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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.

Meine 150S ist mittlerweile in Deutschland (Hamburg) zugelassen. Allerdings hat sie mein Vorbesitzer in Spanien noch nicht abgemeldet. Da fällt also im zweifel Steuer an. Ich habe aber von der Zulassugsstelle eine Bescheinigung für die spanische Zulassungsstelle , dass die spanischen Dokumente eingezogen wurden und der Roller nun offiziell in D zugelassen ist und die Dokumente nach 6 Monaten vernichtet werden.

 

Nun die Frage: an wen muß ich diese Bescheinigung (per Einschreiben ist klar) adressieren? Hat da jemand Erfahrung? Im Netz finde ich irgendwie nichts konkretes...

 

Zur Not macht das die Ex vom Vorbesitzer in Valencia, aber wenn ich da die Kontrolle behalte, ist es mir lieber.

 

Danke!

Geschrieben (bearbeitet)

Hi @peddear

bei meiner 125er kam die Baja Definitiva vom http://dgt.es/

Die Dgt hat Niederlassungen in den Städten (bei mit ist es Barcelona), auch in Valencia.

Vielleicht hilft Dir das beim Suchen!

Grüße!

Chris

 

Ps: interessant dass Du die Vespa ohne Abmeldebescheinigung angemeldet bekommen hast...

 

Bearbeitet von purevernunft
  • Like 1
Geschrieben

Bist du sicher, dass du per Wisch der deutschen Behörden eine Abmeldung in Spanien erwirken kannst? 

Hier wurde mal folgendes geschrieben:

Am 6.1.2017 um 10:58 hat MV S.A. folgendes von sich gegeben:

 

[...] 

Fakt ist einfach das trotz originaler Papiere kein Nachweis über die korrekte Abmeldung erbracht ist .

 

In Spanien  kann nur der letzte Besitzer mit seinem Ausweis eine Abmeldung vornehmen ,

oder eben mit Notar und zwei Zeugen .

[...] 

 

Ich drück dir die Daumen und hoffe du berichtest weiter :-)

 

Geschrieben
vor 5 Stunden hat peddear folgendes von sich gegeben:

...und die Dokumente nach 6 Monaten vernichtet werden.


Wie Was vernichtet? Ich bekomm Originalpapiere noch 6 Monaten entwertet zurück! Erst vorletzte Woche.  
 

Geschrieben
vor 27 Minuten hat Mr.Green folgendes von sich gegeben:


Wie Was vernichtet? Ich bekomm Originalpapiere noch 6 Monaten entwertet zurück! Erst vorletzte Woche.  
 

 

Hier in Düsseldorf fragen sie bei der Anmeldung, ob man die nach Ablauf der Frist ausgehändigt bzw.

zugeschickt bekommen möchte. Kann sein, dass eine kleine Gebühr fällig ist. 

Geschrieben
vor 4 Stunden hat -=SkReeK=- folgendes von sich gegeben:

Bist du sicher, dass du per Wisch der deutschen Behörden eine Abmeldung in Spanien erwirken kannst? 

Hier wurde mal folgendes geschrieben:

 

Ich drück dir die Daumen und hoffe du berichtest weiter :-)

 

Ich habe das hier gefunden...und so ungefähr hat es auch der Verkäufer von einem seiner Freunde berichtet, dem er auch eine spanische Vespa verkauft hat. Was bei Flensburg steht, wird anders herum nicht anders sein

 

  1. Innerhalb der EU erfolgt die Unterrichtung, dass ein Kraftfahrzeug in einem anderen Mitgliedsstaat der EU angemeldet wurde, grundsätzlich automatisch zwischen den nationalen Straßenverkehrsbehörden, so dass keine gesonderte Abmeldung durch den Fahrzeughalter mehr notwendig ist.

    Die Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass die Unterrichtung an das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg nicht immer zeitnah oder sogar gar nicht erfolgt. Daher wird empfohlen, Ihr Kraftfahrzeug nach Anmeldung in Spanien noch zusätzlich in Deutschland abzumelden.

 Quelle: https://spanien.diplo.de/blob/1755868/5e86fd45b5bec9d99548055eecde8cd0/dd-zulassung-dt-kfz-in-spanien-data.pdf

 

Klar, ich berichte weiter!

Geschrieben

Warum nicht ?

hab ich auch schon mehrfach gehabt - zb zugelassenes Fzg nach GB ( in einem falle Auto )..  

 

EU halt

 

genau über dir steht ja der passende Passus...

