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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mit über 34Ps oder mit einem Ps/Gewichtsverhältniss von... keine Ahnung. Bei eingetragenen 19Kw ist sie weg. Wird dann aber auch teuer in der Versicherung.

Geschrieben (bearbeitet)

GUCKSTU 1

GUCKSTU 2

GUCKSTU 3

Edit:

Wird dann aber auch teuer in der Versicherung.
Nein! Nicht durch den Wegfall der Leistungsbeschränkung; höchstens durch den Wechsel in eine andere (kW-)Versicherungsklasse. Bearbeitet von t4.
Geschrieben

Hallo,

mir ging der Eintrag in meinen Papieren nicht aus dem Kopf. Daher habe ich mal bei Piaggio nachgefragt was es damit auf sich hat. Hier die Antwort (Originaltext):"Der Passus ?mit Leistungsbeschränkung? beschreibt alle Krafträder und Kraftroller, die mit der Führerscheinklasse 1 A gefahren werden dürfen und max. 27 kW Leistung haben. Krafträder mit höheren Leistungsdaten haben den Eintrag ?ohne Leistungsbeschränkung? in den Fahrzeugpapieren. Zum Führen dieser Fahrzeuge benötigt man die Führerscheinklasse 1." Also leider kein Hinweis auf einfaches Tuning.

Schönen Gruß

Michael

Geschrieben
Hallo,

mir ging der Eintrag in meinen Papieren nicht aus dem Kopf. Daher habe ich mal bei Piaggio nachgefragt was es damit auf sich hat. Hier die Antwort (Originaltext):"Der Passus ?mit Leistungsbeschränkung? beschreibt alle Krafträder und Kraftroller, die mit der Führerscheinklasse 1 A gefahren werden dürfen und max. 27 kW Leistung haben. Krafträder mit höheren Leistungsdaten haben den Eintrag ?ohne Leistungsbeschränkung? in den Fahrzeugpapieren. Zum Führen dieser Fahrzeuge benötigt man die Führerscheinklasse 1." Also leider kein Hinweis auf einfaches Tuning.

Schönen Gruß

Michael

[klugscheiss]

Dann wissen die Piagioianer auch nicht Bescheid. Is' nich' nur wat mit der Leistung; auch das Gewicht muss stimmen. "CagivaApriliaMitoMilleRGV125" hat teilweise auch unter 27 kW und ist NICHT Stufenführerschein1A-tauglich, weil "für die Leistung zu leicht".

[/klugscheiss]

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