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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo ihr Lieben,

 

leidiges Thema: Papiere

Ziel: Ich möchte mir eine 125er PV oder ET3 zulegen (Klassiker) und frage mich, was für Papiere im besten Fall denn nun vorliegen müssen?

 

Dazu habe ich mich durch diverse Beiträge hier gelesen und den anderen klassischen Foren und google, bin aber zu keinem endgültigen Ergebnis für 125er im Jahre 2020 gekommen.

 

Es gibt Meinungen zu Fahrzeug Brief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)

Andererseits gibt es den Brief wohl nicht mehr für 125er und nur noch ein Certuficate of Confomirty (CoC). Gibt es das auch bei Vespas die schon länger angemeldet sind? Sollte die Vespa schon mal in Deutschland angemeldet gewesen, müsste sie ja auch eine  ABE(deutsches Modell) bzw. EBE (importiertes Italo Modell) haben, richtig?

 

Also, was muss im besten Fall da sein bei 1. angemeldetem Fahrzeug und 2. nicht angemeldetem Fahrzeug?

 

Beste Grüße, Jonathan 

 

Bearbeitet von IJonny
Geschrieben

Wenn in Deutschland aktuell zugelassen gibt es normal die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Auf Wunsch bei der Zulassung bekommt man aber auch Teil1 und Teil2 kostet halt bissle mehr.

Wenn früher schon mal in Deutschland angemeldet war gibts auch beide Varianten nur einen Schein oder auch Schein und Brief.

Geschrieben
vor einer Stunde hat IJonny folgendes von sich gegeben:

und 2. nicht angemeldetem Fahrzeug?

 

Je nachdem,wann das Fahrzeug abgemeldet wurde,gibt es manchmal keinen Fahrzeugschein dazu,

da diese damals,im Gegensatz zu heute,bei der Abmeldung jedesmal eingezogen,und nicht ausgehändigt wurden.

Dann hatte man nur den Brief/BE,und die Abmeldebescheinigung,welche manchmal nicht ganz unwichtig,

bzw.sehr hilfreich als Beweis sein kann!

Seit wann genau das "neu" ist,kann ich Dir aber nicht sagen.

Aufgefallen war mir das erstmals,als ich 2007 den Wagen meiner Schwester abgemeldet habe...

 

Geschrieben (bearbeitet)

Okay vielen Dank, also fassen wir zusammen

 

 - Betriebserlaubnis (unabhängig ob an - oder abgemeldet) ABE oder EBE (italo import)

 - Fahrzeugbrief ( unabhängig ob an oder abgemeldet)

 - Fahrzeugschein, wenn angemeldet

 

Wobei es heißt ja, Fahrzeugbrief gibt es nur explizit auf Wunsch. Wenn ich den Fahrzeugschein bei Abmeldung abgebe, bleibt ja nur noch die ABE und die Abmeldebescheinigung?.

Bearbeitet von IJonny
Geschrieben

Fahrzeugschein kriegst Du wieder... da wird nur drauf vermerkt, daß abgemeldet...

125er vor 96 hatten alle Brief ... erst ab 96 Betriebserlaubnis...

ABE gar nicht.... die haben nur 50er und 125er, die nach 96 neu in D verkauft wurden.... also PX125 z.B.  oder moderne automatic Vespas

 

Rita

Geschrieben

Hallo Rita,

vielen Dank für die Info.

 

Laut https://www.bussgeld-info.de/betriebserlaubnis-beantragen/ benötigt jedes KFZ auf deutschen Straßen eine Betriebserlaubnis. In der Regel wird bei Serienproduktionen das schon vom Hersteller erledigt. Bei Italoimporten muss ja entsprechend die Betriebserlaubnis per Einezelabnahme (EBE) nachgeholt werden. Also müsste es doch entsprechend bei deutschen oder für Deutschland offiziell importierten Fahrzeugen eine ABE von Piaggio geben oder sehe ich das falsch?

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