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GSFwa: Fahrt zur HU ohne Kennzeichen möglich?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ja.

Du gehts mit deinem Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis. Danach einfach zur Zulassungsstelle ...

 

Wie soll das denn sonst funzen?

Bearbeitet von PhilLA
Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde hat weissbierjojo folgendes von sich gegeben:

Ok....ich gehe also mit nem Kaufvertrag des Scheunenfundes, von dem ich keine Papiere habe und ja deswegen zum TÜV muss, zur Zulassungsstelle. Ohne irgendwelche Papiere, weil ich die ja nicht habe. Und wie bitte soll ich dann dort ein gelbes Kennzeichen kriegen? Dass die mich dort weg schicken ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

 

Genau so läuft das aber. Zulassungsstelle (dort gibts die gelben Schilder oder schon das richtige)-Prüforganisation-Zulassungsstelle. Der Herr PK-HD möchte/wollte verständlicherweise ja nur die Zulassungstelle sparen. Dann geht das nur an einer Prüfstelle die eine rote Nummer hat oder bei Prüfern die es nicht so genau nehmen.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor einer Stunde hat PhilLA folgendes von sich gegeben:

Das ist leider falsch. Informier dich doch erstmal bevor Du solche Behauptungen in den Raum stellst. Genau so entstehen Halbwahrheiten, die irgendwer liest und so weitergibt. 

Moin, 

hast recht, habs nochmal kenntlich gemacht :thumbsup:

  • Like 1
Geschrieben

Also ich habe letzte Woche noch eine ital. Vespa ohne deutsche Papiere und ohne irgendein Kennzeichen mit dem Anhänger zum TÜV gefahren. Dort wurde die 21er Abnahme gemacht und ich habe den Roller auch mit Anhänger wieder abgeholt. Ob da jetzt ein rotes Kennzeichen drangeschraubt wurde oder der Prüfer nur in der Halle um den Bremsenprüfstand gefahren ist kann ich nicht sagen, ich war nicht dabei. Der Roller wird auch nicht auf meinen Namen angemeldet.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Genau so läuft das aber. Zulassungsstelle (dort gibts die gelben Schilder oder schon das richtige)-Prüforganisation-Zulassungsstelle. Der Herr PK-HD möchte/wollte verständlicherweise ja nur die Zulassungstelle sparen. Dann geht das nur an einer Prüfstelle die eine rote Nummer hat oder bei Prüfern die es nicht so genau nehmen.

 

Das stimmt einfach nicht. Zumindest nicht bei uns.

 

https://www.ortenaukreis.de/Politik-Verwaltung/Verwaltung/Infrastrukturen-Baurecht-Migration/Straßenverkehr-ÖPNV/Kfz-Zulassung/Kurzzeitkennzeichen-beantragen.php?object=tx,2390.11&ModID=10&FID=2390.632.1&NavID=2390.293&La=1&ort=

 

Ich bekomme ohne, dass ich zumindest Zulassungsdokumente vom TÜV habe bei uns keine Kurzzeitkennzeichen und schon gar nicht ein normales. Never Ever!!

 

Ich habe vor zwei Wochen ein Auto überführt, schon da haben die blöd gemacht, weil der TÜV nicht mehr zwei Monate gültig war....fürs Kurzzeitkennzeichen!!!

Bearbeitet von weissbierjojo
Geschrieben

1) Wunschkennzeichen online bei der Zulassungsstelle reservieren

2) Tafel online bei irgend einem Schilderfuzzi kaufen/zuschicken lassen

3) EVB beim Versicherer anfordern (siehe Rita mit Datum Vers.Beginn)

4) Zum TÜV für §21

5) Zur Zulasssunsstelle für ZB I & II und Kennzeichen stempeln lassen.

Voila

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)
vor 26 Minuten hat weissbierjojo folgendes von sich gegeben:

 

Das stimmt einfach nicht. Zumindest nicht bei uns.

