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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

habe eine Vespa mit Schweizer Papieren gekauft. Nun ist die Frage wie ich am besten Deutsche Papiere hierfür bekomme?

 

Vollgutachten beim TÜV möglich?

 

besten Dank

 

Geschrieben
Schweiz ist ja nicht in der  EU !!
 
1. Zum nächsten Zollamt mit der Vespa,CH Papieren und original Kaufvertrag und zahlen .
2. Zum TÜV  Vollabnahme 
 
Bei der Zulassungsstelle  folgende Papiere:
  1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  2. Originalkaufrechnung.
  3. ausländische Fahrzeugpapiere im Original.
  4. Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  5. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Geschrieben
vor 52 Minuten hat spondy folgendes von sich gegeben:

Zollunbedenklichkeitsbescheinigung vorhanden? 

D.h. ist die Vespa verzollt

Wenn ich die hätte müsste ich also nicht verzollen da bereits verzollt richtig ?

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe eine PX 125E Bj92 aus der Schweiz erworben.

Schweizer Papiere und eine deutsche Zollunbedenklichkeitsbescheinigung liegen bei.

Der nächste Schritt um deutsche Papiere zu bekommen ist nun der Weg zur Vollabnahme zum TÜV.

 

Scheinbar gibt es hier Datenblätter welche Änderungen am Schweizermodell für den deutschen Straßenverkehr getroffen werden müssen.

Kann mir hier einer von euch weiterhelfen?

 

Beste Grüße

Christian

Geschrieben

Hallo @Koengener

du hast also 2 verschiedene 125er PX gekauft? Einmal Bj 86, einmal Bj 92. Richtig?

Nur zu meinem Verständnis, möchtest du wissen, ob und welche Änderungen es zwischen den Baujahren für die Zulassungsbestimmungen gegeben hat?

Gruss Torge 

Geschrieben
vor 1 Minute hat hito.de folgendes von sich gegeben:

Hallo @Koengener

du hast also 2 verschiedene 125er PX gekauft? Einmal Bj 86, einmal Bj 92. Richtig?

Nur zu meinem Verständnis, möchtest du wissen, ob und welche Änderungen es zwischen den Baujahren für die Zulassungsbestimmungen gegeben hat?

Gruss Torge 

 

Das ist richtig.

Bei der Vollabnahme arbeitet der TÜV scheinbar mit einem Datenblatt auf dem Merkmale stehen die die Vespa zwingend haben muss um auf deutschen Straßen zugelassen zu sein.

Die Merkmale sind z.B Reflektoren oder ein Haltegriff für den Sozius.

 

Gruß

Christian

Geschrieben

Für die betreffenden Baujahre ist in Deutschland nur ein roter Reflektor am Heck vorgeschrieben, der bereits in das serienmäßige Rücklichtglas integriert ist. Als Haltemöglichkeit für den Sozius werden sowohl der "deutsche" Chrombügel als auch der in Versionen für die meisten anderen Länder übliche Riemen in der Mitte der Sitzbank akzeptiert.

 

Mir fallen jetzt keine Besonderheiten bzw. in Deutschland unzulässige Abweichungen an Modellen für den Schweizer Markt ein, die einer Vollabnahme und anschließenden Zulassung in Deutschland im Wege stehen könnten. Deshalb würde ich einfach zum TÜV fahren und die Vollabnahme machen lassen. Im Prinzip ist das nur eine Hauptuntersuchung, deren Prüfpunkte auch vom TÜV im Internet veröffentlicht sind. Natürlich sollten diese relevanten Punkten keinen Anlass zur Beanstandung geben. Da es für die PX 125 auch eine deutsche Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes gibt, kann der Prüfer die für das zu erstellende Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nötigen technischen Daten daraus übernehmen.

  • Thanks 1
Geschrieben
vor 1 Minute hat sidewalksurfer folgendes von sich gegeben:

Für die betreffenden Baujahre ist in Deutschland nur ein roter Reflektor am Heck vorgeschrieben, der bereits in das serienmäßige Rücklichtglas integriert ist. Als Haltemöglichkeit für den Sozius werden sowohl der "deutsche" Chrombügel als auch der in Versionen für die meisten anderen Länder übliche Riemen in der Mitte der Sitzbank akzeptiert.

 

Mir fallen jetzt keine Besonderheiten bzw. in Deutschland unzulässige Abweichungen an Modellen für den Schweizer Markt ein, die einer Vollabnahme und anschließenden Zulassung in Deutschland im Wege stehen könnten. Deshalb würde ich einfach zum TÜV fahren und die Vollabnahme machen lassen. Im Prinzip ist das nur eine Hauptuntersuchung, deren Prüfpunkte auch vom TÜV im Internet veröffentlicht sind. Natürlich sollten diese relevanten Punkten keinen Anlass zur Beanstandung geben. Da es für die PX 125 auch eine deutsche Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes gibt, kann der Prüfer die für das zu erstellende Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nötigen technischen Daten daraus übernehmen.

 

Sehr hilfreich besten Dank

Geschrieben
vor 4 Stunden hat Koengener folgendes von sich gegeben:

Handelt sich ja um ein anderes Thema

 

Mumpitz. Zwei Roller des fast gleichen Typs, aus dem gleichen Land importiert, unterscheiden sich durch die Baujahre – das kannst du der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber in einem Thema abhandeln. Und für die Zukunft:

 

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