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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ich als Anfänger blick bei den Rücklichtern nicht ganz durch und bräuchte mal ein wenig Hilfe:

 

Das Rücklicht "Antik klein" ist NICHT das Rücklicht der 1. Serie ?

Das Rücklicht der 1. Serie baut kleiner als das Rücklicht "Antik klein" ?

Das originale Rücklicht der 1. Serie hat nur einen Sofittenhalter ?

Es gibt das Rücklicht der 1. Serie nicht als billigen Nachbau ?

 

Vielen Dank im Voraus

Gruß

Markus

Geschrieben

Bilder wären hilfreich, denn sonst interpretiert jeder was anderes in Rücklicht "Antik klein".

 

Am Bild ist eine 1. Serie von 1964 mit passendem Repro-Rücklicht (die kleiner Alu-Guß-Version des üblichen Primavera, 50S, .. RüLi)

6454.jpg

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo zusammen, 

 

ich häng mich mit meiner Frage hier einfach mal dran, auf die Gefahr hin dass ich nicht zu 100% richtig bin. Man sehe es mir nach und ich lasse mich gerne belehren, bin bisher nur als stiller Mitleser hier unterwegs.

 

Hat jemand von euch eine Idee, für welches Rücklicht die beiden Bohrungen im Heck meiner V50 passen könnten? Vermute, dass einer der Vorbesitzer hier mal ein anderes montiert hatte. Der Lochabstand ist ca. 10 cm, das Maß zur Unterkante sind ca. 23,5 cm. Würde die Löcher gerne "verstecken" und suche deshalb was passendes :whistling:

 

Vielen Dank für eure Hilfe! 

IMG_20200526_163811.jpg

IMG_20200526_163803.jpg

Geschrieben
vor 1 Stunde hat Whyara folgendes von sich gegeben:

Verstecken ließen sich die Löcher wohl hiermit:

 

https://www.germanscooterforum.de/topic/399104-rücklicht-v50-s/

 

 

Das schon, wäre aber der Frevel schlecht hin.

 

Könnte, der Lochgröße nach, auch ein Gebäckträger montiert gewesen sein.

Allerdings fehlen mir da etwas die typischen Scheuerspuren.

 

Das oben erwähnte Licht würde ich nicht montieren.

Das verdirbt den schönen Popo.

Zuschweißen würde ich auch nicht, gibt Brandflecken.

Was noch ne Möglichkeit wäre, einen Punkt aus Folie drüberkleben.

Schau mal nach Werbetechnikern die Fahrzeugbeschriftungen machen.

Die haben i.d.R. viele Folien-Farbfächer. Evtl. paßt da eine halbwegs.

Die haben oft Folienreste die man günstig bekommen kann.

(5€ in die Kaffeekasse...z.B.)

Wäre zumindest ein versuch wert.

Damit hat ein Freund seine Blinkerlöcher an seiner Spezial zugemacht.

Sieht man fast nicht.

  • Thanks 1
Geschrieben

Vielen Dank für eure Antworten. Werde mir wahrscheinlich mal beide Möglichkeiten anschauen - das originale Rücklicht ist ja dann auch schnell wieder montiert. Möchte ja nicht gleich zu Beginn meiner GSF-Karriere als Frevler da stehen :cheers: 

 

@Kebra@Kebra im O-Lack-Topic wirst du diesen Roller bestimmt mal wieder sehen, lack- und blechtechnisch hab ich nämlich wahrscheinlich auch noch die eine oder andere Frage. Warte aber momentan noch auf meine neue Garage, damit ich endlich loslegen kann

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    • Ah danke, wusste nicht das es so ein großes Thema ist, da mir diese beide als passend für den vergaser angezeigt wurden.
    • Ich finde es mega und das Rechtssystem der USA ist ein wirklich höchst seltsames und - zumindest in diesem Punkt - nur schwer nachvollziehbar.   Sachverhalt: Trompete bezahlt 130.000 Dollar an Stormy Daniels, damit sie den Mund hält und passierte noch vor seiner ersten Amtszeit als US-Präsident. Die Zahlung dieser Summe war nicht strafbar, aber wie Trompete die Zahlung verbucht (verschleiert) hat, sehr wohl. Deshalb kam es zu Anklage. => So weit nachvollziehbar   Urteil: a). Trompete wurde für die falsche Verbuchung der Schweigegeldzahlung für schuldig befunden. => Es war also folglich nicht mit den US-amerkanischen Gesetzen vereinbar, was er getan hat. => So weit nachvollziehbar   b). Das vom vorsitzenden Richter jetzt festgelegte Strafmaß beträgt "keine Strafe". Also weder Geldstrafe, noch Gefängnis, noch Bewährung, noch sonst irgend etwas. Trotzdem gilt Trompete als vorbestraft.   Urteilsbegründung: Eine verhängte Strafe hätte das Amt des zukünftigen Präsidenten der USA beschädigt.   => Für mich eine sensationelle Begründung, denn das heißt ganz offiziell, dass "in diesem Fall das zukünftig auszuübende Amt als US-Präsident vor einer möglichen zu verhängenden Strafe schützt, obwohl man zuvor geurteilt hat, dass das Ganze Vorgehen strafbar und nicht mit den Gesetzen vereinbar ist."   Ich versuche noch, diesen Sprung über den Wassergraben und den anschließenden Steilsprung gedanklich "unter einen Hut" zu bringen.      
    • Moin, ist das zufällig in der "Futterluke" in Dortmund-Lütgendortmund?
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