 

https://www.ortenaukreis.de/Politik-Verwaltung/Verwaltung/Infrastrukturen-Baurecht-Migration/Straßenverkehr-ÖPNV/Kfz-Zulassung/Kurzzeitkennzeichen-beantragen.php?object=tx,2390.11&ModID=10&FID=2390.632.1&NavID=2390.293&La=1&ort=

 

Ich bekomme ohne, dass ich zumindest Zulassungsdokumente vom TÜV habe bei uns keine Kurzzeitkennzeichen und schon gar nicht ein normales. Never Ever!!

 

Ich habe vor zwei Wochen ein Auto überführt, schon da haben die blöd gemacht, weil der TÜV nicht mehr zwei Monate gültig war....fürs Kurzzeitkennzeichen!!!

 

 

In deinem eigenen link steht was anderes

 

 

Was ist, wenn das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ entspricht oder keine Einzelgenehmigung erteilt ist?

Dann dürfen nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk, durchgeführt werden

Mein Fahrzeug hat keine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.“

 

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 6 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

 

In deinem eigenen link steht was anderes

 

Mein Fahrzeug hat keine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung. Kann ich trotzdem ein Kurzzeitkennzeichen bekommen?

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind auch nach der neuen Regelung möglich, jedoch nur bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.“

 

 

Das bezieht sich aber sicherlich auf Fahrzeuge wie den Polo des TE, der ja vermutlich zumindest Dokumente zum Fahrzeug hatte.

Wenn ich aber mit gornix zur Zulassungstelle komme und zeige denen einen Kaufvertrag, auf dem halt auch nur die FIN steht, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ich irgendwo in Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen kriege. 

 

vor 7 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Kurzzeitkennzeichen kostet m.E. unnötige Kohle, wenn man für sich selbst zulassen will.

Link für den WeizenJoJo: KLACK ;-)

 

 

Also für den Scheunenfund ohne Dokumente Kennzeichen reservieren, beim Schildermacher machen lassen, dranschrauben und zum TÜV fahren?? Echt jetzt?

Geschrieben
vor 5 Minuten hat weissbierjojo folgendes von sich gegeben:

Also für den Scheunenfund ohne Dokumente Kennzeichen reservieren, beim Schildermacher machen lassen, dranschrauben und zum TÜV fahren?? Echt jetzt?

Du hast die EVB vergessen!

Geschrieben

Ein Problem ist, dass viele Straßenverkehrsamts-Mitarbeiter schlichtweg zu dumm sind. Neulich wollte ich ein Auto abmelden, bei dem der TÜV abgelaufen war. Leider fehlte der Fahrzeugschein, den hatte die Vorbesitzerin verloren.

Die Trine im Straßenverkehrsamt wollte mir dann weismachen, ich bräuchte fürs Abmelden erstmal einen neuen Schein. Um den zu bekommen, sei allerdings eine gültige HU nötig. Im Klartext: Sie wollte, dass ich die Rostleiche über den TÜV bringe, damit ich sie ABMELDEN kann. Auf meinen Hinweis, dass es schlicht nicht möglich sei, mit diesem Auto eine HU zu bestehen, war sie ziemlich ratlos, hielt aber standhaft wie ein Zinnsoldat an dem von ihr vorgegebenen Weg fest. Ihr auf meinen Wunsch zu Rate gezogener Vorgesetzter konnte das Problem dann lösen. 

 

Von daher: Wenn einem die Regeln gar zu absurd vorkommen, einfach nicht locker lassen. Oft sind nicht die Gesetze das Problem, sondern der zuständige Sachbearbeiter. 

  • Haha 2
Geschrieben
vor 3 Stunden hat Rita folgendes von sich gegeben:

Kennzeichen vorab reservieren (online) ungestempeltes Kennzeichen dran...

Deckungskarte von der Versicherung dabeihaben....**....zur HU fahren....wenn bestanden weiterfahren zur Zulassung

 

vor 26 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

1) Wunschkennzeichen online bei der Zulassungsstelle reservieren

2) Tafel online bei irgend einem Schilderfuzzi kaufen/zuschicken lassen

3) EVB beim Versicherer anfordern (siehe Rita mit Datum Vers.Beginn)

4) Zum TÜV für §21

5) Zur Zulasssunsstelle für ZB I & II und Kennzeichen stempeln lassen.

