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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde das Risiko eingehen und mit der Zulassung offen reden. Haben wir hier in Kiel gerade wieder durchbekommen. Verweise bei der Zulassung darauf das es sich um einen Innergemeinschaftlichen Erwerb handelt und das im Land der Erstzulassung Blinker nicht notwendig waren. Ist einen Versuch wert und wenns nicht klappt kannst du noch vor dem EUGH klagen. Nicht! den Weg versuchen das Nachrüstung zu teuer ist, das zieht nicht mehr. Wenn du das GO der Zulassung hast ist die 21er kein Problem mehr.

 

Zur Durchsetzung der Wünsche bei der Zulassungsstelle bzw. EUGH kann dieses helfen

 

http://www.ajv.de/de/dateien/mitteilung_zulassungsverfahren.pdf

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
Am 1.5.2021 um 16:51 hat sinthom folgendes von sich gegeben:

Hallo zusammen,

 

hat jemand von Euch Erfahrungen mit der Zulassungsstelle in Dachau?

Hintergrund ich möchte mir gern eine SS kaufen, welche natürlich keine Blinker hat und diese auch nicht bekommen soll. Papiere sind vorhanden und ein Gutachten §21 wird es wohl auch geben. 

Nun habe ich bei der Zulassungsstelle nachgefragt, ob sie die SS ohne Blinker zulassen würden, wenn der TÜV die Bescheinigung austeilt. Antwort: Bitte schicken sie uns das Gutachten, dann entscheiden wir.

Das ist natürlich etwas ungünstig, da ich in diesem Fall die Vespa ja erst kaufen müsste ohne Gewissheit zu haben, dass ich sie auch ohne Blinker zulassen kann. Da ich bislang eher negative Erfahrungen in Dachau gemacht habe (sehr pingelig) bin ich hier recht skeptisch.

Kann jemand aus Erfahrung berichten, ob die Zulassung durch geht oder wie ich hier am besten vor gehen kann?

 

Vielen lieben Dank!  

ss50 oder ss180? das ist ein entscheidender unterschied. ausnahmegenehmigung für grosse ist nicht mehr gültig. gibt aber komplette kits zu kaufen, ohne äderung des kabelbaumes. zur not für den tüv ran, dann wech ...
Blinker Nachrüst SET Oldie / V50 AC Wechselstrom – Die-Oldie-Garage

Geschrieben
vor einer Stunde hat oldiegarage folgendes von sich gegeben:

ss50 oder ss180? das ist ein entscheidender unterschied. ausnahmegenehmigung für grosse ist nicht mehr gültig. gibt aber komplette kits zu kaufen, ohne äderung des kabelbaumes. zur not für den tüv ran, dann wech ...
Blinker Nachrüst SET Oldie / V50 AC Wechselstrom – Die-Oldie-Garage

 

Das stimmt so nicht. Ausnahme geht noch, gerade erst wieder gemacht wie oben beschrieben. Zu den Blinkern fehlen dann noch die Innenrohre was den Verbau auch nicht wirklich einfach macht. Es geht übrigens um eine 180er aus Finnland, steht oben.

  • Haha 1
Geschrieben

im Zweifelsfall auf nen Kumpel zulassen, der im Bereich einer kooperativeren Zulassungsstelle wohnt......

und später ummelden...

 

Rita

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

 

 LG und viel Erfolg, wird schon klappen!

 

Bearbeitet von oldiegarage
matze hat recht
Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten hat oldiegarage folgendes von sich gegeben:

Der TÜV, der das übersieht, ist nicht mehr lange beim TÜV. Es MUSS zwingend alles Foto Dokumentiert werden ... auch Blinker, Spiegel etc ... macht er das nicht, wirds bald vorbei sein mit der Karriere, aber hier wissen es bestimmt einige besser als ich.
PS: der Blinkerkit ist ohne Innenrohre zugelassen, da es sich um eine rundrum gleichmässig leuchtende Variante handelt, für die, die es besser wissen :-) LG und viel Erfolg, wird schon klappen!

 

 

Die Blinker haben Linsen (sieht man sogar auf den Bildern also dürfen die nicht mit mitdrehen (mir sind auch keine bekannte die Mitdrehen dürfen, würde von den Sichtwinkeln auch eigentlich nicht funktionieren) und es geht nicht um das übersehen der fehlenden Blinker sondern um geschickte Argumentation eine Ausnahme zu bekommen. Und dadurch verliert auch keiner seinen Job. Jedenfalls hab ich meinen noch. 

