Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Berufswechsel Ü40 - rein in die Selbstständigkeit


milan

Empfohlene Beiträge

vor 4 Stunden hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

 

Bisher bin ich von dem Buchtipp oben (Zugaro/Stöhr, Ich bin so frei) noch ganz begeistert:

Zitat: Du musst akzeptieren, wenn Du feststellst, dass Du etwas nicht willst. (Sonst zwingt Dich irgendwann Deine Gesundheit dazu.)

Dass man seine Bestimmung gefunden hat, erkennt man (erst), wenn man sie erreicht hat.

 

 

Mit solchen Plattitüden kann man erfolgreich Bücher verkaufen? Echt?

 

 

Bearbeitet von milan
Absatz zum Zwecke der Lesbarkeit
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Du bist nur noch wenige Worte von einem nützlichen Beitrag entfernt. Los, gib Dir nen Ruck, schreib was hilfreiches..

 

Tut mir leid, damit kann ich in diesem Zusammenhang nicht dienen. Dazu fällt mir nicht mehr ein, als auf deine Gefallensbekundung aufgrund der Abgedroschenheit möglichst knapp meine Verwunderung darüber zu bekunden.. Dafür aber jetzt schon zu viele Worte.

 

Hätt ich mir auch sparen können? Ja, haste Recht. Vielleicht liegt es daran, dass dieses im Grunde sehr gute und interessante Topic für meinen Geschmack zum Teil zu sehr welterklärerrisch überlagert wird und ich mich an vielen Stellen schon zurückgehalten habe. 

 

Eventuell  fällt mir ja später noch was zum eigentlichen Thema ein. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Stunden hat Schaltfreund folgendes von sich gegeben:

 

 

Selbstständig mit Ü40?

Jetzt selbstständig werden mit Ü40? Halte ich für waghalsig :lookaround:. ...

 

Das kommt darauf an.

 

Habe ich z.B als Angestellter bei den Kunden meines Arbeitgebers einen Namen und kann aus diesem Fundus schöpfen, kann es genau der richtige Schritt sein. Mit einem 27-Jährigen Greenhorn gehen die Kunden nicht mit. Wer aber mit 49 meint, er könne eh besser Rollerbasteln als Bilanzen erstellen, wird es auf dem Markt eher schwer haben.

 

So @Steuermann, jetzt bitte ein „geht doch!“!

Bearbeitet von milan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 55 Minuten hat milan folgendes von sich gegeben:

jetzt bitte ein „geht doch!“!

Ganz ganz doll prima. Nein echt jetzt. und fast ohne Provokationen, die doch immer so Spaß machen. Dass dieses "aus dem Fundus schöpfen" nicht nur berufsrechtlich problematisch ist, brauch ich Dir dann ja gar nicht erst zu erklären, weißt ja selber. Bin ja echt nur froh, dass ich sowohl das mit dem Rollerbasteln als auch Bilanzen erstellen schon ziemlich geil kann, sonst säß ich echt in der Tinte.

So, kann Dir jetzt leider nicht länger huldigen, is ja kein 9to5-Job..

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 13 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

 

So, kann Dir jetzt leider nicht länger huldigen, is ja kein 9to5-Job..

 

Am Abend werden die Faulen fleißig, um mal bei Plattitüden zu bleiben ;-)

 

Und nein, berufsrechtlich ist das überhaupt kein Problem. Wie kommst du da drauf?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Hach ja... Du wirst Deine Gründe haben, warum Du dieses Topic liest..

 

Ja natürlich. Hab ich doch schon geschrieben. Finde ich sehr gut und interessant. Aber wenn du Unsinn schreibst, darf ich das doch trotzdem richtig stellen, oder?

 

P.S.: eigentlich war ich ja schon auf die diplomatische Schiene eingeschwenkt...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Habe ich z.B als Angestellter bei den Kunden meines Arbeitgebers einen Namen und kann aus diesem Fundus schöpfen, kann es genau der richtige Schritt sein.

 

Bringt ja nix, wenn Du den Job wechseln willst. Dann machste das gleiche, nur halt in die eigene Tasche. 

Ging mir ja so. Ich hatte in den 12 Jahren Aussendienst ca. 200 Kunden. 

Wollte sowohl vom Job als auch vom Reisen weg. Daher keine Option bei einem Kunden anzuheuern oder mich in der Branche selbstständig zu machen. 

Obwohl beides möglich gewesen wäre. 

 

Hier geht's ja ehr um einen Tapetenwechsel sozusagen. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Minuten hat sucram70 folgendes von sich gegeben:

 

Bringt ja nix, wenn Du den Job wechseln willst. Dann machste das gleiche, nur halt in die eigene Tasche. 

 

 

.. und auf eigenes Risiko. Also genau das Gegenteil von "der Business-Scheisse den Rücken kehren". 

