  • Like 1
Geschrieben
vor 33 Minuten hat Super Luigi folgendes von sich gegeben:

Hallo an alle und Danke, erst mal, das deck sich so auch mit meinen Informationen.

Hintergrund meiner Frage war eine Revival aus 1992 die 60 km/h eingetragen hat und deutsche Papiere und mit ner kleinen Nummer versichert ist.

 

Grüße Alex 

 

So wie Rainer schon schreibt. So nicht legal möglich!

 

Würde mal die FG Nr kontrollieren, nicht das es ein Japan Modell ist, ansonsten macht es wenig Sinn mit der 60kmh.

 

Auch im Vespa Bereich wird viel betrogen

  • Like 1
Geschrieben

Ich habe selbst eine V50S mit FGST-Nr. V5SA1T... von Scooter Center gekauft 

incl. Deutscher Betriebserlaubnis.

Ist nur legal fahrbar mit eingetragener Drossel auf 45km/h mit dem Pkw Führerschein.

 

Was man  nach Kauf mit der Drossel anstellt ist einem selbst überlassen,

man fährt 60km/h allerdings nicht LEGAL.

 

 

 

  • Like 1
Geschrieben
vor 20 Stunden hat rallyxk folgendes von sich gegeben:

Ich habe selbst eine V50S mit FGST-Nr. V5SA1T... von Scooter Center gekauft 

incl. Deutscher Betriebserlaubnis.

Ist nur legal fahrbar mit eingetragener Drossel auf 45km/h mit dem Pkw Führerschein.

 

Was man  nach Kauf mit der Drossel anstellt ist einem selbst überlassen,

man fährt 60km/h allerdings nicht LEGAL.

 

 

 

könnte man bei dem BJ auch legal als 50 km/h eintragen lassen

 

Rita

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