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Geschrieben

Bitte um Rat (habe schon alle offiziellen Seiten MA46, ÖAMTC etc. abgegrast):
ich möchte eine gebrauchte PX200E, Bj 1985, Originalzustand (d.h. KEINE Veränderungen, Vespa war in SLO zugelassen) von Privatverkäufer aus Slovenien nach Österreich importieren.

Kann mir wer kurz den Prozess beschreiben? soviel habe ich mitbekommen:

1. Termin bei MA46 für Antrag auf Typisierung

2. Typisierungsantrag bei MA46 ausfüllen

3. Beim Termin vorfahren

4. Freischaltung der Zulassung über Finanzamt (wie geht das?)
weitere Fragen:

a) Zusätzlich zu Kaufvertrag und Typenschein, welche Dokumente brauche ich noch vom Verkäufer? Sprache? (geht slowenisch oder muss alles auf englisch/deutsch übersetzt werden?)

b) Welche Dokumente muss ich besorgen/beschaffen?

c) Ist eine §57a Begutachtung VOR Zulassung durchzuführen?

bin für jegliche Hilfe dankbar

Geschrieben

Wegen Sprache:

 

Habe beim Kauf einer PX 200 damals aus Kroatien einfach mit dem Verkäufer ein Kroatisches und ein deutsches Formular ausgefüllt.

Jeweils mit Kopien der beiden Personalausweise sowie Kopien der (noch zugelassenen) Vespapapiere.

Hat es für beide Seiten sehr erleichtert, der Verkäufer konnte für den Amtsschimmel die kroatische Version benutzen, ich die deutsche.

Zum restlichen Procedere kann ich nix sagen, da der Roller nach DE ging...

 

Jan

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Geschrieben
vor 3 Minuten hat freerider13 folgendes von sich gegeben:

Wegen Sprache:

 

Habe beim Kauf einer PX 200 damals aus Kroatien einfach mit dem Verkäufer ein Kroatisches und ein deutsches Formular ausgefüllt.

Jeweils mit Kopien der beiden Personalausweise sowie Kopien der (noch zugelassenen) Vespapapiere.

Hat es für beide Seiten sehr erleichtert, der Verkäufer konnte für den Amtsschimmel die kroatische Version benutzen, ich die deutsche.

Zum restlichen Procedere kann ich nix sagen, da der Roller nach DE ging...

 

Jan

 

 

Gesendet von iPhone mit Tapatalk

Danke, guter Hinweis mit den 2 Sprachen!

Geschrieben

Bei der NÖ Landesregierungs-KFZ Stelle  war das bei den Fahrzeugen aus dem Ausland so, dass sie einen Kaufvertrag sehen wollten bzw. wer der letzte Besitzer war. Dann war noch hilfreich wenn man einen österr. Typenschein von dem typengleichen Fahrzeug hatte, wegen den Daten wie Abmessungen, dB, Kw, Bauartgeschw.... Die haben aber auch eine Datenbank, bei der sie schon viele Modelle gespeichert haben....

die Überprüfung (Typisierung) auf der Landesregierung ist § 56 Kfz... da ist dann keine § 57 (Pickerlüberprüfung) fürs Anmelden notwendig.

Beim Finanzamt muß man dann nur einen Antrag ausfüllen damit sie das Fahrzeug zum Anmelden freischalten.

Da geht es um die NoVA

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-Übersicht/NoVA-Steuersatz.html

ist aber bei dem Baujahr, glaube ich, nicht relevant.

Hat bei bis jetzt 5 Fahrzeugen ( 4 aus D einem aus Kroatien) so funktioniert.

 

Geschrieben
vor 6 Minuten hat TU ES!!! folgendes von sich gegeben:

Bei der NÖ Landesregierungs-KFZ Stelle  war das bei den Fahrzeugen aus dem Ausland so, dass sie einen Kaufvertrag sehen wollten bzw. wer der letzte Besitzer war. Dann war noch hilfreich wenn man einen österr. Typenschein von dem typengleichen Fahrzeug hatte, wegen den Daten wie Abmessungen, dB, Kw, Bauartgeschw.... Die haben aber auch eine Datenbank, bei der sie schon viele Modelle gespeichert haben....

die Überprüfung (Typisierung) auf der Landesregierung ist § 56 Kfz... da ist dann keine § 57 (Pickerlüberprüfung) fürs Anmelden notwendig.

Beim Finanzamt muß man dann nur einen Antrag ausfüllen damit sie das Fahrzeug zum Anmelden freischalten.

Da geht es um die NoVA

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/kraftfahrzeuge/Normverbrauchsabgabe-Übersicht/NoVA-Steuersatz.html

ist aber bei dem Baujahr, glaube ich, nicht relevant.

Hat bei bis jetzt 5 Fahrzeugen ( 4 aus D einem aus Kroatien) so funktioniert.

 

 

Super, so werde ich es machen!