Beides ist, nach meinem Wissensstand, leider falsch.

Eine online-Reservierung des Kennzeichens reicht hierfür nicht aus. Du kannst dir nämlich zig Kennzeichen unverbindlich online reservieren.

Du musst der Zulassungsstelle bei einem Termin vor Ort die Kennzeichen geben lassen (also die müssen bestätigen, dass dir hiermit diese Kennzeichen zugeteilt sind) was sie nur machen wenn du ihnen die gültige EVB vorlegst und sie diese prüfen.

Online reservieren und EVB in der Tasche reicht eben genau nicht aus.

Das ist ja genau der Punkt, der mich so gefuxt hat. Ich hätte extra einen Termin bei der Zulasusngsstelle gebraucht, bzw. halt Wartezeit.

Geschrieben
vor 10 Minuten hat weissbierjojo folgendes von sich gegeben:

Wenn ich aber mit gornix zur Zulassungstelle komme und zeige denen einen Kaufvertrag, auf dem halt auch nur die FIN steht, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ich irgendwo in Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen kriege.

 

Doch. Geht. Habe ich oben doch geschrieben ...

Geschrieben
vor 1 Minute hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Beides ist, nach meinem Wissensstand, leider falsch.

Online reservieren und EVB in der Tasche reicht eben genau nicht aus.

Genau so mehrfach erfolgreich praktiziert. Somit ist mein Wissensstand bewiesen. :-D

Geschrieben
vor 3 Minuten hat kuchenfreund folgendes von sich gegeben:

Ein Problem ist, dass viele Straßenverkehrsamts-Mitarbeiter schlichtweg zu dumm sind.

 

Das ist in den Behörden der mittleren Ebene leider sehr oft anzutreffen, stimmt ...

Geschrieben
vor 11 Minuten hat weissbierjojo folgendes von sich gegeben:

 

Das bezieht sich aber sicherlich auf Fahrzeuge wie den Polo des TE, der ja vermutlich zumindest Dokumente zum Fahrzeug hatte.

Wenn ich aber mit gornix zur Zulassungstelle komme und zeige denen einen Kaufvertrag, auf dem halt auch nur die FIN steht, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass ich irgendwo in Deutschland ein Kurzzeitkennzeichen kriege. 

 

Nochmal, das ist ganz genau dieser Fall, du hast nix:

 

Was ist, wenn das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ entspricht oder keine Einzelgenehmigung erteilt ist?

Dann dürfen nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk, durchgeführt werden
Geschrieben
vor 1 Stunde hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Dann geht das nur an einer Prüfstelle die eine rote Nummer hat oder bei Prüfern die es nicht so genau nehmen.

Nein, das ist und bleibt Quatsch.

Jede Prüfhalle hat Tore zum Absperren und überall stehen Schilder, die, das hat was mit Versicherungskram zu tun, darauf hinweisen, dass Unbefugten der Zutritt verboten ist.

Wir waren doch an dem Punkt, dass der Kunde das Fzg am Hallentor abstellt und der Prüfer damit durch die Halle bläst. Also völlig außerhalb eines Rahmens des öffentlichen Straßenverkehrs.

Ich wiederhole mich: das war ein Schnellschuss eurer Organisation (die ich bis auf diesen Umstand und ein paar wenige debberte Prüfer sehr zu schätzen weiß) der logisch überhaupt nicht nachvollziehbar ist.

Was anderes ist es, das sehe ich genauso, wenn der Prüfer mit dem Zweirad eine Probefahrt machen muss/will. Da wären mind. rote Nummern angebracht.

Geschrieben
vor 3 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Genau so mehrfach erfolgreich praktiziert. Somit ist mein Wissensstand bewiesen. :-D

Die einschlägigen Seiten von TÜV und Co beschreiben den Weg so wie ich es dargelegt habe.

Ich nehme an, dass du das dann zwar so durchgezogen hast, dass es aber vor dem Gesetz der Behörden einfach falsch war. :-D

Gibt aber sicherlich auch genug Verwaltungsleute die da selbst nicht durchblicken.