 

Tatsächlich wäre es mir auch zu heiss, Kundendaten zu kopieren und mitzunehmen, oder während der bezahlten Arbeitszeit bei Kunden meines Chefs für mein zukünftiges eigenes Unternehmen zu werben. 

Das ist nicht nur arbeitsrechtlich dunkelgrauzonig, sondern moralisch ganz schön unschön. Vorsichtig gesagt. 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Minuten hat Michi_HH folgendes von sich gegeben:

Tatsächlich wäre es mir auch zu heiss, Kundendaten zu kopieren und mitzunehmen, oder während der bezahlten Arbeitszeit bei Kunden meines Chefs für mein zukünftiges eigenes Unternehmen zu werben. 

Das ist nicht nur arbeitsrechtlich dunkelgrauzonig, sondern moralisch ganz schön unschön. Vorsichtig gesagt. 

 

Das wäre auch tatsächlich nicht nur Grauzonen, sondern unzulässig. Unproblematisch ist es aber, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf ehemaligen Kunden aus dem Gedächtnis heraus zuzugehen. Oft wird man von denen dann sogar ohne weiteres Zutun gefunden.

 

Ich wurde seinerzeit nach Trennung von meiner alten Wirkungsstätte im Nachgang von „Kunden“ kontaktiert, die mir vorwarfen, nicht vorzeitig auf sie zugegangen zu sein. Mein damaliger Senior hatte demgegenüber nach meiner  Kündigung das erforderliche gemeinsame Schreiben betreffend meinen Abgang an Mandanten blockiert, parallel aber diese kontaktiert und zu beeinflussen versucht. Dreckig, feige und gemein, ja, so muss ein Cowboy sein.. ;-) 

 

Aber ja, den Rücken hab ich meinem Business nicht gekehrt. Aber oben wurde ja schon geschrieben, dass es das auch nicht immer sein muss. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nur weil in dem Bereich selten verknackt wird, ist es noch lang nicht zulässig. Die anderen Berufe halten sich mit gutem Grund dran.

§ 19 BOStB:

Abs. 2 Jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, einen anderen Steuerberater aus einem Auftrag zu verdrängen, ist berufswidrig.

 

Nur § 60 HGB (analog) endet mit dem Arbeitsverhältnis.

 

Vielleicht müsste

§ 7 BOStB Berufswürdiges Verhalten (1) Steuerberater sind zur Sachlichkeit und zur Kollegialität verpflichtet.

mal gelegentlich wieder gelesen werden.

 

 

 

 

Bearbeitet von Steuermann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Stunden hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Nur weil in dem Bereich selten verknackt wird, ist es noch lang nicht zulässig. Die anderen Berufe halten sich mit gutem Grund dran.

§ 19 BOStB:

Abs. 2 Jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, einen anderen Steuerberater aus einem Auftrag zu verdrängen, ist berufswidrig.

 

Nur § 60 HGB (analog) endet mit dem Arbeitsverhältnis.

 

Vielleicht müsste

§ 7 BOStB Berufswürdiges Verhalten (1) Steuerberater sind zur Sachlichkeit und zur Kollegialität verpflichtet.

mal gelegentlich wieder gelesen werden.

 

 

Wieso sollte ich die Berufsordnung für Steuerberater lesen!?! Ich bin kein Steuerberater. Aber - ich geb' den Ball an dich zurück - wenn man Vorschriften liest und zitiert, sollte man das sinnvoller Weise zunächst vollständig tun. Und es hilft, sich dann die dazu ergangene Rechtsprechung anzusehen:

 

 

§ 19 – Übernahme eines Mandats Jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, einen anderen Steuerberater unlauter aus einem Auftrag zu verdrängen, ist berufswidrig.

 

Unlauter ist insbesondere

– eine Abwerbung von Mandanten unter Verwendung rechtswidrig beschaffter Adressdaten,

– ein Zusammenwirken mit einem Mitarbeiter eines anderen Steuerberaters, der während seines Beschäftigungsverhältnisses Mandanten seines Arbeitgebers abwirbt,
– das Angebot, zu einer unangemessen niedrigen Vergütung tätig zu werden,

– einen anderen Steuerberater oder dessen Dienstleistungen herabzusetzen oder zu verunglimpfen.
 

Aus den Beispielsfällen schließt nämlich die Rechtsprechung, dass es keinen grds. Schutz des Mandantenstammes gibt und nur das Abwerben mit unlauteren Mittel berufswidrig wäre. Was "Unlauter" ist, erschließt sich dann über den Vergleich mit den Beispielsfällen.