Danke :-)

 

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Ich hänge mich mal an dieses Thema ran, da ich gerade dabei bin, meine T5 in Wien anzumelden:

 

- historische Typisierung

- originaler Mortor (125 cccm)

- Pickerlüberprüfung §57a neu

 

Mein Versicherungsmann sagte, ich muss vor der Zulassung mit dem Finanzamt noch die Nova klären. Auf dem Seiten des bmf steht, dass Fahrzeuge bis 125 ccm und Oldtimer nicht der Nova unterliegen (beide Punkte treffen zu). Muss ich trotzdem einen Antrag ausfüllen, damit das Finanzamt das Fahrzeug zum Anmelden freischaltet?

 

Um mir einen unnötigen Weg zum Finanzamt zu sparen: Hat jemand das Spiel schon mal durchgespielt? Über Hinweise würde ich mich freuen.

Geschrieben

In kärnten schon öfters gemacht. Termin am Finanzamt vereinbaren. Mit einzelgenehmigung, Kaufvertrag und Lichtbildausweis vorbei kommen. Unfreundlicher Mann tippt irgendwas in den Computer und kopiert die Einzelgenehmigung. Zu bezahlen ist nichts, dauert ca. 5min

  • Thanks 1
Geschrieben (bearbeitet)

Genauso ist es auch in Wien. Der Mann war allerdings nicht unfreundlich 😉. Nach der Freigabe des FA zur Zulassungsstelle gehen und anmelden.

Bearbeitet von Wolfgangrun
  • Like 1

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    • Das ging ja fix -  Top!  Dankeschön
    • Moin,ich baue gerade auch ein Vmc Ranger Motor auf.    Bgm Welle 60 Hub DS 26 si  BGM PRO Faster Flow 24/65 mit kurzem vierten 36Z Bgm Superstrong  Sip Vape Road  PX 200 Lusso Motor und Getriebe    Bgm Bigbox oder Sip Performance muss ich schauen wie das läuft,hätte lieber den Sip Performance wegen der Optik und etwas schöneren Klang.  Hättet ihr vielleicht mal ein groben Anhaltspunkt für die Bedüsung?  DS ist etwas erweitert und der Einlass ist auch angepasst plus die Überströmer an den Ranger angepasst.  Vielleicht bekomme ich den Motor heute noch zusammen…. 😁 Mir gefällt ein Reso Auspuff einfach am besten dazu,muss man halt schauen ob er zu dem Setup passt.  (Sitzbank kommt noch eine Nisa drauf)       
    • Ich habe alle Gutachten vorliegen und bediene mich je nach Fahrzeug bei #1 und #2. Das #3 aufgrund der Minderleistung keine Alternative zu den Krüger Gutachten.   Bei meinen 2 aaSmT zu denen ich hin gehe kein Problem mit den alten Gutachten. Generell wird mein originales (rotes) bevorzugt, weil kein schlechter Scan/Kopie. Bei Fahrzeugen mit EZ in den 80ern ist es ihnen aber egal.   Dafür sind sie recht pingelig was Abgas angeht. T5 EZ 1988 wollten sie keine Veränderung eintragen, da dieses Modell bereits nach ECE R40 homologiert war, sprich dieses Abgasverhalten einhalten muss. Ersichtlich in der KBA ABE. Auch wenn erst ab EZ 1989 das Abgas bei der HU geprüft wird. Nem anderen Prüfer wars egal.   D727c II vom 15.7.1988, ECE R40, Fahrgeräusch 78E D727e II vom 7.5.1990, ECE R40, Fahrgeräusch 77E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum) D727g I vom 4.1.1994, ECE 40.01, Fahrgeräusch 77E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum) D727g III vom 30.10.1995, ECE 40.01, Fahrgeräusch 75E, Zusätzliche Schalldämmung am Fahrzeug und Motor (Dämmmatte Seitenhaube, Schaumstoff im Tankraum, Kunststoffverkleidung am Motor)   Ab EZ 1.10.1990: Einführung neuer Fahrgeräuschgrenzwerte 79E  Ab EZ 1.7.1994: Einführung der ECE 40.01 --> Gutachten ja nur nach ECE R40 (also eigentlich dann nicht mehr gültig) Ab EZ 1.10.1995: Einführung neuer Fahrgeräuschgrenzwerte 75E --> Alle Gutachten ungültig weil Geräusch nicht mehr erreicht wird   Die Frage ist was passiert, wenn deine PX80 mit D727g ABE nach 1995 zugelassen wurde. Ein guter Prüfer sollte quer checken, ob bereits ECE 40 oder schon 40.01 gegolten haben und ob die Fahrgeräuschgrenzwerte noch gültig sind. Die Eintragung könnte er dann verweigern auch wenn das Modell in der Verwendungsliste steht. Manch anderem mag es egal sein. Die Eintragung ist dann aber nicht richtig.   Problematisch eher, die neuen Zylinder kommen alle mit DR Kennzeichnung. Meine 94er PX hat "Krüger" in den Papieren. Wenn mir der Zylinder hops geht, dann bekomm ich nur schwer Ersatz. DR werd ich wohl aufgrund fehlender ECE 40 in #1 wohl nicht eingetragen bekommen. Argument kann sein "ich weiß nicht ob vom ersten Gutachten auf Nachtrag 3 was verändert wurde".   TÜV Süd, Nordbayern     Was meinst du damit genau? Weil im Rollershop Gutachten ein Feld für die Fahrgestellnummer steht?     
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