 

Einer der es besser weis

 

Gruß

 

matze

 

 

Bearbeitet von matzmann
  • Sad 1
Geschrieben
vor 1 Minute hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

 

Bei uns macht die §70 ohne Blinker keiner mehr

 

Ich hab das Dokument mit der Begründung ja angehängt, kein Prüfer kann sich verweigern die fehlenden Blinker einzutragen. Aber! er darf die Ausnahme nicht befürworten sondern muß die negativ bewerten. Die Auseinandersetzung ob eine erhebliche! Gefährdung vorliegt ist dann mit der Zulassung zu führen.

Geschrieben

Hallo Leute,

meine Motovespa  150s hatte keinen Brief als ich sie kaufte. Nun brauche ich 21. der Tüv fragt nach abe.

ich habe nur den Kaufvertrag und eine spanische abmeldebescheinigung.

falls jemand helfen kann in der Sache ,würde ich mich mächtig freuen. 

Vielleicht hilft es wenn ich einen fahrzeugschein in Kopie bekommen könnte.

anbei ein Foto der Winterarbeit.

Grüße Ralf aus Köln.

 

08CC6D34-2529-4511-A8CD-0E94BD2C59FE.jpeg

Geschrieben

Holla homre schönes Modell!

Du machst ja den 21er, um eine ABE zu bekommen. Hast du wirkl. ABE verstanden? Evtl. will er ein Datenblatt?!!! Passend zu deinem Modell bzw. deiner Fg.Nr..

Frag nochmal genau nach, es ist immer etwas unterschiedlich wie das gehandhabt wird. In meinem letzten Fall musste ich ein Datenblatt meiner Spanischen vorlegen. Dann kann die Abnahme starten und wenn das Positiv abgeschlossen ist, mal zur Zulassung mit der Abmeldebescheinigung, Kaufvertrag, EVB.Nr....
Und hoffen, dass die nicht all Zuviel rummachen.... evtl. bieten die nochmal auf....ist aber immer etwas unterschiedlich. Einfach dann mal das Zeugs zusammenstellen und zur Zulassung, dein Glück versuchen.

 

 

 

  • thisnotes4u änderte den Titel in Vollabnahme nach Paragraph 21 Fahrzeugschein
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Vespafreunde

 

Ich versuche im Moment eine Motovespa Primavera NK geprüft zu bekommen, ich habe eine Kopie des Ausweises, Prüfdatenblatt und Fahrzeugprotokol. Für die Prüfung in der Schweiz fehlen aber noch einige technischen informationen wie Lärm, Drehzahl, Kw etc. Ich versuche also ein offizielles technisches Datenblatt aufzutreiben.

 

Vielleicht hat jemand schonmal so eines benötigt oder kann mir sagen wo ich sowas auftreiben könnte??

Bei piaggio vintage hab ich schon einen Antrag gestellt aber ich hab seit 10 Tagen kein Feedback...

 

Wäre froh um jede hilfe.

 

Grüsse Marco

Geschrieben

Gib die Hoffnung nicht auf. Für meine Rally habe ich bei Piaggio Vintage ca. 6 Wochen auf die Unterlagen gewartet. Die italienische Post hat da auch einen erheblichen Teil der Zeit beigetragen.

Geschrieben

Hi 

Danke für die info...

Wann hast du den die bestätigung mit bezahllink bekommen?

Ich hab nur die bestätigung der anmeldung bekommen aber nicht das sie was liefern werden...

 

Gruss

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde hat Igel59 folgendes von sich gegeben:

Gib die Hoffnung nicht auf. Für meine Rally habe ich bei Piaggio Vintage ca. 6 Wochen auf die Unterlagen gewartet. Die italienische Post hat da auch einen erheblichen Teil der Zeit beigetragen.

 

Hier geht es wohl um eine Motovespa. Da wird Piaggio nicht weiterhelfen (können).

 

Edith gibt noch einen Link zu Motovespa-Werkstatthandbüchern (inkl. NK 125) und Bedienungsanleitungen

Bearbeitet von Austria 1933
Geschrieben
vor 7 Minuten hat Combatratcat folgendes von sich gegeben:

Eigentlich dachte ich schon da ja Motovespa S.A. ein Lizenznehmer von Piaggio war müssen die ja wissen was für Lizenzen sie vergeben haben... (??)

 

 

Piaggio dürfte wissen, wofür Lizenzen vergeben wurden, nur geben sie keine Bescheinigungen/Informationen über Fahrzeuge, die nicht von ihnen hergestellt wurden (wie die Erfahrung gezeigt hat). Vielleicht funktioniert es, den Motor 1:1 auf Piaggio Primavera aufzubauen (Zylinder, Kurbelwelle, Vergaser, Auspuff) und die Daten zu übernehmen. Vielleicht lässt sich der schweizer "TÜV" darauf ein.

Geschrieben

Du meinst also auf eine Italienische Primavera anzugleichen?

