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Geschrieben

hab die 4-scheibenkupplung zwar noch nicht selbst gehabt,

aber mir hat mal wer gesagt, das man die meistens nicht eingestellt bekommt, sprich mist sind!!!

wenn du die kupplung verstärken willst, dann mit einer verstärkten feder!!!

Geschrieben

Liegt wahrscheinlich an der Feder. Schau mal, dass Du die an nem Schleifbock bearbeitest, damit die Feder gerade ist und die Beläge nicht schief kommen. Grundsätzlich sind die 4 Scheiben-Kupplungen kein Müll, nur eben nicht idiotensicher.

Geschrieben

jo..dann mach ich des mal..

währenddessen könnt ich meine zweite kulu einbauen

hab mir gleich zwei zam gebaut...(eine so als ersatz)

mal schauen obs mit der geht.....

Armin

Geschrieben

Es kam tatsächlich auch schon vor, dass die 4-Scheiben mit entsprechender Feder auf Anhieb getrennt haben. Ansonsten ist das ne Sache von 5-10 Minuten am Schleifbock, kann man mit leben find ich.

Geschrieben

vielleicht probierst Du es erstmal mit einer 3-Scheiben Kupplung? Dann solltest Du die Probleme nicht haben.

Normalerweise braucht man keine 4 Scheiben + härtere Feder. Oder was fährst Du für einen Höllenmotor?

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    • Mal wieder was aktuelles! Betrifft allerdings jetzt mal vorrangig nur die Münchner mit Grundstücken und Baumbestand unter uns.     Novellierung der Baumschutzverordnung   Für das erste Halbjahr 2025 ist die Novellierung der Baumschutzverordnung in München zu erwarten und da ändern sich die Rahmenbedingungen doch entscheidend.   Die wichtigsten Änderungen:   1.) Der Stammdurchmesser von zu schützenden Bäumen soll von derzeit 80 cm auf 60 cm reduziert werden. 2.) neben den bereits bestehenden Ausnahmen für Obstgehölze sollen jetzt auch die komplette Palette an Obstgehölze in die Satzungen aufgenommen werden. 3.) Neuregelung zu Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen. Konkret bedeutet das, dass man jetzt den Wert (bzw. die Größe und Umfang) des zu fällenden Baumes zur Berechnung der Anzahl an Ersatzpflanzungen unter Berücksichtigung der Grundstücksgröße heranzieht.    Was ich damit durch die Blume andeuten möchte ist, dass wenn einer von Euch vorhat sich von Gehölzen zu trennen und diese fallen ggf. unter die neue Regelung, dann sollte er sich bis Ende Februar sputen! Ab März tritt bekanntlich das Schnitt- und Fällungsverbot aufgrund der Vorgaben des Naturschutzgesetzes in Kraft, wodurch bis Ende September eine Zwangspause verordnet ist. Für die erste Hälfte des heurigen Jahres wird allerdings die Novellierung erwartet, somit kann es gut sein, dass sie bereits im Herbst in vollem Umfang in Kraft ist. Soll aber jetzt auch kein Aufruf zum unmotivierten Baumfrevel sein!   Allerdings können diese Änderungen für Privatgrundstücksbesitzer doch erhebliche Zusatzkosten bzw. bürokratischen Aufwand verursachen. Vor allem dann, wenn die Anzahl der Ersatzpflanzungen bzw. Ausgleichszahlungen angehoben wird!    
    • Richtig, so macht man das.     Warm-Fahren und 10-15 min bei 3000 rpm rumtuckern, dann volle Attacke und der Zylinder ist fertig eingefahren.   
    • for the reccord  .. da steht noch mehr  
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