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Geschrieben

Freund von mir hatte gerade was ähnliches. Du brauchst auf jeden Fall einen Erbschein, dass Du der Erbe von X bist, und kannst damit  dann Anspruch auf das Grundstück erheben, unter Berufung auf die vorhandenen Unterlagen/Grundbuchauszüge. Sollte X das Erbe der Anna X. ausgeschlagen haben, ist das in jedem Fall gerichtlich vermerkt, ansonsten ist noch nachzuweisen dass  keine anderen erbberechtigten Blutsverwandten von Anna X. mehr existieren.  Wer die Nachweislast hat, Du oder die Ämter/Gerichte bin ich mir nicht sicher, kann sein dass die bei den Behörden liegt (deswegen die Mauerei), kann aber auch sein dass Du das machen musst.

 

Geschrieben
vor einer Stunde hat Alte_Karre folgendes von sich gegeben:

Habt Ihr ne Idee, wie ich vorgehen soll?

 

Ja, sogar die beste Idee: zu einem Anwalt für Erbrecht gehen und sich "amtlich" beraten lassen.

Kannst ja am Telefon fragen, welche Kosten auf Dich zukommen. Dürften weniger als 200 Euro sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Und das Erben ausserhalb der direkten Erblinie (abwärts) Erbschaftssteuer mitbringt oder so. Also vorher mal zum Anwalt.

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben
vor 1 Stunde hat hiro LRSC folgendes von sich gegeben:

Und das Erben ausserhalb der direkten Erblinie (abwärts) Erbschaftssteuer mitbringt oder so. Also vorher mal zum Anwalt.

 

Und - wenn ich das richtig im Kopf habe - Grunderwerbsteuer... 

Geschrieben (bearbeitet)

..,

Bearbeitet von Alte_Karre
Geschrieben (bearbeitet)

..,,

Bearbeitet von Alte_Karre
Geschrieben
vor 4 Stunden hat freibier folgendes von sich gegeben:

Und - wenn ich das richtig im Kopf habe - Grunderwerbsteuer... 

Falsch, Erwerb durch Erbfolge ist kein Grunderwerbsteuertatbestand. Erbschaftsteuer ist allerdings schon ein Thema. Empfehle eher einen Notar als den Anwalt. Wenn doch Anwalt, dann unbedingt Gebührenvereinbarung treffen.

 

vor 7 Stunden hat Alte_Karre folgendes von sich gegeben:

Anna X die Großmutter meines Freundes X ist,

Woher kommt die Vermutung? Dein Freund hatte kein Familienstammbuch? Was war mit der Mutter des Freundes? Repräsentationsprinzip bedeutet, der nähere Abkömmling schließt die Nachfolgenden aus. Heißt, nur wenn der Vater Eigentümer geworden und geblieben ist, konnte er an Deinen Freund weitervererben. Wenn Anna X denn die Oma ist, dann gegen die Ablehnung Beschwerde nach § 71 GBO einlegen. Eine Erbausschlagung nach der Großmutter muss über das zuständige Nachlassgericht (letzter Wohnort der Oma) herauszufinden sein. Was sagt denn das Standesamt zu der Abstammung?

Geschrieben (bearbeitet)

....

Bearbeitet von Alte_Karre
Geschrieben (bearbeitet)

...,

Bearbeitet von Alte_Karre

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    • Meine kennen das seit knapp 10 Jahren nicht anders und futtern fröhlich, was da ist. Mal bleibt was übrig, mal nicht, da mache ich mir keinen Kopp. Trockenfutter ist jederzeit verfügbar, so können sie ihrem natürlichen Fressverhalten folgen und immer mal ein bisschen was futtern. Wie gesagt, sie halten ihr Gewicht, sind fit und mobil, springen auf Kleiderschrank, Gastherme, Küchenoberschränke und was sonst da ist zusätzlich zu den beiden deckenhohen Kratzbäumen. Den beiden geht's gut, die Zähne sind top, das bestätigt mich in der Futterwahl.
    • Rosso corsa 806 sollte die hellgraue Grundierung drunter haben.
    • Wenn man sich etwas umkuckt kommen ja immer wieder fertige Kisten auf den Markt. Diese hier im Süden sieht z.B. auch ganz vernünftig aus finde ich: https://www.kleinanzeigen.de/s-anzeige/vespa-50-spezial-quattrini-m1ll-leichtkraftrad-scheibenbremse/2931371042-305-8085   Aber klar - Wiederverkauf ist ein Thema. Wobei man das durchaus ja beschleunigen kann, wenn man ein paar € als Preis für das Vergnügen abzieht... 
    • Nee, zum Glück nicht. War eine mündliche Verwarnung inkl. verbale Rute über die Fingerkuppen. Die Dame der Rennleitung hatte Mitleid mit einem, der zwar Klasse A hat, aber so'ne lahme Krücke fahren muss. Die Frage nach der Prüfbescheinigung hab' ich erst nicht verstanden und mit "die BE liegt leider zu Hause" beantwortet. Erst dann kam die Frage nach dem Führerschein, den ich natürlich vorzeigen konnte.   War aber auch dumm von mir, ich wollte halt nach Hause.
    • Hätte da mal ne Frage an die Lackexperten. Ich habe hier eine deutsche 50R Bj.81 bei der ich den Lenkkopf wieder in der original Farbe lackieren möchte, da dieser einen anderen Farbon hatte. Das Bild mit den beiden Kotflügeln zeigt rechts den des besagten Rollers, links ist einer aus einem Teilekonvolut mit der Annahme des Besitzers das es sich hierbei um Corsa 806 handelt. Auf dem Schein ist eine Farbnummer vermerkt und ich hätte das jetzt mal als Rosso 621 gedeutet, dachte allerdings dass diese nur bei PXen und ET3 Modellen auf´s Blech kam. Zumindest würde ja das Datum des Baujahrs mit dem Beginn der Verwendung dieser Farbe seitens Piaggio übereinstimmen. Also was ich halt so im Internet rausfinden kann. Bin da für Aufklärung sehr dankbar Lange rede kurzer Sinn, 806 ist bei ner Probelackierung ein ganzes Stück dunkler und weniger `"Orange" als der Lack des Rollers. Eine Lackanalyse mit der daraus resultierenden Farbe in ner Dose wäre vermutlich das sicherste oder!? Ist zufällig jemandem eine Firma im Großraum Aschaffenburg bekannt? Prosol macht das nicht, zumindest hier in A´burg. Ich sach schonmal Danke für alle Tip`s  
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