Geschrieben

oder in F zugelassenes Fzg nach D geholt... ( wobei in F einfach - der letzte Halter meldet den Verkauf ( schreibt es auf die Papiere händisch noch drauf ) und innerhalb 4 Wochen ist die gurke dann aut. abgemeldet )

Geschrieben

Moin , 

 

bei vielen spanischen Rollern ist es 

wie damals bei den Italienern , sie wurden 

endgültig abgemeldet um keine Steuern 

mehr aufkommen zu lassen . 
 

Die sind dann oft mit dem Vermerk „desguace „ gekennzeichnet worden . 
Die Orginalen Papiere sind eingezogen 

worden . 

damit ist die Für die spanischen Officio trafficos der drobs gelutscht , für Privatleute geben die dann nichts mehr raus 

 

in Deutschland wurde die Ecke vom Brief angeschnitten und wieder ausgegeben . 
 

die Spanier haben eine Art Laufzettel 

bekommen . Diese Abmeldungen 

liegen aber meist vor den Neunziger 

Jahren . 
 

wenn ein spanisches Fahrzeug abgemeldet ist wird es auch für Spanier 

schwierig und teuer so ein Fahrzeug zu reaktivieren . 
 

Mehr als eine Informe bekommt man eben nicht , immer Glück wenn baja definitiva. 
mit Kennzeichen ist die Abfrage für jedermann möglich . 
 

imzwischen tauschen sich die Landratsämter ES und D aus und geben ok oder nicht . 
 

ich habe aber auch gehört das man 

Spanische Fahrzeuge über 125 ccm nur noch mit originalen Papieren zulassen 

kann . Informe wird nicht mehr akzeptiert. 
die Infos hab ich aus dem Kreis Nürnberg , Fürth, aus dem Allgäu und Rosenheim . 
 

vielleicht kann das jemand bestätigen, 

auch wenn es Ärgerlich ist 

 

Gruß Bernd 
 

  • Like 2
Geschrieben
vor 2 Stunden hat MV S.A. folgendes von sich gegeben:

Moin , 

 

bei vielen spanischen Rollern ist es 

wie damals bei den Italienern , sie wurden 

endgültig abgemeldet um keine Steuern 

mehr aufkommen zu lassen . 
 

Die sind dann oft mit dem Vermerk „desguace „ gekennzeichnet worden . 
Die Orginalen Papiere sind eingezogen 

worden . 

damit ist die Für die spanischen Officio trafficos der drobs gelutscht , für Privatleute geben die dann nichts mehr raus 

 

in Deutschland wurde die Ecke vom Brief angeschnitten und wieder ausgegeben . 
 

die Spanier haben eine Art Laufzettel 

bekommen . Diese Abmeldungen 

liegen aber meist vor den Neunziger 

Jahren . 
 

wenn ein spanisches Fahrzeug abgemeldet ist wird es auch für Spanier 

schwierig und teuer so ein Fahrzeug zu reaktivieren . 
 

Mehr als eine Informe bekommt man eben nicht , immer Glück wenn baja definitiva. 
mit Kennzeichen ist die Abfrage für jedermann möglich . 
 

imzwischen tauschen sich die Landratsämter ES und D aus und geben ok oder nicht . 
 

ich habe aber auch gehört das man 

Spanische Fahrzeuge über 125 ccm nur noch mit originalen Papieren zulassen 

kann . Informe wird nicht mehr akzeptiert. 
die Infos hab ich aus dem Kreis Nürnberg , Fürth, aus dem Allgäu und Rosenheim . 
 

vielleicht kann das jemand bestätigen, 

auch wenn es Ärgerlich ist 

 

Gruß Bernd 
 

Also mir lagen ja alle originalen Dokumente und Nummernschilder vor. Und mit TÜV Gutachten war die Zulassung dann kein Problem. Wollten mir noch ne Ausnahmegenehmigung aufdrücken, aber das hat sich zerschlagen. Nummernschild war so alt, dass durfte ich auch behalten.  Aber die Abmeldung in ES ist ja auch eher mein Problem, falls die Behörden sich da nicht gut austauschen. Suche immer noch nach einer geeigneten Adresse.  Der Verkäufer wollte sich auch mal schlau machen - ist aber mittlerweile auch wieder in D ansässig. 
Zur Not, und falls hier nicht noch der ultimative Tipp auftaucht, schicke ich es zur lokalen Zulassung DGT in Valencia und falte die Hände. 
Abmeldung müsste doch auch im Interesse des Verkäufers sein, oder?!

