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Tödliche Fehler


Arsenal

Empfohlene Beiträge

Ein äußerst kleinlicher Polizist könnte was von Urkundenfälschung erzählen,

wenn du mit Schwarz oder Weiß auf dem Kennzeichen rummalst.

Für den nicht ganz so kleinlichen P. und besonders für den TÜV-Heini ist es wichtig,

dass das Kennzeichen gut lesbar ist. :thumbsup:

Bei mir blättert das Weiße schon ordentlich ab, hab die Risse mal mit weißer Farbe aufgefüllt.

Das Schwarze wird auch, ca. alle 2 Jahre, künstlerisch verschönert.

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???

Ab zum Schildermacher und 1x durch die Farbwalze, feddich.

Ist mit der 3D Tüv-Plakette wahrscheinlich schwierig, die ist höher als die Buchstaben. Einfach nachmalen mit Edding ist das Beste und hat auch nix mit Urkundenfälschung zu tun.

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Doch, hat was mit Urkundenfälschung zu tun.

Ein Kumpel hatte nen Aufkleber auf seinem Nummernschild und wurde deshalb rausgewunken, wobei auch aufgefallen ist, dass das Nummernschild ausgebessrt ist.

Nach einer anstrengenden Diskusion bliebs bei ner mündlichen Verwarnung, unter der Bedingung, den Aufkleber sofort zu entfernen und nachm Wochenende ein neues Schild zu besorgen.

Aber wie immer gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

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Nein, das hat nichts mit Urkundenfälschung zu tun.... Die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes "Schwarze Schrift auf weißem Grund" unter Beibehaltung der ursprünglichen Maße und Schriftart ist etwas grundsätzlich anderes, als irgendetwas auf das Kennzeichen zu kleben, das es inhaltlich verändert und die Sichtbarkeit und Deutlichkeit der kennzeichenspezifischen Elemente zu beeinträchtigen.

K.A., wie dein Kumpel "ausgebessert" hat. Sollte halt schon schwarz, nur im geprägten Bereich und ohne Lacknasen sein...

Ich wurde schon von der Polizei aufgefordert, das von einem Witzbold weiß übersprühte Kennzeichen so zu reinigen, das die Reflexionsfolie wieder sauber war und die schwarze Zeichen wieder nachzumalen...Womit war der Schutzmacht egal...

Edith hat noch ne Definition von "Urkundenfälschung" gefunden, die die Sache ziemlich klären sollte:

Als Verfälschung ist jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde anzusehen, durch die der Anschein erweckt wird, als habe der Aussteller die Erklärung in der Form abgegeben, die sie durch die Verfälschung erlangt hat (OLG Köln, VRS 59 11980], 342). Ein Verfälschen liegt mithin vor, wenn der gedankliche Inhalt der Erklärung vor der Einwirkung ein anderer ist als danach.

Da Urkundenfälschung eine strafbare Handlung, die u.U. sogar mit Freiheitstrafe geahndet wird, ist, können unsere Freunde/Helfer das nicht einfach mit Mängelkarten oder mündlichen Verwarnungen abtun, sondern müssen es anzeigen.

Bearbeitet von pötpöt
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Also ich war heute bei 2 Schildermachern, die beide das Schild nicht nachschwärzen konnten.

Grund waren die beiden Plaketten (Einmal Stadtwappen, einmal TÜV) die zu weit hervorstehen.

:thumbsdown:

Ich glaube auch, dass selber nachmalen nicht erlaubt ist (jedoch nur von echt kleinlichen Polizisten geahndet wird)

Dem TÜV ist es egal, hauptsache man kanns lesen und es wurden keine Nummern verändert.

Jetzt muss ich mal sehn, mit was ich das nachmale. Edding, oder irgendwelche Farbe.

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§22 StvG (Kennzeichenmissbrauch)

In Abs.1 Nr. 3 heisst es u.a.:

Wer (...)das (...) amtliche Kennzeichen verändert, (...)

Wie gesagt, könnte ein besonders kleinlicher Polizist das Bemalen eines Kennzeichens als Veränderung werten.

...und wenn man dann noch kleinlicher wird, fragt man nach dem Reflexionsverhalten der Farben :baaa:

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§22 StvG (Kennzeichenmissbrauch)

In Abs.1 Nr. 3 heisst es u.a.:

Wer (...)das (...) amtliche Kennzeichen verändert, (...)

Wie gesagt, könnte ein besonders kleinlicher Polizist das Bemalen eines Kennzeichens als Veränderung werten.

...und wenn man dann noch kleinlicher wird, fragt man nach dem Reflexionsverhalten der Farben :baaa:

Wenn schon zitieren, dann richtig: Es geht um die "rechtswidrige Absicht" und um eine damit verbundene "Beeinträchtigung der Lesbarkeit" - und beides ist bei einem Wiederherstellen der Lesbarkeit nicht gegeben...

Ein unbedarfter oder schlecht gelaunter Schutzmann könnte das zwar als illegales Tun einschätzen, er hätte damit aber nicht Recht und würde das auch nicht bekommen.

