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Vorgehensweise bei einem Parkschaden?


BorisVeloce150

Empfohlene Beiträge

grüssi!

Ganz unmotiviert ist mir heut die Müllabfuhr MA 48 mit ihrem fetten LKW in meine Veloce gekracht.

Gekracht ist vielleicht übertrieben, aber sie haben meinen Kotflügel gestreift und da der Lenker ganz eingeschlagen war haben sie mir die Gabel verbogen.

Hab auf die Polizei verzichtet und mir nur die Daten vom LKW und vom Fahrer geben lassen!

Von anderer Seite hab ich jetzt gehört, dass ich mir unbedingt ein zweites Schadensgutachten einholen muss, da sie in der hauseigenen Werkstatt vom MA 48 den Schaden geringer einschätzen werden.

hatt da jemand Erfahrungswerte von euch?

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du holst dir einen schriftlichen kostenvoranschlag und reichst diesen ein. fertig.

je nach höhe wird die versicherung entweder einfach zahlen, bilder haben wollen, oder einen eigenen gutachter beauftragen, der dann einen besichtigungtermin bei dir machen wird.

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etwas hab ich noch vergessen!

Der Typ der hinten am Müllwagen steht hat zu mir gesagt, dass ich im Kreuzungsbereich geparkt hab....das heißt aber hoffentlich nicht, dass ich dann eine Teilschuld zugewiesen bekomme oder?

dadurch hat er trotzdem nicht die Erlaubnis meine Vespa niederzufahren!

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noch etwas hat mir dann der Unfalllenker(schreibt man das wirklich mit 3 L??) danach gestanden.Normalerweise darf er nicht in diese Gasse einbiegen, weil sie ohnehin zu schmal ist. Doch da die Leute die Tonnen nicht bis zur Kreuzung vorschieben muss er reinfahren. Sehr komische Umstände haben sich da ergeben.

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na dann ist die sache doch wohl klar. da gabs mal ein bericht im tv, da haben die sich absolut geweigert, in die straße zu fahren, aus dem gleichen grund. die anwohner waren total sauer, weil sie die vollen tonnen selbst zur hauptstaße bringen mußten.

allerdings beim parken im kreuzungsbereich könntest du eine mitschuld bekommen. nur ist das ein dehnbarer begriff und die polizei habt ihr ja leider nicht geholt. die hätte dann auch gleich klären können, ob die in die straße hätten fahren dürfen.

SEHR komisch finde ich, dass die gabel verbogen sein soll. dass kann eigentlich nicht sein. überleg mal, was da für kräfte wirken müssen?!?!? und dann sind nur kratzer am koti? der wäre normalerweise platt. und der roller garantiert umgefallen.

kann es sein, dass die gabel schon vorher verbogen war, es dir nur nie aufgefallen ist? nur so ein gedanke. könnte man ja auch für sich behalten. :-D:-(

edit: mit "was könnte sowas kosten" kommste nicht weit. die versicherung will in JEDEM fall einen schriftlichen kostenvoranschlag.

@basti

er soll SEINE versicherung anrufen? was haben die damit zu tun? er muß die müllmannversicherung anrufen. die schicken kann einen anhörungsbogen an den unseren kollegen hier und an den müllwagenfahrer.

Bearbeitet von Mozzer
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oh selbstverständlich da war ich wohl etwas verwirrt da ich sowas ähnliches auch hatte und da hab ich mit der versicherung von dem schuldigen telefoniert weil das n kollege von mir war usw lebensgeschichte und so :-D

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hatte sowas auch neulich.

ja, stimmt, und wenn die anderen schuld sind, dann hast du das

recht, einen eigenen gutachter deiner wahl zu beauftragen, auf kosten der anderen partei.

grüsse, fab

so stimmt das nicht ganz. in dem fall ist die gegnerische versicherung "weisungspflichtig", sprich da ihr der schaden entstanden ist (bzw sie muss löhnen) entscheidet sie wer den schaden begutachtet. ausser der jenige macht es mit der gegn. vers. aus, einen eigenen gutachter zu stellen.

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das mit dem kreuzungsbereich ist so ne sache! hab mal knapp 1000 mark

loehnen muessen weil ich an ner t-kreuzung direkt an der ecke geparkt hab!

gab nen unfall und ich wurde mit 20% am schaden beteiligt. das mein auto

scheiben hat zum durchkucken hat die bullen leider nicht interessiert. seit

dem bin ich da sehr vorsichtig...

aber da die bullerei nicht da war kannste ja schnell noch n foto machen wo

der roller im korrekten abstand zur kreuzung steht!