Geschrieben

Wie gesagt , hab ich gelesen  aber 

das Problem ist das der Roller de Alta 

ist , bedeutet das der Eigentumsanspruch 

nicht geklärt ist . 
 

heißt , der letzte Besitzer muss mit den Papieren und Personalausweis zum Amt. 
 

Oder eine Bevollmächtigte Person muss 

mit zwei Zeugen zum Notar und dann zum Amt . 
 

Ich würde sagen du musst mit nem Dolmetscher versuchen den Weg über den letzten Besitzer zu gehen . 
 

Gruss 

Geschrieben
vor 1 Stunde hat MV S.A. folgendes von sich gegeben:

Wie gesagt , hab ich gelesen  aber 

das Problem ist das der Roller de Alta 

ist , bedeutet das der Eigentumsanspruch 

nicht geklärt ist . 
 

heißt , der letzte Besitzer muss mit den Papieren und Personalausweis zum Amt. 
 

Oder eine Bevollmächtigte Person muss 

mit zwei Zeugen zum Notar und dann zum Amt . 
 

Ich würde sagen du musst mit nem Dolmetscher versuchen den Weg über den letzten Besitzer zu gehen . 
 

Gruss 

Ok. Mal sehen...

Dolmetscher werde ich mir sparen können, der Vorbesitzer ist Deutscher. 
Gruß!

Geschrieben
Am 12.8.2020 um 16:20 hat purevernunft folgendes von sich gegeben:

Hi @peddear

bei meiner 125er kam die Baja Definitiva vom http://dgt.es/

Die Dgt hat Niederlassungen in den Städten (bei mit ist es Barcelona), auch in Valencia.

Vielleicht hilft Dir das beim Suchen!

Grüße!

Chris

 

Ps: interessant dass Du die Vespa ohne Abmeldebescheinigung angemeldet bekommen hast...

 

Hast du den Roller von D aus abgemeldet? Gruß 

Geschrieben

@peddear ...nein, die Abmeldung hat die Verkäuferin in Barcelona vorgenommen, die Unterlagen hatte ich mitbekommen. Im Anmeldungschaos hier (so gut wie keine Termine) hatte man mir vorab mitgeteilt, dass ich nur einen angemeldeten Roller anmelden kann, worauf der Tüv-Anmeldeservice allerdings wiederum keinen Wert legte. 

 

Das spanische Formular ist übrigens ein reines Formblatt ohne Unterschrift. 

  • 4 Monate später...
Geschrieben

Puh, lange nicht mehr upgedated. Viel gibt es derzeit auch nicht zu sagen. Allerdings habe ich mit der Zulassungsstelle in Hamburg gesprochen. Eine automatische Abmeldung und Mitteilung von D nach ESP findet nicht statt. Mit anderen europäischen Staaten schon, mit den Spaniern leider nicht. Habe aber auch vor kurzem gelesen, dass andersrum eine Mitteilung erfolgte (ein in D zugelassenes Auto in Spanien angemeldet). Whatever. Die "eingezogenen" spanischen Papiere kann ich mir wohl nach Ablauf der 6-Monats-Frist abholen. Die Mitteilung von der Zulassung, dass ich den Roller angemeldet habe, ist  mittlwerweile von mir per Einschreiben nach Spanien gesendet worden. Bin gespannt, wie es weiter geht...

  • Thanks 1
  • 3 Monate später...
Geschrieben

Letztes Update

 

Die DGT hat mir nach Zusendung meines Schreibens folgenden Link geschickt: https://sede.dgt.gob.es/es/vehiculos/altas-bajas-y-rehabilitacion-de-vehiculos/baja-vehiculo-exportacion/index.shtml

 

Ich habe dann die spanische Botschaft in Hamburg kontaktiert und hatte dort einen netten unkomplizierten Kontakt. Folgendes war für die Abmeldung über die Botschaft wichtig:

 

Antrag gemäß dem vom DGT zur Verfügung gestellten Formular: https://sede.dgt.gob.es/sede-estaticos/Galerias/modelos-solicitud/01/Mod.01-ES.pdf
 
Ausweis der interessierten Person:
o    Natürliche Personen: offizielles Dokument, das die Identität und den Wohnort des Halters bescheinigt, Personalausweis, spanischer Führerschein, Aufenthalts Bescheinigung, Reisepass mit Identifikationsnummer für Ausländer).
o    Juristische Personen: Karte mit der Steuernummer der Gesellschaft und Nachweis der Vertretung und Identität des Unterzeichnenden(Modell verfügbar unter www.dgt.es).
o    Minderjährige oder Entmündigte: Angaben und Unterschrift des Vaters, der Mutter oder des Vormunds, deren Personalausweis und ein Dokument zum Nachweis, dass sie als solche handeln.
 
