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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe da einen Artikel gefunden, der wahrscheinlich bei einigen die Alarmglocken läuten lässt.

Webpage

Alle Motorräder nach Zulassungsdatum 01. Jan. 1990 müssen lt. dieser Meldung zur AU :-D .

Hat da jemand mehr Infos?

Geschrieben

ls damals die ASU für Pkw eingeführt wurde, musste man auch mit jeder Karre hin, unabhängig von der Erstzulassung, oder? :haeh: Ausserdem bedeutet Bestandsschutz in erster Linie ja wohl nur, dass sie dir das Ding nicht allein deswegen stillegen können. Über die Höhe des Steuersatzes etc. ist damit aber noch nix gesagt :wasntme: . Und das kann einem evtl. schon den Tag versauen.

Geschrieben
Wie sieht das denn aus mit dieser "Oldtimer"-Zulassung?

Dürfte sich aber kostentechnisch nicht lohnen, oder?

Die wirst Du für ein Fahrzeug mit Bj.1990 nur mit sehr viel Phantasie bekommen.

:-D

Geschrieben
Die wirst Du für ein Fahrzeug mit Bj.1990 nur mit sehr viel Phantasie bekommen.

Dann dürften die Fz-Briefe vor dem Stichtag im Preis steigen wie eine gute Aktie! :-D

Geschrieben

Hm... ehrlich gesagt... sind doch jetzt schon für alle leistungsoptimierenden Blechrollerfahrer pflicht, die nicht vollends illegal durch Deutschlands Straßen rauschen wollen, oder? Warum sollten die wegen eines Abgasuntersuchunsgerüchtes plötzlich teurer werden?

Zumal das Gerücht ja noch nicht einmal ne Kleinigkeit über die Konsequenzen rätselt. Also: Bälle flach halten, abwarten, Kaffee trinken...

Gruß Dirk

Geschrieben (bearbeitet)
ls damals die ASU für Pkw eingeführt wurde, musste man auch mit jeder Karre hin, unabhängig von der Erstzulassung, oder?

Noch nie 'nen alten BMW oder Käfer oder Bönz ohne AU-Plakette gesehen?

§ 47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen.

(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XI a in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Kraftfahrzeuge mit

a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

Alle mal herschauen: http://www.stvzo.de

Dann dürften die Fz-Briefe vor dem Stichtag im Preis steigen wie eine gute Aktie!

Heda, Sie alter Spekulant! Hopp hopp, schnell kaufen, marsch marsch ? :grins: :grins:

Bearbeitet von sähkö

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