Voraussetzung dafür sind immer Nummernschilder am Auto – und dass die Zulassungsbehörde zuvor die Daten von Halter- und Fahrzeug erfasst und die Kennzeichen zugeteilt hat. Eine einfache Reservierung von Wunsch-Kennzeichen reicht dafür nicht aus!

https://www.autobild.de/artikel/fahren-ohne-zulassung-14640521.html

Geschrieben (bearbeitet)
vor 11 Minuten hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Nein, das ist und bleibt Quatsch.

Jede Prüfhalle hat Tore zum Absperren und überall stehen Schilder, die, das hat was mit Versicherungskram zu tun, darauf hinweisen, dass Unbefugten der Zutritt verboten ist.

Wir waren doch an dem Punkt, dass der Kunde das Fzg am Hallentor abstellt und der Prüfer damit durch die Halle bläst. Also völlig außerhalb eines Rahmens des öffentlichen Straßenverkehrs.

Ich wiederhole mich: das war ein Schnellschuss eurer Organisation (die ich bis auf diesen Umstand und ein paar wenige debberte Prüfer sehr zu schätzen weiß) der logisch überhaupt nicht nachvollziehbar ist.

Was anderes ist es, das sehe ich genauso, wenn der Prüfer mit dem Zweirad eine Probefahrt machen muss/will. Da wären mind. rote Nummern angebracht.

 

Also bist du doch Verkehrsrechtsanwalt? Ich sage immer noch die Halle ist im Regelfall nicht groß genug für die vorgeschriebene! Probefahrt. Also läßt er die aus oder sch**t auf das fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Das das Jahrelang alle gemacht haben ist ja hier nicht Thema. Und irgendwie reinkommen in die Halle muß der PKW ja auch noch.

 

Die Anweisung ist also ganz logisch nachvollziehbar, „ihr haltet euch bitte an ALLE Vorschriften“


Ich hätte da die Telefonnummer eines Verkehrsrichters, der kann interessante Sachen erzählen, ist ein cooler Typ.

 

Und aus dem Nähkästchen geplaudert, eine Vorschriftengerechte Lösung für das Problem ist in Arbeit.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 47 Minuten hat T5Rainer folgendes von sich gegeben:

Du hast die EVB vergessen!

keine elektronisch übermittelte EVB Nummer...

 

sondern ein PDF zum ausdrucken anfordern..... mit Datum ab dem der Versicherungsschutz besteht....am besten auch mit Angabe des vorab reservierten Kennzeichens

 

Rita

Geschrieben (bearbeitet)
Am 18.5.2020 um 11:20 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Also läßt er die aus oder sch**t auf das fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug. Das das Jahrelang alle gemacht haben ist ja hier nicht Thema.

Hängt vielleicht damit zusammen, dass er während des Ablaufs der HU hoheitliche Tätigkeiten ausführt und die Überwachungsorganisation mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung verpflichtet ist. Und damit ist meiner Meinung nach alles vom Tisch:

Zitat

die Anerkennung als Prüforganisation kann erteilt werden wenn für die mit der Durchführung der HU und SP sowie der Abnahmen betrauten Personen eine ausreichende Haftpflichtversicherung zur Deckung aller im Zusammenhang mit den HU und SP sowie der Abnahmen entstehenden Ansprüchen besteht und aufrechterhalten wird und die Überwachungsorganisation das Land, in dem sie tätig wird, von allen Ansprüchen Dritter wegen Schäden freistellt, die durch die zur Vertretung der Überwachungsorganisation berufenen Personen, den technischen Leiter, dessen Vertreter oder die mit der Durchführung der HU und SP sowie der Abnahmen betrauten Personen in Ausübung der ihnen übertragenen Aufgaben verursacht werden, und dafür den Abschluss einer entsprechenden Versicherung nachweist und aufrechterhält,

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viiib.html

 

Damit steht ganz klar fest, dass Schäden, die während der HU auftreten, durch die Haftpflichtversicherung der PO getragen werden.