So wie ich die schweizer ämter kenne wird das nicht gehen... Bis auf die zündung, Auspuff und trapezlenker sehe ich keinen unterschied... 

 

Geschrieben
vor 7 Stunden hat Combatratcat folgendes von sich gegeben:

Eigentlich dachte ich schon da ja Motovespa S.A. ein Lizenznehmer von Piaggio war müssen die ja wissen was für Lizenzen sie vergeben haben... (??)

 

Falsch gedacht.

Motovespa war recht autonom und hat eigene Modelle nur für den spanischen Markt produziert. Piaggio ist da komplett raus und wird nichts dazu schreiben.

Geschrieben
vor 17 Minuten hat Combatratcat folgendes von sich gegeben:

Ok und wie löse ich das problem jetzt, wo kriege ich ein Datenblatt her das gültigkeit hat?

 

...so amateurhaft aus der Hüfte geschossen: Ein Datenblatt vom deutschen TüV nützt bei der Mfk nichts, oder? So als Grundlage... Also in D braucht man ja für die TüV-Abnahme auch ein Datenblatt... https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/oldtimer/oldtimer-datenblattservice

Geschrieben

...füll das doch mal aus und gucke, ob sie Dein Modell führen. Bevor ich da Geld ausgeben würde, wäre aber eine Rückfrage bei der MFK sinnvoll :-) 

(oh weh, muss da am Donnerstag auch hin) 

  • Like 1
  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo Zusammen,

 

ich hab eine Frage zur Erstzulassung einer Vespa V100.

 

Die Vespa V100 kommt aus Japan und ist über einen Händler nach Deutschland gekommen. Papiere sind keine vorhanden. Das Baujahr der Vespa ist 1990 also nach der magischen Schwelle vom 31.12.1988. Somit muss für diese Vespa immer eine Abgasprüfung erfolgen. 

 

Da diese Vespa noch nie in Europa zugelassen war und somit ihre Erstzulassung in Europa erhält, muss die Vespa aus meiner Sicht die Emissionsstufe EU5 einhalten. 

Die macht diese Vespa quasi nur zu einem Ersatzteillager und kann nie zugelassen werden.

 

Wie seht ihr das?

Vielleicht hat damit ja schonmal Jemand Erfahrung gesammelt.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde hat Jeste1407 folgendes von sich gegeben:

Hallo Zusammen,

 

ich hab eine Frage zur Erstzulassung einer Vespa V100.

 

Die Vespa V100 kommt aus Japan und ist über einen Händler nach Deutschland gekommen. Papiere sind keine vorhanden. Das Baujahr der Vespa ist 1990 also nach der magischen Schwelle vom 31.12.1988. Somit muss für diese Vespa immer eine Abgasprüfung erfolgen. 

 

Da diese Vespa noch nie in Europa zugelassen war und somit ihre Erstzulassung in Europa erhält, muss die Vespa aus meiner Sicht die Emissionsstufe EU5 einhalten. 

Die macht diese Vespa quasi nur zu einem Ersatzteillager und kann nie zugelassen werden.

 

Wie seht ihr das?

Vielleicht hat damit ja schonmal Jemand Erfahrung gesammelt.

 

Ja und nein. Das Erstzulassungsdatum von Japan zählt auch in Europa. Wenn es keins gibt wird in der Regel der 01.07. des Baujahres genommen. Sie muß also nur ECE 40 erfüllen nicht EU5. Macht das Problem aber nur ein wenig kleiner, teuer wirds auf jeden Fall.

Bearbeitet von matzmann
Geschrieben
vor 52 Minuten hat matzmann folgendes von sich gegeben:

 

Ja und nein. Das Erstzulassungsdatum von Japan zählt auch in Europa. Wenn es keins gibt wird in der Regel der 01.07. des Baujahres genommen. Sie muß also nur ECE 40 erfüllen nicht EU5. Macht das Problem aber nur ein wenig kleiner, teuer wirds auf jeden Fall.

Danke für deinen Input!

 

Hast du eine grobe Preisindikation was das kosten würde?

Würde die Vespa die ECE 40 Abgasnorm überhaupt bestehen, muss da technisch aufgemörtelt werden oder ist das sogar unmöglich?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden hat Jeste1407 folgendes von sich gegeben:

Danke für deinen Input!

 

Hast du eine grobe Preisindikation was das kosten würde?

Würde die Vespa die ECE 40 Abgasnorm überhaupt bestehen, muss da technisch aufgemörtelt werden oder ist das sogar unmöglich?

 

Rechne mal um 5000, es sind schon mal Preise um 1000 genannt worden, aber ob das wirklich stimmt bezweifle ich. Schaffen wird sie das denke ich, ich befürchte aber beim Geräusch mußt du was machen.

 

 

Bearbeitet von matzmann

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