Und was das vorgeschriebene Reflexionsverhalten der Farbe schwarz auf einem Kennzeichen angeht: Man zeige mir bitte die entsprechende Rechtsvorschrift und ich schweige für immer.

Kennzeichen sind je nach Alter, mit unterschiedlichen "Schwarzen" beschriftet... Die Foliennummer ist relativ neu. Ich habe noch einige Kennzeichen, die mit flüssigem Lack gestempelt wurden.

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Manchmal kommt das GSF echt vom 100% ins 1000%.

Alte Autos hatten nach x-maligem Waschen früher immer die Kennzeichen verblichen oder die Prägung war manchmal schon weiss, wurd halt dann nachgeschwärzt und gut ist.

Daß die Zulassungszeichen heute höher stehen, war mir nicht klar.

Aber ich denke, überall kann man an einen Polizisten geraten, der genau das, was man tut (oder getan hat), in Frage stellen kann.

Was bei dem einen ok ist, muss dem nächsten noch lange nicht schmecken.

Deshalb wird man bei Diskussionen wie Dieser nie die Eine Lösung finden.

Ausprobieren wäre hier das Mittel der Wahl.

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Und was das vorgeschriebene Reflexionsverhalten der Farbe schwarz auf einem Kennzeichen angeht: Man zeige mir bitte die entsprechende Rechtsvorschrift und ich schweige für immer.

Hier vielleicht auch eher das Reflexionsverhalten der Farbe Weiß.

Soviel ich weiss, muss z.B. das EU-Kennzeichen reflektierend sein, da kann man dann nicht so einfach rüberpinseln.

Aber Schluß mit der Korinthenkackerei...

Manchmal kommt das GSF echt vom 100% ins 1000%.

:whistling:

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Hier vielleicht auch eher das Reflexionsverhalten der Farbe Weiß.

Soviel ich weiss, muss z.B. das EU-Kennzeichen reflektierend sein, da kann man dann nicht so einfach rüberpinseln.

Aber Schluß mit der Korinthenkackerei...

:whistling:

Du machst mich waaaaahnsinnig!!!

keuch...

schnapp...

Natürlich muss das Weiss reflektierend sein... aber da malt man ja auch nicht drüber, wenn man die schwarzen Flächen nachmalt...

uff.

Ich kann nicht mehr...

:-D:cheers:

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Was ist denn im Verkehrsamt los, wenn man mit einem offensichlich alten, verblichenen Kennzeichen auftaucht, sich ein neues hat prägen lassen (für 20 Euro..) und am Tresen im Austausch neue Plaketten draufkleben läßt?

Stelle ich mir unproblematisch vor. Selbst in Deutschland...

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Es werden nur noch Schilder nach neuer Norm gesiegelt.

Hab bei meiner PX komplett den Rahmen getauscht um mein schönes altes Kennzeichen zu behalten ( abgesehen vom Baujahr vor 89, ausserdem gibt der Rhein-Kreis Neuss nur noch mindestens 4 Ziffern raus)...

Das auffrischen der Ziffern erfüllt sicherlich keine Straftatbestände und wird hier zu schwarz gesehen.

Da sind Änderungen am Möped sicherlich relevanter.

Die gefüllten (erhabenen) Plaketten werden nur noch von ganz wenigen Landkreisen herausgegeben, fällt heute aus Kostengründen weg.

Eindach mit schwarz aus der Dose und Rolle die Ziffern nachstreichen, oder mit Edding.

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Vielleicht könnte man das Thema wirklich mal auslagern. :whistling:

Nachdem mir der TÜV 2x ein schlecht lesbares Kennzeichen attestierte (geringer Mangel) hab ich lange immer mit Edding nachgemalt.

Hält aber höchstens 1 Saison. Irgendwann waren die Risse in der weißen Folie (?, Lack?) so groß, dass sich immer sehr viel Dreck

in den Ritzen angesammelt hat. Mit irgendeinem Baumarkt-Weiß (was halt da war) habe ich die Risse "geflutet" und die Übergänge etwas "überpinselt".

Dem TÜV gefällt's und ich häng doch so an dem alten Kenzeichen... :lookaround:

Einer von den bewaffneten Schülerlotsen hat mir mal, beim Blick auf mein Nummernschild, erzählt ,

dass das streng genommen eine Urkundenfälschung (Kennzeichenmissbrauch, Anm.d.Red.) sei.

Ob er damit nun Recht hat oder nicht. Jedenfalls habe ich eine Veränderung vorgenommen.

Wer räumt hier mal auf? :-D

Bearbeitet von zektor7g
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Nun stell Dir mal vor, Du kommst in eine Verkehrskontrolle, der Schutzmann sacht "sonichFreundderSonne" und zeigt auf Dein mit Mutters Kajalstift nachgezeichnetes Kennzeichen. Du sachst aber "dochdochdochimGSFmachendasalleso" und er erschießt Dich.

Dann war das aber gaaaanz schnell ein tödlicher Fehler und das ist alles vollkommen korrekt in diesem Topic.

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