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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

 

habe eine Vespa mit Schweizer Papieren gekauft. Nun ist die Frage wie ich am besten Deutsche Papiere hierfür bekomme?

 

Vollgutachten beim TÜV möglich?

 

besten Dank

 

Geschrieben
Schweiz ist ja nicht in der  EU !!
 
1. Zum nächsten Zollamt mit der Vespa,CH Papieren und original Kaufvertrag und zahlen .
2. Zum TÜV  Vollabnahme 
 
Bei der Zulassungsstelle  folgende Papiere:
  1. Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  2. Originalkaufrechnung.
  3. ausländische Fahrzeugpapiere im Original.
  4. Versicherungsbestätigung (eVB - elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
  5. Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich habe eine PX 125E Bj92 aus der Schweiz erworben.

Schweizer Papiere und eine deutsche Zollunbedenklichkeitsbescheinigung liegen bei.

Der nächste Schritt um deutsche Papiere zu bekommen ist nun der Weg zur Vollabnahme zum TÜV.

 

Scheinbar gibt es hier Datenblätter welche Änderungen am Schweizermodell für den deutschen Straßenverkehr getroffen werden müssen.

Kann mir hier einer von euch weiterhelfen?

 

Beste Grüße

Christian

Geschrieben

Hallo @Koengener

du hast also 2 verschiedene 125er PX gekauft? Einmal Bj 86, einmal Bj 92. Richtig?

Nur zu meinem Verständnis, möchtest du wissen, ob und welche Änderungen es zwischen den Baujahren für die Zulassungsbestimmungen gegeben hat?

Gruss Torge 

Geschrieben
  Am 23.9.2020 um 06:50 schrieb hito.de:

Hallo @Koengener

du hast also 2 verschiedene 125er PX gekauft? Einmal Bj 86, einmal Bj 92. Richtig?

Nur zu meinem Verständnis, möchtest du wissen, ob und welche Änderungen es zwischen den Baujahren für die Zulassungsbestimmungen gegeben hat?

Gruss Torge 

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Das ist richtig.

Bei der Vollabnahme arbeitet der TÜV scheinbar mit einem Datenblatt auf dem Merkmale stehen die die Vespa zwingend haben muss um auf deutschen Straßen zugelassen zu sein.

Die Merkmale sind z.B Reflektoren oder ein Haltegriff für den Sozius.

 

Gruß

Christian

Geschrieben

Für die betreffenden Baujahre ist in Deutschland nur ein roter Reflektor am Heck vorgeschrieben, der bereits in das serienmäßige Rücklichtglas integriert ist. Als Haltemöglichkeit für den Sozius werden sowohl der "deutsche" Chrombügel als auch der in Versionen für die meisten anderen Länder übliche Riemen in der Mitte der Sitzbank akzeptiert.

 

Mir fallen jetzt keine Besonderheiten bzw. in Deutschland unzulässige Abweichungen an Modellen für den Schweizer Markt ein, die einer Vollabnahme und anschließenden Zulassung in Deutschland im Wege stehen könnten. Deshalb würde ich einfach zum TÜV fahren und die Vollabnahme machen lassen. Im Prinzip ist das nur eine Hauptuntersuchung, deren Prüfpunkte auch vom TÜV im Internet veröffentlicht sind. Natürlich sollten diese relevanten Punkten keinen Anlass zur Beanstandung geben. Da es für die PX 125 auch eine deutsche Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes gibt, kann der Prüfer die für das zu erstellende Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nötigen technischen Daten daraus übernehmen.

  • Thanks 1
Geschrieben
  Am 23.9.2020 um 07:13 schrieb sidewalksurfer:

Für die betreffenden Baujahre ist in Deutschland nur ein roter Reflektor am Heck vorgeschrieben, der bereits in das serienmäßige Rücklichtglas integriert ist. Als Haltemöglichkeit für den Sozius werden sowohl der "deutsche" Chrombügel als auch der in Versionen für die meisten anderen Länder übliche Riemen in der Mitte der Sitzbank akzeptiert.

 

Mir fallen jetzt keine Besonderheiten bzw. in Deutschland unzulässige Abweichungen an Modellen für den Schweizer Markt ein, die einer Vollabnahme und anschließenden Zulassung in Deutschland im Wege stehen könnten. Deshalb würde ich einfach zum TÜV fahren und die Vollabnahme machen lassen. Im Prinzip ist das nur eine Hauptuntersuchung, deren Prüfpunkte auch vom TÜV im Internet veröffentlicht sind. Natürlich sollten diese relevanten Punkten keinen Anlass zur Beanstandung geben. Da es für die PX 125 auch eine deutsche Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes gibt, kann der Prüfer die für das zu erstellende Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nötigen technischen Daten daraus übernehmen.

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Sehr hilfreich besten Dank

Geschrieben
  Am 23.9.2020 um 06:41 schrieb Koengener:

Handelt sich ja um ein anderes Thema

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Mumpitz. Zwei Roller des fast gleichen Typs, aus dem gleichen Land importiert, unterscheiden sich durch die Baujahre – das kannst du der Einfachheit und Übersichtlichkeit halber in einem Thema abhandeln. Und für die Zukunft:

 

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    • Wenn ich den Plan von Kabel Schute richtig deute (und ich den richtigen habe), müssten alle Kabel für den Indikator vom Lichtschalter kommen. Was ist mit dem Tankanzeiger? Tuts der? Hupe tuts auch? (müsste gehen, wenn Bremslicht geht).   Die Batterie sollte eigentlich nur den E-Starter versorgen. Sobald der Motor läuft, müsste die Lusso ohne Batterie funktionieren. Hast du den richtigen Lichtschalter verbaut?     Bei PX80 (nicht Lusso) kommt das Blinkersignal direkt vom Blinkgeber. Laut Kabel Schute sieht das bei der Lusso genauso aus. Blinkgeber gibt den Strom auf die Blinker, der Schalter leitet den Strom dann nur nach rechts/links um. Der wirds also nicht sein. Kontrolllämpchen sollte auch ohne funktionierende Blinker gehen. Bitte mal den Blinkgeber durchmessen, meiner war defekt bzw. gab Dauerstrom aufs Kontrollämpchen. War so nicht zu gebrauchen. Also: nur zwei Pins vom Blinkerrelais nutzen, dazu einen Adapter in V-Form crimpen und sowohl an Blinker als auch ans Kontrollämpchen geben. Fertig.  
    • Das hatte ich auch schon im Visier, aber auch dieses ist wie SIP "synthetisch", was kein geschützter Begriff zu sein scheint. Es dürfte also wohl ein teilsynthetisches Öl sein.
    • Mannheim ist nicht Baden, sondern Kurzpfalz. Im Schwarzwald sind die Menschen hier tendenziell entspannter und auch eher motorisierte Zweiräder gewohnt.
    • ....... und ich habe auch noch nicht weiter gemacht .....
    • Ok, mach nen Zeitvorschlag. Wer arbeitet, darf takten.  
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