 

Aber nochmal: Zufriedene Mandanten, die ich im Angestelltenverhältnis durch gute Arbeit überzeugt und gebunden habe, werden mich auch so finden, wenn ich "plötzlich" nicht mehr da bin. Und man kann durchaus Gelegenheiten schaffen, sich "über den Weg zu laufen". Auch Telefonate als Solche sind keine "unlauteren Mittel".

 

Im Übrigen bist du ein wenig zu sehr auf dich selbst fixiert. Die BOStB dürfte hier doch für die Wenigsten gelten.

Bearbeitet von milan
Komma ergänzt
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

vor 18 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Wer aber mit 49 meint, er könne eh besser Rollerbasteln als Bilanzen erstellen

 

vor 17 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Am Abend werden die Faulen fleißig

"Alles Weitere zu diesem Thema ggf. per PN"

Danke, kein Bedarf, nur zur Klarstellung:

Wer meint, einen ihm völlig Unbekannten, und sei es auch noch so subtil, anlasslos in der beruflichen Befähigung diskreditieren zu müssen, muss sich ernsthaft fragen lassen, ob er für einen Beruf, in dem es in hohem Maße auf Integrität und Vertrauenswürdigkeit ankommt, überhaupt charakterlich geeignet ist.

 

"Dreckig, feige und gemein, ja, so muss ein Cowboy sein"

Ich bin hier deswegen so kurzluntig; und deswegen gehört es für mich auch sehr wohl zum Thema; weil es genau diese Haltung mancher Steuerberater war, die mir das Berufsleben als Angestellter so gründlich vermiest hat.

Vor Menschen, die ihre Azubis, die schwächsten in ihrer Mannschaft, wegen Nichtigkeiten oder gleich ohne sachlichen Grund völlig zusammenstauchen, Schwangere kündigen, Angestellte ausspionieren, um sie mit Privatem vor der Belegschaft bloßzustellen, versuchen bei der Arbeitszeit oder dem Urlaub zu betrügen, Kanzleikäufer hemmungslos ausnehmen und viele erlebte weitere Unregelmäßigkeiten dieser Kategorie, kann ich leider keinen Respekt entwickeln. Nein, das meiste davon ist mir nicht persönlich passiert, aber ich musste ziemlich hilflos zusehen. Wen das langweilt oder stört, der möge es mir bitte nachsehen und darüber hinweglesen. Wenn Du also meinst, mich persönlich angreifen zu wollen, dann ja, schick mir halt eine Nachricht.

Manche meiner Mandanten haben schon von solchen unaufgeforderten Anrufen berichtet. Bisher habe ich aus Vertrauen auf meine Fähigkeit hier nichts unternommen, bin aber sehr zuversichtlich, solches Verhalten künftig erfolgreich abzumahnen.

Bearbeitet von Steuermann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 18 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Habe ich z.B als Angestellter bei den Kunden meines Arbeitgebers einen Namen und kann aus diesem Fundus schöpfen, kann es genau der richtige Schritt sein. Mit einem 27-Jährigen Greenhorn gehen die Kunden nicht mit. Wer aber mit 49 meint, er könne eh besser Rollerbasteln als Bilanzen erstellen, wird es auf dem Markt eher schwer haben.

 

Hier nur noch mal vorsorglich das ganze Zitat. Ich hatte das nicht auf dich bezogen. Ich hab keine Ahnung, wie alt du bist und ob du beabsichtigt hattest, professionell Roller zu schrauben. Das Bilanzthema hatte ich nur gewählt, weil Steuer vorher ständig und ausführlichst Thema war. Mir ging es ausschließlich um die allgemeine Aussage, dass der Schritt in die Selbstständigkeit im fortgeschrittenen Alter Sinn machen kann, aber nicht muss.

 

Dass du dich persönlich angegriffen fühlst, bedauere ich, hoffe trotzdem, dass Du mir obiges abnimmst, auch wenn du mich nicht kennst.

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke! Aufgrund des oben erwähntem Erfahrungsschatz bin ich in der Hinsicht tatsächlich etwas dünnhäutig. Ich hätte mir früher auch nie träumen lassen, an meiner beruflichen Bestimmung je zu zweifeln. Aber das tägliche "Miteinander" zwischen Behörden, Kunden, Versicherungen, Gerichten und Ganoven hat mich letztlich hierher geführt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

 

Aber nochmal: Zufriedene Mandanten, die ich im Angestelltenverhältnis durch gute Arbeit überzeugt und gebunden habe, werden mich auch so finden, wenn ich "plötzlich" nicht mehr da bin. Und man kann durchaus Gelegenheiten schaffen, sich "über den Weg zu laufen". Auch Telefonate als Solche sind keine "unlauteren Mittel".