Fahrzeugpapiere:
o    Original der Zulassungsbescheinigung (Permiso de Circulación) und TÜV-Karte (ITV) oder Bescheinigung des Verlusts derselben oder Anzeige des Diebstahls dieser Dokumente.
o    Original des TÜV-Scheins (Tarjeta de Inspección Técnica) oder Bescheinigung des Verlusts derselben oder Anzeige des Diebstahls dieser Dokumente.
o    Wenn die Behörden des Landes wo Sie das Auto angemeldet haben, die Original Fahrzeugscheine einbehalten haben, müssen Sie eine Fotokopie des aktuellen Fahrzeugscheins vorzeigen. 
o    Wenn sie die spanische Zulassungsbescheinigung und TÜV-Scheins verloren haben, dann müssen Sie folgende Formular auch vorlegen: https://sede.dgt.gob.es/sede-estaticos/Galerias/vehiculos/modelos-e-impresos/Declaracion-de-extravio.pdf
 
Kopie der Zahlungsbestätigung der Gebühr an die DGT 4.1 (zurzeit sind es 8,59€)
Die Zahlung der Gebühr können Sie per Überweisung an die folgende Kontonummer durchführen:
Begünstigter: Dirección General de Tráfico
C.C.C.: 2100 5731 7602 0020 4028
IBAN: ES29 2100 5731 7602 0020 4028
SWIFT: CAIXESBBXXX
 
Den Verwendungszweck müssen Sie wie folgt ausfüllen:
1. Ausweisnummer des Fahrzeughalters
2. Kennzeichen
3. Baja vehículo por traslado a otro país
 
Beispiel:  “12345678A - 0000-BBB - Baja vehículo por traslado a otro país”
 Wenn das Fahrzeug seit seiner Zulassung in Spanien älter als 15 Jahre ist, müssen Sie keinen Betrag bezahlen.
 

Im Grunde das, was auch schon unter dem Link zu finden ist. Ich war im Besitz der Permiso de Circulation und der TÜV-Karte (ITV), die Dokumente reichen. Vorausgesetzt der Vorbesitzer übernimmt die Abmeldung, denn nur dieser kann es tun, es sei denn er stellt eine Vollmacht aus: https://sede.dgt.gob.es/sede-estaticos/Galerias/otros-tramites/registro-apoderamientos/otorgamiento_ES.PDF

Dann braucht man aber auch noch eine notariell beglaubigte Pass oder Perso-Kopie vom Vorbesitzer.
 
Fazit: Ich hatte Glück, weil der Vorbesitzer in Deutschland und nur 30km entfernt von Hamburg wohnt und sich so alles relativ problemlos organisieren ließ. Wenn keiner oder nur über Landesgrenzen Hinaus ein Kontakt besteht, wird es offensichtlich schwieriger.
Über die folgenden Konsequenzen, hätte ich den Roller jetzt nicht abgemeldet bekommen und die Steuer würde auch vom (unbekannten) Vorbesitzer nicht weiter bezahlt werden, weiß ich natürlich nichts. Anmeldung in Deutschland lief (in meinem Fall) aber problemlos. 
 
Und jetzt freue ich mich auf hoffenltich viele sonnige Stunden auf der schönen Spanierin!
  • Like 4
  • 9 Monate später...
Geschrieben
Am 13.8.2020 um 10:06 hat MV S.A. folgendes von sich gegeben:

Moin , 

 

bei vielen spanischen Rollern ist es 

wie damals bei den Italienern , sie wurden 

endgültig abgemeldet um keine Steuern 

mehr aufkommen zu lassen . 
 

Die sind dann oft mit dem Vermerk „desguace „ gekennzeichnet worden . 
Die Orginalen Papiere sind eingezogen 

worden . 

damit ist die Für die spanischen Officio trafficos der drobs gelutscht , für Privatleute geben die dann nichts mehr raus 

 

in Deutschland wurde die Ecke vom Brief angeschnitten und wieder ausgegeben . 
 

die Spanier haben eine Art Laufzettel 

bekommen . Diese Abmeldungen 

liegen aber meist vor den Neunziger 

Jahren . 
 

wenn ein spanisches Fahrzeug abgemeldet ist wird es auch für Spanier 

schwierig und teuer so ein Fahrzeug zu reaktivieren . 
 