Gleiches gilt ja auch für Schäden, die der Führerscheinprüfling bei der praktischen Prüfung verursacht. Dafür muss ja auch nicht der Prüfling eine Privathaftpflicht abschließen, sondern das wird durch die Haftpflicht der Fahrschule getragen. Selbst wenn er auf dem abgesperrten Gelände des TÜV nach dem Einparken die Tür an das Nachbarfahrzeug haut.

Am 18.5.2020 um 11:20 hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Also bist du doch Verkehrsrechtsanwalt?

Ehrlich gesagt: ja. Ich dachte ich hätte das bereits erwähnt. :rotwerd:

Ich bin, was immer du dir wünschst.

Bearbeitet von PK-HD
Geschrieben

Die im Rahmen der Hauptuntersuchung iSv §  29 StVZO tätigen Überwachungsorgane  handeln hoheitlich. Für  (Amts-) Pflichtverletzungen bei der KfZ-Prüfung haftet daher gem. § 839 BGB iVm Art. 34 GG das Land als die  den Sachverständigen beauftragende Körperschaft  (Anschluss  an BGH BeckRS 2000, 23211;  OLG Karlsruhe BeckRS  2012, 04445). Dies gilt  auch  dann, wenn es beim Bewegen des Kfz durch  den Prüfingenieur im zeitlichen  Zusammenhang  mit der Prüfung  des Fahrzeugs zu  einer Kollision  kommt,  bei der das Fahrzeug  beschädigt wird  (bestätigt durch OLG München  BeckRS 2015,  15487 mwN). (redaktioneller  Leitsatz)

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Pdf/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-15488?all=False

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

 

Ehrlich gesagt: ja. Ich dachte ich hätte das bereits erwähnt. :rotwerd:


OK. Wie gesagt der erwähnte Verkehrsrichter ist anderer Meinung. Das beim Auftreten eines Schadens alles über die Haftpflicht des PI/der Organisation versichert ist steht übrigens ausser Frage.

 

Es geht nur um 3 FZV

 

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.
 
Und 16 FZV
 
1Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetzentsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führt
 
und 16a entsprechendes fürs Kurzzeitkennzeichen.
 
 
Das deine Definition von öffentlichem Verkehrsraum scheinbar eine andere als die der Gerichte ist und ob mit Straßen alle Verkehrsräume gemeint sind kann ich nicht klären, da muß ich mich auf den Richter verlassen. Die verlinkten Urteile und das hier
lassen aber vermuten das Richter Anwalt schlägt.
 
Und wie gesagt wenn das Fahrzeug tatsächlich irgendwie in die Halle mit geschlossenen Toren gebeamt wird läßt der PI einen vorgeschriebenen Prüfungsteil aus was nicht besser ist.
 
Bring doch bitte endlich mal Belege für das was du behauptest.
Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Ok....ich fasse für mich staunenden Laien zusammen: 

 

1. Ich drucke die EVB meines Versicherers aus mit Beginn Vers.Datum an dem Tag, an dem ich zum TÜV fahren möchte.

2. Ich schnappe Personalausweis und Kaufvertrag vom Scheunenfund und ab zum LRA.

3. Ich lege alles der Zulassungsstelle vor, lasse mir ein (gerne auch zuvor reserviertes) Kennzeichen zuteilen.

4. Ich lasse die/das Schild beim Schilderfuzzi vor der Zulassungsstelle anfertigen.

5. Die Sachbearbeiterin bestätigt mir schriftlich, dass dieses Kennzeichen dem Fahrzeug (FIN) zugeteilt ist und ein Versicherungsschutz vorliegt.

6. Ich schraube das Kennzeichen an den Roller und fahre zum TÜV für den 21er. 

7. Mit den dort erlangten Papieren auf denen nun auch Fahrzeugtyp/Daten stehen, fahre ich wieder zur Zulassungstelle und lasse die Kiste zu.

 

Nur wird mich die Dame in der Zulassungsstelle doch fragen wo die originalen Fahrzeugpapiere sind? 

