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Geschrieben

Folgende Situation:

Ich besitze einen Roller, der seit 6 Jahren als Leichtkraftroller zugelassen ist.

In der Zeit bin ich in ein anderes Bundesland umgezogen, habe das Kennzeichen aber behalten, nur Adresse geändert, geht ja mittlerweile problemlos.

Nun habe ich den Roller umgebaut und er wird zukünftig dann kein 125er sein, sondern "großes Kennzeichen" bekommen.

Heißt ja auch, komplett neue Papiere und so weiter.

Nun meine Frage: Weiß jemand, ob ich dann die alte Nummer weiter behalten kann? Bzw. auf was muss/kann ich mich berufen, dass es möglich ist?

Hatte nämlich zuletzt schon Mal das Drama, als ich mein Auto in ähnlicher Konstellation auf H umgemeldet habe.

Möchte diesmal einfach etwas besser vorbereitet sein, wenn es geht.

 

  • Thanks 1
Geschrieben

Der Frage schließe ich mich an und ergänze:

 

Gibt es eine Möglichkeit, das "kleine" 125er-Kennzeichen zu behalten?

Oder muss es zwingend ein Großes (und damit neu gestempeltes) sein?

Geschrieben (bearbeitet)

1. Zulassungsstelle anrufen und erkundigen. 

2. Denke da werden neue Kennzeichen  fällig sein.

3. Habe auch kleine 125 Kennzeichen auf den großen,  brauchte dafür  aber Bescheinigung  vom TÜV,  das dies Bauart technisch  nicht anderst geht :cool:.

Mit Chef / Chefin von der Zulassungsstelle direkt reden, ging bei mir auch , wollte halt  Bilder sehen , hat dann geklappt,  wurde dann zur Anmeldung im PC auf dem Amt hinterlegt .

 

Anmerkung am Rande,  mein TÜV ler macht mir das öfters und Leiterin der Zulassungsstelle ehemalige Freundin und im Guten getrennt, immer noch in Kontakt,  nach über 30 Jahren. 

Bearbeitet von spondy
Geschrieben (bearbeitet)

1. Telefonisch aktuell nur mit viel Glück Durchkommen, wäre zu anderen Zeitpunkten auch die erste Wahl.

Aber bevor ich halt 3 Tage ständig versuche jemand ans Telefon zu bekommen dachte ich, ich frage mal hier. Danke für den Hinweis.

Und persönlich guten privaten Kontakt zu Mitarbeitern oder gar Vorgesetzten auf dem Amt habe ich auch nicht. Sonst hätte ich natürlich die gefragt.

Bearbeitet von Marty McFly
  • Like 1
Geschrieben
Am 12.6.2020 um 17:45 hat AAAB507 folgendes von sich gegeben:

Gibt es eine Möglichkeit, das "kleine" 125er-Kennzeichen zu behalten?

Ja, aber keine, die in der Realität für die meisten Fahrer in Frage kommt.

Die Entscheidungsgewalt über die Zustimmung liegt nicht bei der Zulassungsstelle sondern bei einer übergeordneten Stelle. Weiß gerade nicht mehr wie die hieß.

Dort muss der schriftliche Antrag eingereicht werden. Je nach Landkreis scheint dann aber der Wille zur Zustimmung grundsätzlich gegen 0 zu gehen.

Mir erklärte ein befreundeter Prüfer, dass die Stelle, die bei uns dafür zuständig ist, in Karlsruhe sitzt und bis auf sehe wenige Ausnahmen sowas überhaupt nicht durchwinkt. Wird quasi ungesehen abgelehnt.

Von daher: gewöhn dich an den Gedanken mit dem Kuchenblech. :-D

 

  • Thanks 1
Geschrieben

In der heutigen Zeit sind 20x18 cm auch mit höherer Zahlen-Buchstaben-Kombi möglich. Und mir ist ein "grosses" Kennzeichen tausend mal lieber als ein LKR-Kennzeichen (also 80/125er).... Bulizei fährt hinter dir.... "die geht aber Flott für 125ccm".... schon rausgeholt. Muss nicht sein. Grosses Kennzeichen....geringere Wahrscheinlichkeit der Kontrolle. Auch wenn alles passt, alleine die Geschichte mit anhalten usw...

 

Wenn ich das richtig im Kopf habe, kannst du, wie beschrieben, ein mal dein Kennzeichen "mitnehmen". Ein zweites mal ist nicht? möglich. Ich kann mich erinnern das ich von damals 80ccm auf 200ccm auch ein neues Kennzeichen bekommen habe.... 

Geschrieben

Welche Stelle soll das sein pk-hd? Landratsamt aka Kreisverwaltung aka Zulassungsstelle ist doch bereits die Gottgleiche Behörde, die Prüfern gerne mangelde Kompetenz unterstellen?

 

Anliegen vortragen und Namen merken...falls die sagt es geht, machs wie sie es will... falls nicht andere Wartemarke vorzeigen...und wie beim Sex gilt, wer ficken will muss freundlich sein :-D

 

Und je nach Sachbearbeiter/in kann das Ergebnis unterschiedlich ausfallen....

 

Von ich hole das Schwarzlicht und prüfe damit alle Unterlagen, bis gar kein Problem ist bei denen alles möglich....

Geschrieben
vor 47 Minuten hat zimbo folgendes von sich gegeben:

In der heutigen Zeit sind 20x18 cm auch mit höherer Zahlen-Buchstaben-Kombi möglich.

da passen 4 stellige Kombinationen... also 2 Buchstaben 2 Zahlen oder

1Buchstabe 3 Zahlen

bei 2 Buchstaben 3 Zahlen wird's dann 20*22 cm

 

Rita

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde hat Kon Kalle folgendes von sich gegeben:

Welche Stelle soll das sein pk-hd?

Ich kann es dir wirklich nicht mehr sagen.

Ich hatte das damals gewünscht und meinen Wunsch sowohl beim blauen TÜV als auch beim Landratsamt vorgetragen und von beiden Seiten die übereinstimmende Aussage bekommen, dass erst mal der TÜV die "Unmöglichkeit der Anbringung des großen Kennzeichens" ohne erheblichen technischen Aufwand bestätigen muss und dies dann zusammen mit dem Antrag an eine Stelle, die in unserem Fall für den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt HD in Karlsruhe sitzt, geschickt werden muss. Die wiederum geben dann dem Landratsamt grünes Licht, oder auch nicht, für die Beibehaltung des kleinen Kennzeichens. Dies kann, so die Aussage vor ca. 8 Jahren, aber auch mal gute zwei Monate dauern bis da überhaupt eine Antwort kommt.

Und beide Stellen bestätigten mir, dass aus ihrer eigenen Erfahrung sowas quasi nie Aussicht auf Erfolg hat, wenn man nicht gerade nen Vorkriegsfahrzeug mit Zustandsnote 1 hat und da tatsächlich kein Platz für was größeres ist.

Bearbeitet von PK-HD
Ausführung ergänzt.

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