:-D

Bearbeitet von microboy
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Da der Roller geparkt war, also stand, ist bei einer Beschädigung seitens eines anderen Verkehrsteilnehmer die Schuldfrage geklärt. => Rücksichtspflicht

Ich denke mal das du deinen Roller nicht mitten auf die Fahrbahn gestellt hast, oder? Solange du mit einem Fahrzeug nicht den Einsichtsbereich einer Kreuzung/Einmündung etc. einschränkst/behinderst, ist eine Teilschuld schwer zu beweisen (zur Not hattest du eine Panne :-D ).

Wenn du rechtschutzversichert sein solltest würde ich mal einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen. Würde mich nicht wundern, wenn die Müllmänner auf einmal eine ganz andere Version hervorzaubern.

Ansonsten so schnell wie möglich die gegnerische Versicheung kontaktieren und einen Kostenvoranschlag in einer Werkstatt machen lassen bzw. einen Gutachter dran lassen (dann muß der Schaden aber höher als 600 ? sein, ansonsten Probleme wegen "Verpflichtung zur Kostenkleinhaltung").

Hatte bei meiner PX einen kleinen Kratzer/Beule am vorderen Kotflügel (Rückwärtsrangierei eines Transporters). Nichts wildes, aber ebei Kostenvoranschlag kamen immerhin 270,-? raus. Das Gros der Kosten waren die Arbeitsstunden für Aus-/Zusammenbau und die Lackierungsarbeiten. Würde bei dir auf einen höheren Betrag ausgehen, wenn die Lenksäule defekt sein sollte.

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also du kannst das gutachten machenlassen von dem, der dir passt, das schickst du dann zusammen mit den kosten fürs gutachten an die gegnerische versicherung.

ruf bloß net bei denen an und frag was du für die jetzt alles machen sollst, sonst schicken die klar nen eigenen gutachter und dann wirst du wohl etwas weniger geld bekommen.

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das mit dem kreuzungsbereich ist so ne sache! hab mal knapp 1000 mark

loehnen muessen weil ich an ner t-kreuzung direkt an der ecke geparkt hab!

gab nen unfall und ich wurde mit 20% am schaden beteiligt. das mein auto

scheiben hat zum durchkucken hat die bullen leider nicht interessiert. seit

dem bin ich das sehr vorsichtig...

aber da die bullerei nicht da war kannste ja schnell noch n foto machen wo

der roller im korrekten abstand zur kreuzung steht!

:-D

Kann ich bestätigen ... Umzugslaster, von Freizeitspediteur gefahren und mein Auto nicht die vorgeschriebenen 5 Meter von der Ecke wech: 25% Abzug von der B(ank)-Note ... shit.gif

Und das hier

Ich denke mal das du deinen Roller nicht mitten auf die Fahrbahn gestellt hast, oder? Solange du mit einem Fahrzeug nicht den Einsichtsbereich einer Kreuzung/Einmündung etc. einschränkst/behinderst, ist eine Teilschuld schwer zu beweisen (zur Not hattest du eine Panne :-( ).
zerpflückt Dir jeder halbwegs begabte Schadensachbearbeiter ... klar darf der Müllkutscher da nicht gegenfahren, aber 'nen nicht fahrbereiten Roller wegzuschieben schafft man im Allgemeinen noch.

Wie schon gesagt wurde: stell erstmal den wirklichen Schaden fest; ich würde da eigentlich auch eher zu mozzers und motorhuhns Meinungen tendieren: entweder isser richtig platt oder nur Lackschaden.

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Du brauchst / BorisVeloce150 braucht ja nur das Lenkrohr ohne Schwinge und Bremse, oder? Das hätt ich dann noch da (gebraucht, klar). Aber die Versandkosten ... :-D

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Was da genau verbogen is kann ich nicht sagen!

Kann auch nicht sagen ob das nicht schon vorher so war.

Muss ich aber auch nicht können oder?

Repariert wirds doch auf jeden Fall oder wie?

dank b

:plemplem: :plemplem: :plemplem:

du bekommst nur den schaden ersetzt, der dir auch durch den müllwagen verursacht wurde.

alles andere nennt man versicherungsbetrug und würde ich persönlich nicht an die große glocke hängen und mit meinem gewissen ausmachen.

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