 

  • Thanks 1
Geschrieben
Am ‎14‎.‎05‎.‎2020 um 21:43 hat Humma Kavula folgendes von sich gegeben:

... Alle Fahrten, die mit der Zulassung oder Wiederzulassung in Zusammenhang stehen! TÜV, Werkstatt, Zulassungsstelle! Ich suche mal was passendes raus, Verkehrsrecht ist schon ein bisschen her... 

Mit den Kurzzeitkennzeichen wäre mir jetzt auch neu. 

Gruß,

Humma 

 

Dann brauch ich meinen ja nie zulassen! mit ner Vespa ist man irgendwie immer aufm weg zur Werkstatt ;-)

Geschrieben
vor 8 Minuten hat weissbierjojo folgendes von sich gegeben:

Ok....ich fasse für mich staunenden Laien zusammen: 

 

1. Ich drucke die EVB meines Versicherers aus mit Beginn Vers.Datum an dem Tag, an dem ich zum TÜV fahren möchte.

2. Ich schnappe Personalausweis und Kaufvertrag vom Scheunenfund und ab zum LRA.

3. Ich lege alles der Zulassungsstelle vor, lasse mir ein (gerne auch zuvor reserviertes) Kennzeichen zuteilen.

4. Ich lasse die/das Schild beim Schilderfuzzi vor der Zulassungsstelle anfertigen.

5. Die Sachbearbeiterin bestätigt mir schriftlich, dass dieses Kennzeichen dem Fahrzeug (FIN) zugeteilt ist und ein Versicherungsschutz vorliegt.

6. Ich schraube das Kennzeichen an den Roller und fahre zum TÜV für den 21er. 

7. Mit den dort erlangten Papieren auf denen nun auch Fahrzeugtyp/Daten stehen, fahre ich wieder zur Zulassungstelle und lasse die Kiste zu.

 

Nur wird mich die Dame in der Zulassungsstelle doch fragen wo die originalen Fahrzeugpapiere sind? 

 

 

 

Das kommt auf die Zulassungstelle an. Für den Vorgang an sich ist es aber egal ob sie dich vor dem TÜV fragt oder hinterher. Wenn sie die alten Papiere haben will fragt sie auf jeden Fall.

Geschrieben (bearbeitet)

Hier noch was zur Konditionierungsfahrt 8km/h werden in den meisten Hallen eng und ganz eng wird es wenn sich das Fahrzeug nicht im Bremsenprüfstand bremsen läßt. Und dem Kunden am Telefon zu sagen , kein Problem ich schiebe das Auto ohne die Kennzeichen in die Halle um dann hinterher zu merken die Kiste hat Allrad ist suboptimal. Also ja PK-HD es gibt vielleicht Fälle in denen man Rechtssicher auf ein Kennzeichen verzichten kann, aber die sind nicht die Regel. Wie hat sich bei deinem ja relativ modern wirkenden Auto denn nun die Probefahrt gestaltet?

 

https://www.tuev-nord.de/de/unternehmen/verkehr/autohaus-und-werkstatt/service-fuer-ihre-kunden/amtliche-untersuchungen/

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben

Also mit meinen Autos wurde noch nie ne Probefahrt bei ner HU gemacht, weder beim TÜV, noch bei GTÜ. 

 

Auch bei Reifen, Felgen Eintragungen, oder kompletten Turboumbauten wurde alles nur in der Halle gecheckt, beim TÜV. 

 

Da musste aber auch noch nie irgendein Assistenzkram aktiviert werden :sigh:

Geschrieben
vor 3 Stunden hat matzmann folgendes von sich gegeben:

Wie hat sich bei deinem ja relativ modern wirkenden Auto denn nun die Probefahrt gestaltet?

Ich war ja ständig beim TÜV, unterschiedliche Prüfstellen. Da wurden nie solche Fahrten gemacht.

Bei GTÜ auch nicht.

Keine Ahnung wie die das anstellen.

Vielleicht wissen die, dass das nur Fahrzeuge mit diversen Assis betrifft.

Mein Polo hat nichts außer Airbags und ABS/ESP.

Ich schätze aber, dass die sich bisher einfach nur alle Wettbewerbsvorteile verschafft haben.

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