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VK Versicherung für 50er


Tom-Tiger

Empfohlene Beiträge


Eher 2 Fragen zu dem Thema.Junior möchte sie eine Vespa Oldie V50 zuzulegen und diesen gerne Vollkasko versichern. Nun bieten Alle Versicherungskennzeichen an aber Vollkasko ist in dieser Klasse anscheinend nicht vorgesehen. Nach gefühlten 20 Anrufen immer die selbe Antwort. Es muss doch möglich sein einen Oltimer unabhängig von den ccm zu versichern.
Alternativ überlegt ob  eine "freiwillige Zulassung " uns einen Schritt näher bringt?

2.Frage ab wann man sein fahrzeug selbst versichern kann?. Viele Ausagen wenn er den Führerschein dafür besitzt, Nachgefragt wenn jetzt Führerschin klasse AM mit 15 Jahren hat, Versicherung" mit 15 natürlich nicht"

Vielleicht hat wer einen Tipp oder Erfahrung mit dem ganzen.

Grüße Tom

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@Tom-Tiger

Du wunderst dich sicher das noch keiner geantwortet hat...

Mich wundert es nicht, denn:

Ich kapier garnicht um was es geht.

Ich nehm die Papiere mit zur Versicherung.

Dann werde ich gefragt: Nur Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.

Dann entscheide ich was ich will und bekomme das.

Ob ich einen Führerschein habe ist doch voll schnurz.

Und ne v50 ist ja kein Oldtimer im amtlichen Sinne.

Hast ja kein H-Kennzeichen sondern nur das plebse Versicherungsschild.

Wo liegt also das Problem?

Ob dein Sohnemann mit 15 J. das Ding fährt ist eher ne Führerscheinfrage...

 

Oder ich steh hier voll auf´m Schlauch.

 

Bearbeitet von Kebra
  • Confused 1
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frag bei der Versicherung an, ob sie eine 125er Primavera mit Vollkasko versichern....(schriftliches Angebot)

und danach fragen, ob das Angebot auch gilt, wenn der Roller nur einen kleineren Motor hat...

dann auf Dich  mit freiwilliger Zulassung anmelden....

2 Wochen später anfragen.....Dein Sohn hat seinen Führerschei.... als zusätzlichen Fahrer aufnehmen...

 

Rita

  • Thanks 1
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vor 14 Stunden hat Kebra folgendes von sich gegeben:

@Tom-Tiger

Du wunderst dich sicher das noch keiner geantwortet hat...

Mich wundert es nicht, denn:

Ich kapier garnicht um was es geht.

Ich nehm die Papiere mit zur Versicherung.

Dann werde ich gefragt: Nur Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko.

Dann entscheide ich was ich will und bekomme das.

Ob ich einen Führerschein habe ist doch voll schnurz.

Und ne v50 ist ja kein Oldtimer im amtlichen Sinne.

Hast ja kein H-Kennzeichen sondern nur das plebse Versicherungsschild.

Wo liegt also das Problem?

Ob dein Sohnemann mit 15 J. das Ding fährt ist eher ne Führerscheinfrage...

 

Oder ich steh hier voll auf´m Schlauch.

 

nein du hast natürlich recht, vielleicht verkehrt ausgedrückt. es geht nicht um Oldtimer an sich sondern eben um kein Baumarktroller mit Betriebserlaubnis , für den es bei Versicherungen eben nur die kleine Tafel mit maximal Teilkasko gibt. Wusstest du vielleicht nicht :)

Er möchte nun seine Vespa BJ 69 die auch nur Betriebserlaubnis hat zu TK auch VK versichern, das ist aber so bei den meisten nicht vorgesehen, da sie anscheinend immer Fahrzeugschein brauchen.

@ Rita

ja schon gemacht scheitert bisher an obengenanten Problem das sie auch in ihre Verwaltung kein 50ccm mit Betriebsserlaubnis 1 PS nicht als 125ccm einpflegen können . Deshalb die Idee mit der freiwilligen Zulassung.