Mehr als eine Informe bekommt man eben nicht , immer Glück wenn baja definitiva. 
mit Kennzeichen ist die Abfrage für jedermann möglich . 
 

imzwischen tauschen sich die Landratsämter ES und D aus und geben ok oder nicht . 
 

ich habe aber auch gehört das man 

Spanische Fahrzeuge über 125 ccm nur noch mit originalen Papieren zulassen 

kann . Informe wird nicht mehr akzeptiert. 
die Infos hab ich aus dem Kreis Nürnberg , Fürth, aus dem Allgäu und Rosenheim . 
 

vielleicht kann das jemand bestätigen, 

auch wenn es Ärgerlich ist 

 

Gruß Bernd 
 

Na eigentlich gehts mir ums anmelden in D.

Trotzdem meine Frage: Sind Informe und baja definitiva

unterschiedliche Dokumente, also nicht alles in der Informe zusammen-gefasst?

Wenn ja wie stehen die Chance einer Anmeldung:

Danke Christoph

Geschrieben

Es gibt die Permiso des Circulation und die Tajeta des Inspection Tecnica de Vehiculos. Das sind die Original-Dokumente.
Meine Erfahrung bisher:
Die Permiso wird normalerweise bei Abmeldung in E eingezogen. Man kann die Tarjeta abgestempelt für den Export zurück bekommen.

Die Informe ist ein extra Wisch, bekommst etwa über DGT, da ist dann der "Zustand" des Rollers vermerkt - also etwa baja definitiva. Ist ja mehr wie ein Auszug aus dem Fahrzeugregister bei uns...

Irgendwie sehen die Dokumente aber gerne mal verschieden aus.

 

Aktueller Stand meines Wissens ist, dass es allein mit der Informe und einem Kaufvertrag (und 21er, klar) immer schwerer wird, ne Motovespa in D zuzulassen. Den Zulassungsstellen kann es ja auch egal sein, dass es zu seit Jahren abgemeldeten spanischen Fahrzeugen nicht mehr alle Unterlagen gibt. Denn nicht DAS AMT will was von dir, von DU vom Amt :-)

Man möge mich hier gerne berichtigen...

Geschrieben
vor 2 Stunden hat kaktus949 folgendes von sich gegeben:

Na eigentlich gehts mir ums anmelden in D.

Trotzdem meine Frage: Sind Informe und baja definitiva

unterschiedliche Dokumente, also nicht alles in der Informe zusammen-gefasst?

Wenn ja wie stehen die Chance einer Anmeldung:

Danke Christoph


Mir steht das auch gerade bevor…

 

Meines Wissens ist die Baja die Abmeldebestätigung. Darin ist auch vermerkt, dass die „Papier“ eingezogen worden sind. Ebenfalls ist auch vermerkt, dass das Fahrzeug ins Ausland geht. 
Die Informe ist ein Registerauszug. In diesem steht die Erstzulassung sowie die Halter. 
 

Die Zulassung ist leider je nach Behörde nicht mehr sooooo einfach, da wie in meinem Fall die org. Papiere fehlen und mit beiden „Zetteln“ die Damen vom Amt nichts anfangen können. Spricht ja auch keiner Spanisch. 
Mir wurde zwar gesagt, dass die Baja ausreichen sollte, aber bestätigen kann ich das noch nicht…

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Ich lese das hier gerade, denn ich habe eine Faro Bajo an der Angel und versuche rauszukriegen welche Dokumente ich mindestens brauche. 

Leider gibts mit dem Roller keinerlei Dokumente, lediglich Kennzeichen, un d ich frage mich ob ich eine realistische Chance habe den jemals anzumelden?

 

Hat jemand eine Einschätzung dazu?

 

 

Geschrieben

Könnte je nach Zulassungsbehörde eben schwierig werden. Über das Kennzeichen kannst du die informe holen. Immerhin. Wenn dir der Verkäufer ne Eidesstattliche schreibt, dass er die Papiere nicht mehr hat, auch gut. Frag bei deiner Zulassungsstelle nach und lass dir schriftlich geben, was die brauchen. Das ist mein Rat.

Geschrieben
vor 19 Stunden hat Mr. Peabody folgendes von sich gegeben:

Leider hat der Rahmen keine lesbare Nummer mehr...  

da wird's kritisch oder?

Da kannst du von ausgehen. 

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Ich reaktiviere das topic mal und werfe eine Frage in die Runde. 

