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Geschrieben

Freund von mir hatte gerade was ähnliches. Du brauchst auf jeden Fall einen Erbschein, dass Du der Erbe von X bist, und kannst damit  dann Anspruch auf das Grundstück erheben, unter Berufung auf die vorhandenen Unterlagen/Grundbuchauszüge. Sollte X das Erbe der Anna X. ausgeschlagen haben, ist das in jedem Fall gerichtlich vermerkt, ansonsten ist noch nachzuweisen dass  keine anderen erbberechtigten Blutsverwandten von Anna X. mehr existieren.  Wer die Nachweislast hat, Du oder die Ämter/Gerichte bin ich mir nicht sicher, kann sein dass die bei den Behörden liegt (deswegen die Mauerei), kann aber auch sein dass Du das machen musst.

 

Geschrieben
vor einer Stunde hat Alte_Karre folgendes von sich gegeben:

Habt Ihr ne Idee, wie ich vorgehen soll?

 

Ja, sogar die beste Idee: zu einem Anwalt für Erbrecht gehen und sich "amtlich" beraten lassen.

Kannst ja am Telefon fragen, welche Kosten auf Dich zukommen. Dürften weniger als 200 Euro sein.

Geschrieben (bearbeitet)

Und das Erben ausserhalb der direkten Erblinie (abwärts) Erbschaftssteuer mitbringt oder so. Also vorher mal zum Anwalt.

Bearbeitet von hiro LRSC
Geschrieben
vor 1 Stunde hat hiro LRSC folgendes von sich gegeben:

Und das Erben ausserhalb der direkten Erblinie (abwärts) Erbschaftssteuer mitbringt oder so. Also vorher mal zum Anwalt.

 

Und - wenn ich das richtig im Kopf habe - Grunderwerbsteuer... 

Geschrieben (bearbeitet)

..,

Bearbeitet von Alte_Karre
Geschrieben (bearbeitet)

..,,

Bearbeitet von Alte_Karre
Geschrieben
vor 4 Stunden hat freibier folgendes von sich gegeben:

Und - wenn ich das richtig im Kopf habe - Grunderwerbsteuer... 

Falsch, Erwerb durch Erbfolge ist kein Grunderwerbsteuertatbestand. Erbschaftsteuer ist allerdings schon ein Thema. Empfehle eher einen Notar als den Anwalt. Wenn doch Anwalt, dann unbedingt Gebührenvereinbarung treffen.

 

vor 7 Stunden hat Alte_Karre folgendes von sich gegeben:

Anna X die Großmutter meines Freundes X ist,

Woher kommt die Vermutung? Dein Freund hatte kein Familienstammbuch? Was war mit der Mutter des Freundes? Repräsentationsprinzip bedeutet, der nähere Abkömmling schließt die Nachfolgenden aus. Heißt, nur wenn der Vater Eigentümer geworden und geblieben ist, konnte er an Deinen Freund weitervererben. Wenn Anna X denn die Oma ist, dann gegen die Ablehnung Beschwerde nach § 71 GBO einlegen. Eine Erbausschlagung nach der Großmutter muss über das zuständige Nachlassgericht (letzter Wohnort der Oma) herauszufinden sein. Was sagt denn das Standesamt zu der Abstammung?

Geschrieben (bearbeitet)

....

Bearbeitet von Alte_Karre
Geschrieben (bearbeitet)

...,

Bearbeitet von Alte_Karre

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    • Moin,   eigentlich passt meine Frage nirgendwo so richtig hin, denn es geht um ein Gokart mit Ciao Motor. Diese Gokarts wurden von der Firma Schlösser GmbH Kunststofftechnik in Süßen (Baden-Württemberg) hergestellt. Die Produktion muss irgendwann in den 70er/80er Jahren erfolgt sein, die Firma existierte von 1971 bis 1983. Auf dem Typenaufkleber steht "Motor: Vespa Ciao". Das ist schon witzig konstruiert, die "Karosse" besteht aus GFK. Das Getriebe ist ein Ciao-Getriebe, allerdings steht hier die Hauptwelle auch aus dem Getriebedeckel heraus um die Antriebswelle aufzunehmen. Auf der anderen Seite ist statt dem Kettenritzel die andere Antriebswelle montiert. Gestartet wurde das Ding über einen Seilzugstarter, ähnlich den Seilzugstartern von Swing, alternativ: Schiebestart.   Kennt jemand so ein Gefährt oder hat gar eins? Ich habe zumindest vorher noch nie etwas davon gehört oder gesehen. Ich wäre für jede Information dankbar.   Gruß Jakob
    • Nein, ich freu mich darüber natürlich nicht. Aber mein erster Reflex ist es, versuchen zu verstehen, was dahinter steckt. Und da ist nun mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das - mit nachvollziehbaren Argumenten - das bisherige System als ungerecht erkannt hat. Es musste also erneuert werden. Und dass es da Gewinner UND Verlierer geben wird, war klar und vorgegeben. Und nur, weil ich jetzt Verlierer bin, seh ich keinen Anlass zum schimpfen. Vielleicht hab ich auch einfach nur viele Jahre ungerechte Vorteile genossen (siehe Urteil)?   Das kommt drauf an. Nur weil es für mich teurer wird nicht.   Ich hab ein Grundstück, bei dem sich die Grundsteuer knapp vervierzigfacht (!) hat. Von 9,- auf 353,- EUR. Das Grundstück liegt teilweise in einem Landschaftsschutzgebiet, ist gänzlich unbebaubar. Das wird vermutlich seinerzeit der Grund für die niedrige Abgabe gewesen sein. Ich vermute, dass dies jetzt übersehen worden ist. Dann möchte ich das natürlich korrigieren lassen. Das halte ich für legitim.   Allerdings, wenn es nun eine bewusste Entscheidung sein sollte, auch solche Grundstücke höher zu besteuern, weil ich da mit meinen vielen geilen Weibern den ganzen Tag naggich in schönster Natur rumtollen und den geilsten  (Blümchen?) Sex habe (haben könnte?), dann ist das halt auch irgendwie nachvollziehbar und dann halt so. Irgendwoher muss das Geld für unsere Gemeinschaft herkommen. Das Sankt-Florians-Prinzip geht mir auf die frei baumelnden Nüsse. Der Besuch im Swingerclub kann übrigens teurer sein (hab ich gehört).
    • Um wie viel mm muss das Gehäuse denn in etwa aufgespindelt werden? 
    • Oh man. Gut, dass das nicht auf der Produktseite stand. Naja jetzt bin ich ja was schlauer geworden. Danke 👍
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