 

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vor 7 Minuten hat Tom-Tiger folgendes von sich gegeben:

Keine Ahnung, vieleicht weil für diese Klasse noch 16 in der Führerschein Verordnung steht?

Hast du bisher nur online geschaut oder auch mal mit einem Versicherer telefoniert?

Hast du schonmal Kontakt mit einem Oldie Versicherer wie der Württembergischen aufgenommen? Vielleicht können die besser helfen.

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Meines Wissens ist es nicht erforderlich einen Führerschein zu besitzen um ein Fahrzeug anzumelden. Wenn jemand z.B. einen Chauffeur hat, benötigt er ja auch keinen, er wird aber wohl kaum seine Autos auf diesen anmelden. Es soll ja sogar Fuhrparkleiter geben, die keinen Führerschein besitzen.

 

Wenn eine Versicherung keinen Vertrag mit einem 15 Jährigen abschließt, dann liegt das wohl weniger an dem nicht vorhandenen Führerschein, sondern an der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit.

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Vielen Dank, nein abschliessen tu ja ich, alles Andere war nur Idealfall. Das es an der Geschäftsfähigkeit liegt weis ich auch,wollte höfflich mit der Antwort sein .  Deshalb ja die Frage ob es eine schon gemacht hat.  Ja habe schon mir wie oben geschrieben einige angerufen, keine Eingabemöglichkeit 50 ccm und 1 KW leistung. Wenn ich als 125 anfrage wollen sie Fahrzeugschein, mit Betriebserlaubnis können die da nichts anfangen.

Teufelskreislauf.

 

LVM und Würtenbergische hatte ich nicht auf dem Schirm,.

Danke

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Also ich denke du hast dich einfach nicht ausreichend informiert, wenn ich ehrlich bin.

Wenn du.z.B. auf die Seite der WGV gehst https://www.wgv.de/versicherungen/kfz/youngtimer-oldtimer/

und dort die Daten deiner Fuffi eingibst, dann bekommst du bei einem Marktwert von 2500 € einen Jahresbeitrag von 89 € aufgetischt.

Für die VK inkl. HP. Ich habe mal den 2.1.1967 als EZ Datum angegeben.

Füll doch mal alles aus und lass dir das Angebot zusenden und dann sprechen wir hier weiter. ;-)

 

Edith ruft: Klar, Oldie versichern grundsätzlich nur für Fahrer ab 24. Heißt ja aber nicht, dass die Versicherung dann im Schadensfall nicht zahlt, sondern lediglich, dass evtl. zwei Jahrebeiträge als Strafe fällig werden. Irgendwie verkraftbar.

Bearbeitet von PK-HD
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Am 24.5.2020 um 19:59 hat PK-HD folgendes von sich gegeben:

Also ich denke du hast dich einfach nicht ausreichend informiert, wenn ich ehrlich bin.

 

Aha ..

Die hatte ich schon auf der Liste. fiel eben raus wie du zwar erwähnt aber nicht richtig für Fahrer ab  25Jahre gilt.

Auch mit Vorsatz wissentlich falsche Angaben  ist jetzt nicht so mein Ding, noch dazu erlischt ja nach Mitteilungnach§19Absatz5Versicherungsvertragsgesetz(VVG) Punkt 1.

der Versicherungsschutz.

 

Aber Danke

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vor 1 Stunde hat Tom-Tiger folgendes von sich gegeben:

Aha ..

Die hatte ich schon auf der Liste. fiel eben raus wie du zwar erwähnt aber nicht richtig für Fahrer ab  25Jahre gilt.

Auch mit Vorsatz wissentlich falsche Angaben  ist jetzt nicht so mein Ding, noch dazu erlischt ja nach Mitteilungnach§19Absatz5Versicherungsvertragsgesetz(VVG) Punkt 1.

der Versicherungsschutz.

 

Aber Danke

Was spricht dagegen das Ding so lange auf dich zuzulassen bis du deinem Nachwuchs die Rabatte übertragen kannst?

Ich glaube du machst es dir, wie du selbst schon gemerkt hast, mit deinem Ansatz unnötig schwer.

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