 

Hab eine 160er ohne Papiere soweit fertig und bin momentan im Fight mit der Zulassungsstelle. 

 

§21 ist durch (mit Datenblatt service vom TÜV). 

 

Unbedenklichkeitsbescheinigung von der Polizei liegt ohne Fahndungsergebnis vor. 

 

Deutscher Kaufvertrag mit Daten des Verkäufers hab ich. 

 

Eidesstattliche vom Vorbesitzer dass die Papiere verlustig sind hab ich jetzt auch. 

 

Beim Kauf habe ich eine baja dazubekommen die irgendwie komisch aussah und es scheint sich zu bestätigen dass der Zettel gefälscht ist weil kein prüfcode drauf steht. 

 

Weiter oben steht ja dass bei Abmeldung die permiso eingezogen wird und dann der spanische Verkäufer nicht einfach eine baja bekommen kann (deswegen wohl auch der gefälschte Zettel). 

 

Angenommen der spanische Verkäufer wollte das abgemeldete Moped ganz offiziell nach Deutschland exportieren...hätte er für das Ding überhaupt eine offizielle Bestätigung für die Abmeldung bekommen wenn derjenige das Ding abgemeldet und ohne Papiere gekauft hat? 

 

Mit der Annahme dass meine baja nicht echt ist halte ich die auf jeden Fall Mal bei den Behörden zurück...wer weiß was sonst passiert...

 

Leider kann ich die Abfrage in Spanien wegen fehlender Ausweis Papiere auch nicht machen..sonst könnte ich mir einfach die offizielle Baja holen. Hmpf

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Blöde Frage, brauchst du das überhaupt?

 

Ist doch im Grunde Zulassung ohne Papiere? Und du hast doch das, was zumindest bei mir in Bayern notwendig ist. (§21, Vertrag, Eidesstattliche)

 

Du kannst doch eine Informe einholen für 15€. Dort steht auch drin ob das Ding abgemeldet wurde.

Aber, der deutschen Zulassung ist doch doch egal weil du ja "ohne Papiere" gekauft hast. Oder hast du irgendwo angegeben dass das Ding aus dem Ausland kommt? Das sollte man vermeiden. Manchmal steht in der Informe allerdings auch die Adresse vom spanischen Besitzer.

 

https://www.inforautos.com/informe-dgt/informe-de-trafico/

Matricula = Kennzeichen. Für den Rest benötigst kein Spanisch

Bearbeitet von ElBarto666
Geschrieben

Danke für die Hinweise. Zwischenzeitlich hab ich es auch hinbekommen und der Bock ist angemeldet. Aber so einfach wie noch vor ein paar Jahren (damals auch in Bayern) war es leider diesmal nicht. 

 

@ElBarto666du hast natürlich Recht, dass ich alles notwendige hatte (Vertrag etc.), aber die Herrschaften auf dem Amt wollten eine offizielle eidesstattliche mit Stempel oder Notar. Nachdem das zu nichts geführt hätte (weil ja Importfahrzeug) bin ich dann mit der spanischen baja gekommen und hab doch gesagt, dass das Ding aus dem Ausland kommt. 

Irgendwie hab ich dann so lange mit der Dame diskutiert bis sie (nach Absprache mit einem Kollegen) dann doch soweit zufrieden war und die Aufbietung gestartet hat...danach 3 Wochen warten und dann konnte ich das Kennzeichen abholen.

 

Alles in allem war es sehr seltsam hat aber am Ende dann doch geklappt. Und die von dir oben verlinkte Seite ist ja mal richtig genial.

Man bekommt die informe zwar online, braucht dazu aber eine spanische Identifikationsnummer und muss diese Gebühr bezahlen (in einer Bank vor Ort), aber über den Link geht das ja dann komplett online. Auch wenn ich meine Anmeldung abgeschlossen hab Werd ich das Mal versuchen und rauszufinden ob der Hobel tatsächlich abgemeldet wurde. 

 

Naja. Wieder eine Erfahrung...

Geschrieben

Schlussendlich hat das Amt die Eidesstatt erst akzeptiert, als ich noch eine Ausweiskopie vom Verkäufer dazu gegeben habe. 

 

Und weil sie immer noch davon überzeugt waren, dass irgendwo Papiere existieren müssen, musste ich die Herkunft aus dem Ausland erwähnen. So wie ich gelesen hab werden die Papiere in Spanien ja eingezogen bei einer finalen Abmeldung..so konnte die Dame dann endlich motiviert werden zur Aufbietung zu schreiten. 

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