 

 

Jetzt sind wir wieder beim Thema Berufswechsel ;-)

 

Was glaubst Du was passiert, wenn bei uns einer "wildert"? Ein missglückter Abwerbeversuch, ein Anruf beim entsprechenden Ansprechpartner der Kammer und eine Existenzgründung endet mit einer Unterlassungsklage und Berufswechsel. Bei der Kammer arbeiten u.a. Juristen, die die Spielregeln streng überwachen. Also nix mit Grauzone ;-)

 

Keine Ahnung, wie das in anderen Branchen abläuft, aber einer kann immer die Klappe nicht halten und die Geschichte wird dann teuer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 21 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Aber das tägliche "Miteinander" zwischen Behörden, Kunden, Versicherungen, Gerichten und Ganoven hat mich letztlich hierher geführt.

 

Kunden und Ganoven sind doch oft das Gleiche ;-)

 

Unser Job ist es doch aber, die verirrten Seelen wieder auf den Pfad der Tugend zurückzuführen, damit sie nicht in ihrer Gier leichtfertig ihre Existenz verspielen. Im Grunde doch eine lohnenswerte Aufgabe, die auch viele Jobs retten kann.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 25 Minuten hat Rote PV folgendes von sich gegeben:

 

Jetzt sind wir wieder beim Thema Berufswechsel ;-)

 

Was glaubst Du was passiert, wenn bei uns einer "wildert"? Ein missglückter Abwerbeversuch, ein Anruf beim entsprechenden Ansprechpartner der Kammer und eine Existenzgründung endet mit einer Unterlassungsklage und Berufswechsel. Bei der Kammer arbeiten u.a. Juristen, die die Spielregeln streng überwachen. Also nix mit Grauzone ;-)

 

Keine Ahnung, wie das in anderen Branchen abläuft, aber einer kann immer die Klappe nicht halten und die Geschichte wird dann teuer.

 

Nein:

 

vor 5 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

Aus den Beispielsfällen schließt nämlich die Rechtsprechung, dass es keinen grds. Schutz des Mandantenstammes gibt und nur das Abwerben mit unlauteren Mittel berufswidrig wäre. Was "Unlauter" ist, erschließt sich dann über den Vergleich mit den Beispielsfällen.

 

vor 5 Stunden hat milan folgendes von sich gegeben:

§ 19 – Übernahme eines Mandats Jede Maßnahme, die darauf gerichtet ist, einen anderen Steuerberater unlauter aus einem Auftrag zu verdrängen, ist berufswidrig.

 

Ich wiederhole mich... nicht jeder Abwerbeversuch ist berufswidrig, nur der "unlautere"! Sonst stünde dieses Wort nicht im Verordnungstext. Ein werbender Telefonanruf als Solcher ist NICHT unlauter. Da können sich deine Kammer und deren Juristen noch so auf den Kopf stellen (ich bezweifele aber, dass sie das tun). Deshalb haben nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Kundenschutzklauseln u.A. in Steuerberateranstellungsverträge eine  besondere Bedeutung. Irgendwie seid ihr Steuerberater aber echt Beratungsresistent... ;-) (bitte Smiley beachten!)

 

Edit: Ich bin jetzt echt raus. Die anderen sind angeödet, ich muss spät Abends arbeiten, weil ich Nachmittags nichts geschafft hab und dann heißt es wieder, ich sei faul... ;-)

Bearbeitet von milan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh (Steuer)mann… Jetzt wirfst du aber wieder alles durcheinander.

vor 14 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

Zum Glück gibt's für die anderen ja noch das Verbot der Mandatswerbung im Einzelfall, § 43b BRAO ...

(Fettdruck durch mich)

 

Wie du selbst schreibst: "im Einzelfall". Wenn es aber nicht um einen ganz konkreten Einzelfall (z.B. Verkehrsunfall vom... zwischen x und y) geht, sondern um eine allgemeine Mandatsbeziehung, greift § 43b BRAO nicht.

 

vor 14 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

... und ja, ungebetene Anrufe sind auch nach dem UWG unlauter. ...

 

Ja, ungebetene schon. Das gilt aber nicht bei einem vermuteten Interesse des Angerufenen, insbesondere dann nicht, wenn vorher bereits Kontakt bestand.

 

vor 14 Minuten hat Steuermann folgendes von sich gegeben:

...

Unsinn wird man ja wohl noch mal richtigstellen dürfen.

 

Unsinn darf man richtig stellen. Aber durch unsinnige, weil falsche Richtigstellung, wird Unsinn nicht richtiger oder Zutreffendes nicht Unrichtiger. Und ich dachte, wir waren gerade noch versöhnlicher miteinander...

 

Edit: Unrichtiges sollte man auch richtig stellen, wenn es so öffentlich geschrieben wird. Nicht, dass es ein Dritter auch noch glaubt. Das ist der Grund, warum ich jetzt hier auch noch einmal reagiert hab.

Bearbeitet von milan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information